Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode. Impfung: Donnerstag, den 5. Juni, Nachmittags
1 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 12. Juni, Nachmittags 1V» Uhr.
14. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Haufen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Freitag, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr. Revision: Freitag, den13.Juni, Vormittags 9 Uhr.
15. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinen« see und Leimbach.
Impfung: Sonnabend, den 7. Juni, Vormittags 10 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 14. Juni, Vormittags 10 Uhr.
16. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen. Impfung: Sonnabend, den 7. Juni, Nachmittags
1 Uhr.
Revision: Sonnabend den 14. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17. Station Heimboldshansen, umfassend die Ortschaften HeimboldShausen, WölferShausen, Harurode und fiskalische Ober- försterei Heimboldshaufen.
Impfung: Sonnabend, den 7. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 14. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
In der Stadt HerSfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jwpfstationeu des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes auf den vorstehend bezeichneten Jmpfstationen und in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich au8 freier Ent« schließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1890:
1) jedes im Jahr 1889 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natür« lichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche im Jahre 1888 oder früher geboren und im Jahre 1889 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden find, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, bezw. zurücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat. Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche
sondern sich eine kurze Bedenkzeit erbat, so war; daran nur Frau Julie schuld, die sich vor ihrem; „Bären" nicht fürchtete und muthig für Dora und Heinz eine Lanze brach.
AlS der Letztere am heutigen Abend seine Wohnung erreichte und die Studirlampe äuge« zündet hatte, sah er auf seinem Schreibtisch einen Brief liegen. Er erkannte sofort, daß die Adresse von Dora stammte, und hastig erbrach er daS Schreiben. Die Geliebte theilte ihm darin mit, daß sie einander wohl nie angehören würden. Zwischen ihr und dem Vater hatte es einen heftigen Auftritt gegeben, da er ihr die Zu- muthuug gestellt, Siebert ihre Hand zum Bunde für das Leben zu reichen. Mit wahrem Helden- Muth war der Antrag von ihr zurückgewiesen worden und wohl oder Übel hatte sich der strenge Vater herbeigelaffen, ein Ultimatum zu stellen. Dasselbe ging dahin, daß Dora nach Ablauf von vier Wochen mit Siebert verlobt werden sollte, falls eS Heinz innerhalb dieser Frist nicht gelänge, die ihm gestellte Forderung zu erfüllen.
_ -Wohl weiß ich es" — lautete der Schluß von Doras Brief — „daß Fortuna, die Sie so wenig begünstigt, Ihnen auch in den nächsten vier Wochen keinen Patienten zuführen wird und daß der Frühling unserer Liebe nur ein schöner Traum gewesen ist. Doch jenem Manne, der Sie heim- tückisch um den Augenblick des Glückes brächte, werde ich nie zum Altar folgen, das gelobe ich Mm, und mit dieser Versicherung leben Sie wohl l
den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen Unterlasten, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch speciell darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften im Amtsblatt Nr. 23 pro 1886 u. A. ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist Seitens der Herren Bürgermeister der Jmpf- stationsorte Sorge zu tragen.
3785. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 5. Mai 1890.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 8. Januar 1886 Nr. 60 (Kreisblatt Nr. 6) die zur Zwangsvollstreckung überwiesenen Rückstände an direkten Kommunal- Kreis- und Provinzial-Steuern betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 12. d. MtS. erinnert.
4158. Der Königliche Landrath.
__I. V.: Heeg. _
Die Fabrikbesitzer Baldus » Wirth in E i t r a beabsichtigen an ihrer Fabrik und zwar auf dem Grundstücke Kartenblatt 4 Nr. 69/40 einen Dampfschornstein anzulegen und wird in Folge dessen die Verlegung deS an dem Fabrikgebäude entlang führenden öffentlichen Gemetudeweges erforderlich, womit sich auch die hiesigen Gemeindebehörden einverstanden erklärt haben.
Diese Wegeverlegung wird deshalb der Vorschrift im §. 57 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 entsprechend hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit der Aufforderung, etwaige Einsprüche hiergegen binnen 4 Wochen zur Vermeidung des Ausschlusses bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen, bei welcher auch das bezügliche Projekt eingesehen werden kann.
Eitra, den 30. April 1890.
Die Weg-Polizeibehörde r Görk, Bürgermeister.
Heinz küßte den Brief, faltete ihn bewegt zusammen und legte ihn zu den übrigen, die er von Dora aufbewahrte.
.Einen Patienten!" rief er in tragikomischer Verzweiflung. „Ein Königreich für einen Patienten!" Und dabei ergriff er die Lampe und ging in die Kammer an sein Bett, die darüber hängende Nachtglocke betrachtend. Der Schwengel war von solcher Bewegungslosigkeit, daß man hätte meinen können, selbst eine Dampfmaschine vermöge ihn nicht in Bewegung zu setzen: und in Wahrheit bedurfte eS doch nur eines kleinen Ruckes am Glockenzug. Die Hand freilich, die ihn in Bewegung setzte, würde wahrscheinlich zittern, in Angst und Sorge um den Patienten, an dessen Lager in nächtlicher Stunde der Arzt erscheinen sollte. Es ward Heinz jetzt mit einem Male unheimlich zu Muthe, daß sein Glück auS dem Unglück eines Andern hervorgehen mußte. War eS nicht ein frivoler Wunsch von ihm, daß er zu so später Stunde einen Patienten ersehnte? Aber Dora erschien vor seinem geistigen Auge und eS war ihm, als ob sie bittend ihre Hände auSstrecke und ihm zurtefe: „Wünsche Dir nur getrost einen Patienten, um meinet- und Deinetwillen, — Du wirst ihn schon kurirenl"
War eS Täuschung, war es Wirklichkeit? Der Schwengel in der Glocke begann sich zu bewegen, und jetzt schlug er so heftig gegen das Metall, daß Heinz vor Schrecken bald die Lampe hätte fallen lassen,
Wolitische Nachrichten.
Se. Majestät der Kaiser besichtigte am Freitag Vormittag auf dem Bornstedter Felde die drei Bataillone des ersten Garde-RegimentS zu Fuß. Der Fürst von Hohenzollern, der Prinz Rupprecht von Bayern, der Erbprinz von Meiningen, der Erbprinz von Hohenzollern mit Gemahlin, viele fremde Officiere und eine glänzende Suite wohnten der Besichtigung bei. Zum Schlüsse fand eine Gefechtsübung im Feuer statt, zu welcher das Garde • Husaren - Regiment und das Regiment der GardeS du Corps durch Alarmirung berbet- gerufen waren. Nach der Uebung richtete Se. Majestät eine kurze Ansprache an das 1. Garde« Regiment, dessen Oberst von Pleffen ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser auSbrachte, in welche- das Regiment begeistert einstimmte. Se. Majestät ritt mit den genannten Fürstlichkeiten an der Spitze des Regiments in die Stadt zurück und nach der Kaserne des Regiments.
Berlin, 3. Mai. Während der heutigen Morgenstunden verblieb Se. Majestät der Kaiser zunächst in seinem Arbeitszimmer im Königlichen Stadtschlosse und erledigte Regierungsavgelegen« heilen. Am Vormittage um 9’/4 Uhr stieg der Kaiser mit den Herren seiner nächsten Umgebung auf dem inneren Hofe des Stadtschloffes zu Pferde und begab sich darauf nach dem Bornstedter Felde, woselbst derselbe umgeben von einer zahlreichen Generalität und vielen anderen höheren Officieren sowie auch dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen und dem Prinzen Rupprecht von Bayern und anderen Fürstlichkeiten, den Militär-Be« vollmächtigten und den resp. Vorgesetzten rc. da- Lehr«Infanterie - Bataillon besichtigte. — Nach ; dem Schluß der Besichtigung und dem Vorbeimarsch nahm der Kaiser sofort einige Meldungen entgegen und entsprach alsdann einer Einladung des OfficterS-Corps des Lehr - Infanterie • Bataillons zu einer Frühstückstafel. — Am Nachmittage gegen 1 Uhr begab der Kaiser sich mit seiner Begleitung nach der Station Wildpark vom Neuen PalaiS aus und trat von dort aus mittels SonderzuaeS um 1 Uhr über Biederitz pp. und Leipzig die Reise nach Altenburg an.
Altenburg, 3. Mai. Se. Majestät der Kaiser traf Nachmittags 5«/, Uhr hier ein und wurde am Bahnhöfe, auf welchem eine Ehren« compagnie ausgestellt war und wo auch die Behörden zum Empfange anwesend waren, von dem Herzog, sowie den Prinzen Albert und Ernst auf das Herzlichste begrüßt. Bei der Einfahrt in die festlich geschmückte Stadt brächte die dicht gedrängte Menschenmenge Sr. Majestät enthusiastische Ovationen dar.
Die Ankunft unseres Kaisers in Christiania soll definitiv zum 5. Juli zu erwarten stehen.
Dem Bundesrath ist eine Vorlage zugegangen, durch welche, wie eS heißt, die FriedenS« stärke des Heeres für die nächsten vier Jahre verändert werden soll. Die Novelle zur Gewerbeordnung wird der Reichstag bet seinem Zusammentritt vorfinden. Der BundeSrath hat mehrfache Veränderungen vorgenommen, u. A., wie berichtet wurde, in Bezug auf die Ahndung des ContractsbrucheS.
DaS Herz des jungen Arztes drohte still zu stehen. War es ein neuer Kobold, mit dem ihn das Glück narren wollte? Vom Thurm schlug es Mitternacht. Hatte wieder ein Bewohner deS Hauses den Schlüssel vergeffen?
Heinz rührte sich nicht von der Stelle; unverwandt sah er zu der Glocke empor, die sich nach kurzer Zeit wieder zu rühren begann.
„Meinetwegen," murmelte resignirt der junge Arzt, „mag das Glück mich abermals narren."
Ruhig schritt er in das Wohnzimmer zurück und setzte die Lampe auf den Tisch. Zögernd nahte er sich sodann dem Fenster, daS er langsam öffnete.
„Bedarf Jemand meiner ärztlichen Hilfe ?" rief er vorsichtig hinab, um sofort zu erfahren, ob eine neue Täuschung seiner harrte.
Es war die Schlossersfrau von gegenüber. Das Unwohlsein ihres Mannes hatte sich rasch verschlimmert. Er fieberte und phantasirte. Frau Jobst sprach den Arzt um seine Hilfe an und bat ihn, möglichst bald zu kommen.
„Da hätte ich nun endlich einen Patienten," sagte Heinz zu sich, als er vom Fenster zurücktrat. „Ich werde in der Nacht gerufen und stehe vor dem ersehnten Ziele. Aber vollkommen ist da- mir widerfahrene Glück doch nicht. Muß der Kranke gerade jener Jobst sein, der meinem Schwiegervater in spe so arg mitgespielt haben soll. Ich meines Theils bin von der Unschuld dieses Mannes überzeugt. (F. f.)