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Mit wöchentkicher Hratis-Weilage „Illustrirtes Nuterhaktungsklait".
Nr 1.
Donnerstag den 1. Januar
1891.
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auf das
Hrrsfelder Kreisblatt mit der wöchentliche« GratiK-Beilage »JllustrirteS Unterhattungsblatt"
für das I. Quartal 1891 werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträger» und von der Expedition angenommen.
Mmhiiadjuitg der ImMilab- und MMWmMnW Lchil-Maii.
Nach §. 22 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, betr. die Jnvaliditüts- und Altersversicherung, sind zum Zwecke der Bemessung der Beiträge und Renten nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes folgende vier Lohnklassen der Versicherten gebildet und nach §. 96 für die erste Beitragsperiode, d. h. für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1900 vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung gemäß §. 98 die nachstehenden wöchentlichen Beiträge zu leisten:
Nettrag von 14 Pfennig
20
Amtliches.
Hersfeld, den 29. Dezember 1890.
Den Herren Ortsvorständen des Kreises wird in den nächsten Tagen je ein Exemplar einer Bekanntmachung der Jnvaliditüts- und Alters« Versicherungsanstalt Hessen-Nassau, betreffend die Lohnklasse und Versicherungsbeiträge der im hiesigen Kreise beschäftigten, unter das Reichs- gesetz vom 22. Juni 1889 fallenden Personen, zugehen. Dieselbe ist sofort nach Empfang an dem für öffentliche amtliche Bekanntmachungen bestimmten Platze anzuschlagen.
11912. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleivitz.
Klasse I bis zu 350 Mark einschließlich . . .
Klasse II von mehr als 350 Mark öis 550 Mark
Klasse III von mehr als 550 Mark öis 850 Mark
Klasse IV von mehr als 850 Mark .....
Hiernach kommen im Kreise Hersfeld für die nach dem genannten Reichsgesetze versicherten versicherungspflichtigen Personen, sofern nicht Arbeitgeber und Versicherter darüber einverstanden sind, daß ei «höherer Betrag als Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt wird, die nachbezeichneten Lohnklassen und Wochenbeiträge zur Anwendung, welche letzteren von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu leisten sind:
I. Von den in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Personen, soweit dieselben nicht Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik), Bau- oder Jnnungskrankenkasse oder Betriebsbeamte sind, werden die männlichen in Klaffe II die weiblichen in Klaffe I versichert und ist für die männlichen ein wöchentlicher Beitrag von 20 Pfennig, für die weiblichen ein solcher von 14 Pfennig zu leisten.
II. Die in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Betriebsbeamten (deren Jahresarbeitsverdienst 2000 Mark nicht übersteigt) sind in derjenigen Klasse versichert, in welche ihr wirklicher Jahresarbeitsverdienst fällt und sind für dieselben die entsprechenden Beiträge zu leisten. Soweit sich der Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirth- schaftlichen Betriebsbeamten nicht aus mindestens wochenweise fixirten Beträgen zusammen- setzt, gilt als Jahresarbeitsverdienst das dreihundertfache des durchschnittlichen täglichen Verdienstes an Gehalt oder Lohn.
III. Die Mitglieder der folgenden Krankenkassen sind in den nachstehenden Klassen versichert und sind für dieselben folgende Beiträge zu leisten:
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24
30
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Hersfeld, den 30. Dezember 1890.
Nachdem das in meinem Ausschreiben vom 22. d. Mts. Nr. 11726 - Kreisblatt Nr. 151 — erwähnte, von der Jovaliditäts- und Altersversicherungsanstalt gelieferte Buch nicht, wie diesseits angenommen wurde, d i r e c t den Herrn Ortsvorstäuden übersandt, vielmehr hierher zur Weiterbeförderung mitgetheilt worden ist, erholten dieselben die Auflage, das qu. Buch zur Ersparung von Portokosten in Kürze dahier obdoleu zu lassen.
11970. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Die unter dem Rindviehbestaude deS Land- Wirths Johs. Mähret III. zu Luttershof auSge« brochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Dagegen ist diese Seuche unter dem Rindvieh- bestaude des LandwirthS Joh. Georg Fröhlich III. in Tiefenort, des Gutspächters von Grote in Vacha a/W. und des Gutsbesitzers August Kämmerer zu Busengraben (Gemeinde VölkerS« Hausen) auSgebrochen.
Dermbach, am 24. Dezember 1890.
Der Großherzoglich Sächsische Director des IV. Verwaltunas-Bezirkes.
An die Expedition der Thüringer Zeitung in Erfurt mit dem Ersuchen um gefällige kosten-
.
Beschluß. In Abschrift an daS Königliche Landrathsamt in Hersfeld. B. 5642/44.
Dermbach, wie oben.
Der Großherzoglich S. Bezirksdirector.
_ * * *
HerSfeld, den 29. Dezember 1890. Wird veröffentlicht.
11907. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleivitz.
Name der Kasse.
Loynkkasse.
Wocheuveitrag.
1. Ortskrankenkasse für die ländlichen Gemeinden deS Kreises Hersfeld.
, männliche Mitglieder . . .
II
20 Pfg.
§. 12 des Statuts ]
f weibliche Mitglieder ....
1
14 „
2. Fabrik-Krankenkasse der Firma BalduS und Wirth zu Eitra bei Oberhaun.
i männliche Mitglieder . . .
in
24 „
§. 6 des Statuts j
f weibliche Mitglieder ....
11
20 „
3. Allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Hersfeld.
1 männliche Mitglieder . . .
n
20 „
§. 12 des Statuts ]
' weibliche Mitglieder ....
i
14 „
4. Ortskrankenkasse für Tuchmacher in Hersfeld.
i männliche Mitglieder . . .
n
20 „
§. 12 des Statuts ]
f weibliche Mitglieder ....
i
14 „
IV. Für alle übrigen im Kreise HerSfeld beschäftigte« versicheruttgspflichtigen Personen kommen die nachstehenden Lohnklassen und Beiträge zur Anwendung:
Gemeinde (HutsöezirK).
Lohnkkasse.
Wocheuveitrag.
Sämmtliche Gemeinden des Kreises Hersfeld.
männliche Personen...........
11
20 Pfg.
weibliche Personen ............
1
14 „
Für diejenigen Personen, welche hie Versicherung nach Ausgabe der die VersicherungSpsttcht begründenden Beschäftigung freiwillig fortsetzen (§. 117 des Gesetzes vom 22. Juni 1889) sowie für diejenigen Personen, welche sich freiwillig selbst versichern (§. 8 des Gesetzes vom 22. Juni 1889, vergleiche die Anmerkung), gilt ausschließlich die Lohnklasse IL Diese Personen haben außer dem Wochenbeiträge von 20 Pfennig einen Zusatzbeitrag vou 8 Pfennig pro Po^