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Hersseldtl Irwlliitt.

Mit wöchentlicher Hratis-AeilageIllustrirtes Anterhaltungsblatt".

Nr. 56. - ~ Dienstag den 12. Mai "° 1891.'

Amtliches.

., _ , , _ Bekanntmachung

Die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse des Regierungs- Bezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1889/90 betreffend.

Nachdem die vorgedachte von der Königlichen Negierungs-Hauptkasse hier aufgestellte Rechnung revtdirt, den Koffen-Curatoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Entlastung von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Witwen- uud Waisenkasse in Nach­stehendem mit:

v Zusammenstellung

der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkaffe des Regierungs- BezirkS Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1889/90.

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8

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9716

18

11049

14

15

20780

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Gegenstand

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9716

18

9716

18

5830

16879

14

5970

42

10908

72

I.

21791'2821791

27912

22456

300

28

27927

5681

902

20,

25

27883

86

86

22456

30086

59

96

84

3824

98

32

78290

14

99070

46

10552 39

33854

27472 48

902

43

25

14

Ha.

Ilb.

III.

28

22515

96

IV.

384

3824

86

98

V.

VI.

75768

57

Einnahme.

Bestand nach der vori­gen Rechnung . .

Antritts- und Gehalts- verbefferungsgelder

Kapitalzinsen . . .

Abgelegte Kapitalien .

Jahresbeiträge- der Kaffenmitglieder .

Jahresbeiträge der Ge­meinden ....

Sonstige Einnahmen .

Zuschuß aus der Staatskasse . . .

Summa der Einnahme

9716

10881

27472

902

18

22

48

25

27

50

43

14

2251596

38486

3824 98

7574107

2750

33 18200

92

33 18200

92

23301,89

1562 17132'50

18

30

106750

I.

II

59206

849

98

24

59206

849

98

24

15326134

66479

74533

184

32

45

III.

IV.

'8290

14

78290

14

15326134|

17812,91

75803

57

| || 2486,57

Ausgabe.

Verwaltungskosten . Zur Anlegung als Ka­pital ..... Pensionen . . . . sonstige Ausgaben . Summa der Ausgabe Mit der Einuahme ver­glichen bleibt Bestand

18

30

1067

74470

184

50

82

45

62

50

7574107

62

50

Cassel, den 25. April 1891.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Opitz.

auf die Bestimmung zu 1 vom Lehrer be­sonders zu beachten.

4) Brustkranken Schulkindern ist vorkommenden Falls das gewünschte Wegbleiben aus der Schule zum Zwecke längerer Kuren bereit­willigst zu gestatten.

Schließlich bemerken wir, daß die Vorstände von Pensionaten, Krippen und Kleinktnderbewahr-An- stalten hiervon zur thunlichsteu Nachachtung in Kenntniß zu setzen sind und namentlich eine Einwir­kung auf dieselben in der Richtung wüvschenswerth erscheint, daß schwindsüchtige Lehrer und Lehrerinnen nach Möglichkeit von der Ausübung der Kinderpflege ausgeschlossen oder doch wenig- stenS zur Beobachtung der erforderlichen Sicher- Heitsmaßregeln angehalten werden.

Ew. Hochwohlgeboren wollen als geschäftS- leitendes Mitglied des SchulvorstandeS diese Ver­fügung sämmtlichen Lokalschuliuspectoren deS Kreises zur Kenntnißnahme mitthetleu.

Königliche Regierung, Abtheilung für Mchen- und Schmfücheu.

Opitz.

An a) sämmtliche Landräthe, b) sämmtliche Stadtschul- deputationen, c) sämmtliche KreiSschulinspectoren bei Regie­rungsbezirks. J. B. 4269.

* * *

Hersfeld, den 9. Mai 1891.

Wird den Königlichen Herren Lokalschnlinspec- toten des hiesigen Kreises zur gefälligen Kennt- uißnahme und entsprechenden weiteren Veran­lassung ergebenst mirgetheilt.

4729. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Braun, Kreisdeputirter.

Homberg, den 1. Mai 1891.

Königliches LandrathSamt benachrichtige ich er­gebenst, daß unter dem Rindvieh des Christian Heinrich HaaS zu Oberhülsa die Maul- und Klauenseuche ausgebrocheu ist.

Der Landrath v o n G e h r e n.

Au Königliches Landrathsamt zu HerSfeld. Nr. 3343.

Hersseld, den 8. Mai 1891.

Wird veröffentlicht.

4739. Der Königliche Landrath.

In Vertretung: Heeg, Kreissekretair.

Cassel, den 27. April 1891.

Der Herr Ober-Präsident hat zur Verhütung der Tuberkulose durch Erlaß vom 3. Februar d. J. unter Bezugnahme auf das von dem Herrn Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten mit­getheilte, (im Amtsblatt vom 11. v. Mts. Nr. 10 Seite 36 auszugsweise abgedruckte) Gutachten der Wissenschaftlichen Deputation für das Medi- cinalwesen eine Reihe von Vorschriften erlassen.

Indem wir hierauf verweisen und unsere Rund­erlasse vom 5. September und vom 28. October 1876 B. 9891 und B. 10519, betreffend Rein- Haltung sämmtlicher zur Schule gehörigen Räume und Aborte, in Erinnerung bringen, treffen wir behufs möglichster Vorbeugung von Krankheiten noch folgendewetter gehende, streng durchzuführende Anordnungen:

1) Lehrer wie Schüler haben zur Entleerung ihres Auswurfs im Schulgebäude sich der

in geeigneter Beschaffenheit und genügender Zahl aufzustellenden Spucknäpfe zu bedteuen.

2) Die gründliche Reinigung der Schulräume hat anstatt, wie bisher, vierteljährlich, von jetzt an alle sechs Wochen und das Kehren der Schulräume anstatt wie bisher wöchent­lich zweimal, fortan mindestens dreimal in der Woche zu erfolgen.

Bei dem Kehren der Schulräume ist der Staub thunlichst zu vermeiden, und zwar entweder durch nasses Aufwischen oder durch vorherige hinreichende Besprengung mit reinem Wasser. Wo herkömmlich die Reinigung der Schulräume durch die Schuljugend be­sorgt wird, dürfen nur Mädchen aus der Oberklasse im Alter von 12 bis 14 Jahren hierzu benutzt werden.

3) OefterS hustende Schulkinder sind in Bezug

Aus dem Reichstage.

Berlin, s. Mai. In der heutigen (116.) Sitzung bei Reichstages wurde bei der Gefammtabstimmung die Novelle zur Gewerbeordnung gegen die Stimmen der Social­demokraten genehmigt. Es folgte die dritte Berathung der Znckcrstcuervorlage. Reichskanzler v. C a P r i v i erklärt die bisherige Besteuerung des Zuckers für unhaltbar, die Regie­rung sei geneigt, den Antrag Orterer (5jährige Ausfuhrprämie) anzünchmcn. Falls der Antrag nicht angenommen würde, wird die Borlage wiederkehren, ob mit denselben Vorschlägen, fei fraglich. Er wolle keineswegs drohen, wünsche nur den Zuckerinteressenten klar zu machen, daß die Regierung im nächsten Zähre über die UebcrgangSzeit ander« denken könnte. Die Landwirthschast soll nicht geschädigt werden. Die Abg. Mirbach, Richter und Hatzfeld sprechen gegen den An­trag Orterer, KoSciclSki gegen die Aufhebung der Prämien. B c n n i g f c n erklärte, die Mehrzahl seiner Freunde sei für den Antrag Orterer, welcher ein schonender Uebergang sei. Die Regierung würde innerhalb scchS-Jahrc» keinen Versuch einer Aenderung machen. Der Reichskanzler erklärt diese Voraussetzung für richtig. Bei der Specialdebatte wird der Antrag Orterer mit 146 gegen 143 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten die Socialdemokraten, Freisinnigen, Volks»