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Mit wöchentlicher Hratis-AeilageIllugrirtes Anterhaltungsblatt".

Nr. 136. Dienstag den 18. November 1890.

Heute Vormittag gegen 101 2 Uhr verschied nach kurzem Krankenlager der

Waisenhausverwalter

Durch patriotische Gesinnung, ausdau­ernde Pflichttreue und Zuverlässigkeit sich auszeichnend hat derselbe eine lange Reihe von Jahren bei dem hiesigen Landraths­amte als Bureaubeamter gearbeitet zur vollsten Zufriedenheit aller seiner Vor­gesetzten, ein Muster für seine Mitar­beiter.

Die allgemeine Achtung und Zuneigung, welche sein biederer Charakter, sein freund­liches Verhalten gegen Jedermann ihm erworben haben, werden dem Entschlafenen .ein dauerndes Andenken sichern.

Hersfeld, den 17. November 1890.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.

Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses vom 28ßen v. M. der Evangelischen Missiousgcsellschaft für Deutsch-Ostafrika, unter Zurücknahme der am 4. Dezember v. I. ertheilten Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie, die Erlaubniß ertheilt, Behufs Gewinnung der Mittel zur Erbauung eines Deutschen Kranken­hauses in den Deutsch-Ostafrikanischen Besitzungen im Laufe des Jahres 1891 eine öffentliche Ver- loosung von Kunstwerken rc. in Berlin zu ver- anstalten und die auszugebenden 300 000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Caffel am 8. November 1890.

Der Regierungs-Prästdeot. J. A.: Althaus.

Bekanntmachung

Wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XXI zu den Preußischen 31/2°/oigett Staatsschuld­scheinen von 1842 und der Zmsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsoli- dirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1881,

Die Zinsscheine Reihe XXI Nr. 1 bis 8 zu den Preußischen ^/»"/»igen Staatsschuldscheinen von 1842 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1894, sowie die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsoli- dirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1881 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1900 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrole der Staatspaptere hierselbst, Orantenstraße 92/91 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausge- retcht werden.

Die Zinsscheine können bet der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regie­rungshauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die KreiSkasse bezogen werden. Wer die Empfang«

nähme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigen­den Zinsscheiuanweisungen mit einem für jede der beiden genannten Schuldgattungen getrennt aufzustellenden Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine aus­drückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu- legen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbeschei­nigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann dieKon- trolle der Staatspaptere sich mit den Inhabern der Zins schein auwei- sungen nicht ei »lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der ober, ge- nauuten Provinzicilasser ^^hru will, hat der­selben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Ausbändigung der Zinssch-ine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichuiffen sind bei den gedachten Provinzialkasien und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnen­den sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen be­darf es zur Erlangung der neuen Zinsscheive nur dann. Wenn die Zinsscheiuanweisungen ab­handen gekommen sind, in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- Vinzialkassen mittels besonderer Eingabe etnzu- reichen.

Berlin, den 28. October 1890. Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden. I. 2457. gez. Sydow.

Caffel, den 5. November 1890.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die For­mulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen bei der Regierungs- Haupikaffe hier und den sämmtlichen Steuerlasten des Regierungs-Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung. gez. Rothe.

Caffel, den 14. November 1890.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch der Schluß der Jagd auf Rebhühner auf den 17. d. M. festgesetzt.

Namens des Bezirks-Ausschusses.

Der Vorsitzende.

* *

Abschrift vorstehender Bekanntmachung erhalten Ew. Hochwohlgeboren zu gefälliger weiterer Publikation.

Der Vorsitzende des Bezirks-Ausschusses. Rothe.

An die Königlichen Herrn Laudräthe des Bezirks. B. A. Nr. 2647.

* . *

Hersfeld, den 15. November 1890, Wird veröffentlicht.

10648. * Der Königliche Landrath ____________ Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 8. November 1890.

Es wird hierdurch veröffentlicht, daß der KreiS- ausschuß des hiesigen Kreises in seiner Sitzung am 8. d. Mts. gemäß §. 18 des Gesetzes vom 12. März 1881 betreffend die Abwehr und Unter­drückung der Viehseuchen, aus deu sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1891 folgende als Schiedsmänner zu deu Schätzuogs- Commtssiouen heranzuziehende Personen gewählt hat:

1. Oekouom Peter Heil zu Hersfeld.

2. Oekonom Friedrich Friedrich zu Hersfeld.

3. Oekonom Friedrich Heil zu Hersfeld.

4. Gutsbesitzer Richard Braun zu Oberrode.

5. Domainenpachter Freise zu Bingartes.

6. Domainenpachter Königl. Oberamtmann Ol­denburg zu Wilhelmshof.

7. Domainerpachter Suntheim zu Eichhof.

8. Gutsbesitzer Schwarz zu Uuterhaun.

9. Landwirth Wilhelm Jacob daselbst.

10. Gutsbesitzer Franz Roll zu Meisebach.

11. Gutsbesitzer Ferd. Roll zu Obergeis.

12 Landwirth Johannes ClauS zu Mecklar. -

13. Landwirth Heinrich Fey zu Taun.

14. Landwirth Conrad Hildebrand zu Rohrbach.

15. Bürgermeister Glebe zu Kohlhausen.

16. Gutsbesitzer Eschstruth zu Frieliugen.

17. Gutsbesitzer Baron von Lepel zu Hattenbach.

18 Oekonom Philipp Schäfer zu Meugshauseu.

19. Landwirth Jacob Grenzebach zu Niederaula.

20. Oekonom Bezzenberger zu Kirchheim.

21. Oekonom Meister zu Beiersgraben.

22. Oekonom Johannes Jacob Schenk zu KerS- Penhausen.

23. Bürgermeister Nuhn zu Asbach.

24 Landwirth Philipp Thiel zu Kruspis.

25 Landwirth George Waitz zu Harurode.

26. Gutsbesitzer Gerlach zu Nippe.

27. Gutsbesitzer Führer jun, zu Lautenhausen.

28. Gutsbesitzer Hoßbach zu Hof Wetßeuborn.

29. Gutsbesitzer Ernst Bipparl zu Hermannshof.

30. Gutsbesitzer Gliemeroth zu Wölfershausen. 3L Gastwirth Ruch zu Widdershauseu.

32 Vicebürgermeister Grau zu Heringen.

33. Ackermann Johs. Volkenand zu Bengendorf.

34. Gutspächter Otto zu Oberlengsfeld.

35. Landwirth Burghard Rüger zu Unterweisen- boru.

36. Oekonom Adolph Reinhard zu Unterweisen- born.

37. AckermannHeinrichBurghardtl-zuRauSbach.

38. Gutsbesitzer August Aulepp zu PhilippSthal.

39. Schmied Scheer zu Schenklengsfeld.

40. Ackermann Radolph zu Ausbach.

41. Ackermann Beter Bock zu Conrode.

42. Ackermann Oswald Steinmauer zu Wüstfeld.

Aus der Zahl dieser Personen hat die OrtS- Polizeibehörde die Schiedsmänner für jedes etu- zelnen Schätzungsfall zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thterarzte und zwei Schiedsmäanern gebildete Commission, und sind die Schiedsmänner von der Ortspoltzei­behörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thterarztes ein nicht beamteter Thterarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht tm Allgemeinen all I Sachverständiger beeidigt ist.