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Hersstl-tl Klkisbliltt.

Mit wöchmtlicher Kratis-MeilageIllustrirtes Nuterhaltungsblatt".

Nr. 51. Donnerstag den 30. April 1891.

Amtliches.

Hersfeld, den 25. April 1891.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises benach­richtige ich davon, daß in Ausführung des Reichs- Jmpsgefetzes vom 8. April 1874 im Kreise Hersfeld die Jmpfstationen bezw. Impf- und Revisions-Termine für das Jahr 1891 wie folgt bestimmt worden sind:

1. Station Hersseld.

" a) Impfung: Mittwoch, den 20. Mai, Vor­mittags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder von Hersfeld.

Revision: Mittwoch, den 27. Mai, Vor­mittags 9 Uhr.

|b) Impfung: Donnerstag, den 21. Mai, Vor­mittags 9 Uhr, Erstimpfung der Kinder und Wiederimpfung der Schüler von Kal- kobes, Allmershaufen mit Hählgans, Heenes, R Meifebach, Eichhof und fiskalischer Ober- 1 försterei Hersseld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld.

Revision: Donnerstag, den 28. Mai, Vor­mittags 9 Uhr. Katholische Impflinge können am Tage zuvor, Vormittags 9 Uhr, < zur Revision kommen.

2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Peters­berg, Wilhelmshof und Oberrode.

Impfung: Donnerstag, den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos,

umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohr­bach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.

Impfung: Freitag, den 22. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Freitag, den 29. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obcrgeis,

umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Ober­försterei Neuenstein.

Impfung: Sonnabend, den 23. Mai, Nachmit­tags 4 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 30. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

5. Station Schenklengsfeld,

umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Ober­lengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- pertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- feld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.

Impfung: Mittwoch, den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.

Revision: Mittwoch, den 10. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Ransbach,

umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Mittwoch, den 3. Juni, Mittags 12'/2 Uhr.

Revision: Mittwoch, den 10. Juni, Mittags 121/2 Uhr.

7. Station Philippsthal,

, umfassend die Ortschaften Philippsthal und -Röhrigshof mit Nippe.

Impfung: Mittwoch, den 3. Juni, Nachmittags

2 Uhr.

Revision: Mittwoch, den 10. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen und Kohlhausen.

Impfung: Dienstag, den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Dienstag, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Kerspenhausen, umfassend die Ortschaften Kerspenhausen, Hilper- Hausen, Roßbach, Holzheim, Cruspis, Stärklos und fiskalische Oberförsterei Niederaula.

Impfung: Dienstag, den 2. Juni, Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Dienstag, den 9. Juni, Nachmittags 4 Uhr. |

10. Station Unterbaun, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Bien- gartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. Impfung: Montag, den 1. Juni, Nachmittags

2 Uhr.

Revision: Montag, den 8. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

11. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- Haufen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshaufen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Moütag, den I.Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Montag, den 8. Juni, Vormittags 9 Uhr.

12. Station Frielingen,

umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.

Impfung: Donnerstag, den 4. Juni, Vormittags 11 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 11. Juni, Vormittags 11 Uhr.

13. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershaufen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Donnerstag, den 4. Juni, Nachmittags 1i/2 Uhr.

Revision: Donnerstag, den 11. Juni, Nachmittags 11/2 Uhr.

14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Haufen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.

Impfung: Sonnabend, den Q. Juni, Vormittags 9 Uhr.

Revision: Sonnabend, den 13. Juni, Vormittags 9 Uhr.

15. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinen­see und Leimbach.

Impfung: Freitag, den 5. Juni, Vormittags 10 Uhr.

Revision: Freitag, den 12. Juni, Vormittags 10 Uhr.

16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Freitag, den 5. Juni, Nachmittags 1 Uhr.

Revision: Freitag, den 12. Juni, Nachmittags 1 Uhr.

17. Station Heimboldshausea, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Ober­försterei Heimboldshausen.

Impfung: Freitag, den 5. Juni, Nachmittags 5 Uhr.

Revision: Freitag, den 12. Juni, Nachmittags 5 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird Seitens des Jmpfarztes auf den vorstehend bezeichneten Jmpfstationen und in den betreffenden Terminen unentgeltlich aus­geführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Ent- schließuug impfen lasten wollen, unterliegen bet Impfung im Jahre 1891:

1) jedes im Jahre 1890 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natür­lichen Blattern überstanden hat,

2) die Kinder, welche im Jahre 1889 oder früher geboren und im Jahre 1890 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht er­bracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine 2c. ist gleichzeitig nachdrücklichst daraus aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Ge­setzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen Unterlasten, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vor­münder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforde­rung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen be­straft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls, als Vor­steher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstatt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.