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Herssel-el Kreisblüt.

Mit wöchentlicher Kratia-ZLeilage ^Illustrirter Ilutertzaltuogsblatt".

Nr. 45. Donnerstag den 14. April 1892.

Amtliches.

HerSfeld, den 11. April 1892.

Nach der Ausführung--Anweisung vom 5. August 1891 zum Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 (Artikel 75 und folg.) sind die Gemeinde- (GutS-) Vorstände verpflichtet:

1) Eine genaue Kontrolle der im Laufe deS Jahres bei der Einkommensteuer eintretenden Zu- und Abgänge zu führen.

2) Sich durch gegenseitige Mittheilung nach vorgeschriebenem Muster von dem ge­schehenen Umzüge und der Besteuerung der verzogenen Einkommensteuerpflichtigen Gewiß­heit zu verschaffen.

3) Von jedem Steuer-Zugang oder Abgang den Vorsitzenden der VeraulagungS-Commisston durch Mittheilung eineS AuSzugeS auS der zu 1 erwähnten Kontrolle sofort zu be­nachrichtigen.

4) Den nach erfolgter Festsetzung deS ZugangS- oder AbgangSbetragS durch den Vorsitzenden der VeraulagungS-Commisston bezw. die letztere au sie zurückgelanaeudev Auszug auS der Kontrolle der betreffenden Steuerkaffe zu überseudeu.

5) Auf Grund der zu 1 erwähnten Kontrolle halbjährlich Eivkommeusteuer-Zu- und Ab- gaugSlisteu nach vorgeschriebenem Muster aufzustellen und solche spätestens biS zum 20. September und 20. März jeden JahreS durch Vermittelung der Königlichen Steuer- lasse an den Vorsitzenden der VeranlagungS- Commission eiozureicheu.

Den Herren Ortsvorständen deS hiesigen KreiseS wird in den nächsten Tagen eine entsprechende Anzahl der zu 1, 2 und 5 erforderlichen Forum- lare zugehev; zu den zu Nr. 4 erwähnten Aus­zügen auS der Kontrolle ist das Formular der ZugangS- bezw. der AbgangSlisteu Einlagebogeu zu benvtzen.

(Unbefugter Nachdruck verboten.

Arme Kinder!

Von

Georg Horn.

(Fortsetzung.)

Den nahm ich denn au mich den schickte ich heim ein Kamerad hatte die Adreffe geschrieben. Ich wollte für sie verloren sein wo die Liebe sonst wohnt, da kehrte der Haß ein den Schlüssel zu meinem Herze habe ich hinter mir in daS Meer geworfen. Wie ich Ihnen sagte, war ich nur noch herüber gekommen auf Grund eines mir heiligen Versprechens. ES hat draußen geläutet!*

ES war gut, daß der Oheim der Kinder Mamsell Rowald daran mahnte, denn sonst würde sie eS überdört haben auS Ueberraschung über das, was sie eben gehört. Draußen stand Frau Lehrer Friytag und stürmte ohne viel Redens, ohne Acht auf den Besuch zu habe«, in die Stube

»Sind die Kinder nicht bei Ihnen?*

»Nein! Warum fragen Sie benu?*

»Weil sie weg sind die Nacht nicht nach Hause gekommen. DaS hat man von so fremden Bälgen von feiner Menschenliebe*

Nun erzählte sie, waS sich gestern ereignet hatte und Mamsell Rowald allerdings noch nicht wußte daß Benno ihren Karl zu erstechen versucht weil dieser den Diebstahl entdeckt hatte

Die Kosten der Formulare, welche von den nach § 73 deS Ges. den Gemeinden zu zahlenden Ver- aulagungSgebübren zu bestretten sind, werden von hier aus im Oktober oder November d. I. gleichzeitig mit den Kosten für die zur nächst­jährigen Veranlagung erforderlichen Formulare mit erhoben werden.

Die dem Titelbogen zur Kontrolle vorgedruckteu Bemerkungen sind genau zu beachten, außerdem wollen sich die Herren OrtSvorstände alSbald mit dem dritten Theil der AusführungS-Anweifung zum neuen Einkommensteuer-Gesetz (Extra-Beilage zum Amtsblatt Nr. 6 von 1892) namentlich mit Artikel 75 biS 80 alsbald eingehend vertraut machen und in jedem einzelnen Falle genau nach deu dortselbst gegebenen Vorschriften verfahren. Der Vorsitzende der Sinkommensteuer-Veran- lagungS-Commisston.

Freiherr von Schleiuttz, Landrath.

I. 2593.

HerSfeld, den 11. April 1892.

Diejenigen Herren OrtSvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 5. März d. JS. I. II 443, im KreiSblatt Nr. 36, die Bekanntmachung deS diesjährigen ErsatzgeschäfteS betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist hi- zum 18, d. Stil» bei Meidung von 3 Mk. Strafe erinnert.

J. II. 443. Der Königliche Laudrath ___________Freiherr von Schleinitz.

Bekanntmachung die Beschädigung der Reichs-Telegrapheu-An- lage» betr.

Zum Schutz der ReichS-Telegraphenanlagen sind durch daS Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen deS Straf- gesetzbuchS für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:

8 317. Wer vorsätzlich und rechts-

»DaS ist nicht wahr, Frau Freytag Meine Kinder stehlen nicht"

»Unb doch daS Medaillon seiner seligen Mutter daS Medaillon mit der Photographie ihres Bruders der auch so ein Patron gewesen sein soll Na der Apfel fällt nicht weit vom Stammew

Da machte sich die Stimme des Dritte» im Zimmer laut und diese zitterte.

»Ein Medaillon hätte der Knabe gestohlen?

»Ja, mit dem Bilde seines Oheims Seine Mutter habe zu dem immer geweint weil sie ihn so geliebt, darum hat eS in keine fremde» Händen kommen solle» eS sei von GotteS und Rechtswegen sein Eigenthum behauptete der Vagabund ganz steif und fest

»DaS hätte ich auch gethan!* ließ sich der Oheim vernehmen. Dabei blitzte fein Auge, wie von einer Empfindung der Freude

»Hier, Frau Freytag, steht der Oheim der armen Kinder vor Ihnen*

Da wurde Frau Freytag doch vor Ueberraschung Verlegenheit ein wenig blaß entschuldigte sich Sie wolle die Sache gleich auf der Polizei melden.

»DaS werden Sie vorläufig nicht thun* sagte der Besuch Mamsell RowaldS in sehr be­stimmten fast befehlendem Tone.

Frau Freytag ging.

»Wo können die Kinder fein?*

widrigden Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegrapheuanlage dadurch verhin­dert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Ver­änderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat biS zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer fahrlässigerweise durch eine bet vorbezeichnete» Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dieueudeu Tele- graphenaulage verhindert oder gefähr­det, wird mit Gefängniß biS zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

§. 318a. Unter Telegraphenaalageu im Sinne der 88- 317 u. 318 sind Ferusprechanlagen mit- begriffen.

Da die RetchS-Telegrapheuaulageu in letzter Zeit häufig theilt vorsätzlich (durch Zertrümmern der Isolatoren mittelst Steivwürfe rc.), theils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädtauoge» der Reichs-Telegropheuanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg ringe- schritten werden kau», in jedem einzelnen Falle eine Belohnung biS zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.

Caffrl, den 20. März 1892.

Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor.

In Vertretung: gez. Schreiner.

HerSfeld, den 11. April 1892.

Wird veröffentlicht und wird gleichzeitig den OrtS- Polizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des KreiseS die gehörige Beachtung der Be­stimmungen zur Pflicht gemacht.

j I 2533. Der Königliche Laudrath

Freiherr v o u Schleiuttz.

ES war deS OheimS Stimme gebrochen zitternd augstvoll

,O Gott o Gott wenn sie sich ein Leids gethan hätten! Wir wüffen sie suchen! Aber wo wo? Ja nun weiß ich, wie wir sie finden: Komme» Sie nur mit mir!*

-.Hildes

Benuo!"

Beide riefen sich ihre Namen zu und rieben sich, wie auS tiefem Schlaf erwacht, die Augen.

»Wo sind wir denn?"

»ES ist so finster," sagte der Kuabe

»Sind wir denn nicht schon gestorben?"

Benno war schnell vom Boden aufgestanden ein Ruck von seiner Hand und um Beide war eS Plötzlich hell von blendendem Licht.

»Ach das himmlische Licht deS Jenseits Nun werden wir unsere Mutter bald sehen*

»Nein," versetzte der Knabe, »eS ist daS Sonnenlicht*

»Ja, wo find wir denn, Benvo?"

»Noch auf der Welt Weißt Du denn nicht mehr, daß der Regen uns von droben unter dem Heckenrosenbusch weggetrieben hat? Hier den Schuppen in den Anlagen kauvte ich der ist Tag und Nacht offen hier wird aller Blätter- werk der Müll auS den Anlagen zusammenge- tragen hierher sind wir geflüchtet, hier sind wir eingeschlafen. ES war eine ganz weiche Lagerstatt*