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Mit wöchentlicher Kratis-Meilage „Illustrirtes Unterhaltungsklatt".
Nr. 33. Dienstaa den 17. Man
1891.
Amtliches.
Hersfeld, den 9. März 1891.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Montag den 20, April d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hälgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eich- hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Dienstag den 21. April d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Lands gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters- berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allen- dors, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdors und Holzheim.
Mittwoch den 22. April d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Donnerstag den 23. April d. J.
von Morgens präcis 7 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers,
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Aus heiterm Himmel.
Von J. Hütten.
(Fortsetzung.)
Mein Weg führte durch den Wald und nach» dem ich ihn ein Ende verfolgt hatte, bog ich ab, band mein Pferd an und suchte mir einen Platz, von dem aus ich den Fahrweg Übersetzen konnte und zugleich durch dichtes Unterholz davor gesichert war, entdeckt zu werden. Ich brauchte nicht mehr lange zu warten, denn ein Wagen näherte sich, und es war noch gerade hell genug, um mich Schultze erkennen zu lassen und mit Sicherheit zielen zu können. Ich hatte mein Gewehr bereit und im richtigen Augenblick schoß ich ab, zog mich so schnell und geräuschlos wie möglich zurück, schwang mich aufs Pferd und schlug dann den richtigen Weg nach Hause wieder ein. Aber ein schauerliches Gefühl war in mir: der Mord lastete aus meiner Seele und doch noch mehr die Furcht, ich könnte nicht tödt- lich getroffen haben, und diese Sorge wurde so groß in mir, daß ich es über mich gewann, ent» lang der Grenze unserer Güter dem Schultzeschen Wagen entgegenzuretten.
Ich überzeugte mich bald, daß ich gut genug getroffen hatte, und so war meine Schuld nach
Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.
Freitag den 24. April d. J.
von Morgens präcis 8 Uhr ab L o o s u n g und C l a s s i f i c a t i o n derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§. 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)
Das Ersah-Geschäft wird, wie bisher, im Hiesige« städtische« Rathhause vor- genomme«.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises — selbstverständlich auch die Herren Gutsvorsteher — werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1871 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b. die in den Jahren 1870, 1869, 1868 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben, oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vor- zuladen,
2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse.
menschlichem Ermessen unnachweisbar. Um mich aber ganz unbefangen zu stellen, fragte ich nach dem Argwohn der Leute und erhielt die Antwort, daß der sich nur auf Dr. Weißner richten könne. Mir war das lieb, denn eS schien mir für Ihren Mann so leicht, jeden Verdacht zu entkräften, und mir konnte er nur von Nutzen sein, da er die Gemüther fürs erste beschäftigte. Ich wollte aber nicht, daß Sie durch andere davon erführen und mir graute auch vor dem Heimkommen — so ritt ich noch nach Emilienhof. Sie werden den Abend nicht vergessen haben. — Aber eins möchte ich Ihnen noch sagen: Als ich die Unmöglichkeit für Weißner sah, seine Unschuld darzuthun, da war kein erleichtertes Gefühl in meinem Herzen, und nur die grenzenlose Angst, er könne um meinetwillen leiden, war eS, die mich bewog, ihm so dringend zur Flucht zuzu- reden. Wenn Sie mich nachher thätig sahen, seine Unschuld zu beweisen und die Nachbarn davon zu überzeugen, so trieb mich dazu fortwährend das Verlangen, sein und Ihr Los zu erleichtern. Nur das einzige richtig zu thun, mich als Mörder zu bekennen, dazu war ich zu feige.
Als Weißner geflohen war, fühlte ich mich so ruhelos, daß ich oft daran dachte, auch in die Fremde zu gehen, aber ich fürchtete, daS könne
Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,
3) in den Terminen sich persönlich einzu- finden, oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist,
4) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile derLoosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Militairdienst als unsichere Heerespslichtige erfolgen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezwse Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, find schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vor- räthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militairdienst
doch noch Verdacht aus mich lenken und dann o Dora, verzeihen Sie dem Mann, der sie lahre» lang mit brennender Sehnsucht geliebt hat -- ich wollte nicht fort, weil ich Ihre Nähe nicht entbehren mochte. Ich gelobte mir, Sie nie ahnen zu lasten, wie eS mit meinem Herzen be- stillt war; — möge mir's auch Ihre treue Freundin vergeben, daß ich ihr Aufmerkmm- keiten erwies, um das Geklatsch der Nachbarn abzulenken. Nur eine Stütze, ein Freund wollte ich Ihnen sein!
Sie missen, wie eS doch anders kam, und als Sie mich an jenem Abend von sich wiesen, hielt mich nichts mehr zurück. Ein Jahr lang bin ich da draußen gewesen und habe mich bemüht meine Reue und meine Qual durch Zerstreuungen aller Art zu betäuben, doch wollte eS mir nie ge« lingen; denn zwei Gestalten hinderten mich daran — nicht die des Ermordeten, sondern Ihre und Ihres Mannes. Ja, WeißnerS, der um meinet, willen vervehmt und verkästen in der Fremde Herumirrte, und Ihre, die ich so elend gemacht und die mich doch gelehrt hatte, an Reinheit des Herzens zu glauben, an reinen Freunden Gefallen zu finden. Wie hätte mir's jetzt noch im Sumpfe behagen können! Oft mahnte mtch S, umzukehren, um Sie wiederzusehen und Ihnen durch mein Geständntß daS verlorene Glück zu«