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Hersstl-er Armblatt.
Mit wöchentlicher Hratis-Weilage „Illustrirtes Mterhaltungsölatk'.
Nr. 17. Sonnabend den 7. Februar 1891.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß zum Besten der durch das Hochwasser vom 24. November v. Js. geschädigten Bewohner des Kreises Hosgeismar eine einmalige Sammlung freiwilliger Gaben, welche auch in Naturalien an Saatfrucht 2c. bestehen können, durch Polizei- lich legitimirte Colleetanten bei den Einwohnern des Regierungsbezirks Cassel mit Ausschluß der Kreise Hosgeismar, Marburg und Kirchhain, bis zum 1. Juli d. I. veranstaltet werden darf.
Cassel, am 29. Januar 1891.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Der Herr Ober-Präsident hat dem Vorstände des St. Valentinushauses zu Kiedrich die Genehmigung ertheilt, zum Besten der genannten Anstalt eine Verloosung von Gegenständen der Industrie im Gesammtwerthe von 105000 Mark abzuhalten.
Die Zulassung dieser Verloosung ist unter der Bedingung erfolgt, daß nicht mehr als 200 000 Loose & 1 Mark ausgegeben werden und daß deren Vertrieb auf den Umfang der Provinz Hessen-Nassau beschränkt bleibt.
Caffel, am 26. Januar 1891.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. P a w e l.
Caffel, den 24. Januar 1891.
Bekanntmachung.
An der Landwirthschaftsschule zu Weilburg soll auch in diesem Jahre ein Fortbildungs- eursus für Elementarlehrer abgehalten werden und ist hierzu Termin in der Herbstferien- zett (Ende August bis Ende September) in Aussicht genommen.
(Unbefugter Nachdruck verboten.) A«V heiterm Himmel.
Von I. Hütten.
(Fortsetzung.)
.»Ich sehe auch gar nicht ein, warum Schnitze gleich zu Kreuze kriechen soll," warf Romeyke, ein Junggeselle, dazwischen.
»Man muy es auf richterliche Entscheidung vvkommen lassen," rief ein anderer.
So schwirrten die verschiedensten Meinungen durcheinander, ohne daß eine davon allgemeine Billigung gefunden hätte. AlS Dora sah, daß ihr Mann sich nicht weiter au der Debatte be- theiligte, bat sie ihn leise, mit ihr das Zimmer zu verlassen. Er war sofort bereit dazu, aber mit ihm zugleich erhob sich Schultze, der dicht an Weißner tretend und dessen widerstrebende Hand mrzlich drückend, in seinem gewöhnlichen lauten Ton sagte: »ES sollte mir wirklich leid thun, wenn wir diese kleine Streitsache nicht ohneEnt- Fetdung der Gerichte arrangtrev könnten; aber Recht muß Recht bleiben. Darum jedoch keine Feindschaft, sondern gute Nachbarschaft auch
Felix war zu erbittert, um zu antworten.
Nach einem stummen Gruß folgte er Dora, die draußen sofort lebhaft zu ihm sagte:
»Laß uns in den Garten gehen, ich bin zu aufgeregt, um sogleich in den Tanzsaal zurück- zukehren." \
Langsam schritten sie den mondbeleuchteten Weg hinunter und besprachen daS Verhalten SchultzeS. »Ich verstehe ihn nicht," gestand Dora beklommen.
»Wie solltest du auch," meinte Felix, ihr Haar streichelnd, »aber ich hätte ihn richtiger beurtheilen können und muß mich jetzt eines unverantwortlichen Leichtsinns zeihen. Mir sind oft genug Andeutungen über Schulze gemacht worden, die seinen Charakter in kein günstiges Licht setzten, ich war stolz darauf, mich um kein Geklatsch zu kümmern. Eine solche Niederträchtigkeit hätte ich nie für möglich gehalten."
»Vielleicht meinte er eS auch nicht so schlimm," versuchte Dora den Aufgeregten zu beruhigen, »und wollte nur sehen, ob du dich so leicht ein- schüchtern läßt und gibt sein Vorhaben auf, nun er weiß, woran er mit dir ist*
»Ja, daS müssen wir abwarten," meinte Felix nachdenklich.
„Lebt denn Spindler nicht mehr, daß er dein
Die in dem Cursus zu behandelnden Gegenstände sind folgende:
1. Chemie I. Theil (Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff, Stickstoff),
2. Pflanzevproductionslebre,
3. Zoologie (Anatomie und Physiologie der landwirthschaftlichen HauSthiere),
4. Unterrichtswesen.
Den Tüetlnehmern wird ein staatlicher Zuschuß in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde, bezw. der Lehrer selbst einen Beitrag von mindestens 35 Mark herzugeben bereit ist; der staatliche Zuschuß beträgt für die Lehrer aus dem Regierungs-Bezirke Caffel 80 Mark. Den Gemeinden, welche einen Beitrag leisten, wird anheimgegeben, sich durch einen von dem Lehrer auszustellenden Revers dahin zu sichern, daß derselbe die erhaltene Summe zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach stattgehabtem Cursus die Gemeinde verläßt.
Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Cursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 16. Mai d. I. durch Vermittelung des Königlichen KreiSland- raths bezw. der Stadtschul-Deputation hierher einzureichen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
* * s *
Abschriftlich mit der Veranlassung, die Lehrer in geeigneter Weise auf den Cursus aufmerksam zu machen und die eingehenden Gesuche uns bis zum 1. Juni d. I. vorzulegen. Im Falle, daß Anmeldungen nicht erfolgen, erwarten wir Fehlanzeige.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Opitz.
An die Königlichen Landräthe und die Stadtschul- Deputationen des Regierungsbezirks. B. 853.
* * *
HerSfeld, den 5. Februar 1891.
1. Wird den Herren Ortsvorständen der Land
gemeinden des Kreises mit dem Auftrage zugefertigt, das hiernach Erforderliche mit den betreffenden Herren Lokalschulinspectoren zu besorgen und das Ergebniß, sowie darüber, ob ihre Gemeinde bereit ist, ihrem Lehrer behufs Theilnahme an dem fraglichen CursuS in Weilburg eine Beihülfe von mindestens 35 Mk. zu gewähren, mir biS zum 1. März d. Js. einzuberichten, wobei ich bemerke, daß von einer etwaigen Negativanzeige abgestanden wird.
2. Werden die Königlichen Herren Lokalschul- ivspeetoren des Kreises hiervon ergebenst in Kenntniß gesetzt, mit dem Ersuchen, das Erforderliche hirnach gefälligst zu besorgen und mittheilen zu wollen, ob und wie für die Vertretung der angemeldeten Lehrer bei ihrer eventuellen Einberufung als Curffsten gesorgt werden kann.
1305. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i v i 8.
HerSfeld, den 4. Februar 1891.
Die Königliche Regierung zu Caffel hat unter dem 16. Januar d. J. in Nr. 3 des diesjährigen Amtsblattes (S. 11 u. 12) eine Bekanntmachung erlassen, nach welcher auf Grund neuerer Bestimmungen die Hebammen bei der standesamtlichen Anzeige von Geburtssällen zu verfahren haben.
Indem ich die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises auf diese Bekanntmachung ausdrücklich aufmerksam mache, weise ich dieselben gleichzeitig an, den Hebammen Ihres BezirkeS deren Inhalt alsbald genau mitzuthetlen und denselben Gelegenheit zu geben, sich davon Abschrift zu nehmen.
1270 Der Königliche Landrath Freiherr v o n S ch l e i v t tz.
HerSfeld, den 4. Februar 1891.
Diejenigen Herrn Standesbeamten, welche mit Einreechung der Standes-Nebenregister und der Uebersichten über die Bewegung der Bevölkerung
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Zeuge sein sann ?" fragte Dora nach einer Weile.
»Nein, leider starb er in diesem Winter."
»O," rief die junge Frau lebhaft, dann weiß ich auch, weShalo Schultze gerade jetzt die Karte studirt hat, er wollte erst den Too oes einzigen Mannes, der ihm sein Spiel verderben konnte, abwarten."
Meißner mußte ihr recht gebe«.
»Jetzt aber ist eS genug, Liebchen. Schultze soll nicht von uns sagen können, daß es ihm gelungen sei, uns den ganzen Abend zu verderben.
Komm jetzt hinein, Dora, ehe man uns vermißt.-'
Dazu war eS indessen schon zu spät. Die Kunde von dem Streit zwischen zwei der bekanntesten Besitzer hatte sich sofort im Saal verbreitet und man wartete nur auf Meißner, um ihn mit Fragen, Thetlnahmsbezeugungeu und Versicherungen zu überschütten, die alle wohl freundlicher gemeint, als angenehm zu ertragen waren.
Dora besonders fühlte sich peinlich davon berührt, und nur als Annchen sich zu ihr gesellte und tröstend sagte: »Laß dir nur von dem dummen Schultze nicht die Laune verderben,"