iStfdjeint «SchenNch drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Hkrsftlttt Kreisblitt.
Mit wöchentliHer Kratts-Aeilage ^IllukrirLes AnLeröattuugsöla^.
Nr. 132.
Sonnabend den 5. November 1892.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Bekanntmachn»«.
Die diesjährigen Herbst-Kontrolver- sammlungen im Kreise HerSfeld finden wie folgt statt:
1. zu Obergeis
Montag den 7. November d. Js., Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden All- merShausen mit Hof HählganS, Ana, Biedebach, GitterSdorf, GoßmannSrode, Obergeis, Reckerode, Rotterlerode und Untergets.
2. zu Hersfeld
Dienstag den 8. November d. JS., Vormittags 8 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt HerSfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, PeterSberg, Gutsbezirk WilhelmShof, Sorga, GutSbezirk BiugarteS, Meisebach, Fried» los, KalkobeS, ReiloS, Mecklar, Meckbach, GutS- bezirk Etchbof, HeeneS, Rohrbach, Tann und HermannShof.
Koutrolplatz: Turnplatz am Hai«.
3. zu Uuterhauu
Dienstag den 8- November d. Js, Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilverhausen, Holzheim, Kohlhausea, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaa» vnd WipperShatn.
4. zu Niederaula
Mittwoch den 9. November d. Js., Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aas den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, BeierShausen, Frielingen, GerSdorf, Ger-Hausen, Hattenbach, HedderSdorf, Kemmerode, KerSpeuhanseu.Kirchüeim, Kleba, KruSpiS, MengS- Haufen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, StärkloS, WillingShain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternderg.
5. zu Schenklengssäd
Donnerstag den 10. Novbr. d. Js., Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften auS den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, OberlengSfeld, Ransbach, Hilmes, LampertSfeld, LanderShauseu, SchenklengSfeld, Schenksolz, Ua- terweiseuborv, Wehrshausen und Wüstfeld.
6, ru Keimboldsbausen
Donnerstag den 10. Novbr. d. Js., Nachmittags 2 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Aus- bach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harn- rode, Heimboldshauseo, Herfa, Heringen, Kleinen- see, Lauteohausen, Leimbach, LevgerS, RöhrigSbof mit Nippe, PhilippSthal. Widder-Hausen, Wöl- fershausen und Unterueurode.
Zur strengen Nachachtuug für die betheiligten Mannschaften fügt daS Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Herbst-Koutrolverfammluugen haben zu erscheinen:
a, Diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April biS 30. September 1880 eiugetreten sind und deshalb zur Land- bezw. Seewehr II. Aufgebots über» geführt werden.
b. Sämmtliche Reservisten und DiSposttionS- urlauber.
v. Die zur Verfügung der Erfatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversamm- lunaeu findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmt» lieben Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden ste gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militärpaß nnd das FührungSattest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt deS Königlichen BezirkSkommandos in HerSfeld auzubriugen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.
Wer vor der Koutrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat fich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige VerhiuderuugSfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Ortsoder Polizeibehörde/ welche spätestens auf dem Koutrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammluug gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einbernfen stad, zum aktiven Heer und sind demnach den Militairstraf» gesehen unterworfen.
HerSfeld, den 8. Oktober 1892.
Königliches Bezirkskommando.
* * *
HerSfeld, den 11. Oktober 1892.
Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Ge- meindebezirken alSbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzu- theilen. Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Orduvng bet den Kontrolversamm- lunaeu zugegen zu sein.
I. II. 2813. Der Königliche Landrath __Freiherr von Schleiuitz.
HerSfeld, den 28. Oktober 1892.
Am 1.Dezember 1892 findet zufolge Erlasses deS Herrn Ministers deS Innern vom 12. d. MtS. nach Beschluß deS BundesrathS im Gebiete des Deutschen Reiches eine allgemeine Viehzählung statt. Wie schon früher, zuletzt im Jahre 1883, so wird auch jetzt wieder die Zählkartenmethode zu Grunde gelegt.
Die zur Zählung erforderlichen Drucksachen sind folgende:
1. die Zählkarten, A.
2. die Anweisung für die Zähler, B.
3. die Zählerkontrolltsten, C.
4. die Auwetsung für die Behörden, D. und
5. die OrtSliste, E.
Die Zusendung dieser Formulare wird nach der hier ausgestellten BedarfSnachweisung in den ersten Tagen erfolgen und haben mir die Herren Ort-vorstände bis spätestens den 10. November
d. JS den Empfang anzuzeigen. Sollten die über- sandten Formulare für das Bedürfniß einzelner Gemeinden nicht genügen, so ist der Mehrbedarf schleunigst bei mir auzumeldeu uud kurz zu begründen.
Die örtliche Ausführung der Zählung ist Sache der Ortsbehörde, welche sich hierzu der von ihr zu bestellenden Zähler zu bedienen hat. Vergütungen an Zähler können jedoch weder auS der Reichs» noch auS der Staatskasse beansprucht werden uud wird vorausgesetzt, daß eS überall gelingen wird für Ausführung der Zählung Personen zu gewinnen, die sich dem ZählungSgeschäfte ohne Anspruch auf eine Vergütung unterziehen. Es erscheint deshalb zweckmäßig, die der Gemeinde angehörigen StaatS- und Gemeindebeamten, insbesondere die Lehrer, zur Betheiligung an der Zählung ausdrücklich anzuregen. — Die Herren Bürgermeister uud GutSvorsteher haben hiernach alSbald die Zählbezirke einzutheilen und für jeden Bezirk, bestehend auS ca. 30 Gehöften, einen Zähler zu bestellen, welche Arbeit bis spätestens zum 10. November beendet sein muß.
Die bestellten ZL^er haben sich mit ihren Obliegenheiten nach dem Inhalte der Zählpaptere vollständig vertraut zu machen. Zu Dem Zwecke hat die Ortsbehörde denselben rechtzeitig zwei Formulare zur Aufstellung der Controlliste 0. und eine Anweisung für die Zähler B. sowie die für seinen Bezirk erforderliche Anzahl von Zählkarten A. zuzustellen.
Jede Haushaltung erhält eiveZLHl- ! arte A. Die Austheiluug der Zählkarten erfolgt durch devZählerselbst von Haus zuHauS am 29. und 30. November u«d die Au»süll««g derselbe« durch die HasShattungSvorstLude am 1. Dezember 1892. Am Morgendes 2. Dezember d. I. handle Wiederetv- sammlung der Zählkarten zn beginnen.
Nach beendigter Wiedereinsammluva der Zählkarten und Vornahme der etwa nöthigen Ergänzungen hat der Zähler beide Exemplare der Controlliste nach den auf den Zählkarten gemachten Angaben auSzufüllen, mittelst NameaS» Unterschrift zu beglaubigen und nebst den nach der Nummerfolge zu ordnenden, sowie den unbenutzt gebliebenen Zählkarten biS spätestens zum 5. Dezember 1892 an dieOrtSbe- Hördezurückzngeben.
Die Ortsbehörde hat daS von dem Zähler zurückgelieferte ZählungSmaterial einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund an Ort und Stelle mündlich einzuziehender Erkundigungen zu beseitigen. Auf Grund der Kontrollisten bat die- selbe alSdanu die OrtSlisten (Formular E.) aus- zufüllen und spätestens bis zum 15. Dezember 1892 in zwei Exemplaren hierher einzusenden.
Die Zählkarten sind demnächst, geordnet nach den darauf befindlichen Nummern und nach Zähl- bezirken, nebst den Reinschrift-Exemplaren der Controllisten der Zähler und den unbenutzt ge« bliebeuen Zählkarten in sorgfältiger Verpackung baldthunlichst, spätestens am 20. Dezember 1892 an das Königliche Land- rathsamt einzusenden.
Jedes Packet ist mit einer Aufschrift nach dem im §. 7 der Anweisung D. vorgeschriebeneo Muster zu vrrseheu.
Die Couceptexemplare der Zähler-Coutrollisten