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Itisfelitr Kleisblatt.
Mit wöchentlicher Hratis-Meilage „Illustrirtes Anterhaltungsölatt".
Nr. 102. Donnerstag den 27. August 1891.
Bestellungen
auf das Hersfewer Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Nuterhaltungs-Blatt" pro September werden von allen Kaiserlichen Postanstalteu, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Herrfeld, den 20. August 1891.
Die Schulstelle zu Hillartshausen wird in Folge Versetzung des seitherigen Inhabers mit dem 1. September d. I. vakant.
Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst den nöthigen Sitten- und Besäht- aungszeugnissen innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten oder dem Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer Heil zu Hilmes einreichen.
Namens des Königlichen Schulvorstandes von Hillartshausen:
Freiherr von Schleinitz,
8503.______________Landrath.__
Caffel, den 19. August 1891.
Köuigliches Laudrathsamt beehre ich mich unter Danksagung für die bisherigen Bemühungen ergebenst zu benachrichtigen, daß der Zwangs- zögling Christian Christoph Waldmann aus Aue inzwischen festgenommen und der Rettungsanstalt zu Sauuerz wieder zugeführt worden ist, weshalb ich wein Ersuchen vom 28. Juli d. J. II. Nr. 3691 als erledigt hierdurch zurückziehe.
Der Landes = Dtrector.
Au das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.
I. II. Nr. 3962,
* *
Hersfeld, den 25. August 1891.
Wird den OrtSpolizeibehörden und der König
Einfache Leute.
Novelle von August Scholz.
(Fortsetzung.)
Frau Hulda entwickelte so viel Eifer und Liebenswürdigkeit, wie man selten an ihr bemerkt hatte. Für jeden ihrer Gäste hatte sie ein freundliches Wort, und selbst ihre Töchter konnten sich flicht entsinnen, jemals von ihrer Mutter mit so viel Zärtlichkeit behandelt worden zu sein. Nur wenn ihr Blick Randolf begegnete, blitzte es ganz eigenartig in ihrem Gesicht. Sie hatte es mit Schadenfreude bemerkt, wie ihm der Prokurist des Geschäfts Lila vor der Nase weggeschnappt hatte, wie er dann unruhig wenigstens einen Platz an der anderen Seite der Tafel, Lila gegenüber, zu erlangen suchte und schließlich mit seiner Dame — er hatte mit einer der Tanten vorlieb nehmen müssen — in ihrer eigenen Nähe Platz nehmen mußte. Sie freute sich jetzt, daß sie Ernas Wunsch, die Plätze durch beschriebene Karten zu vertheilen, widerstanden hatte und warf dem Prokuristen, der unbewußt in ihrem Sinne gehandelt hatte, einen ermuthtgenden Blick zu. Sie bemerkte es mit Vergnügen, wie dieser gesprächige junge Man» Lila gegenüber den Liebenswürdigen spielte, und Randolf bet diesem Anblick vor Neid und Aerger bersten wollte. Sie
lichen Gendarmerie des Kreises mit Bezug auf die Verfügung vom 4. d. Mts. Nr. 7746 (Kreisblatt Nr. 94) zur Kenntnißnahme mitgetheilt.
8676. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
t Die Aussührungsanweisung zum Einkommensteuergesetz.
Einige wichtigere Bestimmungen der vom Fi- navzminister unter dem 5. August erlassenen Ausführungsanweisung zum Einkommensteuergesetz sind folgende:
AlS steuerpflichtiges Einkommen des einzelnen Steuerpflichtigen gelten dessen gesammte Jahres- einkünfte in Geld und Geldeswerth einschließlich des Miethswerthes der Wohnung im eigenen Hause oder der ihm zustehenden freien Wohnung, sowie des Werths der im Haushalte verbrauchten Erzeugnisse der eigenen Wirthschaft und des eigenen Gewerbebetriebes, abzüglich der zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung, des Einkommens verwendeten Ausgaben, der Staats-Grund-, Gebäude-, Gewerbesteuer, der staatlichen Bergwerksabgaben, sowie solcher indirekter Abgaben jeder Art, welche zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind; ferner abzüglich der regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Be- triebSgeräthschafteu u. s. w., ferner abzüglich der folgenden Ausgaben, welche jedoch in der Steuererklärung besonders angegeben werden müssen: 1) Die Schuldenzivsen, 2) die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Lasten, 3) die von deu Steuerpflichtigen für ihre Person zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Altersund Juvalidevverstcheruvgs-, Wittwen-, Waisen- und Penstonskassen, 4) die LebenSversicherungS- Prämien.
Maßgebend für die Berechnung deS Einkommens ist der Bestand der einzelnen Quellen desselben zur Zeit der Veranlagung (Steuererklärung). Im Uebriaen ist zu unterscheiden:
1) Feststehende Einnahmen — z. B. Löhne,
beobachtete auch, wie er nach aufgehobener Tafel, als im Saal ein kleines Tänzchen begann, sich fast mit Gewalt Lilas bemächtigte und trotz ihres sichtlichen Widerwillens nicht von ihrer Seite wich. Und sie wußte selbst nicht, ob sie edle Entrüstung oder ein süßes Rachegefühl empfand, als immer deutlicher in ihr der Gedanke reifte: „Morgen werde ich diesem heißblütigen Bürschcheu mein Haus verbieten.
VII.
Der Maler KönigS war seit nahezu drei Wochen allabendlicher Gast bei seinen Nachbarinnen. Er fand eS so gemüthlich in ihrem einfachen Heim, daß er seinen ganzen übrigen Verkehr um ihretwillen vernachlässigte. Es war ihm bei diesen harmlosen, gutherzigen Wesen so froh und leicht zu Muthe, wie in dem Hause seiner Mutter, die gleichfalls eine harmlose, gutherzige Frau war. Nach dem ungeregelten Wtrths- Hausleben seiner Studienjahre und einem kurzen, aber lehrreichen Aufenthalt in den Gemächern der vornehmen Welt war ihm dieser stille, gastliche Hafen doppelt willkommen. Er hatte das bestimmte Gefühl, daß hier ein Element vor- herrschte, welches seinem eigenen geraden Wesen ganz vortrefflich entsprach.
Er hatte noch nicht den Math gefunden, Lila
Besoldungen, welche nach Tages-, Wochen-, Monats-, JahreSsätzeu bedungen sind, die in bestimmter Höhe zugesicherten Zinsen — find nach ihrem zur Zeit der Veranlagung (Steuererklärung) bekannten Betrage für dasjenige Steuerjahr zu berechnen, für welches die Veranlagung erfolgt. Treten nach geschehener Veranlagung bis zum Beginn (1. April) des Steuerjahres Aenderungen in dem vorausgesetzten Stande der Einnahme ein, so können dieselben im Wege der Rechtsmittel geltend gemacht werden.
2) Ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Einnahmen, wie Dividenden von Aktien, Erträge aus dem Betriebe von Laudwirth- schaft, Handel oder Gewerbe, Einnahmen anS Tantiemen, Gebühren u. s. w. find nach dem Durchschnitt der drei der Veranlagung unmittelbar voraugegangeneu Jahre — jedoch bet der Veranlagung für daS Steuerjahr 1892/93 nach dem Durchschnitt zweier Jahre — zu berechnen; wenn aber diese Einnahmen noch nicht so lauge bestehen, so find sie nach dem Durchschnitt deS Zeitraums ihres Bestehens, nöthigenfallS nach dem muthmaßlichen Jahresertrage in Ansatz zu bringen. Der für die Berechnung des Durchschnitts maßgebende Zeitabschnitt richtet sich bet jedem einzelnen Steuerpflichtigen nach dem von diesem angenommenen Betriebs- oderWirthschafts- jahre, auch wenn dasselbe weder mit dem Kalenderjahre, noch mit dem Steuerjabre zusammenfällt. Insofern nicht für die Bemessung des Durchschnitts ein anderes Betriebs- oder Wirthschaft«, fahr des Steuerpflichtigen besteht, ist das Kalenderjahr maßgebend. Als das der Veranlagung unmittelbar vorangegangene Wirthschaftsjahr gilt das letzte, dessen Ergebnisse zur Zeit der Ver- aulaguug (Steuererklärung) festgestellt werden können. Ein Landwirth, welcher fein Wirthschaftsjahr mit dem 1. Juli beginnt, hat hiernach den Durchschnitt bet Abgabe der Steuererklärung im Jahre 1892 ausnahmsweise nur nach deu beiden Wirthschaftsjahren vom 1. Juli 1889 bis zum 30. Juni 1891, bet Abgabe der Steuer
seine Liebe zu gestehen. Doch war er sich über seine Gefühle klar geworden: noch niemals hatte eine Empfindung sich seines Innern so ganz und dauernd bemächtigt. Aber er war keine stürmende, schnell entschlossene Natur; er erwog lauge, bevor er handelte, zumal wenn sein Handeln auch für andre bestimmend sein sollte. Auch eine gewisse Schüchternheit hielt ihn zurück: obwohl er LilaS Herz gewonnen zu haben glaubte, wartete er doch immer noch auf eine günstige Gelegenheit und verlängerte sich jenen Zustand der Sehnsucht und Erwartung, der ihm ein eigenartiges schmerzlich- süßes Glück bereitete.
Brandts Besuche beunruhigten ihn nicht mehr, obwohl in dem Wesen und Benehmen deS Schriftstellers manches lag, was ihm wie ein ungelöstes Räthsel erschien.
Die Verdächtigungen, welche Randolf auSge- sprachen hatte, erwiesen sich als grundlos; KönigS hatte sich von der lauteren Gesinnung des Doktors überzeugt und ihn fast liebgewonnen.
Die fast innige Zärtlichkeit, welche Brandt Lila bezeigte, schien durch sein freundschaftliches Verhältniß zu ihren Eltern hinreichend erklärt. Und war es zu verwundern, daß ein Mann, dem das Leben so arg mitgespielt zu haben schien, an der stillen Häuslichkeit harmloser Wesen Vergnügen fand?