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Htrsstl-er Kreisbliiti.
Mit wöchmtlicher Kratis-Meilage „Illustrirtes Nuterhalinngsblatt".
Nr. 13. Sonnabend den 30. Januar 1892.
DoNemeck-Kckkug.
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Hersfelder KreisvLatt mit der Wöchentticheu GrattS Beilage
^Jüustrlrtes Unterhaltungsblatt „ für die Monate Februar und März werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe VII zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1368 A,
Die letzten Zinsscheine Reihe VII Nr. 1 bis 6 zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A über die Zinsen sür die Zeit vom 1. Januar 1892 bis 31. Dezember 1894 werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Orantevstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats ausge- retcht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs- Hauptkasien, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfang- nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanwetsuogen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamts Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbe
(Unbefugter Nachdruck verboten.) Die Brillanten der Herzogin.
Novelle von A. von der Elbe.
(Fortsetzung.)
Meta ahnte diesen Grund. Ihre Herrin scheute davor zurück, dem jüngeren Bruder ihres verstorbenen Gemahls, dem Prinzen Anton Heinrich, hier zu begegnen.
Es schwebte ein eigenthümliches Mißverhältniß in der Familie.
Der Peterstein mit seinen reichen Einkünften, der in alten Zeiten stets dem Zweitgeborenen zugewiesen worden, war vom verstorbenen Herzoge bet seinem Regierungsantritt, während der viel jüngere Bruder im Auslande weilte, stillschweigend in Besitz genommen worden. Da seit mehreren Generationen nur ein Erbe im herzoglichen Hause gewesen war, ließ sich ein gewisses Verjährungs- rccht auf diesen Eingriff anwenden.
Anton Heinrich unterl eß cs, als er heimkehrte, gegen den damals schon kränkelnden Bruder mit einer Klage vorzugehen. Er schwieg und wartete, trat aber nach dem Tode des Herzogs sogleich mit dem bestimmten Anspruch auf fein ererbtes Recht gegen den Neffen hervor.
Leopold wünschte nicht, sich mit dem Oheim zu entzweien; er hatte indeß eben der verehrten
scheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen.
Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kon- trolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinau- Weisungen nicht eiulassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der obenge- naunten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückzugeben und ist bet Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bet den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen ZinSschcine nur dann, wenn die Zinsanweisnugeu abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin am 9. November 1891.
Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden: gez. S y d o w.
* * *
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regteruugs-Hauptkaffe und den Steuerkassen des Regierungsbezirks verabreicht werden.
Cassel, den 17. November 1891.
Königliche Regierung: Rothe.
Stiefmutter auf ihren Wunsch, den Peterstein als Wittwensitz angewiesen, so traf ihn die Forderung ganz besonders verstimmend und störend. Er antwortete dem Prinzen, sie wollten die Entscheidung der schwebenden Eigenthumsfrage den Juristen überlassen und sich beide in Frieden und Freundschaft dem Rechtsspruch derselben unterwerfen.
Der Oheim erklärte sich in bester Form einverstanden und die Untersuchung der streitigen Frage nahm ihren Verlauf.
Durch zufällige Begegnung war Prinz Anton Heinrich mit einem jungen Juristen bekannt geworden, der sich eben als Notar besetzen wollte. Als geborener Petersteiner interesstrte derselbe sich lebhaft für die Rechtsfrage des Prinzen Er unternahm in seinem Auftrage sorgfältige Forschungen in verschiedenen Archiven, brächte die berechtigte Anwartschaft seines hohen Clienten klar an den Tag und wurde durch sein Wissen sowohl, wie durch seine ganze Persönlichkeit dem Prinzen so werth und unentbehrlich, daß dieser ihn als Secretär, Berather und Vermögensver- Walter, eigentlich aber als Freund au sich fesselte. Dieser junge Jurist war Metas Jugendgenosse, Doktor Arnold Stephani.
Als die Herzogin Mathilde erfuhr, daß ihr Aufenthaltsort, der Peterstein, ihrem Schwager 1 zugesprochen sei, gebot sie sofort zum Aufbruch
Aus dem Reichstag.
Berlin, 28. Januar. In der heutigen (159.)Plenarsitzung des Reichstages, welche Präsident v. Levetz ow um 2 Uhr 25 Minuten eröffnete, kam zunächst der Gesetz, entwurf, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zoll- sätze auf das am 1. Februar 1892 in Deutschland vorhandene unverzollte ausländische Getreide in dritter Berathung zur Verhandlung. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Fritzen (Koblenz), Frhr. v. Stumm (wiederholt), Rickert, v. Kleist-Retzvw, Dr.Buhl, v. Schalscha, Fürst b. Hatzseldt, Moeller und Broemel. Bei der Abstimmung wurden die Beschlüsse zweiter Lesung im Einzelnen, in ihren fünf Aufsätzen im Uebrigen aufrecht erhalten, nur der zweite Absatz wurde mit einer wesentlich redaktionellen Aenderung angenommen, die Abstimmung über da« Gesetz im Ganzen aber vorläufig ausgesetzt.
Uolitische Yachrichtm.
Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der Kaiser begab sich, nachdem er die Glückwünsche seiner allernächsten Umgebung entgegen genommen hatte, um 8*/2 Uhr Kaiserin Friedrich. Später waren im Königlichen Schlosse der Kaiser und die Kaiserin mit dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich, den erbprinzlich sachsenmeiningischeu Herrschaften, der Prinzessin Margarethe, dem Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein und dem Prinzen Adolf von Schaumburg-Lippe zur ersten Frühstückstafel vereint. Um 10 Uhr Vor- mittags erschienen darauf die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, um dem Kaiser ihre Glückwünsche abzustatten. Vorher schon hatten die Personen des engeren Hofes ihre Gratulationen persönlich abstatten dürfen. Um 101/, Uhr fand in der Kapelle des Kgl. Schloffes ein feierlicher Gottesdienst statt. Dann folgte im Weißen Saale die große Gratulationscour, an welcher alle Würdenträger und die Spitzen aller Civil« und Militärbehörden theilnahmen. Inzwischen waren im Lustgarten das 3. Bataillon des Garde« Grenadier-RegimentS Königin Elisabeth und des Garde-Jäger-Bataillons eingerückt und hatten, Front nach dem Schlöffe, Paradeaufstellung ge»
zu rüsten und verließ mit ihrem Gefolge das Schloß einen Tag vor der gemeldeten Ankunft des neuen Besitzers. Obwohl dieser sie brieflich in der artigsten Form gebeten hatte, dazubleibeu, ihn als Gast zu empfangen und sich in keiner Weise in ihren Gewohnheiten stören zu laffen, da genügende Räumlichkeiten für sie Beide vor« Hansen seien, war Mathilde dock ausgebrochen.
Diese plötzliche Abreise hatte der jungen Kammerfrau heimlich das größte Herzeleid bereitet, da sie wußte, daß Arnold Stephani mit dem Prinzen zu erwarten sei; allein es half nichts, sie mußte mit ihrer Herrin der Burg den Rücken wenden.
Sie begriff die edle Frau nicht ganz. Weshalb dieser Groll auf Anton Heinrich? Daß er ein so werthvolles Eigenthum, welches ihm rechtmäßig gehörte — wie Arnold ganz genau ausfindig gemacht hatte — nicht aus übergroßer Höflichkeit für seine Schwägerin aufgeben konnte, schien Meta selbstverständlich und die stille Forderung an seinen Verzicht, wie sie aus Mathilden? schroffen Verfahren hervorzuleuLten schien, war dem jungen Mädchen unbegreiflich. Aber die Herrin war offenbar verletzt und mochte nichts vom Prinz Anton Heinrich hören.
Hier würde die Herzogin ihm nun doch nicht ausweichen können und dies schien ihr daS Herkommen und die ganze Festlichkeit zu verleiden, wie Meta recht gut wahrnahm. Ihr aber klopfte