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Hklssel-er Kreisblett

Mit wöchentlicher Kratis-AeitageIllustrirtes Anterhattungsölatt".

Nr. 132.

Sonnabend den 8. November

1890.

Bestellungen

auf das

Hersfetster Kreisblatt mit der wöchentliche« Grati-Beilage

»Jllustrirtes Unterhattungsblatt" für die Monate November und Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrief­trägern und von der Expedition angenommen.

Amtlich»«.

Auf Grund der §§. 99 und 121 des Gesetzes, betreffend die Jnvalioitäts- und Altersversorgung, vom 22. Zum 1889 (Reichs-Gesetzblatt S. 97) ind von dem Reichsversicherungsamt über die lnterscheidungsmerkmale und die Gültigkeits­dauer der zum Zwecke der Erhebung der Beiträge zu verwendenden Beitrags- und Zusatzmarken nachfolgende Bestimmungen erlassen worden:

I. Beitragsmarken.

1) Die von den Versicherungsanstalten auszu- gebenden Beitragsmarken sind in Form eines Rechtecks auf weißem Papier und zwar die Marken

im Werthbetrage von 14 Pfennig

(Lohnklasse I, das ist bei einem Jahresar- bettsverdtenstbis zu 350Mark einschließlich) in rothem Druck,

im Werthbetrage von 20 Pfennig

(Lohnklasse II, das ist bei einem Jahres­arbettsverdienst von mehr als 350 biS 550 Mark)

in blauem Druck, im Werthbetrage von 24 Pfennig

(Lohnklasse III, das ist bet einem Jahres- arbeitsverdtenst von mehr als 550 bis 850 Mark)

in grünem Druck.

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Uervehmt.

Eine Erzählung von K. L o ch m a n n.

(Fortsetzung.)

»Nur dann, wenn man im leichtsinnigen Ge­nusse die Pflichten vergißt, zu denen man berufen ist. Sie sehen mich verwundert an, Comteß, ich sagte Ihnen ja, daß ich ein alter, mürrischer Mann sei, dessen weise Moralsprüche Ihnen eben unverständlich sein werden."

»Sind Sie denn alt?" fragte sie ernst und sah mit den glänzenden Augen voll zu ihm auf.

»Nicht die Jahre, sondern die Erfahrungen, die wir machen, bestimmen unser Alter," ent* gegnete er schwermüthig, wie in Erinnerungen versunken. »Die «einigen waren trübe, sehr trübe. Doch was soll das hier?" unterbrach er sich selbst. Aber Felicia ließ nicht ab.

. »Ich habe nach Ihrer Vergangenheit geforscht, Herr von Hagen", sagte sie mit einem Blicke inniger Theilnahme, und ihre Stimme zitterte leise bet diesen Worten, die auszusprechen eben sie nur wagen konnte, »ich sehnte mich danach, Sie zu sprechen und Ihnen zu sagen, daß ich an das Geschwätz der Leute nicht glaube, und daß mir eine innere Stimme die Ueberzeugung Ihrer Unschuld gibt!"

Keine Stirn, die sich in drohende Falten gelegt

im Werthbetrage von 30 Pfennig

(Lohnklasse IV, das ist bei einem Jahresar­beitsverdienst von mehr als 850 Mark)

in rothbraunem Druck herzustellen.

2) Auf den Beitragsmarken ist die betreffende Lohnklasse durch dunkle römische Zahlen auf Hellem Grunde, der Werthangabe durch Helle arabische Zahlen und Helle Buchstaben (Pf.) auf dunklem Grunde zu bezeichnen.

3) Die Beitragsmarken tragen den Reichsadler und enthalten auf einem weißen Streifen, welcher die Marken

der Lohnklasse I in der Mitte,

der Lohnklaffe II unten,

der Lohnklasse III von links oben nach rechts unten, derLohnklaffe IV von links unten nach rechts oben durchzieht, die Bezeichnung der ausgehenden Ver- sicherungsanstalt mit lateinischen Buchstaben in schwarzem Druck.

4) Für die für den weiteren Communalverband der Provinz Hessen-Nassau und das Fürstenthum Waldeck errichtete Versicherungsanstalt wird zum Zweck des Aufdrucks auf die Beitrags- und Zu- sotzmarken (vergleiche unten II) die Bezeichnung Hessen-Nassau festgesetzt.

II. Zusatzmarken (Doppelmarken).

5) Nachdem der Bundesrath sich damit einver­standen erklärt hat, daß von der besonderen Her­stellung der Zusatzmarken des Reichs abgesehen, und statt dessen für jede Versicherungsanstalt eine Doppelmarke hergestellt wird, welche die Zusatzmarke mit einer Beitragsmarke der Lohn- klasse II verbindet, wird hinsichtlich dieser Doppel­marke Folgendes bestimmt:

Die Doppelmarke besteht aus zwei Abthei­lungen. Sie zeigt auf dem linksseitigen, in blauem Druck hergestellten Theile die Beitrags­marke der Lohnklasse II. Die Lohnklaffe ist durch eine dunkle römische Zahl (II) auf Hellem Grunde, der Geldwerth von 20 Pfennig durch Helle

hatte, glättete sich ein wenig.

»Ich danke Ihnen für Ihre gute Meinung, Comteß," entgegnete er, »sie gibt mir einen Beweis Ihres eigenen guten Herzens. Doch ich sehe, man arrangirt sich zum Tanz, und ich will Sie nicht länger eines Vergnügens berauben, das Ihnen sicherlich unentbehrlich scheint."

Er hatte die letzten Worte in einem eigen­thümlich ironischen Tone gesprochen, der etwas Verletzendes für das junge Mädchen hatte. Sie erwiderte daher Herrn von Hagens gemessene Verbeugung nur flüchtig und wandte sich einem Kreise junger Herren zu, die schon längst des Augenblicks geharrt hatten, da sie ihr freund­liches Lächeln dem einen oder dem andern zu- wenden würde.

Bald sah Herr von Hagen die liebreizende Erscheinung im Wirbel des TauzeS an sich vorüber schweben; er seufzte leise und ließ sich vom Hausherrn fast willenlos dem Spiel­tische zuführen, an welchem einige ältere Herren bereits Platz genommen hatten.

»Gestatten Sie, daß ich nur Zuschauer des Spiels bleibe," sagte er, die Aufforderung des Grafen Hollweg höflich ablehnend, »ich rühre grundsätzlich keine Kutte an."

Der Graf bot ihm, nachdem er ihm die übrigen Herren vorgestellt hatte, einen freien Platz an seiner Seite an; er richtete häufig daS Wort

arabische Zahlen und Helle Buchstaben (Pf.) avf dunklem Grunde bezeichnet. Auf dem die Bei­tragsmarke von links unten nach rechts oben durchziehenden weißen Streifen befiadet sich der Name der ausgebevden Versicherungsanstalt mit lateinischen Buchstaben in schwarzem Druck. Der rechtsseitige Theil stellt in orangefarbenem Druck die einen Reichsadler enthaltende Zusatz­marke zum Geldwerthe von 8 Pfennig dar. Auf dem Hellen Grunde der Zusatzmarke befinden sich oberhalb des Reichsadlers auf der einen Seite der Buchstabe Z auf der anderen Seite der Buchstabe M. (als Abkürzung für Zusatzmarke), unterhalb des Reichsadlers auf der einen Seite die arabische Zahl 8, auf der anderen die Buch­staben Pf,

III. GemeinsameBestimmungeu.

6) Die Beitrags- und Doppelmarken müssen gleichmäßig, je 23,5 mm breit und 14 mm hoch sein.

7) Das Markenpapier muß reines Lumpen­papier und aus sogenanntem feinen Briefstoff angefertigt fein; es amü sehr fein gemahlen und in der Durchsicht vollkommen gleichmäßig sein. Die mittlere Reißlänge desselben muß 3300 m, die mittlere Dehnung 1,9 Prozent der Länge und der Aschengehalt 12 Prozent betragen.

8) Das Markenpapier ist mit einem unsicht­baren Aufdruck zu versehen, welcher die Möglich­keit gewährt, die Echtheit der Marken jederzeit zu prüfen. Die Verwendung eines Wasserzeichens an Stelle des Aufdrucks bedarf der besonderen Genehmigung des Reichs-Verstcheruugsamts.

9) Die Beitrags- und Doppelmarken sind in Bogen zu je 100 Stück herzustellen. Auf dem Bogen müssen sich über- und nebeneinander je 10 Marken befinden; die Ränder der Marken sind mit Bohrlöchern zu versehen, so daß die Lostrennung der Marken ohne Zuhülfenahme eines Schneidewerkzeuges durch bloßes Abreisen bewirkt werden kann. Die genaue Größe der bedruckten Fläche eines Markenbogens zu 100

an ihn und zog ihn mit Absicht in die bald lebhaft werdende Unterhaltung. Seiner Liebens­würdigkeit gelang eS, den ernsten Mann bis fast zu Ende des Festes in seine Nähe zu fesseln. Felicia, die längst seine ironischen Worte vergessen hatte, blickte bisweilen verstohlen vom Tanzsaal in das Nebenzimmer hinüber.

Obgleich, wie stets, auch heute viel bewundert, war sie stiller als je, ihre Antworten klangen zerstreut, und doch, so sehr sie eS auch wünschten, gelang es ihren Nebenbuhlerinnen nicht, ihr den Preis der Schönheit streitig zv machen; selbst zwar verstimmt und mit sich unzufrieden wie sie heute sich fühlte, war sie in ihrer Anmuth doch unerreichbar.

Sie fühlte sich heute zum ersten Male einsam in dem frohen Treiben ihr Auge suchte den einen, dessen Beifall sie nicht errungen, der mehr verlangte, als äußere Schönheit, Reichthum und Glanz!

Da erinnerte sie sich plötzlich, daß Herr von Hagen ja ein naher Nachbar des elterlichen Gutes fei, und als er jetzt in Begleitung ihres Vaters kam, um sich von ihr zu verabschieden, sagte sie ihm mit einem bedeutungsvollen Blick: »Auf Wiedersehen in Hoheuheim!"

Schloß HohenhZm lag, wie schon der Nam