Erschein! wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonneuienispreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfq. »»<!>. Mstausjchlag.
Die Itijertionlgebühren betragen für den Raumemer Lvaltheile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Wg. Reklamen die Zeile 20 Pig.
Pei größeren »ujlrögen -ntlprechn der Rabatt.
Hersseliitl Kltisbilltt.
Mit wöchmllicher Kratis-Aeilage „Jllukrirtes Auterhaltungsklatt".
Nr. 34. Sonnabeud den 18. März 1892."
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 16. März 1892.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Ortsvorstände deS Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Ortspolizei« Verwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach §. 368,2 deS Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.
Die Königliche Gendarmerie wird thun, waS ihre Pflicht ist.
Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thaulichste Verbreitung der hierunter abgedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.
I. 2017. Der Königliche Lavdrath.
In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.
Die Vertilgung der Kohlweißlinge.
Zeder Laiidwirth und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenigen der Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupeuvertilgnug bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie mir überall und zur rechten Zeir unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.
Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern, und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.
Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Gewächse (Rap«, Merrettig re.) Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Ge- rvächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie aur- gewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.
Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und es beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auSkriecheudeu Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind es, welche in warmen, mehr trocknen als seuchten Jahren außerordentliche» Schaden anzurichte» vermögen.
Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorgenommen werden, so muß diese sich erstrecken
1) auf das wiederholte Aufsuchen und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie gesagt, auf der unteren Seite der kohl- artigen Gewächse und stet« in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden.
2) auf das Einfammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate besonder« während des Januar« und Februar« und ganz besonder«
3) aus da« Fangen der der ersten Generation angehören- den Schmetterlinge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.
Da« fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.
Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen
im Winter vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation einsängt, denn hierdurch wirb das Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.
Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflugel haben. Den Männchen fehlen dieselben.
Dar Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die Schmetterling-jagd eine Lieblingsbeschäftigung der Jugend. Schaffe nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser Frühlingsschmetterlinge Prämien au«. Er würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.
Stadt- und Landgemeinden und die landwirthschaftlichen Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwohl angemessen prämiiren. Geschehe die« allgemein," so würde man des schädlichen Jnsect« bald Herr werden.
HerSfeld, den 14. März 1892.
Für den am 19. April 1877 zu Niederaula geborenen Jacob H aupt ist um Entlassung aus dem preußischen StaatSverbaude behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. I. I 1957. Der Königliche Lavdrath.
In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.
Unter der Schafheerde des Schäfers Elias K r a n z von hier ist die Räudekrankheit ansge- brachen.
Mecklar, den 17. März 1892.
Der Bürgermeister I f f l a n d.
Aus dem Reichstag.
Berlin, 16. März. In der heutigen (195.) Plenarsitzung des Reichstags wurde die dritte Berathung der Novelle zum KrankenversicherungSgesetz bei § 6 a fortgesetzt. Derselbe enthält Bestimmungen über die Gemeindekrankenversicherung. Der Antrag der Abgg. Hirsch und Gutfleisch, die Bestimmung zu streichen, daß Geschlecht-kranke» das Krankengeld vorent- halten werden kann, wurde nach längerer Discussion abgelehnt und S 6 a mit den Eompromihanträgen Gutfleisch und Genossen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Auch die folgenden Paragraphen bis 55 inclusive wurden nach den Compromißanträgen ohne erhebliche Debatte erledigt. Eine etwas längere Discussion entspann sich bei §• 26 a, welcher in seinem ersten Absatz Bestimmungen für den Fall trifft, daß Kafsenmitglieber gleichzeitig anderweitig gegen Krankheit versichert sind. Ein Antrag der socialdemokratischen Abgeordneten, diesen Absatz zu streichen, eventuell ihn wesentlich zu modisiziren, wurde abgelehnt.
Berlin, 17. März. In der heutigen (196.) Plenarsitzung der ReichstagS wurde die dritte Berathung der Krankenkassemrovelle bei § 55 a fortgesetzt. Derselbe führte besonder« zu erneuter, eingehender Debatte über die Zulassung von Naturärzten, zu welcher die vom Abg. v d. Schulen- burg-Beetzendorf beantragte Bestimmung: »Die Hülfe von Nichtärzten ist nur dann von der Gemeinde-Krankenversicherung oder der Krankenkasse zu bezahlen, wenn diese Hülfe auf ärztliche Verordnung geleistet oder in dringenden Fälle» angerufen worden ist' — die Veranlassung bot. Im Lause der Debatte bringt Abg. Möller ein Amendeme»! zu dem Anträge v. d. Schulenburg ein, welche«, wesentlich redactionell, demselben eine etwa« präzisere Fassung giebt. Außerdem empfiehlt derselbe Abgeordnete einen Zusatzantrag, welcher bestimmt, daß die Zahlung de« Krankengelde« aus Grund ärztlicher Bescheinigungen zu erfolgen hat, und daß Bescheinigungen von Nichtärzten nur in solchen Fällen zu berücksichtigen sind, in welchen die Hülfe eines Nichtarztes bezahlt werden muß. — Außerdem liegt ein Antrag des Abg. Frhru. v. Stumm vor, dem Abs. 1' 8 55 a beS Kommission-beschlusses, lautend: „Auf Antrag von mindesten« 30 Versicherten kann die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Kasse und der Aufsichtsbehörde die Gewährung der im $ 6 Absatz 1 Ziffer 1 und 8 7 Absatz 1 bezeichneten Leistungen durch weitere al« die von der Kasse bestimmten Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser verfügen," folgenden Zusatz belustigen: „wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine den berechtigten Anforderungen der Versicherten entsprechende Gewährung jener Leistungen nicht gesichert ist,' Endlich
beantragen die Abgg. Dr. Hirsch und Dr. Gutfleisch, dem S 55 a folgenden Absatz hinzuzufügen: „Durch Beschluß der Verwaltung der Gemeinde-Krankenversicherung und durch da« Kassenstatut kann bestimmt werden, daß den Versicherten an Stelle der in 8 1 Absatz 1 Ziffer 1 bezeichneten Leistungen der Ersatz der Aufwendungen, welche sie hierfür gemacht haben, in Höhe des Krankengelde« gewährt werbe.“ Bei der Abstimmung wird zunächst der Zusatzantrag Möller, betreffend die Zahlung des Krankengeldes auf Grund ärztlicher Bescheinigungen, bei Auszählung mit 130 gegen 107 abgelehnt; dann auch ^der Antrag v. b. Schulenburg verworfen, der Antrag v. Stumm angenommen, der Antrag Hirsch-Gutflcijch abgelehnt und endlich der § 55 a mit dem Anträge v. Stumm angenommen.
Folitische Nachrichten.
B-Ili», 17. Mir,. Ihr- M-j-ftSI-o der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern Nachmittag den Besuch deS Prinzen und der Prinzessin Albert von Sachseu-Alteuburg und beehrten dieselben mit einer Einladung zur Früh- stückstafel. Nach Aufhebung derselben unternahmen die Majestäten eine gemeinsame Spazierfahrt nach dem Thiergarten und dessen Umgegend und darauf eine längere Promenade in den Parkanlagen des Schlosses Bellevue. — Nach dem Schlosse zurückgekehrt, hörte Se. Majestät der Kaiser sodann den Vortrag deS Kapitaiu- lieutenants v. Usedom vom Marinekabinet, und brächte darauf den übrigen Theil des Nachmittags mit Erledigung von RtgierungSangeltgeubeiteu im Arbeitszimmer zu. — Während der heutigen Vormittagsstunden arbeitete Se. Majestät der Kaiser zunächst längere Zeit allein und präfidirte 1 sodann einer Sitzung des KronrathS im hiesigen Schlöffe.
Dem Bundesrath ist der Entwurf einer Verordnung, betreffend das Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe imHandelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der GewerbeordnungS- Novelle vom 1. Juni 1891, zugegangeu; die Vorarbeiten für den Erlaß von Bestimmungen über die Sonntagsruhe in der Industrie sind, wie der „R.-A." hinzufügt, noch nicht zum Abschluß gekommen.
Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Herrenhauses am Dieostag, 22, März, Nachmittags 1 Uhr, stehen in einmaliger Schluß, berathuug die Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung des GesetzeS vom 29. Juni 1886 über die Heranziehung von Militärpersoueu zu Abgaben für Gemeindezwecke: betreffend die Aufhebung älterer in der Provinz Heffeo-Nassau geltender gesetzlicher Bestimmungen über die Untersuchung des Schlachtviehs und die Ausstellung von Vieh- GesundheitSscheinen, betreffend die äußere Heilig- Haltung der Sonn- und Festtage in den Provinzen SchleSwig-Holstein, Hannover und Heflen-Naffau, sowie in den Hohenzollernschen Landen; sowie betreffend den Anschluß der Kirchengemeinde Helgoland an die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz SckleSwig'Holstein.
Nach der im ReichS-Eisenbahnamt ausgestellten, im „ReichS- u. StaatS-Auzeiger" veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisen - bahnen — ausschließlich Bayerns — im Monat I Januar d. I. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommeueu i Un f äll e waren im Ganzen zu verzeichnen:
13 Entgleisungen und 4 Zusammenstöße auf freier I Bahn, 20 Entgleisungen und 26 Zusammenstöße j in Stationen und 222 sonstige Unfälle (Ueber* : fahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Reffei« explosioneu und andere Ereignisse beim Eisenbahn-