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Itrsftlhtr Kreisblatt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeikageIllustrirtes Anterhaltungsölatt".

Nr. 62. Dienstag den 26. Mai 1891.'

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Amtliches.

Berlin, den 29. April 1891.

Nach einer mit den Senaten in Hamburg und Bremen neuerdings getroffenen Verständigung sind künftighin alle telegraphischen Ersuchen, welche die Verfolgung flüchtiger, in Hamburg, Bremen und Bremerhaven vermutheter Verbrecher betreffen, zur Vermeidung von Verzögerungen nicht an die Senate in Hamburg und Bremen, sondern an die dortigen Poltzet-Directionen zu richteu, au die Polizei-Direction in Bremen mit­hin auch dann, wenn die Flüchtlinge in Bremer­haven vermuthet werden.

Ew. Hochwohlgeboren setze ich hiervon mit dem Ersuchen ergebeust in Kenntniß, die Polizei­behörden des dortigen Bezirkes gefälligst mit entsprechender Weisung zu versehen.

Der Minister des Innern, gez. Herrfurth.

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Rothe Hochwohlgeboren Caffel. II. 4912.

* *

Caffel, den 11. Mai 1891.

Abschrift lasse ich Ew. Hochwohlgeboren re. zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebeust zugehen.

Der Regierungs-Prästdent.

I. V: von Pawel.

An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Director hier. A II 4210.

* * *

Hersfetd, den 22. Mai 1891.

Wird den Ortspolizeibehörden rc. des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

5220. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleivttz.

Auf hohem Pferde.

Roman von Georg Horn.

(Fortsetzung.)

DaS war also als ein Ballast vergangener Zeiten aufgegeben, aber die Wallfahrt hatte man mit der Sommerfrische verbunden. In der Nähe von Amsteg lag ein Wallfahrtsort Stetukirchen, daher auch die Lent gekommen war, um die heilige Agnes um recht viele Gäste und Trink­gelder zu bitten das hatten Lettners zwar nicht nöthig, aber ihre Bitte um Fürbitte konnte ja mehr in's Allgemeine gehen vielleicht auch insbesondere, daß die Heilige in Erfüllung gehen lassen wolle, was Frau Nanni sich im Innersten wünschte einen Mann für die Mathild'. Wenn nur die Eine erst weg wäre, gleich zwei aus dem Hause zu geben das sei doch recht wehmüthig und gleich mit zwei Anliegen dürfe man doch selbst einer Heiligen nicht kommen. Nur immer recht demüthig.

Also die Wallfahrt nach Steinkirchen war be­

Caffel, den 11. Mai 1891.

Mit Rücksicht auf die Klagen der Fischerei- vereine über Ueberhandnahme der Fischfrevel muß es auffalleu, daß «ach deu auf meine Rund- Verfügung vom 19. September v. Js. erstatteten Berichten in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. October v. Js. verhältnißmäßig wenige oder doch nur ganz geringe Strafen wegen Fischerei­frevel von den Ortspolizeibehörden festgesetzt worden sind.

Die Vermuthung liegt deshalb nahe, daß nicht überall die nöthige Aufsicht über die Fischwasser ausgeübt wird.

Ew. Hochwohlgeboren wollen gefälligst dieser Angelegenheit Ihr Interesse zuwenden und ge- eignete Maßregeln behufs der etwa nothwendigen schärferen Handhabung der Fischereiaufsicht treffen, sowie besonders dahin zu wirken suchen, daß die von den Ortspolizeibehörden wegen Fischereifrevel verhängten Strafen unter Berücksichtigung aller Umstände, namentlich der Gewohnheitsmäßigkeit und der Vorstrafen entsprechend hoch abgemessen werden und daß die Geldstrafe nicht in einem erheblichen Mißverhältniß zu dem Werthe des widerrechtlichen Fangergebntffes steht.

Der Regierungs-Prästdent Rothe.

Au die Herren Landräthe und den Herrn Polizei-Director hierselbst. A III 2713.

* *

Hersfeld, den 21. Mai 1891.

Wirp den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnißnahme mit der Veranlassung mitgetheilt, fortab eine strengere Aufsicht über die Fisch­wasser zu üben, die zur Anzeige kommenden Fischereifrevel aber nach dem Schlußsätze obiger Verfügung angemessen zu bestrafen.

5173. Der Königliche Landrath

_____________Freiherr von Schleinitz.

Fulda, den 15. Mai 1891.

Der Provinzialrath in Caffel hat durch Erlaß vom 22. April 1891 auf Grund des §. 127 des ZuständigkeitS-Gesetzes vom 1. August 1883 iu Verbindung mit §. 117 deS Gesetzes über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 genehmigt, daß in den Jahren 1891 und 1892 je am 22. Juli versuchsweise ein Bullevmarkt tu der Stadt Fulda abgehalten werde.

Dem Königlichen Landrathsamt gebe ich hier­

schlossene Sache der eine Theil des Weges zu Wagen ein Theil zu Fuß.

Zu täglichen telegraphischen Wettermeldungen war mau in Pension Amsteg allerdings noch nicht vorgeschritten, hier war noch der biedere Barometer in Kraft und Ansehen, und daneben das Wetter­männchen mit seinem Häuschen. Beides be­sagte für nächsten Tag Wärme und Sonnenschein und so machten sich denn Herr Lettner und Frau Rannt auf den Weg erst eine Strecke mit gemiethetem zweispännigen Fuhrwerk, und dann zu Fuß. Der Wagen am Fuß des Berges sollte so lange warten bis sie von droben von ihrer Bittfahrt wieder zurückgekommen seien. Ursprüng­lich sollten die Mathild' und die Vevi mitkommen, aber beide Mädeln zeigten wenig Lust die Mathild' klagte am Morgen, sie hätt' es »a bisl im Hals* und die Vevi war am Tage vorher über ein Rinnsal gesprungen und davon that ihr noch der Fuß weh. Marschieren konnte sie schon gar nicht. So blieben beide denn zu Haus. Beim Abschied sagte die Vevi noch zu ihrer

von mit dem Ersuchen ergebeust Nachricht, ent­sprechende Bekanntmachung im dortigen Kreis- blatte gefälligst erlassen zu wollen.

Der Königliche Landrath: Trott.

An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld. J.-Nr. I 6871.

* * *

Hersfeld, den 22. Mai 1891.

Wird veröffentlicht.

5225. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleivitz.

Königliches Landrathsamt benachrichigen wir ergebeust, daß der am 10. April 1891 aus dem hiesigen AmtSgerichtsgefängniffe entwichene Unter­suchungsgefangene Heinrich Keutzer aus Uden- hausen bis heute noch nicht wieder eingeliefert worden ist.

Wir wiederholen daher unser Ersuchen vom 11. April er., nach demselben zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und hierher zurückführen zu lassen, ergebenst.

Burgbauu, den 13. Mai 1891.

Königliches Amtsgericht: H a p p i ch.

An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld.

* * *

Hersfeld, den 21. Mai 1891.

Wird den Ortspolizeibehörden und der König- lichen Gendarmerie des Kreises mit Bezug auf die Verfügung vom 13. April d. I. Nr. 3458 (Kreisblatt Nr. 45) behufs weiterer Fahndung nach dem Flüchtigen mitgetheilt.

5207. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Das Cinkommcustcllcrgesctz.

DaS vom Herrenhaus und Abgeordnetenhaus angenommene Einkommensteuergesetz, welchem die Genehmigung durch den König gewiß nicht versagt werden wird, bildet die Grundlage zu einer umfassenden Reform der directen Steuern in Preußen, und eS macht zugleich die Einkommensteuer zum Haupttrager der directen Staatsbesteuerung. Jeder Staatsbürger hat ein Interesse daran, die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes kennen zu lernen und zugleich sich darüber Klarheit zu ver­schaffen, in welchen Hauptpunkten die bisherige Besteuerung geändert ist. Versuchen wir es, hiervon in kurzen Zügen ein übersichtliches Bild zu entwerfen.

In erster Linie ist hervorzuheben, daß fortan Alle, welche schon bisher mit einem Einkommen von 3 000 Mark zur Ein­kommensteuer herangezogen waren, auf die jährliche durch

Mama:Geh Mutter und bring mir was SchönS von der heiligen Agnes mit!* Die Aeltern traten denn auch am Morgen ihre Bittfahrt an, von der sie erst Abends spät zurückkommen konnten.

Hinter dem Lindenplätzchen, an welchem Geb- hard mit Claudine Zwiesprach gepflogen hatten, geht ein Weg sacht aufwärts in ein Thal hinein. Allmältg steigt er dort, zwängt sich gleichsam zwischen vorspringenden Felsstücken durch und leitet dann in einen dichten Wald. Rechts und linkS des Weges der herrlichste saftgrünste Wiesen- «rund besäet mit Blüthen in Kelchen und Dolden violett, himmelblau, gelb und weiß meistens Gentianen und Alpenglocken, die hier ihre besondere Heimath zu haben schienen. Mit dieser Flora hing wohl auch die Hütte zusammen, die vielleicht zehn Minuten weiter drinnen im Walde stand eine Bretterhütte mit Moos und Schilf gedeckt. Durch den Eingang konnte man den Heerd sehen. Auf diesem brannte ein kleines Feuer und der Rauch stieg kerzengrad aus dem Schornstein in die fast schwarzen Tannen-