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Htlsstldtl Kreislilatt.

Mit wöchentlicher Kratis-MeilageIllustrirtes Auterhaltnugsölatt".

Rr. 76. Sonnaiend den 27. Juni 1891.

Erstes Blatt.

DM«rb-Mi«ij.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal er» scheinende \

Hersselder Kreisblatt

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage JllusttirtesUnterhaltungs-Blatt".

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Die Expedition.

Amtliches.

Hersfeld, den 25. Juni 1891.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen KreiseS, welche mit der Erledigung meiner Ver­fügung vom 15. April 1879 Nr. 4433, im Kreis­blatt Nr. 31, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 4. Juli d. Js. erinnert.

6462, Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Aus hohem Pferde.

Roman von Georg Horn.

(Fortsetzung.)

Dann wieder still einzelne halblaute Worte dann ein erstiGtes Lachen und darauf dieses:

»Eines noch muß ich Ihnen sagen, meine Freundin hat keine Ahnung, daß ich nach Jschl gegangen bin, um mir ein Rendezvous mit Ihnen zu geben also seien Sie vorsichtig. Vergessen Sie nicht in die Höhe!*

Am andern Tage forderte Elaudine von ihrer bisherigen Herrin ihre Entlassung. Sie gab keinen Grund an, so sehr Vera auch danach drängte, da sie Elaudine zu behalten wünschte und ihr Weggehen jetzt gerade sie in Verlegenheit brächte. Aber die Zofe bestand darauf mit jeuer sanften, aber um so nachdrücklicheren Energie, mit welcher derartige Naturen jeden Widerstand besiegen. Wie gesagt, es war Vera sehr fatal, daß daS Mädchen ging, aber sie mußte sich darin fügen. Elaudine reiste auS Jschl ab. Wohin? DaS sagte sie nicht, daS kümmerte am Ende Vera auch nicht, wohin eine Zofe, die etwa gehen will, ihren Weg nehmen wird.

Tiny Barbera fudjte mit ihrem lustigen Naturell ihrer Freundin über diesen leidigen Zwischenfall hinwegxuh elseu - Eine machte sich zur Kammerjungfer für die Andere, und Beider

Hersfeld, den 25. Juni 1891.

Diejenigen Herren OrtSvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Ver­fügung vom 29. Juni 1880 Nr. 7650, im Kreis­blatt Nr. 52, die von Privathengsten abstammen- den Füllen betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mitFrist biS ^zum 4. Juli d. Js. erinnert.

6463. Der Königliche Landrath ____________Freiherr von Schleinitz.

HerSfeld, den 23. Juni 1891.

Der Ackermann Johannes B e r k zu Kirchheim ist heute alS Bürgermeister der dasigen Gemeinde auf die Dauer von 8 Jahren verpflichtet worden. 6388. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

* Das Gesetz über Wildschaden.

In der letzten Sitzung des Herrenhauses empfahl der Ministerpräsident v. Caprivi die unveränderte Annahme des Entwurf eines WildschadengesetzeS, wie er nach früheren Beschlüssen des Herrenhauses und einer Anzahl Abänderungen des Abgeordneten­hauses vorlag. Die Mehrheit des Herrenhauses beschloß demgemäß, um die endgilttge Regelung dieser Angelegenheit nicht weiter hinanSzuschieben. Der Entwurf wird danach über kurz oder laug als Gesetz verkündet werden.

Die laute» Klagen, die tu deu letzten Jahren über Schädigung der Ackerfrüchte kleiner Leute geltend gemacht wurden, gingen nur zum Theil von den durch Schaden betroffenen Kreisen aus und waren imUebrigen zweifellos stark übertrieben. Immerhin lag in den bestehenden Verhältnissen Grund zu berechtigter Mißstimmung vor, die durch das neue Gesetz beseitigt werden soll.

Nach dem Jagdpolizeigesetz vom 7. März 1850 bilden alle Grundstücke eines GemeindebezirkS, deren Besitzer weniger als 300 Morgen uvunter- 1 brochene Fläche haben, einen gemeinschaftlichen

lauteS Gelächter schallte oft biS auf die Promenade, wenn sie nach der Toilette sahen, welche schauder­haften Köpfe sie sich anfrisirt hatten.

»Mit der Kammerjungfer wär's bei uns g'fehlt. Vera ich würd' Dich und mich selber nicht eine vierundzwanzig Stunden laug behalten,* meinte die Oestretcherin. »DaS muß ich schon sagen, so eine Person in dem Verhältniß, wie die Elaudine, ist mir noch nicht vorgekommen ES war Einem just, alS müßt man immer zu ihr sag'»: »Woll'aS die Gnad hab'n?**

Und Vera gestand dann ihrer Freundin, daß eS ihr daS höchste Labsal gewesen wäre, ihr einmal ein Kleid vor die Füße werfen zu können.

Aber ich konut's nickt fertig kriegen. Erstens war Alles stets in größter Ordnung uud dann wenn mir'S schon im Handgelenk gezuckt hat dann würd' mir plötzlich wie der Arm steif. Ich hab'S nicht könne».

»Du Vera mit der ist eS nicht ohne. Ich laß eS mir uit nehmen. ES giebt doch noch so was wie Hexen und die hat so waS. Sei froh, daß sie fortgaugen iS.*

Lachte Vera, die aufgeklärte Frankfurterin, schon über den Aberglaube» der Oesterreicheri», so wurde ihr Lachen noch Heller, als diese fragte, ob sie denn bei der verwichenen Zofe nichts von einem Liebhaber vermerkt habe.

»Eher könnte man eS von einem amerikanische»

Jagdbezirk. Die Besitzer eines solchen gemetu- schaftlichen Jagdbezirks werden durch die Ge­meindebehörde vertreten, die beschließe» kavn, daß die Jagd ruhe, daß sie von einem avgestellten Jäger beschossen oder daß sie meistbietend ver­pachtet werde. Im Bereich dieses GesetzeS findet ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz des durch daS Wild verursachten SchadenS nicht statt. Die Idee des Gesetzes ist, daß einerseits im Interesse des WildstandeS die Ausübung der Jagd nicht jedem Gruudeigeuthümer auf seinen Grundstücken frei gegeben werden dürfe und daß andererseits der etwaige dorch Wild angerichtete Schaden durch die gemeinschaftlichen Einnahmen aus der Jagd reichlich ausgeglichen werde. Außerdem konnte im Falle der Verpachtung Schadensersatz vom Jagdpächter vertragsmäßig auSbedongen werden. In Wirklichkeit wird in den meisten Fällen der Nutzen für die Grundbesitzer auS der Jagd deu Wildschaden mehr oder weniger erheb­lich übersteigen.

Trotzdem war we Abhilfe wünscheuSwerth. Jetzt werden nämlich die Einnahmen aus der Jagd durch die Gemeindebehörde nach Verhältniß der Größe der betheiligten Grundstücke an die Besitzer der Letzteren vertheilt. Nun sind aber die Grundstücke der gemeinschaftlichen Jagdbezirke au dem Wildschaden ganz verschieden betheiligt. Das Wild geht dahin, wo es die ihm am meisten zusagende Aesung findet und wo eS am wenigsten gestört ist. Daher sind oft Aecker an Waldrän­dern viel mehr von Wildschaden heimgesucht alS solche in der Umgebung der Dörfer. In der Empfindlichkeit des SchadenS macht es auch eine» Unterschied, ob die Hirsche in den Kartoffeltzreifeu einer Zwergbesitzers gerathen oder in den großen Schlag eines Bauern. Mag der kleine Mann mit seinem Ackerstück dem Wildschaden noch so sehr auSgesetzt sein, immer bekommt er nur seinen Antheil au deu Jagdetnnahmeu nach dem Ver- hältniffe seines Grundbesitzes zum ganzen Jagd-

I Ofen glaube», Tiny, aber allerdings, der glüht erst reckt.*

»Geh' Vera, lassen wir die fadische Person. Erzähl' mir lieber noch etwas von Deinem Ritt­meister, dem Grafen Windscheid. »Gelt gelt. da Hab' ich's Tüpferl im Herzen getroffen s*

Derart war der Verkehr zwischen deu beiden PenfiovSfreuudinnev. Ueber das Tüpferl allerdings ließ Vera die Freundin noch im Un­klare», selbst noch bet der Trennung, alS Günther gekommen war, die Schwester nach Frankfurt zurückzuholen.

Seit der Rückkehr aus Amsteg wollte Oheim Sewtsch in seinem Neffen eine ganz auffallende Veränderung bemerkt habe» zu seinem großen Vergnügen, denndaS Münchener Mädche' da* das schien Günther sich ganz auS dem Kopfe geschlagen zu haben. Keine Erwähnung keine Andeutung von Vevi mehr. All' seine frühere Liebesgluth schien sich in seine wissen- schaftlichen Arbeiten ergoffen zu haben die Mathematik an Stelle der Vevi getreten zu sein. Astronomische Berechnungen uud Beobachtungen nichts als diese. Er feierte, wie Vera meinte, wahre Örgieen der Wissenschaft, sagte alle DtuerS und Abendgesellschaften ab war für keine Whistpartie mehr zu haben, höchstens mal für einen Skat unter früheren UntversttätSgeuoffeu für Courmacherei nun schon gar nicht. Wenn