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Htlöselder IrwHatt

__________Mit wöchentlicher Kratis-MeilageIllustriries Nuterhaltungsklatt".__________

Rr. 32. Sonnabend den 14. März 1891.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Hersfeld, den 11. März 1891.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden daran erinnert, daß die Klossensteuer-Zu- und AbgangSlisteu der Stufen 312 sowie die Zu- gangslisten der Stufen 1 und 2 bis zum 12. März cr. bet den Königlichen Steuerkaffen ein- gereicht sein müssen.

2515. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i u i tz.

HerSfeld, den 7. März 1891.

Der JustuS Fischer zu Ransbach ist heute als Ortsschätzer und der Mathias Psaff da- selbst als dessen Stellvertreter für die Gemeinde Ransbach verpflichtet worden-

2390. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz.

Hüufeld, den 10. März 1891.

Das Königl. Landrathsamt wird hierdurch er» gebenst benachrichtigt, daß unter dem Rindvieh- bestand des Bauern und Gastwirths Augustin Frost zu Dittlofrod sowie unter dem Rindvieh- bestand des Handelsmanns Susmanu Rosenblatt zu Mausbach die Maul- und Klauenseuche aus« gebrochen ist.

Der Königliche Landrath.

V.: Loock.

An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld, j J. Nr. 1653 und 1604.

*

Hersfeld, den 11. März 1891.

Wird veröffentlicht.

2497. Der Königliche Lavdratb

Freiherr von S ch l e i n i tz.

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Aus heiterm Himmel.

Bon I. Hütten.

(Fortsetzung.)

Aber auf die Dauer hielt ich daS stille, ein­förmige Leben doch nicht aus, ich brauchte Ab­wechslung und Zerstreuung und beides bot mir die Nähe der Stadt. Mein Regiment hatte nicht in Königsberg gestanden, doch fand ich als früherer Offieier leicht Zutritt zu den mili­tärischen Kreisen und verbrachte manchen Abend dort, im Casino. Mein Unstern wollte eS aber, daß mein Ruf von ehemals sich hier verbreitet hatte, und so schloffen sich gerade die unsolidesten Osfieiere mir am herzlichsten an und ich ließ mich durch sie auch zum Spiel, daS früher nicht meine Neigung gewesen war, verführen. Da ich selten Glück hatte, kam ich bald in Geldverlegen« heilen, die ich anfangs durch neue Hypotheken auf Gajellen beseitigte. AlS das nicht mehr an« ging, gerteth ich in eine sehr unangenehme Lage, aus der nur Ihr Gemahl, gnädige Frau, mich rettete, und erst bei dieser Gelegenheit lernte ich ihn wirklich kennen, während wir vorher wohl als Nachbarn verkehrt hatten, aber ohne uns uähergetretev zu sei«. Bis dahin hatte ich die Menschen, die wir begegnet waren, theil- ver­

Es sind neuerdings Klagen darüber laut ge­worden, daß die zur Entrichtung der Juvalidi- täts- und Altersversicherungsbeiträge in die QuittungSkarten eingeklebten Marken leicht ab- sprivgen- wenn die Karten nach Außen gebogen oder in einem warmen Raume aufbewahrt werden.

Die Ursache dieses Uebelstandes ist nicht darin zu suchen, daß der Klebstoff der Marken etwa seiner Beschaffenheit nach mangelhaft oder in zu geringer Menge aufgetragen wäre. Nach tech- nischem Urtheil muß vielmehr das Abspringen der Marken darauf zurückgeführt werden, daß daS zu den Quittungskarten verwendete Papier bei ungenügender Anfeuchtung der Marken den durch die Flüssigkeit aufgelösten Theil des Kleb­stoffs vollständig einsaugt, bevor der letztere seine Wirkung äußern kann.

Das Reichs-BersicherungSamt sieht sich daher veranlaßt, im Verfolg seiner Bekanntmachung vom 9. September 1890, betreffend die für die JnvaliditätS« und Altersversicherung zu verwen­denden Beitrags« und Zusatzmarken (Nr. 219 deS Deutschen Reichs- 2C. Anzeigers vom 11. Sep­tember 1890), darauf aufmerksam zu machen, daß, um ein gutes Haften der Marken auf den QuittungSkarten zu erzielen, nicht nur die Marke, sondern auch diejenige Stelle der Karte, auf welche die Marke geklebt werden soll, reichlich a n g e f e u ch t e t und die Marke nach dem Anf- kleben einige Zeit mit der Hand fest ange - drückt werden muß.

Berlin, den 6. Februar 1890.

Das Reichs-Verstcherungsamt, Abtheilung für JnvaliditätS- u. Altersversicherung.

Dr. Bödiker.

Aus dem Abgeordnetenhause.

Berlin, 11. März. In der heutigen (54.) Plenar­sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die zweite Berathung des GewerbesteuergesetzeS beim S- 59 fortgesetzt. Die SS- 5969 bestimmen, daß für das Gast- und Schank- wirthschaftSgewerbe eine besondere Betriebssteuer zu entrichten

achtet, theils verlacht. Bei Meißner konnte ich beides nicht. Er gab mir nicht nur Geld, sondern auch ernste, liebevolle Ermahnungen; er bot mir sein Haus und seinen Umgang an, um mir das Vermeiden der Stadt zu erleichtern, und vertröstete mich darauf, daß es bei ihm noch gemüthlicher werden würde, wenn erst eine Haus­frau da waltete. Das war wenige Tage vor seiner Verlobung.

Wie ich von seinem Anerbieten Gebrauch ge­macht habe, wissen Sie, verehrte Frau, aber das konnten Sie damals noch nicht ahnen, daß an­fangs nur die Freundschaft für Felix mich in Ihr Haus führte, und erst später das Verlangen, mit Ihnen zusammen zu sein. In Ihrer Nähe fühlte ich mich besser werden, und das ist meine feste Ueberzeugung: hätte ein solches Haus sich mir in dieser Meise erschlossen, als ich noch un­verdorben ins Leben trat, ich wäre ein anderer Mensch geworden. DaS Gefühl der Bewunde­rung und Hochachtung, welches Sie mir ein« flößten, wich aber bald einem stärkeren, gegen das ich mit aller Macht ankämpfte. Ich wollte keine Liebe für Sie in meinem Herzen dulden, nicht nur weil sie hoffnungslos, sondern auch weil sie verbrecherisch gewesen wäre und ich gegen Sie und Ihren Gemahl nicht unrecht handeln wollte.

ist, welche zwischen 12100 Mk. beträgt und setzen die Mo­dalitäten der Besteuerung, Berufung -c. fest. Ein Antrag Broemel will diese Paragraphen streichen, während Abg. v, Christen beantragte, daß auch Consumvereine und andere Vereine der BetriebSsteuer unterliegen, die den eigenen Be­darf der Mitglieder an Spiritussen leicht und billig zu be­schaffen suchen. Abg. Goldschmidt b. ortet den An­trag Broemel im Interesse der kleinen Gewe^etreibenden der Gast- und Schankwirthschaft, die bereits durch die ReichSge- setzgebung scharf genug getroffen seien. Es scheine bei diesem Gesetz das Hauptgewicht nicht auf die Beschränkung bet BranntweinconsumS, sondern auf die Vermehrung der Ein­nahmen gelegt zu werden. Für den Fall der Ablehnung deS AntragS Broemel beantragt er, in S- 60 zu bestimmen, daß die Gewerbetreibenden der niedrigsten Steuerstufe von 12 Mk. in der ersten Hälfte deS zweiten Monats die Steuern be­zahlen sollen, während die Regierungsvorlage dies in der ersten Hälfte jeden Monats verlangt. Abg. Robert- Tor n o w vertheidigt die Regierungsvorlage. Der Gewinn der kleinen Schankbetriebe sei ein sehr hoher, wie es der An­drang zu diesem Betriebe beweise. DaS Schankgewerbe könne daher diese Steuer sehr gut tragen. Geh. Ober-Finanzrath Fuisting führt aus, daß die Regierung aus ernsteren prak­tischen Finanzerwägungen zur Einführung der Betriebssteuer gekommen fei. Das Schankgew-'b' sei durchaus leistungs­fähig. Andererseits mache das ethische Interesse eine Ein­schränkung der Gastwirthschaften ndthwendig. Ohne diese Be­triebSsteuer würde die Vorlage eine besondere Erleichterung für die Schankwirthe bringen und dies empfehle sich keines­wegs. Abg. Dr. Ritter bezeichnet die Betriebssteuer als ein Aequivalent für die Concefsionirung der Schankbetriebe und befürwortet den Antrag v. Christen, da eine besondere Be­stimmung, daß auch Comsumvereine event, der Betriebs- steuer unterliegen, nöthig sei. General - Steuerdirector Burghart macht geldend, daß die Gastwirthe niemals eine Herabsetzung der Gewerbesteuer für sich verlangt hätten. Es könne ihnen auch nicht jetzt eine Steuerherabsetzung um 2 Millionen gewährt werden; die Schankwirthe und Branntwein-Kleinhändler bedürften einer Steuererleichterung nicht, und daher sei es gerechtferttgt, daß die Betriebssteuer den durch die Gewerbesteuer-Reform hervorgerufenen Ausfall decke. Nach kurzer weiterer Debatte wurden die Anträge Broemel und v. Christen abgelehnt, aber der Antrag von Tiedemann (modificirter Antrag Goldschmidt) angenommen, im Uebrigen die SS- 5969 nach den CommissionSanträgen angenommen.

In dieser Zeit des innern KampfeS mied ich Ihr Haus, uno da es mir in Gajellen zu einsam war, fuhr ich wieder oft nach KöaigSberg und unterlag den früheren Versuchungen. In einer Nacht in angeregter Stimmung verpfändete ich mein Ehrenwort gegen eine Spielschuld, die binnen vierundzwanzig Stunden getilgt werden mußte. ES handelte sich um eine hohe Summe unb der folgende Tag fand mich der Verzweiflung nahe, da ich nicht wußte, wie ich sie so schnell beschaffen sollte. An Ihren Gatten dachte ich wohl, aber der konnte unmöglich so viel Geld zur Verfügung haben. Ueberhaupt war unter allen Nachbarn Schultze der einzige, welcher mir hätte helfen können, doch hatte ich Grund zu glauben, daß es ihm au dem guten Willen dazu fehlen würde, da er mir bet einer früheren Ver­legenheit seine Hilfe karzweg abgeschlagen und auch einen Wechsel von mir abgelehnt hatte, weil ihm mein verschuldetes Gut keine genügende Sicherheit bot.

So schien denn der erazige Ausweg, der mir blieb, eine Kugel zu sein, mit der ich mein un» seliges Leben enden könnte. Hätte ich eS nur gethan! Wie viel Jammer wäre dann Ihnen, wie viel Qual und Sünde mir erspart worden! Aber ich konnte^mtch so leicht nicht dazu ent« schließen, und während ich verstörwrStuM vor