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Nr. 77.Dienstag den 30. Juni 1891.

Amtliches.

Hersfeld, den 27. Juni 1891.

Da nach dem neuen Einkommensteuergesetze ein großer Theil der Bewohner des hiesigen Kreises nicht mehr steuerpflichtig bleiben wird, so ist es, um eine zweckentsprechende Bildung der Voreinschätzungskommissioneu und eine ausreichende Thätigkeit für diese zu ermöglichen, ohne welche eine ersprießliche Wirkung des neuen Gesetzes nicht zu erwarten ist, nothwendig geworden nach § 31 des Gesetzes aus mehreren Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirken größere Voreinschätzuugs- bezirke zu bilden.

Die Königliche Regierung hat die Bildung der unten abgedruckten 22 Voreinschätzuugsbezirke aus den daselbst aufgeführteu Gemeinden und Gutsbezirken genehmigt.

Die Herren Bürgermeister erhalten den Auftrag, umgehend die Gemeindebehörden darüber zu hören, ob sie mit der geschehenen Festsetzung einverstanden sind. Bis zum Sonnabend den 4. Juli d. Js. sind mir die Einverständniß-Erklärungen bezwse. die näher zu begründenden Einwendungen der Gemeinde- bezwse. Gutsvorsteher bestimmt einzureicheu. Eine Ueber- schreitung des Termines darf keinen Falls stattfinden.

Ich bemerke nochmals, daß die Abgrenzung der Bezirke nach sorgfältigster Prüfung statt- gefunden hat, damit eine ersprießliche Thätigkeit der Kommissionen im Rahmen des neuen Gesetzes stattfinden kaun. Nach den Bestimmungen des letztern sind alle Censiten mit weniger als 900 Mk. Einkommen steuerfrei und werden auch eine Anzahl von jetzt in den mittleren Stufen der Klassen­steuer veranlagten Personen in Folge der gesetzlichen Erleichterungen steuerfrei werden. Mitglieder der Voreinschätzungs-Kommissionen können aber nur steuerpflichtige Persoum sein. Jede Gemeinde oder jeder Gutsbezirk ist in Aer Boreinschätzungs-Kommission durch minbcstcns ein Mitglied vertreten. 6492. Der Königliche Larchrath: Freiherr von Schl einttz.

s

Bezeichnung

der zu einem Bezirk zusammengelegten Gemeinden und Gutsbezirke:

Die

Voreinschätzungs-Kommisston besteht aus:

1

Allendorf, Gershausen, Kemmerode, Reimboldshausen

1

Vorsitzenden u. 5 Mitgliedern

2

Aua, Obergeis, Untergeis

1

4

99

3

Allmershausen, Gittersdorf, Heeues, Kalkobes, Meisebach

1

7

99

4

Asbach, Beiershausen, Kohlhausen, Eichhof, Roßbach

1

7

99

5

Viedebach, Tann, Rohrbach, Reilos, Friedlos

1

99

7

99

6

Eitra, Sieglos, Oberhauu

1

99

4

99

7

Unterhaun, Rotensee, Biugartes

1

99

4

99

8

Frielingen, Gersdorf, Willingshain, Heddersdorf

1

99

6

99

9

Kirchheim, Kleba, Goßmannsrode, Rotterterode, Reckerode

1

99

7

99

10

Hatteubach, Niederjossa

1

99

5

99

11

12

Hersfeld, Oberförsterei Hersfeld, Wilhelmshof

Holzheim, Cruspis, Stärklos, Mengshausen, Hof Engelbach,

1

99

8

Solms

1

99

9

13

14

Meckbach, Mecklar

Niederaula, Oberförsterei Niederaula, Hilperhausen, Kers-

1

99

5

99

15

Penhausen

Oberrode, Petersberg, Sorga, Kathus, Wippershatu, Ober-

1

99

7

99

försterei Wippershain

1

99

9

99

16

Friedewald, Getbsemane, Herfa, Unterneurode, Lautenhausen

1

99

9

H

17

Heringen, Oberförsterei Heringen, Leimbach

1

99

5

,,

18

Hillartshausen, Hilmes, Motzfeld, Ausbach, Rausbach

1

99

7

99

19

Kleinensee, Widdershausen, Bengendorf, Wölfershausen, Lengers

1

19

7

99

20

Laudershausen, Unterweisenborn, Conrode, Wüstfeld

1

99

5 -

21

Philippsthal, Harnrode, Heimboldshausen, Röhrigshöfe

1

99

7

22

Schenklengsfeld, Lampertsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Dünkelrode, Malkomes, Schenksolz

1

99

11

Schlitz, den 25. Juni 1891.

Am Dienstag den 23. d. Mts. ist der 6jährige Sohn des Schmieds Andreas Gering vom Steg bet Sandlofs in die Fulda abgestürzt und darin ertrunken, ohne daß bis jetzt die Leiche aufge- funden worden wäre. Wir ersuchen Sie ganz ergebenst, die Polizeibehörden der Gemeinden Ihres Landrathsamts, deren Gemarkungen von der Fulda durchzogen werden, gefälligst anzu° weisen, nach der Leiche des Kindes zu suchen und uns, falls sie gefunden werden sollte, unverzüg­lich in Kenntniß zu setzen.

Großherzogliches Amtsgericht Schlitz. Wahl. An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.

* ^ *

Hersfeld, den 27. Juni 1891.

Wird den Herren Ortsvorständen der an der Fulda gelegenen Gemeinden rc. mit dem Auftrage zur Kenntniß gebracht, nach der KindeSleiche suchen zu lassen und im Falle des Auffindens mir um­gehend Bericht zu erstatten.

6513. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schletnitz.

Ministerium bei Innern.

Berlin, den 29. Mai 1891.

Nach einer dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten zugegangenen Mittheilung des hiesigen rumänischen Gesandten sind die rumä­nischen Zollbehörden Seitens des Finanz­

ministeriums in Bukarest angewiesen worden, künftig bei der Einfuhr von Waaren, welche nach dem rumänischen Generaltarif zollfrei sind, Ur­sprungszeugnisse nicht mebr zu erfordern.

Ew. Hochwohlgeboren setze ich hiervon unter Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 18. Oktober v. I. zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung ergebenst in Kenntniß.

Der Minister des Innern, gez. Herrfurth. An den Königlichen Regierungspräsidenten Herrn Rothe Hochwohlgeboren zu Cafsel. II. 5588.

* * *

Cassel den 15. Juni 1891.

Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren rc. zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Ver­anlassung in Verfolg meiner Verfügung vom 7. November 1890 A. II. 3000 ergebenst

Der Regierungs-Prästdeut.

I. V.: von Pawel.

An sämmtliche Königliche Lavdräthe des Bezirks.

A. II. 5083.

* * *

Hetsselo, den 27. Juni 1891.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises im Anschluß an meine Verfügung vom 15. No­vember 1890 Nr. 10647 im Kreisblatt Nr. 136 zur Kenntnißnahme mitgetbeilt.

6495. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Uokitische Nachrichten.

S e. M a j e st ä t d e r K a i s e r hat an den Sultan ein in sehr warmen Ausdrücken gehaltenes eigenhändiges Schreiben mit dem Ausdrucke des Allerhöchsten Dankes für das Entgegenkommen zur schnellen Befreiung der Ge­fangenen von Tscherkeß-Köt gerichtet und zugleich den Sultan gebeten, im Namen Sr. Majestät des Kaisers auch der hohen Pforte, insbesondere dem Großvezier und dem Minister des Aus­wärtigen für ihre Haltung in dieser Angelegenheit zu danken. Der Sultan, hoch erfreut, hat den deutschen Botfchafter Herrn v. Radowitz beauf­tragt, dem Kaiser den Ausdruck seiner herzlichen Dankbarkeit zu übermitteln.

Gemäß einem Bescheide des Kultusministers erfolgt die Anrechnung früh er er außer- st a a t l i ch e r D i e n st z e i t bet Festsetzung einer aus der Staatskasse zu gewährenden Pension der Regel nach erst bet dem Eintritte der Pensionirung des in Frage kommenden Beamten.

Die mit der zweiten Lesung des b ü r g e r - lichenGesetzbuchs unter Vorsitz des StaatS- secretairs des Reichs-Justizamts Dr. Bosse betraute Kommission wird sich nach derKreuzztg." vom 1. Juli bis zum 12. October vertagen. Sie wird bis dahin denAllgemeinen Theil" des ihr überwiesenen Entwurfs erledigen, mit alleiniger Ausnahme des Abschnittes überJuristische Per­sonen". Mitte September soll eine Subcom- Mission zusammentreten, welche die Vorbereitungen für die weiteren Berathungen treffen wird. Neben der großen Kommission für das bürgerliche Ge­setzbuch tagt schon seit längerer Zeit die Redactions- kommission unter Vorsitz des Directors, Wtrkl. Geh. Raths Hanauer, welche nur eine Revision in Bezug auf die äußere Form vornimmt; sie ist mit ihren Arbeiten so weit fortgeschritten, daß sie ungefähr mit der Hauptkommission gleichen Schritt hält.

Für die Zeit vom Beginn des EtatsjahreS