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Mtt wöchmtlicher HraLis-AeilageIlluftrirLes AuLerhalLungsölatt-.

Nr. 36. Donnerstag den 24. März 1892.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Hersfeld, bett 5. März 1892.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Ge­schäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 25. April d. I.

von Morgens präcis 7 uhr ab Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilper- hausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag den 26. April d. I.

von Morgens präcis 7 Ahr ab

-Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters- berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Nntergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingeu, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 27. April d. I.

von Morgens präcis 7 uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheiin, Kleba, Kruspis, Mengshansen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshnusen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 28. April d. I.

von Morgens präcis 7 ll h r a 6 Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.

Freitag den 29. April d. I.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classification derjenigen Mannschaf­ten der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpftichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Fnmilien-Verhältnisse eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehr­ordnung voiit 22. November 1888.)

Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesige» städtische« Rathhaussaale vorgenomme«.

Die Herren Ortsvorstünde der Stadt- und Landgemeinden des Kreises selbstverständlich auch die Herren Gutsvorsteher werden an­gewiesen :

1. die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1872 ge­borenen, soweit sie nicht bereits in das

Militair eingestellt sind oder einen Aus­stand erhalten haben.

b. die in den Jahren 1871, 1870, 1869 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,

3. in den Terminen sich persönlich einzu- finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffen­den Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung G für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort derselben wird die Amts­stube der städtischen Baudeputation im Rath­hause, soweit dieses Zimmer nicht anderweit nöthig ist, zur Verfügung stehen.

4. Für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigenc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche 5 u erscheine n haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nüg e nd e n E n tschuldig» ngsgrund i 111 Musterungstermin nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Muste - rungslokale nicht anwesend sind, wer­ben mit einer Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vertheile der L00sung entzöge 11 werde 11. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die als- baldige Einziehung zum Militairdienst als u nsi ch e re H eerespfli chtige erfolge n.

Reklamation«« Militairpflichtiger um Zu­rückstellung bezwse. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorrüthi- gen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejenigen Pers 0 n e n (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten 'eine Zurückstellung rc. vom Militair- d i e n st b e a 11 s p r 11 ch t wirb, i m M u st e - rungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkett rc. die ' nöthigen Feststellungen durch den betreffenden ; Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Rektamatio«e« sind bis spätestens zum 5. April d. J. an mich ' «inzureiche«.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu

leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Militair­pflichtigen wahrgenommen haben. Diese Pro­tokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten sind ebenwühl bis zum 5. April b. I. an mich einzureichen.

Die Herren Ortsvorstande 2c. haben Vorstehen­des zu wiederholt«« Malen in ihren Ver­waltungsbezirken, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 10. April b. J. hierher zu berichten.

I. Ii. 443. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.

Hersfeld, den 8. März 1892.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. Juni 1887 Nr. 6140, Kreisblatt Nr. 70, benachrichtige ich die Herren Ortsvorstände des Amtsgerichtsbezirks Niederaula, daß zur Vor­nahme der diesjährigen technischen Revisionen der Maaße, Waagen und Gewichte bei den Ge­werbetreibenden folgende Termine bestimmt wor­den sind:

1) für die Gemeinden Asbach, Eichmühle, Beiers-

Hausen und Kerspenhausen den 26. April

2)

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Holzheim, Kruspis und Stärklos den 28. April

3)

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Mengshausen und Solms den 2. Mai

4)

H

Mederjossa und Hattenbach den 4. Mai

5)

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Kleba und Kirchheim den 6. Mai

6)

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Reckerode, Goßnlnnnsrode und Rotterterode den 10. Mai

7)

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f!

Heddersdorf u. Frielingen den 12. Dtai

8)

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n

Gersdorf und Willings­hain den 14. Mai

9)

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Gershausen, Allendorf, Kemmerode und Reim-

boldshausen den 17. Mai 10) Gemeinde Niederaula vom 19. Mai ab. Die Herren Onsvorstände der benannten Ort­schaften erhalten die Weisung, die Gewerbetrei­benden alsbald von den angesetzten Terminen in Kenntniß zu setzen, dieselben auf die Folgen einer etwa vorgefundenen Unrichtigkeit der Maaße w. Hinzuweisen und aufzufordern, die Letzteren soweit deren Richtigkeit zweifelhaft er­scheint, zuvor zur aichamtlrchen Prüfung zu bringen, auch sämmtliche revisionspflichtige Gegenstände am Tage vor der Revision eine r g r ü n d l i ch e n Reinigung z u unterziehe u.

Die Revision, welcher bestimmungsgemäß der Ortsvorstand oder ein Vertreter desselben beizu- wohnen hat, wird von beut Aichtechniker Klempner­meister G. Rössing dahier ausgeführt.

1 1262. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.