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Htlsstl-er Kreisblatt.

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Donnerstag den 15. Januar

1891.

Amlliches.

HerSfeld den 12. Januar 1891.

ES, ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig» freiwilligen Dienst sich eignenden Militairpflich» tigen ihre desfallsigen Gesuche oftmals zu spät eiureicheu und dadurch des Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Be­rechtigungsschein Seitens der Ersatz-Behörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.

Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge wer» den die betreffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und weise ich die Herren OrtSvorstäude des Kreises an, den Inhalt . dieser Paragraphen auf ortsübliche Weise als­bald bekannt zu machen.

807. Der Königliche Landrath Freiherr vo « S ch l e i u i tz.

8.89 der Wehrordnung vomSL. November 1883.

1) Die Berechtigung zum etnjährrg-freiwilltgen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollen» detem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, aus» nahmSweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des BerechttgungS» schetns nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Ertheilung des Be» rechtigungSscheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens b i s zum 1. April deS ersten Mtlitairpflicht» jahres (§. 22,2) bei der PrüfungScommisston zu erfolgen. Bet Nichttunehaltung dieses

Gin weiblicher Geheimpolizist.

Original-Erzählung von Walter On«lwo.

(Schluß.)

»Wohin werden Sie auSwandern?"

»Nach Südamerika."

Robertson begab sich ins Nebenzimmer und Verriegelte die Thür hinter sich.

Mae Guire oder vielmehr Mary Golling schlich nach der Thür, hinter welcher der Bankier ver­schwunden war und steckte ein eigens für solche Zwecke construiertes Werkzeug in das Schlüssel» loch, indem sie durch das daran ange­brachte Vergrößerungsglas die Vorgänge be- obachtete, soweit sie sich in dem der Thür gegen­über befindlichen Raume abspielten.

Nach kurzer Zeit schon steckte der verkleidete Schotte das Werkzeug wieder in die Tasche und zog sich mit einem triumphierenden Lächeln au das entgegengesetzte Ende des Salons zurück, ruhig die Rückkunft des Bankiers erwartend.

Die Thür ging auf und Robertson trat wieder ^u» in der Hand hielt er ein Paket Werthpaptere.

»Also, wenn ich Ihnen die 10000 Dollar ein» «andige, so werden Sie Stadt und Land für immer sofort verlassen?"

»Ja."

Mollen Sie mir das beschwören?* Der Schotte lachte laut auf;

Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein aus­nahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbe­hörde dritter Instanz ertheilt werden.

2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prü» fuvgScommisston für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§§. 25 n. 26).

3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten MilitairpflichtjahreS bei der unter Ziffer 2 bezeichneten PrüfuugS» Commission schriftlich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten MilitairpflichtjahreS eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der PrüfungScommisston berücksichtigt werden (Ziffer 1).

4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:

a. ein Geburtszeugniß.

b. eine Erklärung des VaterS oder Vor­mundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auSzu» rüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen.*)

Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen.

c. ein UnbescholtenheitSzeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gym­nasien, Realgymnasien, Ober-Realschutev, Progymnasien, Realschulen, Realpro- gymnasten, höheren Bürgerschulen und den übrigen militairberechtigten Lehran­stalten) durch den Director der Lehran­stalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.

*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt Me ^Einwilligung-erklärung des Vaters oder Vormunde«

»Als ob Ihnen der Schwur eines Schurken etwas gälte."

»Sie sollen schwören, sag' ich."

»Ich schwöre nicht. Behalten Sie doch Ihr Geld; ich weiß gewisse Dinge, die mir mehr ein- tragen, wenn ich sie an geeigneter Stelle erzähle, als wenn ich mich Ihnen gegenüber zu etwas verpflichte."

Ueber Robertson? Gesicht zuckte eS wild, aber er bezwäng sich.

»Nehmen Sie das Geld und die Papiere; ich baue auf den Umstand, daß Sie New'Nork zu scheuen haben."

Mac Guire nahm die Papiere v Empfang, zählte sie und indem er sich damit zufrieden er» klärte, entfernte er sich.

Er stieg die Treppe hinab und wurde von dem Diener bis vor die Gartenpforte geleitet.

Eine Stunde mochte vergangen sein, als Mary Golling, noch immer in der Verkleidung Mae Guires, sich in die Villa mit Hilfe von Nachschlüsseln und Dietrichen zurückstahl. Ge­räuschlos tappte sie den Corridor entlang biS in den Salon, den sie vor Kurzem verlassen hatte.

Die Thür in das Nebenzimmer, Robertsons Schlafgemach, aus dem er das Geld und die Papiere geholt hatte, stand auf; es herrschte voll­ständige Dunkelheit darin, der Bankier schien zu schlafen, Mary athmete über diesen glücklichen

Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen.

8. 91 pos. 2 cit. Wehrordnung.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens biS zum 1. August angebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende ZulassungS- gesuche dürfen durch die PrüfungScommisston nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt wer» den, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im §. 89, 1 für den Nachweis der Berech­tigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht über- schritten ist. _____________________

HerSfeld, den 8. Januar 1891.

Für die am 18. März 1872 zu Oberhaun ge­borene Christine Elisabeth Schneider ist um Ertheilung eines R-F.epasses behufS Auswande­rung nach Amerika nachgesucht worden.

213, Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Zolitische Nachrichten.

Berlin, 13. Januar. Se. Majestät d e r K a i s e r empfing gestern Mittag den Besuch des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold vor deren Abreise nach Italien, und war darauf mit Höchstdenselben zur Frühstückstafel vereint. Nach Aufhebung der Tafel unternahm Se. Majestät eine Spazierfahrt und verblieb nach der Rückkehr von derselben im Arbeitszimmer. Am Abend war Se. Majestät zu der auf Aller» höchsten Befehl stattfindenden Vorstellung gleich- falls im Königlichen Opernhause anwesend und verblieb nach dem Schluß derselben auch dort noch einige Zeit in der Gesellschaft, bevor Aller-

Umstand erleichert auf.

Leise und vorstcht'g näherte sie sich dem Bett und warf mit sicherer Hand dem Schlafenden ein in Chloroform getränktes Tuch über das Gesicht. Dann entzündete sie eine Blendlaterne und stellte das Licht so, daß die grellen Strahlen voll auf eine elegante, am Boden liegende, japanische Matte fielen.

Sie entfernte die Matte und suchte aufmerksam auf dem scheinbar ganz ebenen Parkettfußboden umher, biS sie endlich eine kaum auffällige Er­höhung einen kleinen Knopf entdeckte ein Druck mit einem spitzen Taschenmesser auf diesen Knopf und eine Leiste im Parkett verschob sich. Darunter kam ein Geheimfach zum Vorschein. Mary griff hinein und holte einen etwa fuß- großen Kasten hervor. Sie erbrach ihn mit den mitgebrachten DiebeSwerkzeugen und ein glück­strahlendes Lächeln glitt über ihre Züge, oll sie leise vor sich hiumurmelte: »Endlich, endlich."

»Kein Moment ist zu verlieren," sagte sie sich, alS sie das Geheimfach wieder in Ordnung brächte und die Matte wieder au ihre alte Stelle zurücklegte. Dann nahm sie das Tuch wieder vom Gi ficht des Schlafenden und entfernte sich ebenso leise, all sie gekommen war.

XXII.

AlS Robertson am Morgen aus einem dumpfes