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Htrsselittr Kreislillltt.

Mtt wöchentlicher Kratis-AeilageIllukrirtes AuteröaltuugsSlatt^.

Nr. 125. ^Erstes Blatts

Sonnabend den 22. Oktober

1892.

Amtliches.

Nachdem für die Wahlperiode 1893/96 zur Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Steueransschuffes der Gewerbesteuerklasse II. deS den Regierungsbezirk Caffel umfassenden Ver- anlagungSbezirkS für den Wahlbezirk der Kreise Hanau Stadt und Land, Geluhausen, Schlächtern und Fulda Termin auf Donnerstag den 3. N o v e m b e r d. JS., Vormittags 10 Uhr, in den RathhauSsaal in Hanau, für den Wahl­bezirk der übrigen Kreise deS Regierungsbezirks Termin auf Montag den 7. November d, JS., Vormittags 10 Uhr in den Sitzungssaal deS RegierungsgebäudeS H t e r s e l b st anberaumt worden ist, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Caffel am 18. Oktober 1892.

Königliche Regierung, Abth. für directe Steuern, Domaineu und Forsten.

Von beachtenSwerther Seite ist darauf hinge- wiesen worden, daß die auf den Straßen feil gehaltenen Mineral-Wässer, wie Selterser, Soda- Wasser u. a. m. au die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten WafferS, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.

Im Auftrage des Herrn MtuisterS der geist­lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineral-Wässern im AuSschanke hiermit angewiesen, daS Getränk fernerhin, gleichviel ob die Cholera droht, oder nicht, nur in einem der Triukwaffer-Temperatnr entsprechenden Wärmegrade von etwa 10° Cels. abzugeben. Gleichzeitig wird daS Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch deS zu kalten BierS, insbesondere aber der Mineral-Wasser gewarnt.

Caffel am 17. Oktober 1892.

Der Regierungs Präsident. J. V.: v. P a w e I.

HerSfeld, den 18. Oktober 1892.

Nachdem in der Gemeinde Asbach ein z w e t t e r Sachverständiger zur amtlichen Untersuchung deS Schweinefleisches auf Trichinen bestellt worden ist, wird diese Gemeinde hierdurch in zwei Schaubezirke etngetheilt. Der

I. Schaubezirk von Hausnummer 1 bis etuschl. 40'/ sowie Nr. 82 biS 89 mit Eichhof und Etchhofsmühle wird vom Bürgermeister Nutzn, der

II. Schaubezirk von Hausnummer 41 bis 81 wird vom Landwirth Andreas O r t h daselbst versehen.

I. I. 7306. Der Königliche Landrath __Freiherr von Schletuitz.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Kontrolver- sammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. zu Obergeis

Montag den 7. November d. Js., Bormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden All- merShausen mit Hof HählganS, Aua, Biedebach, Gittersdorf, GoßmannSrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergei«.

2. zu Hersfeld

Dienstag den 8. November d. Js., Vormittags 8 Uhr für die Mannschaften anS der Stadt HerSfeld

und? den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, PeterSberg, GutSbezirk WilhelmShof, Sorg«, GutSbezirk BiugarteS, Meisebach, Fried- los, KalkobeS, ReiloS, Mecklar, Meckbach, Guts- bezirk Eichhof, HeeneS, Rohrbach, Taun und HermaunShof.

Koutrolplatz: Turnplatz am Hain.

3. zu Unterhaun

Dienstag den 8. November d. Js., Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften auS den Gemeinden Ettra, Hilperhausen, Holzheim. Kohlhauseu, Oberhauu, Roßbach, Rotensee, SiegloS, Unterhaun und Wippershain.

4. zu Niederaula

Mittwoch den 9 November d. Js., Vormittags 10 Uhr für die Maunschaften auS den Gemeinden Allen- darf, Asbach, BeierShausen, Frielingen, GerSdorf, GerShausen, Hattenbach, HedderSdorf, Kemmerode, Ker8pe»haufeu,Kirchhetm, Kleba, KruSpiS, Mengs- Haufen, Niederaula, Niederjoffa, ReimboldShausen, SolmS, StärkloS, WillingShain und GutSbezirk Engelbach mit dem Ho', Ster^berg.

5. zu ScheukleugSfeld

Donnerstag den 10. Novbr. d. Js., Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften auS den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, HillartShausen, MalkomeS, Motzfeld, Oberlengsfeld, RanSbach, HilmeS, LampertSfeld, LanderShaufen, SchenklengSfeld, Schenksolz, Ua- terweiseuborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6. zu Heimboldshauseu

Donnerstag den 10. Novbr. d. Js., Nachmittags 2 Uhr für die Mannschaften auS den Gemeinden Aus­bach, Bengeudorf, Friedewald, Gethsemane, Harn- rode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinen­see, Lautenhausen, Leimbach, Leugers, RSHrigSbof mit Nippe, Philipp-thal, Widdershausen, Wöl- fershauseu und Unterueurode.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommaudo folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Herbst-Koutrolversammluvgeu haben zu erscheinen:

a. Diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1880 eingetreten sind und deshalb zur Land- bezw. Seewehr II. Aufgebots über­geführt werden.

b. Sämmtliche Reservisten und DiSposttions- urlauber.

c. Die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversamm- lunaen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmt­lichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften auS einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. W. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Ge­meinden sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und daS FührungSattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Haupt­meldeamt deS Königlichen BezirkskommandoS in Hersfeld anzubringen und können nur durch daS Bezirkskommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammluug keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit?- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der OrtS- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Koutrolplatz abzugeben find, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugebe». Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammluug gehindert ist, ohne Angabe deS Grandes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

Alle Mannschaften gehören während deS ganzen Tages, zu welchem sie zu den Koutrol- Versammlungen einberufen sind, zum aktiven Heer und sind demnach den Militairstraf- gesetzen unterworfen.

HerSfeld, den 8. Oktober 1892.

Königliches Bezirkskommando.

* *

HerSfeld, *den 11. Oktober 1892.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher deS hiesigen KreiseS werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Ge- meindebezirke» alsbald wiederholt zur öffent­lichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzu- theilen. Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Koutrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversamm- lunaen zugegen zu sein.

I. II. 2813. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n t tz.

Aolitische Nachrichten.

Berlin, 20. Oktober.

Heute Vormittag um 8 Uhr hatte Se. Majestät der Kaiser, in Begleitung der Flügeladjutauten vom Dienst, zunächst vom MarmorpalaiS aus einen längeren Spazierritt nach dem Griebnitzsee und in die Umgegend desselben unternommen, von dem Allerhöchstderselbe um */2 10 Uhr wieder im Marmorpalais eintraf. Se. Majestät arbeitete darauf von 10 Uhr ab mit dem Kriegsminister und dem Chef des MilitatrkabinetS, sowie später auch noch einige Zeit mit dem Chef deS Civil- kabinetS. Am Nachmittage um l1/* Uhr fand alSdann die Frühstückstafel statt. Nach der­selben erfolgte die Ueberstedelung der Majestäten, sowie der vier jüngsten kaiserlichen Kinder und des gesammten kaiserlichen Hofstaates vom MarmorpalaiS nach dem neuen PalaiS, woselbst die kaiserliche Familie von heute ab biS auf Wetters Aufenthalt nimmt. Morgen Vor­mittag gedenkt der Monarch sich nach Rummels- bürg zu begeben, um dort der feierlichen Einweihung der Erlöserkirche mit den höchsten Herrschaften beizuwohnen.

Der preußische Landtag ist auf den 9. November einberufen worden. Der Termin für die Versammlung deS Reichstags ist noch nicht bekannt gemacht, wird aber wahrscheinlich auf den 22. November fallen. Es wird beab­sichtigt, dem Abgeordnetenhause sofort die Steuer- Vorlagen zugehen zu lassen. Der Staatshaushalt wird wohl, wie hergebracht, erst nach Neujahr eingebracht werden. Bis der Reichstag erscheint und seine materiellen Verhandlungen beginnt, hat also daS Abgeordnetenhaus Zeit, die ersten Lesungen der Steuervorlagen vorzunehmen. Wäh­rend diese dann iu Kommissionen weiter berathen werden, könnte der Reichstag die Militärvorlage im Plenum berathen. Ueber diese Hai sich zu-