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Nr. 48. Sonnabend den 23. April 1882.
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Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 20. April 1892.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfftationen bezw. Impf- und Revisions-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1892 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Impfung: Dienstag, den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr, Erstimpfung, bezw. Wieder- impfung der Kinder und Schüler aus ben Gemeinden Kalkobes, Allmershausen mit Hähl- gans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld.
Revision: Dienftng,..den24. Mai, Vormit- tags 9 Uhr.
b) Impfung: Blittwoch, den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld.
Revision: Mittwoch, den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Dienstag, den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Dienstag, den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Stativ n Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Neilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfung: Freitag, den 20. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Revision: Freitag, den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis,
umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Ober- försterei Neuenstein.
Impfung: Sonnabend, den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
5. Station S ch e n klen g s f e ld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Eonrode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- feld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Statt o n R a n s b a ch, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Mittags 12 Uhr. Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station P h i l i p p s t h a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal undRöhrigs- hof mit Rippe.
Impfung: Donnerstag, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, BeierShausen und Kohlhausen.
Impfung: Mittwoch, den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 8. Juni, Nachmittags 2 Uhr. 9. Station KerspenHausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper-
Hausen, Roßbach und fiskalische Niederaula.
Impfung: Mittwoch, den 1. Juni, 4 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 8. Juni,
Oberförsterei
Nachmittags
Nachmittags
| Impfung: Freitag, den 10. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den 17. Juni, Vormittags 9 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Prüfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfftationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1892:
4 Uhr.
10. Station Unterbaun, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Bien- gartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. Impfung: Dienstag, den 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Dienstag, den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- Hausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Dienstag, den31. Mai, Vormittags 9 Uhr. Revision: Dienstag, den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr.
12. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Alleudorf,
Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Sonnabend, den 11. Juni, Vormittags 11 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 18. Juni, Vormittags 11 Uhr.
13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershauseu, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Sonnabend, den 11. Juni, Nachmittags P/a Uhr.
Revision: Sonnabend, den 18. Juni, Nachmittags 1'/, Uhr.
14. Station Friedewald,
1)
2)
3)
jedes im Jahre 1891 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
die Kinder, welche im Jahre 1890 oder früher geboren und im Jahre 1891 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem . Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
jeder Schüler einer öffentlichen Schule ober Privatschule, welcher:
a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorftünde des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weife zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachd r ü ck l i ch st darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen den Nachweis zu führen,
daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder uns einem gesetzlichen Grunde
umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Hausen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Sonnabend, ben 4. Juni, Vormittags
9 Uhr.
Revision: Sonnabend, denkt. Juni, Vormittags
9 Uhr.
15. Station Widdershausen, werden
umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinen- ^ie Herren Lehrer haben ebenfalls als Vor- )ee um -ermvact). .... stehet der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei
Impfung Freitag den 3. ^^ Aufnahme von Schülern durch Einsetzern
Remstou: Freitag, den 10. Juni, Vormittags 10Uhr. ber vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, , ^0- Kation ger ingen, oß bie gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür
umfapend die Ortschaften Her uigeu, Vengendorf, ,n ^^gen, daß die während des Besuches der Lengers und fiskalische -bersöruerer Herrngen. । Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser >inntim<i • A-rpifnn den 3. cunr. Raöbmittaas 1 Uhr. a» ..........: b...
unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, bereit Kinder und Pfleg ebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft
Impfung: Freitag, den 3. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
Revision: Freitag, den 10. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station H eimboldü h a u sen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Ober- försterei Heimboldshausen.
Impfung: Freitag, den 3. Juni, Nachmittags 4 Uhr. Revision: Freitag, den 10. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
18. Station Holzheim, -umfassend die Ortschaften Holzheim, Cruspis und Stürklos.
Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Impfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) n. A. ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Impfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpf- arztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und eteb