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Herssel-er Kreislilllit.
__________Mit wöcheullicher Kratts-ZLeilage ^llukrirtes Auterhaltungsölatt".__________
Nr. 50. Donnerstag den 28. April 1892~
Erst« Blatt
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Amtliches.
Hersfeld, den 20. April 1892.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Revisions-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1892 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Impfung: Dienstag, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr, Erstimpfung, bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus den Gemeinden Kalkobes, Allmershausen mit Hähl- gans, Heenes, Meifebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld.
Revision: Dienstag, den 24. Mai, Vormittags 9 Uhr.
b) Impfung: Mittwoch, den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld.
Revision: Mittwoch, den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Dienstag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Dienstag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfung: Freitag, den 20. Mai, Nachmittags4 Uhr. Revision; Freitag, den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis,
umfassend die Ortschafte« Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein.
Impfung: Sonnabend, den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Ober- lengsseld, Wehrshausen, HilmeS, Conrode, Lam- pertsfeld, Landeröhanfen, Unterweisenborn, Wüst- feld, MalkomeS, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station Ransb ach, umfassend die Ortschaften Rausbach und Ausbach. Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Mittags 12 Uhr. Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station Philippsthal, umfassend die OrtschaftenPhilippsthalnudRöhrigs- Hof mit Nippe.
Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr
8. Station A S b a ch, umfassend die Ortschafteil Asbach, BeierShausen und Kohlhausen.
Impfung: Mittwoch, den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Mittwoch,den 8.Juni, Nachmittags2Uhr.
9. Station Kerspenhausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhaufen, Hilper- Hausen, Roßbach und fiskalische Oberförsterei Niederaula.
Impfung: Mittwoch, den 1. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 8. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
10. Station 11 ii t e r h a u n, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Bien- gartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. Impfung: Dienstag, den 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
। Revision: Dienstag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
11. Station Niedernu 1 a,
, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- . Haufen, Solms, Niederjossa, Haltenbach, Klebn, I Reimboldshausen, Kenunerode und Engelbach.
Impfung: Dienstag, den31.Mai,Vormittngs9Uhr. Revision: Dienstag, den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr.
12. Station Frieli«gen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Sonnabend, den 11. Juni, Vormittags 11 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 18. Juni, Vormittags 11 Uhr.
13. Station Kirchhei m, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckeröde, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Sonnabend, den 11. Juni, Nachmittags 1'/2 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 18. Juni, Nachmittags 17 z Uhr.
14. Station F ried e iv ald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lanten- Hansen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Sonnabend, den 4. Juni, Vormittags 9 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 11. Juni, Vormittags 9 Uhr.
15. Station W idders h a u s e n, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Freitag,den3.Juni, Vormittags 10 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Vormittags 10 Uhr.
16. Station Heri«gen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf,
Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Freitag, den 3. Juni, Nachmittags 1 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station Heimboldshaufen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.
Impfung: Freitag, den 3. Juni, Nachmittags 4 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr,
18. Station Holz he im,
umfassend die Ortschaften Holzheim, Cruspitz und Stärklos.
Impfung: Freitag, den 10. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 17. Juni, Vormittags 9 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Prüfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1892:
1) jedes im Jahre 1891 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche im Jahre 1890 oder früher geboren und im Jahre 1891 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder garnicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3) jeder S ch ü l e r einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, ■ namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort nnd Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 11 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der