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erstellet Kreisblatt

Mit wöchentlicher Kratis-WeilageIllustrirtes Unterhaltungsklatt".________

Nr. 116.

Donnerstag den 2. October

1890.

DMMck'MMng.

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Kersfelder Kreisblatt mit der wöchentliche« Gratis Beilage

^Illustrirtes Unterhaltungsblatt" pro IV. Quartal werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriesträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlich«.

Berlin, den 4. September 1890.

Am 1. Dezember d. Js., an welchem Tage wiederum eine allgemeine Volkszählung im Deutschen Reiche stattfindet, soll, wie in früheren Jahren, der , Unterricht in sämmtliche» Schulen usfallen.

Ich darf erwarten, daß die Lehrer bereit sein werden, sich an dem Zählgeschäfte mithelfend in der einen oder anderen Weise zu bethetligen. Daß Schüler dazu herangezogen werden, ist nicht statthaft.

Hiernach wolle die Königliche Regierung in Ihrem Ressort das Erforderliche anordnen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenhetten.

Im Austrage, gez.: B a r t s ch.

An sämmtliche Königliche Regierungen. G, III. Nr. 1619 UHU lila.

* . * *

Cassel, den 22. September 1890.

Abschriftlich zur Kenntnißnahme und entsprechen­den weiteren Veranlassung.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Call enberg.

An die Königlichen Landräthe und die Stadt« schuldeputationen. B. 11570.

* *

Hersfeld, den 29. September 1890. I Wird den Herren Localschulinspectoren des1 Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme und Ver­anlassung des Weiteren ergebenst mitgetheilt. 9067. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

tt Zum Verständniß der JnvLlidi- täts- und Altersversicherung.

(Schluß.)

3. Sofortige Geltendmachung der Alters» rente und der Invalidenrente.

Wie bereits erwähnt, können die über 70 Jahre alten Arbeiter, etwa 140000 an der Zahl, sofort nachEröffnungderVerstcherung und die sonstigen älteren Arbeiter, sobald sie 70 Jahre alt geworden sind, Anspruch auf Altersrente geltend machen, wenn von ihnen folgende Be­dingungen rechtzeitig erfüllt werden:

a) Schon jetzt müssen alle älteren Arbeiter und Arbeiterinnen sich die Zahl der Arbeitswochen (die Saisonarbeiter auch die Arbettsunter- brechungen) und den Jahresarbeitsverdienst in den Jahren 1888/1890 bescheinigen lassen, was kostenlos von dem betreffenden Arbeitgeber oder von der unteren Verwaltungsbehörde des Be­schäftigungsortes (Orts- oder Gemeindevorstand, Poltzeiverwaltung) zu geschehen hat. Im ersteren Falle müssen die Bescheinigungen von einer öffent­lichen Behörde kostenlos beglaubigt werden.

b) Daneben ist es von Wichtigkeit, sich auch die etwa in den Jahren 1888/1890 durchlebten Krank­heitswochen von den Krankenkassen oder von der unteren Verwaltungsbehörde bescheinigen zu lasten.

c) Alle Arbeiter und Arbeiterinnen müssen Sorge tragen, daß sie rechtzeitig versichert werden.

Auch die weniger alten Arbeiter können, falls sie in den Jahren 1891 bis 1895 durch Krankheit oder sonstige Ursachen ihre Arbeitsfähigkeit ver­lieren, Anspruch auf eine Invalidenrente erheben.

Zur Geltendmachung des Anspruchs auf In­validenrente ist es ebenfalls nothwendig, sich die oben erwähnten Nachweise jedoch schon von Ende

1886 ab zu beschaffen. Nur bedarf es hier einer Bescheinigung über den Jahresarbettsverdienst nicht. Wichtig ist hier die Vorlegung der Militär- papiere, weil die in den Jahren 1886 bis Ende 1890 geleisteten Militärdienste als Beitragszeit angerechnet werden.

4. VersicherungsPflicht.

Zu versichern sind vom 16. Lebensjahre ab die nicht mit Staats- oder Communal-Pensionsbe- rechttgung angestellten und nicht selbstständig ein Gewerbe rc. ausübenden Personen (Arbeiter, Ge­hülfen, Gesellen, Lehrlinge u. s. w.) ohne Unter­schied des Geschlechts, welche gegen Lohn oder Gehalt in der Land- und Forstwtrthschast, Jagd und Fischerei, in der Industrie und tm Bauwesen mit Einschluß des Handwerks im Handel und Verkehr, im Haushalt (Dienstmädchen 2C.) und in allen anderen Erwerbszweigen beschäftigt werden. Betriebsbeamte, Hanoluvgsgehülsen und Lehrlinge jedoch nur, wenn deren Jahresarbeits« Verdienst 2000 Mk. nicht überstetgt. Nicht zu versichern sind die in Apotheken beschäftigten Ge­hülfen und Lehrlinge.

Die Versicherung wird dadurch bewirkt, daß die zu versichernde Person sich bei der unteren Ver­waltungsbehörde ihres Beschäftigungsortes oder bet den sonstigen bekannt gemachten Stellen sofort nach dem 1. Januar 1891 eine Quittungskarte ausstellen läßt, was kostenlos geschieht. In die Quittungskarte wird von dem Arbeitgeber oder Dienstherr» für jede angefangene Arbeitswoche eine bet der Postaustalt des Beschäftigungsortes zu erwerbende Beitragsmarke eingeklebt, deren Werth zur Hälfte von dem Versicherten zu er­statten ist und vom Arbeitgeber oder Dienstherr« bet der Lohnzahlung einbehalten werden kann.

5. Beitragsmarke«.

Die in die Quittungskarte einzuklebenden Bei­tragsmarken richten sich nach der Lohnklasse, in welche die zu versichernde Person aus Grund des für dieselbe maßgebenden JahreSarbeitsverdiensteS etngeschätzt.wtrd. AlS Jahresarbettsverdienst gilt, wenn nicht Arbeitgeber oder Dienstherr und die

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Kreuz und Kakömond.

Historische Erzählung von Ernst von Waldow. Erstes Kapitel. Die geheimnißvolle Gefangene.

Es war an einem heißen Julimorgen deS JahreS 1656, als man in Venedig, der wunder­baren Lagunenstadt, ein großes Fest feierte. Die Königin der Adria" hatte sich dazu herrlich ge­schmückt. Damals funkelte noch ihr gülden Diadem von Perlen und edlem Gestein, noch um­wallte fürstlicher Purpur die hehre Gestalt, die jetzt gar welk und verfallen, kaum noch ein Schatten früherer Größe, den Untergang ihrer Macht und Herrlichkeit überleben gemußt.

Das Blut des Südländers fließt leichter und schneller durch die Adern, als das der Bewohner des Nordens und so kam es auch, daß eitel Freude und Sonnenschein auf den Gesichtern Aller lagen.

. Der Gedanke an die bevorstehenden Genüsse der üblichen Festlichkeiten, welche die Erwählung eines neuen Dogen im Gefolge hatten, per»

scheuchten den Ernst und die Sorge vor dräuender Kriegsgefahr.

Kämpften doch die Söhne vieler Bürger Vene­digs gegen die Horden der Ungläubigen und manch Mutterauge vergoß Thränen um das Schicksal deS geliebten Sohnes, der aus einer der Galeeren sich befand, die just um jene Zeit unter des tapferen Lazaro Mocenigo Führung, die Weisung erhalten hatten, die Dardanellen zu sperren, um die türkische Flotte am Auslaufen zu verhindern.

Während die Wogen der Lust und Festesfreude immer höher stiegen und die Volksmenge dem Markusplatz und dem Molo zudrängte, saß auf dem Balkon ihres Palazzo einsam eine bleiche Frau, in ernstes Nachsinnen versenkt.

Andriama Barbertgo wäre schön zu nennen gewesen, wenn ihre edlen Züge nicht den Aus­druck inneren Leidens unverkennbar gezeigt. Erst seit vier Jahren mit dem Nobilt Domenico Barbertgo vermählt, schien sie an einer Herz­krankheit langsam dahin zu stechen, obwohl der sonst finstere und wortkarge Gatte es an Auf­merksamkeit für die Leidende nicht fehlen ließ. So hatte er auch, ehe er mit dem ihm befreundete»

I Goten Lazaro Mocenigo m See gestochen war, um am Kriege gegen die Türken sich zu betheillgen, für die Gattin, die er wegen ihrer Sanftmuth und Keuschheit verehrte, ängstlich Sorge ge­tragen.

Die Front des Palazzo Barbertgo war nach einem Settenkanal gelegen, der die Galle dei Fabbri und die Mercerta trennt, hier herrschte wohlthätige Stille und nichts störte die einsame Frau in ihren Träumereien, die sich, wie stets, mit dem fernen Gatten beschäftigten und das Räthsel zu lösen suchten, das dessen Trübsinn ihr zu rathen gegeben.

Andriana liebte den ernsten Mann von ganzem Herzen und hätte ihn so gern glücklich gesehen, aber ein geheimer Kummer schien ihn zu be­drücken und selten nur erheiterte sich seine düster gefaltete Stirn.

Da ward die auf den Balkon führende Thür hastig geöffnet und Marietta, die Cameriera, der Herrin Ltevtingsdienerin, zeigte ihr von der Eile eines schnellen Laufes erhitztes Antlitz während sie rief:

Erschreckt nicht, Madonna ich bringe frohe Kunde. Sankt Marcus sei gebeuebetet, er hat