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Herssel-tr Kreisbilitt.

Mit wöchentlicher Kratis-MeilageIllustrirtes Anterhaltuugsölatt".

Rr.. Dienstag den 22. März 1892.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Bekariirtmachmig.

Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Obergeis

Montag den 4. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Nntergeis.

2. Zu Hersseld II

Dienstag den 5. April 1892, Borm. 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.

Kontrolplatz:Turnplatz am Hain."

3. Zu Hersfeld I Dienstag den 5. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld.

Kontrolplatz:Turnplatz am Hain."

4. Zu Unterbaun

Dienstag den 5. April 1892, Nachm. 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kohlhanseu, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhann und Wippershain.

5. Zu Niederaula Mittwoch den 6. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Haufen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dein Hof Sternberg.

6. Zu Schtuklengsseld Donnerstag den 7. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Con- rode, Dünkelrode, Hillartshausen, MalkomeS, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstseld.

7. Zu Heimboldshaufen Donnerstag den 7. April 1892, Nachm. 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Aus­bach, Bengendorf, Friedewald, Gethfemane, Harn- rode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinen­see, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die beteiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve

stens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, inner­halb vier Wochen nach Inkrafttreten deS Gesetzes also bis 28. April 1892 oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsord­nung zu erlassen und zum Aushaug zu bringen ist (§. 134 a e a. a. O.)

Die Bestimmung findet nach §. 154 a. a. O. auch Anwendung auf Arbeitgeber und Arbeiter in Hüttenwerken, in Zimmerplätzeu und anderen Bauhöfen, in Werften sowie in solchen Ziegeleien, über Tage betriebenen Brüchen und Gruben, welche nicht blos vorübergehend oder in geringem Umfang betrieben werden.

Ueber alle nach dem 1. Januar 1891 erstmalig erlassene oder abgeänderte Arbeitsordnungen (§. 134 g), ebenso wie über künftig zu erlassende und über alle Nachträge müssen vor dem Erlasse die großjährigen Arbeiter oder der Arbeiter- Ausschuß der Fabrik gehört werden. (134 d.)

Sämmtliche Arbeitsordnungen ohne Ausnahme - auch die vor dem 1. Januar 1891 find spätestens bis,» 1. Mai d. Js. der unteren Berwaltungsbehörde in 2 Ausfertigungen zur Prüfung ihrer Gesetzmäßigkeit einzureichen.

Der Inhalt der Arbeitsordnung ist für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Sie muß die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Rechte und Pflichten insbesondere die im §. 134 b des Gesetzes bezeichneten Ver­hältnisse bestimmt zum Ausdruck bringen.

Zuwiderhandlungen sind durch § 147 Z. 5 u. §. 148 Z. 12 mit Strafen bis zu 300 Mk. bedacht.

Sämmtliche Betriebs-Unternehmer des hiesigen Kreises werden auf diese neue Bestimmungen hierdurch mit dem Bemerken Hingewieseu, daß zur Erleichterung der Durchführung kürzlich fol­gende Rathgeber in Buchhandel erschienen sind: Rathgeber für den Entwurf von ArbeitS- ordaungen, v. Robert Platz, Königlicher Ge- werbe-Jnspector. Verlag v. R. Oppnheim Berlin 5 S, W. 4 b, ca. 140 S. Groß-Octav. Mk. 1,50.

Normal Arbeits-Ordnuug, sowie Normal- statut eines Arbeiter-Ausschuss-S festgestellt vom LinksrheiU'Verein für Gemeinwohl, mit Erläuterungen von Franz Hitze. Verlag I. P. Bachem 2) Cöln. 120 S. Octav. Mk. 2. Wegweiser zur Aufstellung von Arbeits­ordnungen. Dr. v. Rüdiger, RegierungS- und Gewerberath. Verlag von Carl Heymann Berlin, ca. 120 S. Octav. Mk. 2.

Die letztgenannte Verlagsbuchhandlung liefert außerdem Separataddrücke von Normalarbeits­ordnungen in Buchform und in Plakatform. Zwar wird bei der Vielgestaltigkeit der Gewerbe­zweige ein und dieselbe Arbeitsordnung sich nicht überall eiuführeu lassen, indessen wird doch für eine ganze Reihe von Betrieben eine gleichmäßige Regelung stattstadeu können. Die Vervielfältigung der Arbeitsordnungen in Buchform wird durch die Vorschrift, daß jedem Arbeiter ein Exemplar zu behäudigen ist, nothwendig.

l. 1967. Der Königliche Landrath.

In Vertretung:

____________Braun, Kreisdeputirter.

Hersfeld, den 15. März 1892«

Der am 15. October 1868 zu OberleugSfeld geborene Hufschmied Conrad R u P p e l hat um Entlassung aus dem preußischen StaatSverbaude behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht. I. I 1958. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.

und Marine-Ersatzreserve angehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden ent­lassenen, die zur Disposition der Truppen- theile und Marinetheile beurlaubten Mann­schaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Septem­ber 1880 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrolversamm­lungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, find von der Frühjahrs-Kontrol- versammlung dieses Jahres entbunden.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversamm­lungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmt­lichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aucs einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Haupt- melbeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werben.

Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- ober sonstige Behinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts­oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krank­heit anzugeben. Atteste, welche- nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehin­dert ist, ohne. Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

Hersfeld, den 5. März 1892.

nigli ches Bezirksko mm and o.

Hersfeld, den 8. März 1892.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Ge­meindebezirken alsbald wiederholt zur öffent­lichen Kenntniß zn bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzn- theilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.

.1. I. 1850. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 14. März 1892.

Mit dem 1. April d. JS. tritt das Gesetz be­treffend Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 in Kraft, daS u. A. bestimmt, daß für jede Fabrik, in welcher in der Regel minde­