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Hersftliitl Kreisblätt.

Mit wöchentlicher Gratis-Meilage „Illustrirtes Nuterhaltungsölatt".

Nr. 34. Domcrstag den 19. März 1891.

Amtliches.

Hersfeld, den 13. März 1891.

Den Herren Ortsvorstäudeu des Kreises werden in den nächsten Tagen die Benachrichtigungen an die Gewerbetreibenden über die Veranlagung der Gewerbesteuer pro 1891/92 zugehen.

Dieselben sind den Adressaten sofort zu be° häudtgen und ist der Tag der Behändigung bis s p ä t e st e n S z u m 2 4. d. M t s. mir berichtlich auzuzeigeu.

2551. Der Königliche Landratb __Freiherr vou Schleinitz.

Invaliditäts- und Ärsuerstcfjerungsanllaft

Hessen-Nassau.

Cassel, den 10. März 1891.

Personen, welche einen Anspruch auf Be- Willigung von Altersrenten erheben, müssen dem Gesuche ihre QuittungSkarte beifügen. Zugleich bedürfen sie aber auch einer QuittungSkarte, um gegen Invalidität weiter versichert werden zu können. Eine Bestimmung, wie in diesem Falle |u verfahren sei, ist in der ministeriellen Anwei- ung vom 17. October 1890, betreffend das Ber­ühren bei der Ausstellung und dem Umtausch, owie bei der Erneuerung, (Ersetzung) von Ouittuvgskarteu nichts enthalten.

Es wird daher nachfolgendes Verfahren ange- ordnet. Dem Gesuchsteller ist ohne Weiteres unentgeltlich eine neue Quittungskarte von der Ausgabestelle auszuserttgeu, falls bei dieser daS AlterSrentengesuch mit der alten QuittungS­karte zum Zwecke der Weiterreichung an die untere Verwaltungsbehörde (Landrathsamt rc.) eingeht. Die neue QuittungSkarte hat nach Ziffer 7 Absatz 4 und Ziffer 14 der vorerwähnten Anweisung die Nummer 2 zu tragen. In die Rubrik „Versicherungsanstalt" ist diejenige Ver­sicherungsanstalt einzutragen, welche auf der zum Umtausch übergebenen Karte verzeichnet ist. Außer­dem hat eine Aufrechnung der übergebenen Karte

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Aus heiterm Himmel.

Von J. Hütten.

(Fortsetzung.)

„Also dort ist Ihr Mann und so heißt er für diese Zeit! Wirklich, Frau Doetor, ich bekomme Furcht vor Ihnen." r , ,

„Sie verdenken es uns wohl nicht, daß wir daS Gericht vor einem Justizmorde bewahrt haben," sagte sie fast übermüthig in ihrem neuen Glücks­gefühle.

Unterdessen war der Schreiber zurückgekehrt und meldete, daß mit ihm zugleich ein Mann auf das Büreau des Staatsanwalts gekommen sei mit der Anzeige, daß man am Morgen im Zimmer des Herrn v. Scheppwttz einen Schuß gehört und ihn todt mit zerschmettertem Haupte auf seinem Sofa liegend gefunden habe. — Dora war tief erschüttert. Sie bat den Rechtsan­walt, alles Wettere, was geschehen müsse, in seine Hand zu nehmen und bestieg dann den Wagen, um heimzukehren.

Eine Woche später bekam der Rechtsanwalt

zu erfolgen, über deren Ergebniß dem Inhaber der Karte eine Bescheinigung zu ertheilen ist. Hierbei sind die Bestimmungen unter Ziffer 15 bis mit 25 der gedachten Anweisung zu befolgen.

Sollten Nachstehenden von Altersrenten bis­her bereits schon neue Karten ausgestellt und dabei ein anderes Verfahren beobachtet worden sein, so mag es hierbei sein Bewenden haben.

Nur für die Zukunft ersuchen wir ergebenst, die Euer Hochwohlgeboren unterstellten Ausgabe- stellen in Gemäßheit des Vorstehenden mit ent­sprechender Anweisung versehen zu wollen.

Geht eine Quittungskarte mit einem Alters- rentengesuche vtrect bei Euer Hochwohlgeboren ein, so ersuchen wir Euer Hochwohlgeboren er­gebenst, das Gesuch an die Ausgabestelle gelangen zu lassen, wo alsdann nach Maßgabe deS oben Erwähnten die neue Karte auszustellen, die Auf­rechnung der alten Karte, die Ausstellung der Bescheinigung über das Ergebniß der Aufrech­nung und danach die Rücksendung des Gesuchs an Euer Hochwohlgeborm zrr erfolgen haben wird.

- Der Vorstand: vonHundelshausen, LandeS-Director. An den Königlichen Landrath Herrn Freiherrn vonSchleinitz, Hochwohlgeboren zu Hersfeld. Nr. 1713 V. A.

* $ *

Hersfeld, den 17, März 1891.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und strengsten Nachachtung mitgetheilt.

2651, Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i u i tz.

Hersfeld, den 17. März 1891.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt­machung vom 11. Februar 1873 (Kreisblätt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der des­halb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Ortspolizei- Verwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp.

! einen anderen Besuch, Dr. Wetßner erschien bet! des Verdachts mehr auf mir ruhen kann. Ich ihm. Die Zeiten schweren Leidens, die derselbe ^^ «m* -t» h.mr Keilen von meiner Frau er- durchlebt hatte, waren nicht ohne äußere Spuren an ihm vorübergegangen; er sah älter und ernster aus und zudem fehlte ihm' der Bart. Anfangs erkannte ihn Harkort daher gar nicht, doch als er sich an die Neuerung gewöhnt hatte, mußte er sich gestehen, daß sein Gast nur vortheilhaft verändert sei, denn das einzige, waS seinem hübschen, geistvollen Gesichte sonst gefehlt hatte, ein männlicher, energischer Zug, lag jetzt in

demselben.

Das waren die Gedanken eines Augenblicks und der Rechtsanwalt faßte sie iu den Ausruf zusammen: „Set Gott, Doctor, Ihnen ist die Fremde gut bekommen," mit dem er auf Weißner zueilte, um ihm warm die Hand zu schüttelu.

Ein wehmüthiges Lächeln zuckte um den Mund des Ankömmlings, aber er erwiderte die Be­grüßung herzlich und bat Harkort, ihm alle näheren Umstände der Entdeckung mitzutheilen. „Ich bin," setzte er hinzu, „eben erst angekommen und wäre am liebsten sofort nach Hause geeilt, aber erst muß ich wissen, wie es mit meiner Angelegenheit steht, ob auch kein Schatten

dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Be­strafung nach §. 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.

Die Königliche Gendarmerie wird thun, was ihre Pflicht ist.

Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thunlichste Verbreitung der hierunter abgedruckten Belehrung über die Ver­tilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.

2697. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleiuitz.

Die Vertilgung der Kohlweißlinge.

Jeder Landwirth und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Rauven der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenigen des Kohl­weißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgung bleibt des. hälö vorzugsweise der menjchlichcn Thätigkeit überlassen. Diese vermag daS Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.

Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.

Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt daS Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Gewächse (Raps, Merrettig k.) Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.

Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und es beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auSkriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind es, welche in warmen, mehr trocknen alS feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen.

habe nur ein paar Zeilen von meiner Frau er­halten, die mich zurückriefen, und biu dann ohne Aufenthalt hierher gereist."

„Also haben Sie die amtlichen Aufrufe, die Ihnen gelten noch nicht gelesen? Man sucht Sie überall und Ihre Unschuld ist seit einigen Tagen das einzige Gesprächsthema in der Stadt. Ich würde Ihnen am liebsten den Brief von Schepp­wttz an Ihre Frau zeigen, damit Sie gleich völlig Bescheid wüßten, aber den habe ich bet Gericht depontreu müssen." t

So theilte er ihm denn den Inhalt desselben möglichst ausführlich mit und Weißner war tief bewegt, als er von dem Schicksal und Ende deS Unglücklichen hörte. Auch der Gedanke an daS, was seine Frau bei dieser Aufklärung gelitten haben mußte, ging ihm sehr nahe.

„Harkort, Sie sind ein alter Freund meine» Vaters und nehmen theil an mir, so will ich es Ihnen denn gestehen, daß ich Gott und Menschen verflucht hätte, als das Verhängntß über mich hereinbrach, wenn meine Frau nicht gewesen wäre. Sie ermuthigte mich durch ihre Zuversicht, sie rieth mir, während man mich in Amerika wähnte, nach der Schweiz zu gehen, um