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Hersskl-er KreishIlltt.
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Nr. 154 Sonnabend den 31. Dezember 1892.
Erstes Blatt.
DMimnls-KMling.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonue- ment auf daS wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Somtagsblatt".
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Die Expedition.
Amtliches.
Hersfeld, den 29. Dezember 1892.
Die Eintheilung und Vorsehung der Schlacht- Viehschaubezirke in hiesiger Stadt, wie solche durch meine Verfügung vom 29. September d. I. Nr. I. 6844, im Kreisblatt Nr. 116, bekannt gemacht wurde, hat folgende Abänderung erfahren:
1. Der Schaubezirk I. ist getheilt, und zwar so, wie in meiner Verfügung vom 10. September d. J. Nr. I. 6339, im KreiSblatt Nr. 109, für die Trichinenschau näher be- stimmt ist, und wird die Schlachtviehbeschau durch Herrn Uhrmacher Dömich im Schaubezirk Ia, und durch Fräulein Johanna HoSfeld im Schaubezirk Ib versehen, wobei Herr Döwich in Verhinderungsfällen Fräulein HoSfeld vertritt oder durch Herrn Uhrmacher AndrS vertreten wird.
2. Für den II. Schaubezirk ist Herr Ferdinand Heer als Schlachtviebbeschauer bestellt und verpflichtet worden. In Verhinderungsfällen wird Frau Minna Otto ihn vertreten.
Die Trichinenschau für diesen Bezirk besorgt auch fernerhin Herr Apotheker Becker, welcher hierbei gemäß meiner Verfügung vom 9. August 1890 Nr. 7551, im Kreisblatt Nr. 95, durch Frau Minna Otto vertreten ' wird. Die Gebühren für die Schlachtviehbeschau sind bei geschlachteten Schweinen in den Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen mit enthalten, also nicht besonders zu entrichten.
3. Zur Vertretung des Herrn Andrü im III. Schaubezirk ist Herr Dömtch bestimmt.
4. Herr August Altenburg im IV., und Herr
Fürer im V. Schaubezirk vertreten sich gegenseitig.
5. Frau Minna Otto im VI. Schaubezirk wird durch Herrn Ferdinand Heer vertreten.
I. 8860. Der Königliche Londrath
Freiherr von Schleinttz.
Hersfeld, den 29. Dezember 1892.
Der Herr Ober-Präsident zu Caffel hat durch Verfügung vom 19. Dezember d. JS. J. A. I. Nr. 13783 bestimmt, daß vom 1. Januar 1893 ab die Gemeinden Rohrbach und Tann von dem Staudesamtsbezirk Mecklar, die Gemeinde Biede- bach von dem Standesamtsbezirk Obergets, sämmtlich im Kreise Hersfeld, und die Gemeinde Seiterobe von dem Standesamtsbezirk Been- hauseu im Kreise Rotenburg abgetrennt werden und daß für die genannten 4 Gemeinden ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Rohrbach gebildet wird.
Der Bürgermeister Adolph K r a p f in Robr- bach ist zum Standesbeamten und der Vicebür- germeister Wilhelm Schilling daselbst zum Stellvertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Rohrbach ernannt und heute dahier verpflichtet worden.
Ich bringe dieses zur Kenntniß der betheiligten Ortsvorstände mit der Auflage, solches sofort in deu Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und hierbei noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß alle Anzeigen in Bezug auf die Beurkundung der Geburten, Eheschließungen uud Sterbefälle vom 1. Januar 1893 ab bei dem Standesamt zu Rohrbach zu erstatten sind.
A. Nr. 2201. Der Königliche Landroth Freiherr von Schletnitz.
HerSfeld, den 28. Dezember 1892.
Die Nummerliste der verloosteu und zum 1. Juli 1893 gekündigten Schuldverschreibungen der StaatSauleihen von 1868 A„ 1850, 1852, 1853 und 1862, sowie der noch nicht zum Umtausch gegen 4°/oige Konsols eingereichten Schuldverschreibungen der konsol. It/^ "/oigen Staatsanleihe liegt im Geschäftslokale des hiesigen LandrathSamteS sowie auch in denjenigen der Königlichen Steuerlasten deS Kreises während der Dienststunden offen.
Zugleich mache ich auch auf die diese Nummer- liste betreffende Bekanntmachung der Hauptver- waltung der Staatsschulden vom 2. d. MtS., abge- druckt im RegierungS-Amtsblatt für 1892 Seite 299, und besonders auf die darin enthaltene Auffor- derung betreffend die Einlösung der von den früher gekündigten Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1868 A,, 1850, 1852, 1853 und 1862 noch rückständigen Stücke, ferner auf die Aufforderung zum Umtausch der noch rückstän- digen Schuldverschreibungen der konsolidirten 4</2 0/0tgen Staatsanleihe tu 4°/0 Konsols aufmerksam.
I. 8892. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e t n i tz.
HerSfeld, den 28. Dezember 1892.
Der seitherige Bürgermeister W e g f a h r t von MengShausen wurde auf weitere 8 Jahre wieder gewählt und verpflichtet.
A. Nr. 2146. Der Königliche Landrath
Freiherr v0n Schleinttz.
DaHegenUr^Choleragefahr mittelst AmtS- blatts-Bekanntmachung vom 29. Juli d. J. (Nr.
34 S. 189) gegen Rußland ergangene Einund Durchfuhrverbot von gebrauchter Leib- und Bettwäsche u. s. w. wird auf höhere Anordnung, soweit eS sich auf Herkünfte aus Finnland bezieht, für den Umfang des hiesigen Regierungsbezirkes hiermit aufgehoben.
Caffel, am 21. Dezember 1892.
Der RegierungS-Prästoeut. Rothe.
Die LöschungS-Quittungen über die bis zum 30. September d. I eingezahlten Renten Ab- lösungs-Kapitalien sind von vnS
a) wenn die abgelösten Leistungen ausweislich der AblösungSrezeffe tu den General-Währ« schafts- und Hypothekenbüchern bezw. Grundbüchern eingetragen gewesen, an die zuständigen Amtsgerichte zur Löschung der bet den von der Reute befreiten Grundstücken in den genannten Büchern an Stelle der früheren Leistungen eingetragenen Rentenpflichttgkeits- vermerke, dagegen
b) soweit die abgelösten Leistungen nach den Ablösungsrezesien nicht eingetragen gewesen, an die bet^enkn Steuerkaffen zur Aushändigung an die Pflichtigen abgesandt worden, wovon die Betheiligten hierdurch tu Kenntviß gesetzt werden.
Münster, am 9. Dezember 1892.
Königliche Direktion der Renteubauk für die Provinz Westfalen, die Rbeivprovtuz und die Provinz Hessen-Nassau.
Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 16. d. M. dem Vorstand der Kolonie für Epileptische zu Bethel gestattet, zum Besten der Kolonie auch in den Jahren 1893 und 1894 je eine einmalige Sammlung freiwilliger Gaben bei deu Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau zu veranstalten.
Die VerwaltungS- und Polizeibehörden des Bezirks werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß den Sammlungen keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Ich bemerke hierbei, daß die Collectanten mit Seitens des Vorstandes der Anstalt ausgestellten und von der Polizeibehörde zu beglaubigenden LegitimationSvapteren und paginirten Sammellisten bet den Etusammlungen versehen sein müssen.
Caffel, am 20. Dezember 1892.
Der Regierungs Präsideut. I. V: v. Pawel.
Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 17. d. M. genehmigt, daß der Vorstand des Hessischen Diakoniffeuhauses in Wehlheiden für die Aastaltszwecke auch während der Jahre 1893, 1894 und 1895 alljährlich eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge bet den evangelischen Einwohnern des Regierungsbezirks Caffel durch polizeilich zu legittmireude Collectanten oder unmittelbar durch die Ortsgeistlichen veranstalten darf.
Caffel, am 24. Dezember 1892.
Der RegierungS-Prästdent. J. V.: v. Pawel.
Zum Jahreswechsel.
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Du gingst zur Ruhe, altes Jahr, Don Glockentönen ernst umklungen, Von ihrem Rauschen wunderbar Zu deinen letzten Schlaf gesungen . . . Seb’ wohl denn nun, es sei geweiht Dir unser Glas zu dieser Stunde —