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Ntlsfelder Ktkisbliltt
Mit wöchentlicher Kratis-Weilage „Illustrirtes Anterhaltungsölatt".
Nr. 144. Donnerstag den 3. Dezember 1891.
Mmmak-LMW
Bestellungen auf das
Hersfrider Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Unterhaltungs-Blatt" pro Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgeru und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Veranlagungsbezirk Her-feld.
HerSfeld, den 1. Dezember 1891.
Oeffentliche tzeKknntmalhunsi.
Einkommensteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1898|»s.
Auf Grund deS §. 24 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr al8 3 000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorge- schriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis einschlietzl. 20. Januar 1892 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch
! wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein I welche in Folge der oben abgedruckten »Oeffent- Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen lichen Bekanntmachung" f r e i w i l l i g Angabe
werden die vorgeschriebenen Formulare, denen zugleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt sind, von heute ab kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr
deS Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal täglich während der Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß §. 30 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im §. 66 deS Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Der Vorsitzende der Emkommensteuer-Veruulagungskommffsion: Freiherr von Schleinttz, Landrath.
Hersfeld, den 1. Dezember 1891.
In den nächsten Tagen werden einer größeren Anzahl der Herren OrtSvorstände deS Kreises Formulare zu den nach § 24 und 25 deS Ein- kommensteuergesetzks bezw Artikel 29 Nr. 1 und 51 Abs. 4, 5 und 6 der Ausführungs-Anweisung vorgeschriebenen Steuer-Erklärungen nebst au die betreffenden Steuerpflichtigen gerichteten Aufforderungen zur Abgabe dieser Steuer-Erklärungen zugehen.
Dieselben sind den Adressaten ungesäumt zuzu- stellen.
Die beigefügten überfLießenden Formulare sind zur Abgabe an solche Steuerpflichtige bestimmt,
über ihre Einkommensverhältnisse machen wollen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission: Freiherr von Schlei nitz,
11990. Landrath.
Hersfeld, den 30. November 1891.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 7. d. Mts. Nr. 11277 (im Kreisblatt Nr. 136) den Bedarf an Quittungskarten und Formularpapier zum Verzeichniß über ausgestellte Quittungskarten betreffend noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 8. Dezember d. Js. bei Meldung von 3 Mk. Strafe erinnert.
11277. Der Königliche Landrath
______Freiherr von Schle initz.
Hersfeld, den 30 November 1891.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 23. März 1880 Nr. 3135 (im Kreisblatt Nr. 24) die Ausräumung der Fluthgräben sowie der Gut- und Bewässerungsanlagen betreffend noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 10. Dezember d. Js. bei Meldung von 3 Mk. Strafe erinnert.
11963. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Hersfeld, den 1. Dezember 1891.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit der Einreichung des Verzeichnisses der Aktienge- sellschaften rc. noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bi 8 zu m 8. d. MtS. bei Meldung von 3 Mk. Strafe erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz.
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Staub!
Roman auS der Gegenwart
von Zoo von Reuß.
(Fortsetzung.)
Frau Bilcken athmete erleichtert auf, sie fand, daß sie eigentlich sehr leicht davonkomme . . . >
„Ueber die andern Kinder wird die Polizei bestimmen, der ich den Fall noch heute melden werde!" vernichtete der Doktor leider ihre Hoffnung wieder. „Die Kleine muß sogleich fort von hier .... Also in einer Stunde im Martinistift!" Indem er das trödlermäßig eingerichtete Vorder- zimmer eilig durchschritt, vergaß er den Abschieds- grüß an Fräulein Bilcken, und empfing dafür hinter seinem Rücken von der jungen Dame eine ausdrucksvolle Grimasse ihrer Verachtung.
XXV.
Das Martinistift war eine WohlthätigkeitSan- stalt, hauptsächlich zum Besten der Arbeiterkinder in der äußerst volkreichen Nikolaivorstadt. Außer den beträchtlichen Oekonomiegebäaden bestand dieselbe aus e nem gut eingerichteten Waisenhause und einem vielbesuchten Volksktndergarten. Seitwärts war dem Hauptgebäude noch die kleine Wohnung der Gemeindepflegertu dieses Viertels angebaut, als ein kleines, grünumbuschteS, lauschiges Nestchen.
Schwester Johanna war allmählich eine bekannte Persönlichkeit in der Fabrikvorstadt geworden, selbst zur Zeit verschiedener Strikes ging sie un- b, kümmert und unangefochten mitten in die aufgeregten Volkshaufen hinein. Ihre unermüdliche Aufopferung sicherte ihr selbst bei den Verbissensten Socialdemokraten achtungsvolle Anerkennung — fast alle hatten sie ihr wohlthätiges Walten schon erfahren. Denn wie die eigentliche Krankenpflegerin die Martha des rothen Kreuzes, so ist die Gemrindepflegerin die Maria! .... In ihrer morgendlichen Sprechstunde findet sich alles zusammen, was Rath und Hülfe begehrt, in Krankheit-- und Unglücksfälleu, in Armuth oder schwerem, häuSlichm Leid. Hier muß sie rathen oder ermähnen, dort mit den gesammelten, aufgespeicherten Kleidungsstücken die Blöße der Armuth bedecken, oder von den ihr anvertrauten milden Gaben ihrer Sammelbüchse die erste, dringendste Noth lindern. Dabei bildet sie das Verbindungsglied zwischen den Kranken und der organistrten Krankenpflege. Auf ihren Rath kommt es zumeist an, ob und welche Kranken- schwester zur Privatpflege abgesandt werden soll.
Dr Lange hatte oft Gelegenheit gehabt, in Gemeinschaft mit Schwester Johanna zu arbeiten, und sie dabei in ihrer ganzen Opferfähigkeit kennen gelernt. Er war überzeugt, daß die arme Kleine bei ihr nicht allein Schutz und geeignete Pflege, sondern auch sogar mütterliche Liebe finden werde.
Genau eine halbe Stunde später, als her Doktor das Haus in der Albrechtstraße verlassen hatte, stand er vor Schwester Johannas Wohnung. Auf sein Klingeln öffnete ihm Schwester Johanna und führte ihn in den Garten, dessen kleinerer, vom großen Oeconomiegarten abgezweigter Theil ihr Eigenthum war und ihr Heim wie einen blühenden Kranz umgab. Sorgfältig gepflegte Blumen blühten ringsumher, und allerlei Beeren- sorten erquickten die Arbeiterkinder, welche Schwester Johanna zu besuchen kamen. Ein paar herrliche, vollblühende Edelrosen, die ihr ein rußiger Arbeiter für die treue Pflege seines Kindes in diesem Frühjahr eingepflanzt hatte, erfüllten die Luft mit ihrem süßen Duft — wie der Weih- rauch eines Dankopfers zog der Blumenod-m sogar bis in Scbwffter Johannas Zimmer hinein!
„Nirgend ists wie bet Ihnen, Schwester Johanna," sagte Hermann Lange, indem er in der Aristolochialaube neben der Gemeindepflegerin Platz nahm, „nirgend! Darum gerade komme ich zu Ihnen!"
„Was ists, Herr Doktor?" frug die Schwester, deren fleißige Häade schon wieder an der Arbeit beschäftigt wiren. Die Frau Fubrikdirektor von der Cementfabrik hatte ihr am Morgen einen Korb Leinenzeng gegeben, damit sie ihren Vorratb an Kinderwäsche wieder ergänzen und der Armuth mittheilen konnte.....Womit kann ich dienen?" : r »Nirgend in der ganzen Welt empfindet man solchen Frieden — darum bringe ich Ihnen auch