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HerOI-er KltisblM
Mit wöchmtlicher HrstiK-Weilage „IMKrirLes MntsrtzattuugsßlE.
Nr. 51.
Sonnabend den 30. April
1892.
Erst« Blatt
Wmmenk-IlMUg.
Bestellungen auf das
Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage .LllllsMrtcsUnterhaltimgs-Blatt." pro Mal und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
ihnen am 1. April 1892 beschäftigten Ar-1 beiteriuneu aufmerksam zu machen.
Auf Grund der b i s z u m 2. M a i d. Js. erstatteten schriftlichen Anzeigen der Arbeitgeber ist eine Uebersicht der Fabriken und der diesen gleichstehenden Anlagen, in welchen Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigt werden, nach dem der Ausführung?'Anweisung vom 26. Februar d. 33. zur Gewerbe-Ordnung-Novelle beigcfügteu Formular J. in der Weise aufzutzellen, daß nur die Spalten 3, 5, 6 und 7 dieses Formulars aus« gefüllt werden.
Der Einreichung dieser Uebersicht sehe ich
bis spätestens zum 15. Mai d. Js. entgi
I. I 2789. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i u i
legen.
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Amtliches.
Bekanntmachung, betreffend die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen. Vom 26. März 1892.
Auf Grund des §. 139 b Absatz 5 der Gewerbe- ordnung in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) hat der BundeL« rath nachstehende
Bestimmungen über die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen
erlassen:
Hersfeld, den 27. April 1892.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit Einzahlung der Beiträge zu den Ausgaben der Hesien-Naffanischeu laudwirthschaft- lichen Berufsgenossenschaft noch im Rückstände sind, werden hieran mit Sti^ hiS z«M 8. Mai
d. Js. erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i u i
tz-
I. Arbeitgeber, welche Arbeiterinnen in Fabriken,
Hüttenwerke», Zimmerplätzen und anderen Bau-: Höfen, in Werften, in Ziegeleien, welche nicht blos vorübergehend oder in geringem Umfange
betrieben werden, in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben beschäftigen, sind v-r. pfltcktet, der OrtSpolizeibehörde bis spätestens zum 2. Mai 1892 die Zahl der von ihnen am 1. April 1892 beschäftigten über sechszehn Jahre alten minderjährigen und großjährigen Arbeiterinnen schriftlich mitzutheilen. Die Mittheilung kann mit der nach §. 138 der Gewerbeordnungs- novelle vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gffetzbl. S. 261) zu erstattenden schriftlichen Anzeige verbunden werden.
II. Auf Anlagen der unter Nr. I fallenden Art, welche nur einen Theil deS Jahres im Betriebe sind und ihren Betrieb am 1. April 1892 bereits eingestellt oder noch nicht begonnen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die Arbeitgeber verpflichtet sind, der Ortspolizeibehörde eine schriftliche Anzeige über die Höchstzahl der von ihnen innerhalb der Zeit vom 1. April 1891 biS zum 31. März 1892 beschäftigten Arbeiterinnen über sechszehn Jahre zu erstatten.
Berlin, den 26. März 1892.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers, von Boetttcher.
Das Preußische Staatsschuldbuch ist auch in dem soeben abgelaufenen Geschäftsjahr Seitens der Besitzer von Schuldverschreibungen der kom solidtrten Staatsanleihen rege in Anspruch genommen worden.
Die 3ibl her eingetragenen Konten Betrug am 31. März 1890: 7871 über 451137 600 M. Kapital, 1891:9632 „ 543 013100 „ „
sie ist bis zum 31 März 1892
auf 12 039 über 687 645 700 M. Kapital, gestiegen.
Von den letztgedachten Konten entfallen 84,3 °/0 auf Kapitalien bis zu 50000 Mk. und 15,7 °/0 auf größere Kapitalsanlagen.
Für physische Personen waren am 31. März d. I. 7922 Konten über zusammen 345 301650 Mk., für juristische Personen 2054 Konten über 224 833 300 Mk. und für Vermögensmassen ohne
Laufende Verwaltungskosten werden von den Konteninhabern nicht erhoben; für jede Etuschrift ist ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig für jede augefangeue 1000 Mk. deS Kapitalbetrages, über welchen verfügt wird, (mindestens 1 Mk.) zu zahlen.
Die von uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staatsschuldbuch*, welche über Zweck und Einrichtung Genaueres ergeben, können durch jede Buchhandlung oder direkt von dem Verleger I. G n t t e n t a g, Berlin, für den Preis von 40 Pf. oder per Post franko 45 Pf. bezogen werden.
Berlin, am 5. April 1892.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Auetio«s-A«zeige.
Mittwoch den 4. Mai d. I., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 80 Gestüt- pferde, bestehend aus Muttertzuten (meistens bedeckt), Fohlen und Ijäbrigev Hengsten, Wallachen und Stuten, metstdirterK ^rga Barzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Dir zum Verkauf kommenden gerittenen Pferde werden am 2. und 3. Mai von 7 bis 10 Uhr Vormittags unter dem Reiter, sowie sämmtliche an denselben Tagen von 4 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch au der Hand gezeigt.
Listen über die zur Auction gelangenden Pferde werden am 22. April zum Versandt rc. fertig gestellt sein und auf Ansuchen zugeschickt werden.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen von und zum Bahnhof Trokehnen wird am 2., 3. und 4, Mai gesorgt sein.
Trakehnen, den 11. März 1892,
Der Lavdstallmeister. v. Fraukenberg.
juristische Persönlichkeit 2005 Kontra über 100 797 950 Mk. eingetragen. Die
Zahl der
___________ Pflegschaft
stehende Personen ist im letzten Jahre von 641
Kontra über bevormundete oder in
auf 800 gestiegen.
Von den Zinsen ließen sich die Empfangs« berechtigten halbjährlich 6656 Posten von der StaatSschuldeu-TUgungskaffe in Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt zvsenden, 1482 Posten wurden durch Gutschrift auf Reichs- bank-Girokouto berichtigt und 6495 wurden bei den mit der Auszahlung beauftragten Königlichen Kassen abgehoben.
Von den Konteninhabern wohnen 10 361 in Preußen, 1556 in anderen Staaten Deutschlands, 101 außerhalb Deutschlands in Europa, 7 in Asien, 2 in den Deutschen Kolonien Afrikas und 12 in Amerika.
Hersfeld, den 27. April 1892.
Die vorstehende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 26. März d. Js., betreffend die Ermittelung der Zahl der in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen, haben die Herren OrtSvorstäude alsbald zur Kenntniß der Fabrikbesitzer zu bringen und diese auf die ihnen hiernach obliegende
uLiuycu uhu uujc uu, uu lyiicu yiernou! vmiegenuc jumiiyt» «uyu Verpflichtung zur Angabe der Zahl der von | selten entsteht.
Bas Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preußischer Konsols zu empfehlen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wolle», der ihnen, so lange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und ZinSscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht
Seßhaftigkeit der preußischen Bevölkerung.
Bei den Volkszählungen vom 1. D-zember 1871, 1880, 1885 und 1890 ist in Preußen u. A. auch die Zahl derjenigen Personen festgestellt worden, welche in der Zählgemeinde oder sonst im Zähl- krerse oder der Zählprovinz oder im preußischen Staate oder in anderen deutschen BundeSstaaten geboren waren. Für die Beurtheilung der in der Seßhaftigkeit der Bevölkerung seit 1871 eingetretenen Veränderungen kann aus die Unterscheidung der außerhalb der Zählprovinz in Preußen Gebürtigen von den in anderen deutschen BandeS- staaten Geborenen verzichtet werden, da innerhalb des Deutschen Rüches Freizügigkeit besteht, auch innerhalb des preußischen Staatsgebietes Wanderungen auf ebenso w'it; Eitternungm möglich sind und tzattfindeu als zwischen Preußen und anderen BundeSstaaten.
Im Jahre 1871 waren nach der Stat Corr. von je 10 000 Personen 5680, 1890 nur noch 5375 aus der Zählgemeinde gebürtig, ferner auS dem Zäblkreiss 1871 7628, 1890 nur 6 972, auS der Zählprovinz 1871 9 250, 1890 nur 8809 und aus dem Deutschen Reiche 1871 9 923, 1890 9916. Beachtenswerth ist die Thatsache, daß die Seßhaftigkeit bei den Frauen noch mehr abgenommen hat als bei den Männern, vielleicht in Folge der in jüngster Zeit sehr vermehrten Betheiligung des weiblichen Geschlechts an der gewerblichen Thätigkeit. Während nämlich im Jahre 1871 von 10000 männlichen Personen 5722 und von 10000 weiblichen 5640 in der Zählgemeinde ge»