®tfd;eint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Monnementepreis
merteljsthrlich 1 Mark 40 Pfg. exc*.
Postansschlag.
Die Znlertt»n«zrbütz«n betragen für den Raum einer L»«ltz6le 10 Psg., im amüicheu Heile 15 M. Reklamen die Zeile 20 Pi«.
Bei arißeren Hufttüflen entlprechenber Rabatt.
Helsfelikl Irrisiilatt
Mit wöchentlicher Kratis-Aeitage „IlluKrirtrs IluteröattuugsSlatt".
Nr. 41.
Erstes Blatt.
1
t
/ 3 i»
e
DmlMllts-KMNg.
Bestelluvgen auf das Kersfetder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratts-Beilage „Jllustrirtes Unterhaltungs-Blatt." pro II. Quartal werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrief' träaern und von der Exve^ition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 4. April 1892.
Im Anschluß «u mein Ausschreiven vom 30. März d. I. l 2238 niache ich die Herren Orts- vorstände des Kreises besonders darauf aufmerksam, daß die Ausstellung der Arbeitsbücher fortab ausschließlich unter Benutzung des neu vorgeschriebenen Formulars (für die männlichen Arbeiter mit einem blauen, für die weiblichen mit einem braunen Umschlag) zu geschehen hat.
Die bisherigen Arbeitsbücher sind als nicht ’ mehr brauchbar durch einen amtlichen Vermerk zu schließen. Die Arbeiter und Arbeitgeber sind : alsbald durch wiederholte Bekanntmachungen unter Hinweis auf die Strafbestimmungen des § 150 1 Ziffer 1 und 2 der abgeänderten Gewerbe-Ord- i nung vom 1. Juni 1891 hierauf aufmerksam zu | machen und ist gleichzeitig dabei hervorzuheben, | daß von jetzt ab auch die noch zum Besuche der Volksschule verpflichteten, in Fabriken beschäftigten jungen Leute von 14—16 Jahren, welchen seither --Arbeitskarten auszustellen waren, zur Führung s des Arbeitsbuches an Stelle der Arbeitskarte ver- | pflichtet sind. (Siehe Uff. III der Anweis. vom f 26. Febr. 1892.)
U Die Formulare zu dem neuen Arbeitsbuch 1 werden von der L. Funk'schen Buchdruckerei dahier i vorräthig gehalten und ist unverzüglich der G erforderliche Bedarf daselbst anzunrelden. Ein | etwaiger Borrath an Arbeitsbüchern des alten I Musters ist alsbald zu vernichten.
| । 2398. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 5. März 1892.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Ge- schäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Montag den 25. April d I
von Morgens präcis 7 Uhr ab (Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilper- Imusen, Kalkobes, Kathus, Kohlhansen, Meckbach, 'tecklar und Meisebach.
DieMag den 5. April
Dienstag den 26. April d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters- berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allen- dorf, Asbach, BeierShausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.
Mittwoch den 27. April d. J.
von Morgens präcis 7 11 hr ab Atusterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Klcba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärk! os, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Hersa, Heringen und Kleinensee.
Donnerstag den -.'8. April d. A.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhaufen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.
Freitag den 29. April d. J.
von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältniffe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)
Das Ersatz-Grs»äst wird wie bisher im hiesige» städtische» Rathhaussaale vorgenomme«.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises — selbstverständlich auch die Herren Gutsvorsteher — werden an- gewiesen:
1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden M und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1872 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Aus- stand erhalten haben.
b. die in den Jahren 1871, 1870, 1869 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhältniß »och keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,
3. in den Terminen sich persönlich einzu- finben und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffen-
1X92.
den Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort derselben wird die Amts- stube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht anderweit nöthig ist, zur Verfügung stehen.
4. Für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen 2c. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im MusterungStermin nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Mustek rungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Selb st rase bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Laosnug entzog-- werden. Ist die Versäum nist in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alS- baldige Einziehung zum Militairdienst als unsichere Heeres Pflichtige erfolgen.
Reklamatione» Militairpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthi- gen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da - wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militairdienst beansprucht wirst, im Muste- rungStermine mit zu erscheine» haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzk, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werde».
Sämmtliche Steklamationen sind bis spatesten* zum 5. April d. J. a» mich einzureiche».
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zn leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weife sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Militair Pflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten sind ebenwohl bis zum 5. April d. J. an mich einzureichen.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehen des zu wiederholt«» Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 10. April d. J. hierher zu berichten.
I. II. 443. Der Königliche Landrath.
In Vertretung: Braun, Kreisdepuliner.