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Erscheint wöchentlich drei Mai

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vlerleljLhrlich 1 Mark 40 Psg, «W,

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Helssel-tt Kreisbliltt.

__________Mit wöchmtlicher Hratis AeilageMustrirtes Auterhaltungsblatt-._________

Nr. 29. Dienstag den 8. März 1892.

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Amtliches.

HerSfeld, bett 3. März 1892,

Nachdem vom Königlichen Ober-Präsidium der Provinz Hessen-Nassau im Einvernehmen mit dem Königlichen Gensral-Commando deS XI. Armee­korps für die diesjährige periodische Vorwusterung des Pferdebestandes des Kreises HerSfeld folgende Termine festgesetzt worden sind:

Sonnabend den 19. März d. J.

für die Pferde aus dem Amtsgerichtsbezirk Friede­wald auf dem Schloßhof zu Friedewald

Montag den 21. März d. J.

für die Pferde aus dem Amtsgerichtsbezirk SchenklengSfeld auf dem Marktplatze neben der großen Linde zu Schenk- lengSfeld

Dienstag den 22. März ». J. für die Pferde aus dem AmtSgerichtSbezirk Hers- selb auf flem Marktplatze zu Hersfeld und

Mittwoch den 23. März d. J.

für die Pferde aus dem Amtsgerichtsbezirk Nieder- aula auf dem Gemeindeplatze bei der Linde zu Niederaula

jedesmal Morgens 10Uhr beginnend, weise ich die Errett Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden 2c. des KreiseS an, mir bis spätestens den 10. März d. I. ein Verzeichniß der in ihren Gemeinden rc. vorhan­denen sämmtlichen Pferde nach untenstehen­dem Muster, in welchem nur die fünf ersten Spalten auSzufüllen sind, einzureichen und die Vormusterungstermine den sämmtlichen Pferde- besitzeru ihrer Gemeinden rc. mit dem Auftrage bekannt zu machen, an den genannten Tagen und Orten zur bestimmten Stunde ihre Pferde mit

Verzetch nitz

der sämmtlichen in der Gemeinde (bem GutSbezirke) ................................................vorhandenen Pferde.

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Namen der einzelnen Pferde-Besttz-r.

Des Pferdes

Felddiensttauglich als

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Alter

Ge­schlecht

Farbe und Abzeichen.

Reit-

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Vorder-

beson­deres schweres Zug-

Pferd.

1.

2.

3. | 4.

5.

6. | 7.

8.

9.

10.

HerSfeld, den 29. Februar 1892.

In der Th. QuoS'schen Verlagshandlung zu Cöln, Plankgosse 36, ist ein Werkchen erschienen: »Anleitung zur Buchführung für den kleinen Landmann sowie zur Nachweisung deS nach dem neuen Steuergesetze fcstzustellenden steuerpflichtigen Einkommens.- Köln 1892. Druck und Verlag von Quos. Preis 50 Pfg.

Da daS Werkchen für empfehlenswerth zu er­achten ist, erhalten die Herren Ortsvorstände die Weisung, die Grundbesitzer ihrer Gemeinde unter Hinweis auf den Art. 30 der Anw. vom 5. August v. JS. I. I. Theil auf die Anmerkung dazu Nr. 21. Abs. 2 zu veranlassen, daS Werkchen anzuschaffen.

Bei Bezug von 20 und mehr Exemplaren tritt Preis-Ermäßigung ein.

Auch werden in der Funk'schen Buchdruckerei

Die JnsertionSgebühren betragen für dm Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zelle 20 Pfg.

Hei größeren «uflrSgen entsprechende Rabatt.

I Ausnahme der Hengste, der Fohlen unter vier Jahren, der Stuten, welche entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, der Dienstpferde der Staatsbeamten und der contractlich zu haltenden Postpferde, bei Ver­meidung einer Strafe von 15 Mark der bestellten Musterungs-Commission vorzuführen. Sollte ein oder der andere von den vorstehend aufgeführten Ausnahmefällen vorkommen, so ist eine von dem Ortsvorstaride hierüber ausgefertigte Bescheini­gung vorzulegem AuSgeschloffen bei der Vor- Musterung sind ferner die Pferde der Aerzte und Thierärzte, soweit dieselben zur Ausübung deS Berufes nothwendig sind.

An den Sammelplätzen haben die Herren OrtS- Vorstände persönlich sich einzufinden resp, im Ver­hinderungsfälle durch den Vicebürgermeister ver­treten zu lassen und ist dafür zu sorgen, daß sich die Pferdebesitzer gemeindeweise und in derselben Reihenfolge mit ihren Pferden aufstellen, wie solche in daS Verzeichniß ausgenommen werde«. Die OrtSvorstände rc. sind verpflichtet, alsbald der MusterungS-Commission davon Anzeige zu machen, wenn ein Pferdebesitzer nicht alle vorzu- führenden Pferde mit zur Stelle gebracht hat.

Am Schlüsse des Verzeichnisses haben die Orts­vorstände die Bekanntmachung dieser Verfügung an sämmtliche Pferdebesitzer zu bescheinigen. Eine Ueberschreituug des bestimmten Termins darf unter keinen Umständen ein treten und würde ich mich genöthigt sehen, die etwa noch rückständigen Verzeichnisse alsbald durch Warte­boten abholen zu lassen.

I. II. 369. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.

dahier Formulare zu einem Einnahme- und Aus­gabe-Buch für den Laudwirtb vorräthig ge- halten, deren Beschaffung und Benutzung hiermit empfohlen wird.

1172. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: ___Br aun, Kreisdeputirter.

Juvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Heffen-Naffan.

Cassel, den 17. Februar 1892.

Euer Hochwohlgeboren beehren wir unS im Anschluß an unsere Sendungen vom 11. Dezem- ber 1890 Nr. 955 und 14. Januar 1891 Nr. 540 W. A. anbei 99 Stück der Bekanntmachung deS Herrn Reichskanzlers vom 24. Dezember 1891, betreffend die anderwetten Anordnungen deS BundeSrathS über:

1) die Befreiung vorübergehender Beschäfti­gungen von der VersicherungSpflicht, sowie

2) die Entwerthung und Vernichtung von Marken, mit dem ergebensten Ersuchen zu übersenden, die­selben zwecks Einverleibung iu die dortseitS auS- getheilten Büchlein der diesseitigen Versicherungs­anstalt den Empfängern der letzteren gefälligst gelegentlich übermitteln, und diese letzteren dabei besonders darauf aufmerksam machen lasten zu wollen, daß diese Bekanntmachung an Stelle der Bekanntmachung vom 27. November 1890 (Seite 160 bis 163 des rothbraunen Büchlein-) ge­treten ist.

Der Vorstand. Dr. S ch r o e d e r.

An sämmtliche Herren Kövtgl. Lavdräthe der Provinz Hestev-Nastau. W. A. I. Nr. 192,

*

Hersfeld, den 4. März 1892.

Wird den Herren Ortsvorständen deS KreiseS mit der Auflage zur Keuutu ß gebracht, das ihnen in Kürze zugehende Druck-xemplar der oben er­wähnten Bekanntmiimnug oem betreffenden Buch einzuverleiben.

I. 1251. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.

HerSfeld, den 4. März 1892.

In den nächsten Tagen werden den Herren OrtS- Vorständen die Benachrichtigungen über die Ge­werbesteuer-Veranlagung pro 1892/93 zugehen.

Dieselben sind den Adressaten sofort zuzu- stellen und ist mir der Tag der Behäudigung bis spätestens zum 12. d. M t S. berichtlich anzuzeigen. I. 1137. Der Königliche Laudrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.

Bekanntmachung.

Die Gemeindevorstände im Kreise HerSfeld ersuche ich wiederholt in ortsüblicher Weise be­kannt zu machen, daß die Sprech- und Avmelde- tage deS hiesigen Königlichen Kataster-AmtS nur au zwei Tagen in der Woche und zwar Mittwoch- und Sonnabends, Vormittags von 8 bis 12 Uhr, stattfindeu.

H-rsfeld, den 1. März 1892

Der Königliche Steuerinspektor. Schweißer.

Aus dem Reichstag.

Berlin, 4. März. In der heutigen Sitzung de« Reich«- tager stand der Etat des Auswärtigen Amt« zur ersten Be­rathung, Zum Titel 1 lag eine Resolution der Abgg. Barth und Gen. (jrf.) vor, die befürwortete, daß durch internationale Verständigung die Unverletzlichkeit des Privateigmthum« zur See in Kriegszeiten zu einem vertragsmäßigen Satz de« Völkerrechts gemacht werde. Nachdem der Reichskanzler Graf v. Caprivi die Aussichtslosigkeit derartiger Verhandlungen betont hatte, wurde der Antrag wieder zurückgezogen. Bei dem Ab, schnitt Allgemeine Fonds, Titelzu geheimen Ausgaben 500 000 Mk." gab der Reichskanzler eine Erklärung ab, wo­nach vom 1. April 1892 ab neben den hier geforderten 500 000 Mk. kein Pfennig weiter aus dem WelfenfondS noch sonst woher an das Auswärtige Amt gelangen und in nicht ferner Zeit eine anderweite gesetzliche Regelung der Verwen­dung des WelfenfondS herbeigeführt werden soll. Der Titel wurde gegen die Stimmen der Freisinnigen und Socialdemo­kraten bewilligt, ebenso der Rest deS Etats bis auf die kolo­nialen Positionen.

Berlin, 5.März. In der heutigen (188.) Plenarsitzung des Reichstages, die um 1' , Uhr eröffnet wurde, und welcher der Reichskanzler Graf v. Eaprivi wiederum von Beginn der Sitzung beiwohnte, bemerkt« zunächst Präsident v. Levetzow