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viertelWrlich 1 Mark 40 Mg. «xcl.

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Die Jnlerttondgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeilt

10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg.

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Hersskl-er KreishIlltt.

* Mit wöchentlicher Kratis-Meilage ^llukrirtes NuLeröattuuqsßlatL".

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Nr. 154 Sonnabend den 31. Dezember 1892.

Erstes Blatt.

DMimnls-KMling.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonue- ment auf daS wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage Jllustrirtes Somtagsblatt".

Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung iu der Zustellung eintritt.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das ,Är<i8blatt* mit der wöchentlichen Gra- tis-Beilage .Jllustrirtes Sonntagsblatt" beträgt 1 Mk. 40 Pfg.

Neu hinzutretenden Abouveuten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung bis zum 1. Januar 1893 gratis uud franco zu­gesandt.

SWT Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfennig.

Mit einer der nächsten Nummern erhalten die Abonnenten unseres Blattes einen Wand­kalender für 1892 unentgeltlich.

Die Expedition.

Amtliches.

Hersfeld, den 29. Dezember 1892.

Die Eintheilung und Vorsehung der Schlacht- Viehschaubezirke in hiesiger Stadt, wie solche durch meine Verfügung vom 29. September d. I. Nr. I. 6844, im Kreisblatt Nr. 116, bekannt gemacht wurde, hat folgende Abänderung erfahren:

1. Der Schaubezirk I. ist getheilt, und zwar so, wie in meiner Verfügung vom 10. Sep­tember d. J. Nr. I. 6339, im KreiSblatt Nr. 109, für die Trichinenschau näher be- stimmt ist, und wird die Schlachtviehbeschau durch Herrn Uhrmacher Dömich im Schau­bezirk Ia, und durch Fräulein Johanna HoSfeld im Schaubezirk Ib versehen, wobei Herr Döwich in Verhinderungsfällen Fräu­lein HoSfeld vertritt oder durch Herrn Uhr­macher AndrS vertreten wird.

2. Für den II. Schaubezirk ist Herr Ferdinand Heer als Schlachtviebbeschauer bestellt und verpflichtet worden. In Verhinderungsfällen wird Frau Minna Otto ihn vertreten.

Die Trichinenschau für diesen Bezirk be­sorgt auch fernerhin Herr Apotheker Becker, welcher hierbei gemäß meiner Verfügung vom 9. August 1890 Nr. 7551, im Kreisblatt Nr. 95, durch Frau Minna Otto vertreten ' wird. Die Gebühren für die Schlachtvieh­beschau sind bei geschlachteten Schweinen in den Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen mit enthalten, also nicht besonders zu entrichten.

3. Zur Vertretung des Herrn Andrü im III. Schaubezirk ist Herr Dömtch bestimmt.

4. Herr August Altenburg im IV., und Herr

Fürer im V. Schaubezirk vertreten sich gegen­seitig.

5. Frau Minna Otto im VI. Schaubezirk wird durch Herrn Ferdinand Heer vertreten.

I. 8860. Der Königliche Londrath

Freiherr von Schleinttz.

Hersfeld, den 29. Dezember 1892.

Der Herr Ober-Präsident zu Caffel hat durch Verfügung vom 19. Dezember d. JS. J. A. I. Nr. 13783 bestimmt, daß vom 1. Januar 1893 ab die Gemeinden Rohrbach und Tann von dem Staudesamtsbezirk Mecklar, die Gemeinde Biede- bach von dem Standesamtsbezirk Obergets, sämmtlich im Kreise Hersfeld, und die Gemeinde Seiterobe von dem Standesamtsbezirk Been- hauseu im Kreise Rotenburg abgetrennt werden und daß für die genannten 4 Gemeinden ein be­sonderes Standesamt mit dem Sitze in Rohrbach gebildet wird.

Der Bürgermeister Adolph K r a p f in Robr- bach ist zum Standesbeamten und der Vicebür- germeister Wilhelm Schilling daselbst zum Stellvertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Rohrbach ernannt und heute dahier verpflichtet worden.

Ich bringe dieses zur Kenntniß der betheiligten Ortsvorstände mit der Auflage, solches sofort in deu Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und hierbei noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß alle Anzeigen in Bezug auf die Beurkundung der Geburten, Ehe­schließungen uud Sterbefälle vom 1. Januar 1893 ab bei dem Standesamt zu Rohrbach zu er­statten sind.

A. Nr. 2201. Der Königliche Landroth Freiherr von Schletnitz.

HerSfeld, den 28. Dezember 1892.

Die Nummerliste der verloosteu und zum 1. Juli 1893 gekündigten Schuldverschreibungen der StaatSauleihen von 1868 A 1850, 1852, 1853 und 1862, sowie der noch nicht zum Um­tausch gegen 4°/oige Konsols eingereichten Schuld­verschreibungen der konsol. It/^ "/oigen Staats­anleihe liegt im Geschäftslokale des hiesigen LandrathSamteS sowie auch in denjenigen der Königlichen Steuerlasten deS Kreises während der Dienststunden offen.

Zugleich mache ich auch auf die diese Nummer- liste betreffende Bekanntmachung der Hauptver- waltung der Staatsschulden vom 2. d. MtS., abge- druckt im RegierungS-Amtsblatt für 1892 Seite 299, und besonders auf die darin enthaltene Auffor- derung betreffend die Einlösung der von den früher gekündigten Schuldverschreibungen der Staats­anleihen von 1868 A,, 1850, 1852, 1853 und 1862 noch rückständigen Stücke, ferner auf die Aufforderung zum Umtausch der noch rückstän- digen Schuldverschreibungen der konsolidirten 4</2 0/0tgen Staatsanleihe tu 4°/0 Konsols auf­merksam.

I. 8892. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e t n i tz.

HerSfeld, den 28. Dezember 1892.

Der seitherige Bürgermeister W e g f a h r t von MengShausen wurde auf weitere 8 Jahre wieder gewählt und verpflichtet.

A. Nr. 2146. Der Königliche Landrath

Freiherr v0n Schleinttz.

DaHegenUr^Choleragefahr mittelst AmtS- blatts-Bekanntmachung vom 29. Juli d. J. (Nr.

34 S. 189) gegen Rußland ergangene Ein­und Durchfuhrverbot von gebrauchter Leib- und Bettwäsche u. s. w. wird auf höhere Anordnung, soweit eS sich auf Herkünfte aus Finnland bezieht, für den Umfang des hiesigen Regierungsbezirkes hiermit aufgehoben.

Caffel, am 21. Dezember 1892.

Der RegierungS-Prästoeut. Rothe.

Die LöschungS-Quittungen über die bis zum 30. September d. I eingezahlten Renten Ab- lösungs-Kapitalien sind von vnS

a) wenn die abgelösten Leistungen ausweislich der AblösungSrezeffe tu den General-Währ« schafts- und Hypothekenbüchern bezw. Grund­büchern eingetragen gewesen, an die zuständi­gen Amtsgerichte zur Löschung der bet den von der Reute befreiten Grundstücken in den genannten Büchern an Stelle der früheren Leistungen eingetragenen Rentenpflichttgkeits- vermerke, dagegen

b) soweit die abgelösten Leistungen nach den Ablösungsrezesien nicht eingetragen gewesen, an die bet^enkn Steuerkaffen zur Aus­händigung an die Pflichtigen abgesandt worden, wovon die Betheiligten hier­durch tu Kenntviß gesetzt werden.

Münster, am 9. Dezember 1892.

Königliche Direktion der Renteubauk für die Provinz Westfalen, die Rbeivprovtuz und die Provinz Hessen-Nassau.

Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 16. d. M. dem Vorstand der Kolonie für Epi­leptische zu Bethel gestattet, zum Besten der Kolonie auch in den Jahren 1893 und 1894 je eine einmalige Sammlung freiwilliger Gaben bei deu Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau zu veranstalten.

Die VerwaltungS- und Polizeibehörden des Bezirks werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß den Sammlungen keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden.

Ich bemerke hierbei, daß die Collectanten mit Seitens des Vorstandes der Anstalt ausgestellten und von der Polizeibehörde zu beglaubigenden LegitimationSvapteren und paginirten Sammel­listen bet den Etusammlungen versehen sein müssen.

Caffel, am 20. Dezember 1892.

Der Regierungs Präsideut. I. V: v. Pawel.

Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 17. d. M. genehmigt, daß der Vorstand des Hessischen Diakoniffeuhauses in Wehlheiden für die Aastaltszwecke auch während der Jahre 1893, 1894 und 1895 alljährlich eine einmalige Samm­lung freiwilliger Beiträge bet den evangelischen Einwohnern des Regierungsbezirks Caffel durch polizeilich zu legittmireude Collectanten oder unmittelbar durch die Ortsgeistlichen veranstal­ten darf.

Caffel, am 24. Dezember 1892.

Der RegierungS-Prästdent. J. V.: v. Pawel.

Zum Jahreswechsel.

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Du gingst zur Ruhe, altes Jahr, Don Glockentönen ernst umklungen, Von ihrem Rauschen wunderbar Zu deinen letzten Schlaf gesungen . . . Seb wohl denn nun, es sei geweiht Dir unser Glas zu dieser Stunde