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Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Nr. 2
Donnerstag den 5. Aannar
1893
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„Jllustrirtes Sonntagsblatt" für das I. Quartal 1893 werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Königliche Regierung.
Cassel, den 24. Dezember 1892.
Euer Hochwohlgeboren benachrichtigen wir, zugleich behufs Mittheilung an die betreffenden Lokalschulinspektoren, daß wir vom 1. Januar 1893 ab den Pfarrer H o s b a ch zu Hersfeld auf seinen Antrag von dem Nebenamts als Kreisschul- inspektor des Aufsichtsbezirks Hersfeld I entbunden und an Stelle desselben den Pfarrer G e r l a ch zu Niederaula mit der Wahrnehmung der Kreis- schulinspektion des bezeichneten Aussichtsbezirks bis auf Weiteres beauftragt haben.
Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. von Altenbockum
An den Königlichen Landrath, Herrn Freiherrn von Schleinitz, Hochwohlgeboren Hersfeld. J. B. Nr. 15304.
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Hersfeld, den 3. Januar 1893.
Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspektoren zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mitgetheilt.
I. 8950. . Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Cassel, den 27. Dezember 1892.
Für die zu Ostern 1893 zur Konfirmation kommenden Zwangszöglinge evangelischer und katholischer Konfession suche ich Lehr- und Dienststellen.
^Lehrstellen in folgenden Berufsarten: Schlosser, Schmied, Buchbinder, Schneider, Klempner, Schuhmacher, Korbmacher, Sattler, Bäcker, Metzger, Küfer und Wagner.
Lehrbedingungen: Dreijährige Lehrzeit, Lehrgeld einschließlich Krankenkaffen-Beitrag in der Stadt 40 Mark und auf dem Lande 37 Mk. 50 Pfg. jährlich. Die übrigen Bedingungen werden durch den Lehrvertrag geregelt.
Den baldigst durch den zuständigen Herrn Pfarrer und Bürgermeister an mich einzureichen- den Bewerbungsgesuchen ist die Beantwortung nachstehender Fragen beizufügen:
a) Alter des Meisters und seiner Ehefrau?
b) Zahl und Alter der vorhandenen Kinder?
c) Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse?
d) Bürgerliche und kirchliche Führung?
e) Ist der Meister vermöge seiner geschäftlichen Tüchtigkeit und seines Geschäftsumfangs zur gründlichen Ausbildung eines Lehrlings geeignet?
D Ist die Ausnutzung des Lehrlings in nicht
geschäftlichen, insbesondere landwirthschaft- lichen Arbeiten, nicht zu befürchten?
Die Dienststellen werden für männliche Zöglinge in der Landwirthschaft und für weibliche in der Haus- und Landwirthschaft gesucht.
Da auch öfters während des Jahres Lehr- und Dienst-Unterbringungen erfolgen, so ist bei den Angeboten die weitere Angabe sehr erwünscht, ob solche auch, falls zu Ostern Berücksichtigung nicht erfolgen kann, bis Ende 1893 aufrecht erhalten werden.
Der Abschluß der Lehrverträge sowie die Vereinbarung der Miethbedingungen, welche letztere der Regel nach schriftlich nicht zu erfolgen pflegt, wird durch die zuständigen Herrn Geistlichen vermittelt.
Alle Meldungsgefuche, auf welche bis zum 1. März k. Js. ein Bescheid nicht ergangen ist, können zu Ostern nicht mehr berücksichtigt werden.
Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, Vorstehendes in entsprechender Weise in dem amtlichen Theile des dortigen Kreisblatts baldgefälligst bekannt geben zu wollen.
Der Landes-Director. v. Hundelshausen. An den Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Schleinitz Hochwohlgeboren Hersfeld.
Jr. II. Nr. 6313.
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Hersfeld, den 2. Januar 1893.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises mit der Veranlassung mitgetheilt, etwaigen Interessenten die obige Bekanntmachung zur Kenntniß zu bringen.
I. 8. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Cassel, den 22. Dezember 1892.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des §. 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch der Schluß der Jagd auf Hasen, Auer-, Birk- und Fasanen-Hennen, Haselwild und Wachteln auf den 18. Januar k. I. Abends festgesetzt.
Namens des Bezirks-Ausschusses. Der Vorsitzende.
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Abschrift vorstehender Bekanntmachung erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur gefälligen weiteren Veröffentlichung.
Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. Rothe.
An die Königl. Herren Landräthe des Bezirks. * * *
Hersfeld, den 4. Januar 1893. Wird veröffentlicht.
1. 41. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 2. Januar 1893.
Das Proviantamt Bockenheim kauft fortgesetzt Hafer, Heu und Roggenrichtstroh (Flegeldrusch) vorzugsweise von Produzenten.
; J. I. 8939. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.
Ziegenhain, den 30. Dezember 1892.
Das Königliche Landrathsamt wird hierdurch ergebenst benachrichtigt, daß unter der Schaaf- Heerde zu Oberaula die Räude ausgebrochen
und die Sperre über dieselbe verhängt worden ist. Der Landrath v. Schwertzell.
An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
A. Nr. 14717.
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Hersfeld, den 3. Januar 1893.
Wird veröffentlicht.
I. 32. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Politische Nachrichten.
Ihre Majestäten der Kaiser und d i e K a i s e r i n unternahmen am Montag Nachmittag eine längere gemeinsame Spazierfahrt nach dem Thiergarten rc. Um 6 Uhr fand alsdann bei den Kaiserlichen Majestäten im Elisabeth-Saal des königlichen Schlaffes, aus Anlaß der zur Zeit in Berlin anwesenden kommandirenden Generale, ein größeres militairisches Diner statt. Am Dienstag Vormittag erledigte Seine Majestät der Kaiser zunächst einige Regierungsangelegenheiten, hatte darauf eine Konferenz mit dem Staatsminister v. Heyden und arbeitete später einige Zeit mit dem Chef des Militairkabinets.
Se. Majestät der Kaiser äußerte bei dem Neujahrsempfang der kommandirenden Generale, daß die Durchführung der beabsichtigten Heeresreform für Deutschland eine militärische und politische Nothwendigkeit sei, und er zuversichtlich erwarte, wie die Erkenntniß hiervon sich immer weitere Bahn brechen werde. Er stehe fest zu der von den verbündeten Regierungen eingebrachten Vorlage.
Zum Kommandanten des Allerhöchsten Hauptquartiers ist von Sr. Majestät dem Kaiser der Generalmajor v. P l e s s e n, bisher Kommandeur der 55. Jnfanteriebrigade in Karlsruhe ernannt worden.
Der Bergwerksstreik im Saargebiet hat mit dem Eintritte des neuen Jahres eine Ausdehnung erfahren, welche dem Streik den Charakter nahezu einer allgemeinen Arbeitseinstellung verleiht, denn von den ca. 30,000 Bergleuten des Saarreviers fuhren am Montag nur noch 4546 Mann an. Offenbar haben die Streikenden von der Aussichtslosigkeit ihres Unternehmens keine Ahnung, sie würden sonst schwerlich so blindlings den Verheißungen ihrer Führer trauen und deren Weisungen folgen. Das Maschinenpersonal der Gruben harrt jedoch trotz aller Ueberredungsversuche wie auch Bedrohungen seitens der streikenden Arbeiter stramm bei der Arbeit aus. Die erregte Stimmung unter den Streikenden, die sich immer wieder in ernsten Excessen äußert, nöthigt die Behörden zu besonderen Vorsichtsmaßregeln. So befinden sich das 29. und das 69. Infanterie-Regiment in Trier im Allarmzustande, um erforderlichenfalls jede Stunde in das Streikgebiet abrücken zu können. Die gefammte Gensdarmerie des Trierer Regierungsbezirks ist bereits nach den Mittelpunkten des Streiks abkommandirt worden.
Im Reichstage sind die sozialdemokratische Interpellation über die Nothstandsfrage und drei Anträge des Centrums gegen böswillige Konkursfälle, auf Einschränkung des Hausirbetriebs und auf Ergänzung des Genossenschaftsgesetzes eingegangen.