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Htlsselier SrnsMatt.
Mit wöchentlicher Hratis-Aeilage „Illustrirtes Antert-altungsKlatt".
Nr. 121. Dienstag dm 14. October 1890.
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Amtliches.
Hersfeld, den 13. Oetober 1890.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche wird der Zu- trieb von Rindvieh aus den Ortschaften Conrode, Hilmes, Landershausen, Oberlengsfeld, Schenklengsfeld, Wehrshausen und Wippershain zu dem am 15. d. Mts. hier stattfindenden Viehwarkte untersagt.
Die Herren Ortsvorstände der genannten Gemeinden haben solches sofort auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und die Biehbefitzer speciell hierauf aufmerksam zu machen. 9596. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleivitz.
Hersfeld, den 11. October 1890.
Nach den mir von Amtsgerichten des hiesigen Kreises gemachten Mittheilungen kommt es häufig vor, daß seitens verschiedener Bürgermeisterämter von der Befugniß zum Erlasse polizeilicher Strafverfügungeu ein Gebrauch gemacht wird, der sich als ein Mißbrauch darstellt. So werden z. B. Strafverfügungeu erlassen, wegen Handlungen, die sich nach dem Ergebnisse der auf Antrag der Beschuldigten stattfindenden Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht höchstens alszuSchadensersatz verpflichtende Eingriffe in fremdes Eigenthum oder als Besitz störungen, welche nicht im polizeilichen Wege sondern im Civilrechtswege zum AuStrag zu bringen find, dar stellen.
(Unbefugter Nachdruck verboten.) Kreuz und Kakömond.
historische Erzählung
von Ernst von Waldow.
(Fortsetzuvg.)
Die Wirkung der Explosion war eine Heerende. Nach einem mit gutem Erfolge gekrönten Ausfall, den der Marquis von Btlle, in einem Graben posttrt, selbst leitete, hatten die
ver-
aus den Redouten vertriebenen Türken, deren Fahnen die christlichen Streiter schon verächtlich niedergeworfen, schnell wieder das verlorene Terrain zurückerobert — doch zu ihrem Unheil! Drei Mienen sprangen auf einmal, die Erde erbebte und unter den Trümmern deS Mauerwerks, das die Laufgräben fast ausfüllte, lag ein Heer- Haufe der türkischen Streiter begraben. —
Es kann nicht die Absicht des Erzählers dieser einfachen Geschichte sein, alle Einzelheiten jenes RiesenkampfeS hier aufzuzeichnen, dieselben sollen uur insofern berührt werden, als sie mit den V^sonen unserer Erzählung in Zusammenhang ^^enicoBarbarigo befand sich noch inKandia, thätigen Antheil an dessen Vertheidigung nehmend, nachdem die abenteuerliche Waffenthat deS Herzogs de la Feuillade stattgehabt und so viel edleS Blut nutzlos gekostet bei einem einzigen Ausfall. Fast 50 her französischen Ritter, die Träger der
Es gewinnt den Anschein, als gingen die Bürgermeister vielfach von der Ansicht aus, der einfachste Weg zum Austrage von Privat- rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Personen, sofern es sich um Störungen des Besitzes und Eigenthums von Grundstücken handele, sei der der polizeilichen Strafverfügung mit anschließendem Verfahren vor dem Schöffengericht. Diese Ansicht ist aber eine ganz irrige, denn es muß in diesen Fällen entweder Mangels des objectiven Thatbestandes oder wegen des guten Glaubens des Angeklagten Freisprechung erfolge», unter Belastung der Staatskasse mit den sehr erheblichen Kosten an Zeugen- rc. Gebühren.
Die Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises weise ich deshalb hierdurch au, in Zukunft alle nach dieser Richtung hin eingehenden Anzeigen mit dem Bemerken zurückzuweisen, daß dieselben nicht im polizeilichen Wege, sondern, wie schon vorerwähnt, imWegedesCivilprozesses zum Austrag zu bringen seien.
9308. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
In der hiesigen Gemeinde ist unter dem Rindvieh die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hiermit veröffentlicht wird. Schenklengsfeld, den 11. October 1890.
Der Bürgermeister Rüger.
t Fragen und Antworten in Bezug aus die Jnvaliditäts- und Altersversicherung.
Lind Bauernsöhne und Bauerntöchter, welche in der elterlichen Wirthschaft thätig find, ver- stcherungspfiichtig 3.
Wir können die Frage verallgemeineren und sie auf Hauskinder überhaupt erstrecken. Was für den Bauernsohn gilt, das gilt natürlich auch
berühmtesten Namen, waren getöotet, viele schwer | verwundet worden und diejenigen, welche sich ein» geschifft, um nach Frankreich zurückzukehren, starken unterwegs an der Pest, denn diese entsetzliche Seuche grassirte im Lager.
So eifrig die Gesandten der Republik auch bestrebt waren, dem unglücklichen Kandia Sympathien an den Höfen der christlichen Fürsten zu verschaffen, so wenig hoffte die venezianische Besatzung von der ihr neuerdings durch König Ludwig von Frankreich zugesagten HilfStruvpe.
Zumal Sir Domenico war es, der einen tief» gewurzelten Widerwillen gegen die französische Waffenbrüderschaft empfand.
Am 19. Juni deS Jahres 1669 traf denn auch die aus Frankreich erwartete Armee in der Stärke von fast 6000 Mann auf zahlreichen KriegS- und Transportschiffen und unter dem Commaudo der Herzöge von Beaufort und NavatlleS in Kandia ein.
Held Francesco Morosini, ein ebenso tapferer als kluger Feldherr, hatte schon im Rathe seiner Getreuen, zu denen auch der Patrizier Barbarigo zählte, einen Plan entworfen, wie man am besten die französische Hilfe nützen könne, zu Gunsten der bedrängten Stadt.
Er hatte vor, mit den frischen Truppen eine Expedition nach Canea zu machen, zum Zwecke, die türkische Armee von dort zu verjagen.
Leider fügten sich die fremden Befehlshaber
für den Sohn des Handwerkers, Krämers, Gärtners 2C. und der Bauerntochter muß die Schenkt» in der elterlichen Gastwirthschaft, die Verkäuferia im elterlichen Laden rc. gleichstehen. Das Gesetz spricht an keiner Stelle von den Hauskinder», welche bet den Eltern beschäftigt werden. Im §. 3 des Gesetzes heißt es aber: »Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinn deS Gesetze» nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung.- Man kann zweifelhaft sein, ob der Gesetzgeber, der im Uebrigeu einen möglichst weiten Kreis von Personen für die Wohlthatea der Versicherung im Auge hatte, hierbei nicht bloß an die Lehrlinge in Gewerbe und Land- wirthschaft und dergleichen Personen dachte, die nur Kost, Wohnung rc. aber keinen Geldlohn beziehen. Indessen hat sich die Mehrheit der Con- ferenz, welche kürzlich auf Einladung des ReichS- Versicherungsamts im Reichstagsgebäude tagte, dahin ausgesprochen, daß der Wortlaut jener Bestimmung in §. 3 die Hauskinder, die keinen Lohn von ihren Eltern beziehen, von der Versicherung ausschließe. Auch daSübliche Taschengeld, das die Söhne und Töchter von Bauern rc. erhalten, ändert hieran nichts, weil eS ein Geschenk ist, nicht aber ein Entgelt für die in der elterlichen Wirthschaft geleistete» Dienste. Die Eltern haben es aber in der Hand, ihre Kinder zu versichern, wenn sie nämlich ihre» erwerbsthätigen Kindern einen rechtlichen Anspruch auf baaren Lohn oder Gehalt gewähren. Natürlich ist ein Bauerokiud sofort verstcherungS- pflichtig, wenn eS den Hausstand der Eltern verläßt und in fremde Arbeit und fremde» Lohn tritt.
Sind Waschfrauen, überhaupt sogenannte freie Arbeiter, die heute da morgen dort arbeiten, verstcherungspflichtig 3
Das ist eine schwierige Frage. Das Ent-
diesem Rathe nicht, und Wunsch wie Bitte» fruchteten hier so wenig wie früher bei dem Herzog de la Feuillade, der seinen Eigensinn so schwer gebüßt.
Voll Kampfesmuth, jedoch ohne jegliche praktische Erfahrung in dieser ebenso eigenartige» wie schwierigen Kriegsführung, bestand die erste Division der französischen Truppen darauf, einen Strauß gegen die Türken zu wagen, ohne dea Rest der kleinen Armee, deren Ankunft sich verzögert, abzuwarten.
Vergeblich waren alle Vorstellungen und Abmahnungen Morostnis und seiner Officiere, die Franzosen wollten durchaus einen Ausfall mache» und lehnten es sogar ab, durch ein venezianische» Corps sich geleiten zu lassen. Endlich kam man darin überein, daß die Flotte eine Bewegung unternehmen sollte um nöthtgeufalls die Ausfallenden unterstützen zu können. Ein Truppen- theil der Garnison, unter Domenico Barbartgo'» Führung rückte mit aus.
Es war ein stiller heißer Morgen der deS 25. Juni, welcher so vielen zum Todestage werde» sollte. Noch deckte Dunkelheit, die erst allmählich in Dämmerung sich wandelte, die Erde, tiefeS Schweigen herrschte in den Reihen der langsam und vorsichtig SchrUt für SchrUt vorrückevdeu Truppen — eS war das Schweigen des Tode» und berührte selbst die beherztesten Streiter wie ein eisiger Hauch, der lähmend wirkt. Da plötz»