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Htlsseliiel Kttisblatt.

Mit wöchentlicher Kratis-WeilageIllukrirtes Auterhaltungsölatt".

Nr. 15V. DoitiltlKag den 17. Dezember 1891.

Erstes Blatt.

Amtliches.

HerSfeld, den 12. Dezember 1891.

Der zuletzt bet dem Kaiserlichen Postamte in NeuhauS am Rennweg beschäftigte Posta->bülfe Karl Kaufhold, geboren am 22 März 1872 zu Geisleden (Kr. Heiltgenstadt, Eichsfeld) ist nach Unterschlagung amtlicher Gelder, deren Betrag bis jetzt auf etwa 400 Mark ermittelt ist, seit dem 6. Dezember früh 6 Uhr flüchtig.

Das Königliche Landrathsamt wird hiervon mit drm Ersuchen ergebeust in Kenntniß gesetzt, gefälligst auf Kaufhold fahnden, ihn im Be- tretungsfalle verhaften zu lassen und im Falle des Gelingens der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Erfurt sofort, unter Umständen telegraphisch Nachricht zu geben.

Personalbeschreibung. Alter: 19*/4 Jahre; Größe: mindestens 1,72 Ctm.; Wuchs: über» mittelgroß stark; Gesicht: rund, voll und bartlos; Haar: dunkelblond; Kleidung: dunkelblaue karrtrte Joppe und kleinkarrirte braune Beinkleider, grauer Hut, keine Weste und alte Stiefel.

Besondere Kennzeichen: Aufgeworfene mit Aus­schlag behaftete Lippen und hohe Schultern, von denen die rechte mehr nach hinten steht. Die rechte Brustkorbhälfte ist vorn abgeflacht, hinten dagegen mehr ausgedehnt als auf der linken Seite.

Kaiserliches Postamt. VigeltuS. An daS Königs Landrathsamt hier.

Hersfeld, den 14. Dezember 1891.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie deS Kreises zur Fahn­dung nach dem Flüchtigen mitgetheilt.

Der Königliche Landrath.

12441,

In Vertretung: Braun, KreiSdeputirter.

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Erlöst.

Novelle von E. Rudorff.

Verfasserin deS preisgekrönten Romans:Durch Leid zum Licht."

(Fortsetzung.) _ t .

Dock begann die Frau bald nach der Geburt eines Töchterchens zu kränkeln, und es traten in dem Verlauf der Zeit mehrmals Anfälle eineS so bedenklichen LetdeuS hinzu, daß man wenn auch diese den angewendeten Mitteln bis jetzt gewichen waren doch auf einen plötzlichen Tod der Frau gefaßt Pin mußte.

Frau Köstlin hatte einen starken Geist, und widmete sich, sobald das Leiden überwunden war, mit aller Energie diesen Tagespflichten. Diese bestanden nicht nur in der gewiffenhaften Leitung des Haushalts, sondern in -einer umfassenden Armenpflege. Sie hatte zu ihrer Stütze bet dem edeln Werke eine brave Bürgersfrau erwählt, welche sie vormals selbst aus drückenden Verhält­nissen befreit, und die nun in die Wohnungen der Hülfesucheuden ging, um zu erforschen und zu berichten, wie am zweckmäßigsten die Noth zu lindern sei.

Niemals hörte man Frau Köstlin über ihr Kranksein klagen, und wer nicht wußte, wie schwer ihr Leiden zu tragen sei, würde eS auS ihren

Gaffel, den 9. Dezember 1891.

Königliches Landrathsamt beehre ich mich unter Danksagung für die bisherigen Bemühungen er­gebeust zu benachrichtigen, daß der ZwangSzöaling Heinrich Johann Schmidt aus Barchfeld inzwischen festgenommen und der Rettungsanstalt zu Rengs- hausen wieder zugeführt worden ist, weshalb ich mein Ersuchen vom 23. v. Mts. II. Nr. 5542 als erledigt hierdurch zurückziehe.

Der Landes-Director.

An Königliches Laudrathsamt zv Hersfeld.

I. II. Nr. 5800.

* « *

Hersfeld, den 14. Dezember 1891.

Wird den OrtSpolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Bezug auf mein Ausschneiden vom 26. v. M. Nr. 11734 (Kreisbl. Nr. 142) mitgetheilt.

Der Königliche Landrath.

In Vertretung:

12426. Braun, KreiSdeputirter.

I. Bedingungen

zur Aufnahme von Kranken in daS Hessische Diakonissenhaus.

1) Kranke ohne Unterschied der Religion und Confession werden ausgenommen, ärztlich behandelt und treu verpflegt.

2) Von der Ausnahme sind ausgeschlossen: Krätze-, Ge­schlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke, sowie Sieche. Etwaige Ausnahmen bestimmt der Vorstand.

3) Die Pflege in der Anstalt soll in der Regel die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen.

4) Der Aufnahme muß, dringende Fälle ausgenommen, eine schriftliche oder mündliche Anmeldung vorausgehen, widrigenfalls der Kranke wegen Mangels au Raum oder aus anderen Gründen zurückgewiesen werden könnte.

5) Die Aufnahmegesuche sind an die Frau Oberin deS DiakonissenhauseS zu richten und sind zu begleiten:

a. von einem Zeugnisse des bisherigen Arztes deS Kranken;

b. von einem Garantieschein über die Zahlung der Wegekosten.

6) Für ärztliche Behandlung durch den Anstaltsarzt, Arznei und Verpflegung werden für jeden angefangenen Tag berechnet:

III. Cl. Pflege in den Krankensälen pro Tag.....1,25 Mark,

Aeußerungen nicht erfahren haben. Als eine dem Hause befreundete Dame sie einst wegen dieser Geisteskraft lobte, entgegnste Frau Köstlin; .Müssen nicht Tausende von Armen oft ebenso sehr leiden, und haben sie dieselbe Pflege und Bequemlichkeit, welcher ich theilhaftig bin ? Wäre ich nicht zu harter, bei solchem Kranksein doppelt harter Arbeit genöthigt, wenn das Geschick mich nicht so günstig gestellt hätte?"

Diese edle Lebensauffassung und Charakter­festigkeit war auf ihre Tochter Mara übergegangen, wenn auch bei dem jugendlichen Alter deS Mädchens solche Eigenschaften nur selten hervortreten konnten. Wer mit dem siebenzehnjährigen, unmuthigen Mädchen im Verkehr stand, war der Ansicht, daß sie lieblich und klug und von ungemein bescheidenem Auftreten für die Tochter eines Millionärs sei! Ja, eines Millionärs! Allein wie viele Millionen Friedrich Theodor Köstlin besaß, daS wußte Niemand. Denn der einzige, welcher außer ihm selbst darüber hätte Auskunft geben können, war der alte Buchhalter Herr Jasmund. Und dieser, der schon dreißig Jahre eine Vertrauensstellung in dem Hause einnahm, war ein so pflichtgetreuer, schweigsamer Mann, daß wohl Niemand sich ihm mit indiskreten Fragen genaht haben würde.

Der Consul gab bei jedem öffentlichen Aufruf, welcher Begüterte zu Spenden mahnte, einen reich bemessenen Beitrag, auch waren mehrere Fälle,

II. Cl. 2 Kranke in einem Zimmer pro Tag . . 2,50 Mark

I. Cl. Einzelzimmer pro Tag . 4

Wein und natürliche Brunnen sind bei d:n Kranken I. und II. Classe in obige Pflegesätze nicht einbegriffen. Für größere Operationen haben die Kranken dieser beiden ersten Classen den Hausarzt besonders zu honoriren.

Die Ausnahmen von obigen Pflegesätzen bestimmt der Vorstand.

7) Kinder unter 10 Jahren zahlen für den angefangenen Tag 50 Pf., resp, die Hälfte der Sätze I. u. II. Cl.

8) Für die Mitglieder der Krankenkasse deS Diakonissen­hauseS und deS Dienstboten-Abonnement treten die in dem Reglement angegebenen Ermäßigungen der Pflegesätze ein.

II. Bedingungen

für die Dienstboten-Abonnenten in dem Hessischen Diakonissenhause bei Cassel.

Da« Hessische Diakonissenhaus eröffnet zur Pflege erkrankter Dienstboten ein Abonnement unter folgenden Bedingungen:

1) Das Abonnement lautet auf den Namen der versicherten Dienstboten und geht bei Dienstwechsel auf die nachfolgenden Dienstboten über.

2) Der Preis beträgt 3 Mark jährlich für eine Person, für jeden weiteren Dienstboten derselben Herrschaft 2 M. mehr.

3) Dafür wird im ErkrankungSfalle der Versicherte in daS Diakonissenhaus ausgenommen und bekommt alles was er während der Dauer der Krankheit bedarf.

4) Doch darf die freie Pflege nicht langer als 10 Wochen beansprucht werden. Nach dieser Zeit ist daS gewöhnliche Pflegegeld von 1,20 Mark pro Tag zu entrichten.

5) Die Aufnahme erfolgt nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses, sei cS des Hausarztes der betreffenden Familie oder des Arztes des DiakonissenhauseS.

6) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Kratz-, Ge­schlechts-, Pocken-, Cholera«, Flecktyphus- und Geisteskranke sowie Sieche.

7) DaS Abonnement nimmt seinen Anfang am 1. April. Im März wird die Bezahlung, die praenumerando geschieht, mit Quittungen eingeholt.

8) ES kann auch schon außer der Zeit abonnirt werden, doch so, daß für da« laufende Quartal voll bezahlt wird.

9) Ein neu gemachtes Abonnement tritt erst einen halben Monat, nachdem eS gemacht ist, in Kraft. Also wer am 1. Juni das Abonnement abgeschlossen hat, kann erst vom 15. Juli an einen Patienten in die Anstalt bringen. Kommt vor der Zeit ein Krankheitsfall vor, so muß das gewöhnliche Kostgeld bezahlt werden.

in welchen er privatim vollständig ganzen Familien aufgeholfen hatte, zur Kenntniß gelangt, so daß die Schätzung seines Vermögens eher zu hoch als zu niedrig bemessen wurde.

An einem klaren, sonnigen Ostertage begab sich Köstlin, nachdem er aus der Kirche zurückgekehrt war, nach der Herrenstube, ließ sich auf seinen bequemen Lehnstuhl nieder und las zweimal mit großer Aufmerksamkeit einen inzwischen einge­troffenen Privatbrief. Dann klingelte er und Lebrecht der alte Diener, trat ein.

.Lebrecht, sagen Sie meiner Tochter, sie möge zu mir herunter kommen, falls sie nicht ander- weitig beschäftigt ist."

.Sehr wohl, Herr Consul!" entgegnete Lebrecht und verließ das Zimmer.

mochte vergangen sein, als die Thür sich wiederum öffnete und Mara eintrat. Sie erfaßte Köstltn's Hand und zog sie an ihre Lippen, er aber beugte sich nieder, schlang beide Arme um das Mädchen und küßte fk innig.

.Verzeih', lieber Vater, daß ich nicht sofort herunter kam, allein Mama athmete so schwer, daß ich wiederum einen ihrer schweren Anfälle vermuthete, doch gingen die Beängstigungen, Gott sei Dank, bald vorüber. Mama fühlt sich aber matt und angegriffen."

.ES fällt mir schwer, Mara, in einem solchen Augenblick von einer Angelegenheit zu sprechen,