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SH5?ditr Kreisbllitt.
__________Mit wöchmtlich« Kratis-Aeikage „Illustrirtes Anterhaltungsblatt".__________
Nr. 141. Sonuaicnd Leu 29. RidemLer 1890.
Erstes Blatt.
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Amtliches.
Hersfeld, den 27 November 1890.
Die Herren O'tsvorsiände de« Kreises mache ich hierdurch auf die der Nummer 50 des Regiervnas« Amtsblatts vom laufenden Jahre beigefügte Anweisung
betreffend
das Verfahren bei der Ausstellung und dem Umtonsch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) von Quittungska>ten (§§. 101 ff. des Gesetzes, betreffend die Jnvaliditäls- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889)
aufmerksam.
In derselben ist ausdrücklich betont, daß die Ausstellung der Quittungskarten bet der Inkraftsetzung des Gesetzes von A m t s w e g e n erfolgt. Die Herren Ortsvorstände haben sich deshalb zunächst ungesäumt mit den Bestimmungen dieser Anweisung auf das Eingehendste bekannt zu machen und insbesondere dafür zu sorgen, daß im Januar k. I. sämmtliche ver- siLerungspflichtige Personen sich im Besitze einer ausgefüllten Quiltungskarte befinden.
Die Formulare zu den Quittuugskarten werden den Ausgabestellen seitens der Versicherungs- Anstalt in Kürze direct übersandt werden, ebenso erhalten dieselben in den nächsten Tagen von hier aus je ein Exemplar der vom Bundesrath festgestellten Quittungskarte (§. 101 des Ges.), welche zur Veranschaulichung des mit denselben Kochenden Gebrauches nach einem vom Reichs« cherungs-Amt gegebenen Muster ausgefüllt und bei Ausfertigung der Karten zu benutzen ist.
Die Ausstellung, der Umtausch und die Erneuerung der Quittungskarten erfolgt im Allgemeinen auf Kosten der Versicherungs-Anstalt. Nur in zwei Fällen hat die Ausgabestelle für die Ausstellung einer Quittungskarte von den Betheiltgten Kosten zu beanspruchen, welche letztere aus fünf Pfennig für jede Karte festgesetzt sind, nämlich dann:
a. wenn der Versicherte, bevor seine Karte mit mindestens 30 Marken gefüllt oder die Gültigkeit der Karte gemäß §. 104 des Gesetzes erloschen ist, die Ausstellung einer neuen Quittungskarte gegen Rückgabe der älteren Karte beantragt (§. 102 Abs. 2 a. a. O.)
b. wenn die Ausstellung der Karte um deswillen, weil der Versicherte selbst die rechtzeitige Beschaffung einer Karte zu Unrecht unterlassen hat, von dem Arbeitgeber beantragt wird (8 101 Abs. 1 des Ges.)
Der AuSnahmefall zu b. liegt aber in dem ßalle nicht üq^ wenn der Arbeitgeber bei einem /
Anträge auf Ausstellung einer Quittungskarte als freiwilliger Geschäftsführer oder als Beauftragter des Versicherten anzusehen ist. (cfr. Ziffer 38 oben erwähnter Anweisung.)
Nach Ziffer 41 der Anweisung sollen demnächst die für die Quittunpskarten von den Betheiligten erbobenen Beträge (§§. 101 Abs. 1 und 102 Abs. 2 des Ges.) mit der Versicherungsanstalt verrechnet werden. Zu diesem Zwecke ist ein Formular (Verzeichn'ß) bestimmt worden, welches den Herren Ortsvorständen in den nächsten Tagen von hier aus in dem nöthigen Quantum, unter Beifügung eines ausgefüllten Musters gleichfalls zugefertigt wird.
Die Verzeichnisse sind v i e rt e lj ä h r I t ch (am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) abzuschlikßen und unter Beifügung der eingenommenen Geldbeträge in Briefmarken in Urschrift dem Vorstände der Versicherungs-Anstalt ale^chz-itig mit den Qnittvngskarten (Ziffer 29 der Anw''s»pgj eivzufend- r
Schließlich spreche ich noch die Erwartung aus, daß sich die Herren Ortsvorstände die richtige und sorgfältigste Ausführung der gegebenen Vorschriften angelegen sein lassen werden, damit ich nicht in die Nothwendigkeit versitzt werde, von unliebsamen Maßregeln Gebrauch zu machen. 10719. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 28. November 1890.
Der am 20. Juli 1867 zu Reckerode geborene Tuchmachergeselle Conrad Messing dahier hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsver- bande behufs Auswanderung nach Amerika nach« gesucht.
10991. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e t u i tz.
Hünfeld, den 25. November 1890.
Das Königliche Landrathsamt wird hierdurch ergebenst in Kenntniß gesetzt, daß in Michelsrombach, Hünhan, Mackenzell, Hünfeld und auf dem Gutsbezirk von Trümbach zu Wehrda die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist.
J. Nr. 7714, Der Königliche Landrath von Dalwigk.
An das Königl. Landrathsamt zu Hersfeld.
* * *
Hersfeld, den 27. November 1890. Wird verdeutlicht.
10979. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Der gegen den Arbeiter Friedrich Lein in g auS Hersfeld diesseits am 4. Februar 1884 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Cassel, den 24. November 1890.
Der Erste Staatsanwalt Klingelhöffer.
Partamentsscha«.
Die Berathung der Steuerreform im Abgeordnetenhause hat am 20. November ihren Anfang genommen, und zwar ist zunächst die Berathung des Einkommensteuergesetzes in Angriff genommen werden. Die erste Lesung dieses Gesetzes hat vier' Sitzungen erfordert; am Montag (24. Novbr.) wurde sie beendigt.
Die Berathungen wurden mit einer längeren Rede des Fiuanzminister« Miguel eingeleitet, in welcher er den Steuerreformplan in seinen großen Grundzügen und Zielen wie in ihren Einzelheiten beleuchtete. Da diese Rede die eigentliche
Grundlage für die folgenden Reden bildete, ist es nothwendig, sie hier kurz zu skizziren.
Die allgemeine Einkommensteuer soll so verbessert werden, daß sie der Hauptträger, der Eckstein unsere« ganzen Steuersystems wird. Vorläufig freilich soll daneben noch die Grund« und Gebäudesteuer — obwohl das Ziel ihrer Ueberweisung an die Communalverbände nach wie vor im Auge behalten wird — als Staatssteuer bestehen bleiben, da die Finanzlage einen Verzicht auf sichere Einnahmen ohne Ersatz nicht gestattet. Allerdings hat der Rechnungsabschluß des Jahre« 1889/90 einen Gesammtüberfchuß von rund 102 Millionen Mark ergeben. Dieser basirt aber hauptsächlich auf Eisenbahn- und Zolleinnahmen, und diese sind, wie die Erfahrung lehrt, außerordentlich schwankend: die Ueberschüsse müssen zur Tilgung der Staatsschulden verwendet werden; aber ein gutes Jahr, wie das letzte Ainrnzjahr, darf nicht zur Prei«. gebung von Einnahmen führen, die dem Wechsel nicht so unterliegen, wie die Einnahmen aus Zöllen und Eisenbahnen, welche leicht wieder in Zukunft geringere Erträgnisse haben können. Auf der anderen Seite soll die Steuerreform aber auch nicht zur Erzielung von Mehrerträgnissen benutzt werden, sondern sie soll allein eine gleichmäßigere und gerechtere Belastung im Auge haben. Dagegen hat die Regierung An- stand genommen, neben den bestehenden Objectsteuern (Grund-, Gebäude- und Gkw-lbkftt«er) noch die Capitalrentensterier Hinzuzufügen: es würde unlogisch sein, eine neue Objectsteuer zu schaffen, wenn man entschlossen ist, die Personalsteuern weiter auSzubilden und die Grund- und Gebäudesteuer dereinst als Staatssteuer abzuschaffen. Nach Darlegung dieser Hauptgesichtspunkte des ReformplanS ging der Minister auf die Einzelheiten des Einkommensteuergesetzes, welche da« Ziel der gerechteren und gleichmäßigeren Belastung verbürgen, ein: Die Declarationspflicht, die Bildung der VoreinschätzungS-, der VeranlagungS- und der BerufungScommissionen und die Errichtung eines Steuergerichtshos«; weiter berührte er die Aufhebung der Steuerfreiheit der unmittelbaren Reichrstände unter angemessener Entschädigung, die Heranziehung der Actiengesellschaiten und Genossenschaften zur Einkommensteuer und den vorgeschlagenen Steuertarif, der namentlich für die unteren Klassen eine weitgehende Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse enthält und das bestehende Stufensystem unter Verkleinerung der Stufen acceptirt. Weiter stellte « die Nothwendigkeit einer Ausdehnung der Erbschaftssteuer al« Lontrolmitt-l für die richtige Veranlagung der Einkommen« teuer und als Ersatz für die Unmöglichkeit, innerhalb de« RahmenS der Einkommensteuer das fundirte Einkommen höher als daS^ unfundirte zu belasten, hin. Indem der Minister zum Schluß noch einen Blick auf die Gewerbesteuervorlage warf, welche die bestehende Bevorzugung des Großbetriebs beseitigen soll, bat er alle Parteien dringend, sich nicht allzusehr in Einzelfragen einzulassen, sondern stets das Ganze der Reform als ein Werk ausgleichender Gerechtigkeit im Auge zu behalten.
Die Erklärungen der großen Parteiführer im Hause, die ich hieran knüpften, lauteten in Bezug auf die allgemeinen Ziele der Reform durchaus zustimmend. Die Conservativen erklärten durch die Abgeordneten von Rauchhaupt, von J a g o w und Gras K a n i tz, daß auch sie die Einkommen- teuer zur Hauptträgerin der staatlichen Steuerlasten machen vollen; insbesondere sind sie für die Declarationspflicht. Demselben Gedanken gab Namens der Freiconservativen Abgeordneter Freiherr von Z e d l i tz Ausdruck, der ebenso wie die Conservativen die volle Unterstützung der Regierung durch seine Partei in Aussicht stellte. Namens des Centrums er
klärte auch Abgeordneter Freiherr von Huene ausdrücklich die Uebereinstimmung der überwiegenden Mehrheit feiner Partei mit dem Plan der Regierung, was er hervorhob, da Abgeordneter ReichcnSperger sich für feine Person entschieden gegen die Declarationspflicht ausgesprochen hatte. In gleich« Weise erklärten sich diese Parteiführer auch mit dem Plane der zukünftigen Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer einverstanden. Ebenso wurde nationalliberalerseitS von den Abgeordneten Enneccerus, vonEynern und Sattler die Erklärung ^vollständiger Uebereinstimmung mit dem Gedanken der Ausgestaltung der Einkommensteuer zu einer Hauptstaatssteuer und der zukünftigen Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer an die Communen abgegeben; Abgeordneter Enneccerus glaubte indeß schon jetzt — und nicht erst später — mit einer nach Maßgabe der Mehr«. träge der neuen Einkommensteuer procenttveisen Ueberweisung beginnen zu können; Herr von Eynern erklärte seinerseit« Bedenken gegen die Declarationspflicht zu haben, die jedoch von seiner Partei nicht getheilt werden.
Trotz dieser lliberrinstrmmung in den großen GnmhaU