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Rr. 31. Sonnabend den 12. März M"

Erstes Blatt.

Amtliches.

Berlin, den 15. Februar 1892.

Auf die gefälligen Berichte vom 2. Mai und 8. October v. I., betreffend die Vernichtung von Standesamtsakten, erwidere ich Ew. Excellenz ganz ergebenst, daß ich Anstand nehmen muß, eine Aenderung des §. 9 der Ausführungsver­ordnung zum Personenstandsgefetze vom 22. Juni 1875 beim Bundesrath in Anregung zil bringen. Wenngleich die ordnungsmäßig geführten Standes­register nach §. 15 des Personenstandsgesetzes bis zum Erweise des Gegentheils Beweiskraft haben, so kann doch die Einsicht der einzelnen in den von den Standesbeamten zu führenden Akten enthaltenen Urkunden für.die Statusverhältnisse der betreffenden Menschen noch nach langer Zeit von so großer Wichtigkeit sein, daß eine Vernich­tung dieser Akten nach 10 bezw. 30Jahren und stattgehabtem öffentlichen Aufgebote nicht ohne zuvorige Durchsicht und Prüfung zulässig erscheint. Die mit einer solchen Prüfung verbundene Mühe aber würde zu bem beabsichtigten Erfolge einer Raumersparniß in den Lokalitäten der Standes­ämter in keinem angemessenen Verhältnisse stehen, da der überwiegende Theil der in den Akten ent­haltenen Urkunden auch fernerhin anfzubewahren und nur ein verhältnißmäßig geringer Theil als kassationsfähig auszusondern sein würde. Es empfiehlt sich demgemäß lediglich die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens und ersuche ich Ew. Ercellenz ganz ergebenst, den hiesigen Magistrat gefälligst mit entsprechendem Bescheide zu versehen.

Der Minister des Innern, gez. Herr fu r t H.

An den Königlichen Oberpräsidenten, Staats- minister Herrn Dr. von Achenbach Excellenz zu Potsdam.

Abschrift lasse ich Ew. Excellenz zur gefälligen Kenntnißnahme ganz ergebenst zugehen.

Der Minister des Innern, gez. H e r r f u r t h.

An ben Königlichen Ober - Präsidenten, Staats­minister Herrn Grafen zu Eulenburg Excellenz zu Cassel. l A 11462.

Cassel, den 20. Februar 1892.

Abschrift theile ich Ew. Hochwohlgeboren mit Beziehung aus den Bericht vom 14. August v. I. AI Nr. 8300 zur gefälligen Kenntniß­nahme ergebenst mit.

Der Ober-Präsident, gez. Gr. Eulenburg.

An den Königlichen Negierungs-Prästdenten Herrn Rothe Hochwohlgeboren hier. Nr. 1061.

Cassel, den 1. März 1892.

Abschrift hiervon erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntuißuahme und Mittheilung an die Standesbeamten des Kreises.

Der Regierungs-Präsident.

I. V.

von P a w e l.

An die sämmtlichen Herren .Landräthe unb die

Herren Oberbürgermeister hier und in Hauau.; Ä I 2135.

Hersfeld, den 8. März 1892. Wird ben Herren Standesbeamten des Kreises zur Kenntnißnahme inttgetheilt.

A Nr. 325. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Obergeis

Montag den 4. April 1892, Borm. 10 Uhr, «nr die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- hauseN mit Hof Hühlgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

2. Zu Hersfeld II

Dienstag den 5. April 1892, Borm. 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, KalkobeS, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.

Kontrolplatz:Turnplatz am Hain."

3. Zu Hersfeld I

Dienstag den 5. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften ans der Stadt Hersfeld.

Kontrolplatz:Turnplatz am Hain."

4. Zu Unterbaun

Dienstag den 5. April 1892, Nachm. 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Notensee, Sieglos, Unterhann und Wippershain.

5. Zu Niederaula

Mittwoch den 6. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdors, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshaufen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.

6. Zu Scheuklengsseld

Donnerstag den 7. April 1892, Borm. 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Con- rode, Dünkelroöe, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshansen unb Wüstseld.

7. Zu HeimboldSbyuscn

Donnerstag den 7. April 1892, Nachm. 2 Uhr, | für die Mannschaften aus den Gemeinden Aus- back, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harn- 1 rode, Heimboldshausen, Hersa, Heringen, Kleinen- | see, Lantenhausen, Leimbach, Lenzer^ RöMgshof mit Rippe, Philippsthal, Widdershauseil, Wöl- fershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten i Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

i 1. Zu den Frühjahrs-Kontrolverfammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der

Reserve und Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve angehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden ent­lassenen, die zur Disposition der Truppen- theile und Marinetheile beurlaubten Mann­schaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner unb Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Septem­ber 1880 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst -Kontrolversamm- lnngen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrot- versamnilung dieses Jahres entbunden.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversamm- lungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmt­lichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Wühlen rc. werden ju den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- fammlung sind rechtzeitig bei dem Haupt­meldeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.

Wer vor der Konirolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige plötzliche KrankheitS- oder sonstige Behinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krank- Heit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung entbalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Konirolversammlung gehin­dert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

Hersfeld, den 5. März 1892.

K ö n i g l i ch e s B e z i r k s k o in in a n b o.

Hersfeld, den 8. März 1892.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Ge­meindebezirken alsbald wieoeryort zur öffent­lichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzu- t heilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Allsrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlilngen zugegen zu sein.

.1. 1. 1850. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 9. März 1892.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung der Verfügung vom 31. Mai