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Herssel-tr IrcisMntt.
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Nr. 76. Dienstag den 1. IM 1890/
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Gesetz über die Termine bei Verträgen über Wohnung-miethen in den Provinzen SchleSwig-Holstein, Hannover und
Hessen-Rassau. Vom 4. Juni 1890.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. verordnen für die Provinzen Schlcswig-Holstein, Hannover und Hlssen-Nüstav, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
§. 1. Wenn der Anfang oder das Ende eines Wohnungsmiethsvertrages auf Ostern oder die Frühlingsziehzeit, auf Johannis, auf Michaelis oder die Herbstziehzeit oder auf Weihnachten be- stimmt ist, so soll unter diesen Ausdrücken der Anfang eines Kalendervierteljahres verstanden werden und demgemäß der 1. April, 1. Juli, 1. October und 1. Januar als Umzugstermin gelten, sofern nicht der Vertrag ausdrücklich ein Anderes bedingt.
Das Gleiche gilt von den in den WohnungS- Miethsverträgen bestimmten Kündigungsfristen.
§. 2. Die Ortspolizeibehörde kann für die Räumung von Wohnungen mehrtägige Räumungsfristen durch eine auf Grund des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 —
Am Fuß -es Aeonqnija.
Ein Roman von G. Reuter.
Daneben fremde Ansiedler aus allen Staaten, allen Berufs- und Gesellschaftsklassen der alten Welt — verbissen-trotzige, gleichgültig-schlaffe, thierisch-rohe Physiognomien — hier wie überall wenig Anziehendes unter den Masten, welche lärmend vorüberströmten.
Der kleine Dr. Flierich fand den Tumult nicht
dem von ihm so sehr erwünschten Schwager konfuses Zeug über einen Staatspreis für die Entdeckung von Quellen vor, den er gewissermaßen in der Tasche trage und der ihn mit begründeten Hoffnungen erfülle . . .
Doch unterbrach ihn Paul mit dem phlegmatischen Wink, dann endlich einmal seine Schulden zu berichtigen.
Seit einiger Zeit lehnte ein wohlgewachsener junger Herr in geckenhaftem Costüm nahe be der deutschen Gesellschaft an einem der Marmort sche. Mit schlankem Finger schnippte er die Asche von seiner Cigarrette; ein Funke flog Paul Röver in daS Gesicht. Heftig wendete er den Kopf nach dem Ungeschickten, der seinen unwilligen Blick spöttisch aushielt. Paul schoß das leichterregte Blut tu Stirn und Wangen.
Gesetz-Samml. S. 265 — beziehentlich auf Grund > der Verordnung über denselben Gegenstand vom 20. September 1867 — Gesetz-Samml. S. 1529 — und des Gesetzes vom 7. Januar 1870 für Lauen- burg — Offtcielles Wochenblatt für das Herzog, thum Lauenburg S. 13 — sowie des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 — Gesetz-Samml. S. 195 — zu erlassende Polizeiverordnung bestimmen.
§. 3. An Sonn- und Feiertagen ruht die Verbindlichkeit deS Miethers, die Wohnung zu räumen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktemKöniglichen Jnsiegel.
Gegeben Neues Palais, den 4. Juni 1890.
(L. s.) Wilhelm.
v. Caprivi. v. Boetticher. v. M a y b a ch. Frhr. Lucius v. Ballhausen, v. Goßler.
v. S ch o l z. H e r r f u r t h. V. S ch e l l i n g. v. V e r d y. Frhr. v. B e r l e p s ch.
«Statuten über die Stiftung eines „L (gemeinen Ehrenzeichen» in Gold". Vom 17. Juni 1890.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. haben beschlossen, für Personen des Civil» und Militärstandes, welche sich bereits im Besitze deS „Allgemeinen Ehrenzeichens" befinden und sich einer weiteren Auszeichnung würdig machen, ein neues Ehrenzeichen zu stiften.
§. 1. Dasselbe soll den Namen
„Allgemeines Ehrenzeichen in Gold" führen, aus einer goldenen Medaille bestehen, mit Unserem gekrönten Namenszuge und dem Stif- tungsjahr (1890) auf der einen und der lorbeer- umkränzten Inschrift: „Verdienst um den Staat" auf der anderen Seite versehen und am Bande des jetzigen Allgemeinen Ehrenzeichens getragen werden.
§. 2. Letzteres wird bei Verleihung des „Allgemeinen Ehrenzeichens in Gold" nicht abgelegt.
| „DonnerwetterI" kam es halblaut über seine I Lippen. Er lächelte dem jungen Manne eigenthümlich zu und senkte verstohlen den Kopf zum Gruß. -
Elfe stieß ihn an.
„Sie nur, wie der junge Mensch uns beobachtet. Ich glaube, einen so schönen Spanier sah ich noch nie . . . Er will etwas von Dir. . ."
„Laß nur," murmelte Paul unruhig, „ich frage ihn später."
„Misten Sie, daß wir Sturm bekommen werden? Der Wind hat sich gedreht," sagte Ottenhausen mit bedenklicher Miene.
„Oho, das wäre nicht gut," rief Flierich wichtig. „Wir wollen heute Abend tanzen! Nicht so, Fräulein Röver?" sagte er, die Angeredete mit dem Zeigefinger auf den Arm tippend, um ihre Aufmerksamkeit zu erzwingen. Man denke doch: ein Mann, der einen StaatSpreis gewiffer- maßen in der Tasche trägt!
„Wir werden schwerlich zum Tanze bleiben," antwortete Else steif, das erste Wort betonend.
AlS die Gesellschaft auSeinanderging — Mrs. Black meinte, die Damen müßten für den Fest» actuS Toilette machen — sagte Ottenhausen, während er neben dem jungen Mädchen stand, in leiserem Tone: „Auch Andere hatten gehofft, mit Ihnen zu tanzen."
Else senkte den Blick und antwortete nicht.
Der junge Argentinier hatte sich an einem der Nebenttsche niedergelassen und spielte mit dem
§. 3. Zur Verleihung des neuen Ehrenzeichens dürfen Uns nur solche Personen vorgeschlagen werden, welche das Allgemeine Ehrenzeichen bereits besitzen; Beamte und Personen des Unterofficier- standes überdies erst nach Vollendung einer Dienst- zeit von dreißig Jahren.
Ausnahmen hiervon werden Wir nur in solchen Fällen zulaffen, welche durch eine besonders hervorragende auerkenuungswerthe Einzelhandlung begründet erscheinen.
§. 4. Erfolgt die Verleihung des „Allgemeinen Ehrenzeichens in Gold" aus Anlaß eines Dienst, jubiläums, so ist dieses Ehrenzeichen mit dem für gleiche Auszeichnungen bereits vorgeschriebenen Abzeichen für Jubilare zu versehen.
§. 5. Die Bestimmungen, nach welchem die Hinterbliebenen verstorbener Ritter und Inhaber von Orden und Ehrenzeichen verpflichtet sind, die erledigten Jnsignien au die General-Ordens- Commission einzusenden, finden auch auf das „Allgemeine Ehrenzeichen in Gold" Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktemMntglichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 17. Juni 1890.
(L, ß.) Wilhelm.
v. Caprivi. v. Boetticher. v. Maybach. Frhr. Lucius v. Ballhausen, v. Goßler. v. Scholz. Herrfurth. v. Schelltng. v. V e r d y. Frhr. v. B e r I e p s ch.
Hersfeld, den 23. Juni 1890.
Der von dem ständischen Bauamte dahter auf» Sestellte Landwegeb au-Etat für den kreis HerSfeld pro 1891 liegt vom L Juli er. ab vterzehnTagelangzur Einsicht der Ortsvorstände des Kreises offen und zwar:
1. für die zum ersten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden rc. Aua, Allmershausen, Btede» bach, Bingarles, Eitra, Friedlos, Etchhof,
silbernen Löffel auf seinem Porzellanschälchen. Als Röver. nachdem seine Gesellschaft sich zerstreut hatte, auf ihn zutrat, warf er den Kopf zurück und öffnete lachend den üppigen rothen Mund. Röver folgte seinen nachlässigen frauenhaften Bewegungen mit strahlendem Blick.
„Sennora," — flüsterte er mit der Vertraulichkeit eines begünstigten Verehrers, „ich staune über Ihren Muth! Wollten Sie die Stimmung des Volkes prüfen, daß Sie sich in diesem Anzug in das Getümmel wagten?"
Donna Lastenia stützte den Kopf in die Hand. „Bah — von diesem Schwachkops, dem Feltciano haben wir nichts zu fürchten. Wer wird ihm anhängeu? Gauchos und Peons!"
„Diese sind in der Mehrzahl," warnte Rover.
„Und lassen sich treiben wie das Vieh," sagte die stolze Frau verächtlich. „Die Heiligen müßten uns verlassen haben, wenn wir nicht über diesen Papagei triumphiren sollten. — Nein — die Langeweile, die in diesem Hinterwäldler-Nest herrscht, trieb mich hinaus."
„Wenn das böse Wort ein Tucumaner hörte."
„So würde mein Vater trotz allem nicht Gouverneur, und ich verließ vergebens mein schönes Buenos Ayrcs um mich hierher zu be- geben. — Ich bereue das Opfer schon," fuhr sie zutraulich fort, Rövers Arm nehmend, um sich von ihm durch die Menge führen zu lassen. „Die Leute hier sind ja halb Barbaren, halb Kinder! WaS machte mir gestern Don Rodrigo Maziej