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Htrsstl-er Kreisbliltt.

Mit wöchentlicher Oraiis-Mlag« «Illnstrirte» Nuterhaktung-ellktt«.

Nr. 86. Donnerstag den 24. Juli 1890.

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Her-felder KreisVlatt mit der wöchentlichen Gratis Beilage wJllustrirtes Unterhattungsblatt" pro August und September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

AmtttHes.

Gesetz, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Bom 22. Juni 1889.

(Fortsetzung.)

S. 19. (Aufbringung der Mittel.) Die Mittel zur Ge­währung der Jnvattven- und Altersrenten werden vom Reich, von den Arbeitgebern und von den Versicherten aufgebracht.

Die Ausbringung der Mittel erfolgt seitens des Reichs durch Zuschüsse zu den in jedem Jahre thatsächlich zu zahlen­den Renten, seitens der Arbeitgeber w.i der Versicherten durch taufende Beiträge. Die Beiträge entfallen auf den Arbeitgeber und den Lersicherten zu gleichen Theilen (8.116) und sind für jede Kalenderwoche zu entrichten, in welcher der Versicherte in einem die Versicherungspflicht begründenden Arbeit«- oder Dienstverhältniß gestanden hat (BeitragSwoche).

8. 20. Die Festsetzung der für die BeitragSwoche zu ent­richtenden Beiträge erfolgt für die einzelnen Versicherungsan­stalten (8- 41) im Voraus auf bestimmte Zeiträume, und zwar erstmalig für die Zeit bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Gesetze» (§. 162 Absatz 2), demnächst für je fünf weitere Jahre.

Die Höhe der Beiträge ist unter Berücksichtigung der in Folge von Krankheiten (8. 17 Absatz 2) entstehenden Aus­fälle so zu bemessen, daß durch dieselben gedeckt werden die Verwaltung«kosten, die Rücklagen zur Bildung eine« Reserve­fonds (§. 21), die durch Erstattung von Beiträgen (88- 30 und 31) voraussichtlich entstehenden Auswendungen, sowie der Kapitalwerth der von der Versicherungsanstalt aufzubringen- den Antheile an denjenigen Renten, welche in dem betreffen­den Zeitraum voraussichtlich zu bewilligen sein werden.

8. 21. Die Rücklagen zum Reservefonds sind für die erste

Am Lutz dr» Aronquija.

Ein Roman von G. Reuter. (Fortsetzung.)

Andere von den Sylvia zugehenden Nachrichten bezogen sich immer wieder auf Joachim von Otlenhausen. Röver verwünschte osl die Namens- gletchheit der Vettern, die ihn schon manchen vergeblichen weiten Ritt gekostet hatte, die der armen Frau so herbe Enttäuschungen bereiten mußte.

Ottenhausen theilte sich mit Röver redlich in alle Mühen und Ausgaben zur Auffindung seines verschollenen Verwandten.

Er hatte Paul zu überzeugen gewußt, daß er das Recht und die Pflicht dazu habe. Paul wiederum beschwichtigte mit seinem sorglosen Humor Sylvias erwachende Aengstlichkeit über die en Punkt. Sie hatte in ihrer Weltunerfahren« Heit ja keine Ahnung, welche Summen die Nach- for chungen verschlangen.

Die Furcht, ihr Mann könne die Argentinische Republik verlassen haben, oder er liege krank in einem einsamen Rancho des Gebirges, nahm all ihr Denken in Anspruch.

Der Vetter Sägemüller hatte andere Ansichten und wenig Hoffnung auf ein gutes Ende der ganzen Angelegenheit. Er traute feinem Ver« wandten Hans Heinrich nicht viel Gutes zu.

Beitrag-Periode so zu bemessen, daß am Schlüsse derselben der Reservefonds ein Fünftel des Kapitalwerthö der in dieser Periode der Versicherungsanstalt voraussichtlich zur Last fallen­den Renten beträgt. Sofern der Reservefonds am Schlüsse der ersten Beitragsperiode diesen Betrag nicht erreicht hat, ist das Fehlende in den nächsten Beitragsperioden aufzubringen. Die Vertheilung auf diese Perioden unterliegt der Geneh­migung des Reichs-VersicherungSamtes.

. Durch das Statut der Versicherungsanstalt kann bestimmt werden, daß der Reservefonds bis zur doppelten Höhe des vorgeschriebenen Betrag- zu erhöhen ist.

Der Reservefonds sowie dessen Zinsen dürfen, solange der erstere die vorgeschriebene Höhe noch nicht erreicht hat, nur in dringenden Bedarfsfällen mit Genehmigung der ReichS- VersicherungSamtS angegriffen werden.

8. 22. (Lohnklassen.) Zum Zweck der Bemessung der Beiträge und Renten werden nach der Höhe des JahreSar- beitsverdienste« folgende Klaffen der Versicherten gebildet:

Klaffe I bis zu 350 Mark einschließlich,

- II von mehr als 350 bis 550 Mark,

« III von mehr als 550 bis 850 Mark,

- IV von mehr als 850 Mark.

Als Jahresarbeitsverdienst gilt, sofern nicht Arbeitgeber und Versicherter darüber einverstanden sind, daß ein höherer Be­trag zu Grunde gelegt wird:

1, für die in der Land- und. Fepstwirthschaft beschäftigten Personen, soweit nicht Ziffer 4 Platz greift, der für sie von der höheren Verwaltungsbehörde unter Berücksich­tigung des 8- 3 festzusetzende durchschnittliche JahreSar- beitsverdienst, beziehungsweise der für die Betriebsbeamte nach 8- 3 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 (ReichS- Gcsetzbl. S. 132) zu ermittelnde Jahresarbeitsverdienst;

2. für die auf Grund des Gesetzes vom 13. Juli 1887 ^Reichs-Gesetzbl. S. 329) versicherten Seeleute und anderen bei der Seeschiffahrt betheiligten Personen der Durchschnittsbetrag des JahresarbeitSverdienstes, welcher gemäß SS- 6 und 7 a. a. O. vom Reichskanzler, be­ziehungsweise von der höheren Verwaltungsbehörde fest­gesetzt worden ist;

3) für Mitglieder einer Knappschaftskasse der dreihundert- fache Betrag des von dem Kassenvorstande festzusetzenden durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes derjenigen Klasse von Arbeitern, welcher der Versicherte angehört, jedoch nicht weniger als der dreihundertfache Betrag des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter beS Beschäftigung-ortes (8- 8 beS KrankenversicherungSgesetzeS);

4. für Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau­oder Jnnungskrankenkaffe der dreihundertfache Betrag

Ein leichtsinniger Gesell war er immer," i ihn laufen lassen soll, wohin er will, und wärS brummte er, wenn Sylvia ihn nicht hören konnte. ^ ^'^ n»,-^^«» *

Niemand soll mir weismachen, er der Lieb­ling von Weibern und Fürsten habe sich einen Stiert Winter lang ohne jede selbstsüchtige Ab- t mit unserem wunderlichen Erbonkel in den verschneiten Thüringer Bergen vergraben. Be- zaubern konnte er ja wen er wollte, wenn seine Zwecke eS erforderten, da wäre schwer mit ihm rivalisiren gewesen. Ich hätte eS am wenigsten Semocht. Da war es denn kein Wunder, daß jm Gut und Vermögen zufielen, ich aber nur daS kleine Oelbild von Ottenrode bekam, das mein Vetter einmal flüchtig hingeschmiert hatte. Sein schönes Talent zeigte sich freilich in jedem Pinselstriche. Er hätte ein großer Künstler werden können, doch es fehlte ihm an Stätigkeit und Fleiß.

Ich nahm die Studie als Erinnerung an die Unzuverlässigkeit menschlicher Versprechungen mit überS Meer. Auch weil ich kindisch an der trau­lichen alten Klause hing. Er hat sie natürlich sofort seiner Eitelkeit geopfert und das Erworbene unsinnig verschleudert. Wer weiß, wo und wie er sich jetzt tröstet!"

Auch Röver begann zu denken, Ottenhausen verberge sich auS wohl begründeten Ursachen vor seinem Weibe.

Warum suchen wir eigentlich inS Blaue hinein diesen Kerl", rief er endlich einmal unmuthig. Machen wir ihr doch lieber begreiflich, daß sie

des für ihre Krankenkaffenbeiträge maßgebenden durch­schnittlichen Tagelohnes (8- 20 der KrankenversicherungS- gesetzes) beziehungsweise wirklichen Arbeitsverdienste« (8- 64 Ziffer 1 a. a. O.);

5. im Uebrigen der dreihundertsache Betrag bei ortsüb­lichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter beS Be- schäftigungSortes (8- 8 des Krankenversicherung-gesetzes).

8. 23. Als Lohnsatz (8- 9 Absatz 3) gilt:

für die Lohnklasse I der Satz von 300 Mark,

- - - II - - - 500 -

- - - III . - - 720 -

- - - IV - - - 960 -

§. 24. Die Beiträge müssen nach den Lohnklassen in der Weise bemessen werden, daß durch die in jeder Lohnklasse auf­kommenden Beiträge die Belastung gedeckt wird, welche der Versicherungsanstalt durch die auf Grund dieser Beiträge entstehenden Ansprüche voraussichtlich erwächst. Dabei ist jedoch eine aus der Selbstversicherung und der freiwilligen Versicherung voraussichtlich entstehende Mehrbelastung auf alle Lohnklassen zu vertheilen.

Für die bei derselben Versicherungsanstalt in derselben Lohnklasse versicherten Personen können die Beiträge nach Berufszweigen verschieden bemessen werden. Im Uebrigen sind die Beiträge für die in derselben Lohnklaffe bei einer Versicherungsanstalt versicherten Perionen gleich zu bemessen.

§. 25. (Berechnung der Renten.) Die Renten werden für Kalenderjahre berechnet. Sie bestehen au« einem, vorbe­haltlich der Vorschrift der 8- 28 Absatz 2, von der Verstche- rungsanstalt aufzubringenden Betrage und aur einem festen Zuschüsse des Reiches.

§. 26. Bei Berechnung des von der Versicherungsanstalt aiffzubringenden Theiler der Invalidenrente wird ein Betrag von sechrzig Mark zu Grunde gelegt. Derselbe steigt mit jeder vollendeten BeitragSwoche

in der Lohnklaffe I um 2 Pfennig,

» - - II - 6 -

- - - III - 9

- - - IV . 13

Der von der Versicherungsanstalt aufzubringende Theil der Altersrente beträgt für jede BeitragSwoche

in Lohnklaffe I 4 Pfennig,

- - II 6

- . III 8

- . IV 10

Dabei werden 1410 Beitragswochen in Anrechnung gebracht. Sind für einen Versicherten Beiträge für mehr als 1410 Beitragswochen in verschiedenen Lohnklassen entrichtet, so werden für die Berechnung diejenigen 1410 BeitragSwoche»

in feinen Untergang."

Da warf Elfe, die noch niemals ihre Ansicht zu den Meinungsäußerungen der Männer ausge­sprochen hatte, ihre Handarbeit hin, stand vor dem Bruder und rief:

Nie und nimmer wird Sylvia das thun. Der Mann, der so heiß, so tief von einer Frau geliebt wird, besten Seele besitzt Etwa-, das dieser Liebe werth ist! Und wäre er in tausend Sümpfe hinabgetaucht kein Schmutz und kein Elend vermöchte den Götterfunken unsterblicher Schönheit, der ihre Liebe weckte, von ihm zu tilgen!"

Ihre Augen glänzten in einem Feuer, das keiner diesen ruhigen Sternen zugetraut hätte. Das Mädchen bebte in heftiger GemüthSauf­

Wallung.

Ottenhausen sah sie betroffen und liebevoll au. Sie hatte keinen Grund mehr gehabt, ihm nicht freundlich zu begegnen, nachdem ihr Schützling Heinrichsen aufs Neue, und diesmal wie eS schien ohne Wiederkehr ihrem Einfluß entflohen war. Aber ihre gelassene Heiterkeit war einem so kalten Ernst gewichen, daß Ottenhausen sich oft gefragt hatte, ob fie überhaupt ein Herz habe.

Paul sagte: »Ich wußte nicht Schwesterchen, daß Du auch schwärmen kannst. Aber Du verstehst nicht, um was es sich hier handelt."

Röver wäre es schwer geworden, Sylvia feint