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ttsftlitr Kreisdliitt.

Mit wöchentlicher chratit-Meilage „IllnSrirte« Nnteryallnngrklatt".__________

Nr. 45.

Sonnabend den 19. April

1890.

Amtliche«.

Bekanntmachung betreffend die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr 1. April 1888/89.

Nachdem die vorbezeichnete von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse zu Cassel aufgestellte Rechnung geprüft, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Entlastung von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:

Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben bet der Elementarlehrer-Wtttwen- und Waisenkasse des Regierungs­bezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1888/89.

Bezug auf meine Verfügung vom 28. August v. Js. A. II. 7039, mit dem Ersuchen, die Ortspolizei» behördeu Ihres Kreises entsprechend zu bescheiden. Der Regieruugs-Präsident. Rothe.

An die Königlichen Landrathe des Bezirks.

A. II. 2698.

*

*

Soll

§ 8

K«K

«S

Dagegen ist

8

CD , «

K

051

Gegenstand,

L?

7311

13

165397

5830-

7483'97

1621370

198'—

7311 iq ^3499 671

I.

21791

28

21791

28

955

20836

27912

27912

217

28129

11a. II b. III.

22456

300

8965101

22456

135

22321

IV.

86

300

86,

9

78290

14

87255 24 16439 90

128b,

30986

102407 14

3392 18200- 59206 98

849,24

3392

18200 -

59206 98

84924

11461

07

860

7490-

62579

25'32 107101- 70668 05

223 45

I. n. m. IV.

7829014 782901411461107;

8124,39 81626 82

Ein nähme.

Bestand nach der vorigen Rechnung . . .

Antritts- und Gehalts- verbesserungsgelder .

Kopitalzinsen . . . .

Jahresbeiträge'd. Soffen» Mitglieder . . . .

Jahresbeiträge der Ge­meinden .....

Sonstige Einnahmen Zufchußausd.Staatskasse Summa der Einnahme

Ausgabe.

Verwaltungskosten . . Zur Anlegung als Kapital Tensionen..... Sonstige Ausgaben . .

Summa der Ausgabe

Mit der Einnahme ver> glichen bleibt Bestand

7311

1!

12450 531

20836 28

28114

11049

20

22321 -

30986

91343;-

14

15

11064

2532

10710

70668

05

45

8162682

971618||

14

*

Hersfeld, den 16. April 1890.

Wird den Herren Ortspolizeiverwalteru des Kreises mit Bezug aus mein Ausschreiben vom 12. September v. I. Nr. 8547, Kreisblatt Nr. 111, zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt. 3585. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 16. April 1890.

Die Herren Bürgermeister zu Kleinensee, Widdershausen, Letmbach, Heringen, LeugerS und Philippsthal mache ich, unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 25. April 1884 Nr. 5384 — abgedruckt M Kreisblatt Nr. 51 — darauf aufmerksam, daß am 1. Mai d. J. die Begehung der Landesgrenze stattzufinden hat. 3577. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, deu 16. April 1890.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises gehen in den nächsten Tagen die nach den festgesetzten Unikaten berichtigten zweiten Ausfertigungen der Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten pro II. Semester 1889/90 mit der Auflage zu, die Ab» gäuge nach Zeit und Betrag in deu Klassensteuer» rollen vom abgelaufenen Steuerjahre zu notiren, und hiernach die qu. Listen in der Repofttur aufzubewahren.

3561. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Schleinitz.

Cassel, den 81. März

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. O p i tz.

Berlin, den 27. März 1890.

Zur Beseitigung der Zweifel, die nach Euer Hochwohlgeboren gefälligen Berichte vom 17. Dezember v. Js. bei Auslegung der Bestimmung meines Erlasses vom 19. August v. Js. (B. 3291) darüber entstanden sind, unter welchen Umständen die den Ortspolizeibehörden angemeldeten Außer- betriebsstellungen von Dampf-Dreschmaschinen die Nichtanrechnung der StillstandSdauer bei Be­messung der Revisionsperiode bedingen, bestimme ich, daß die Stillstände von Dampf-Dreschmaschinen als „Außerbetriebsetzungen- nur dann zu berück­sichtigen sind, wenn der angemeldete Stillstand auf eine erheblich längere Zeitdauer als Jahresfrist sich erstreckt. Nur in diesem Falle kann die Zeit deS Stillstandes von der Revisions- frist in Abzug gebracht und eventuell von der Vornahme der regelmäßigen Revision der be­treffenden Kessel ausnahmsweise abgesehen werden; jedoch ist eS rathsam, nach jedem längeren Still- stand vor der Wiederinbetriebnahme der Loco- mobile eine innere Kesselrevision vornehmen zu lassen.

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die betheiligten Königlichen Behörden des dortigen Verwaltungsbezirks hiernach gefälligst mit An­weisung zu versehen.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: gez. Magdeburg.

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Dr. von Heydebrand und der Lasa Hoch­wohlgeboren zu Königsberg.

* * *

Abschrift übersende ich Euer Hochwohlgeboren mit Bezug auf meinen Erlaß vom 19. August v. I. zur gefälligen Kenntnißnahme und gleichen Beachtung.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: gez. Magdeburg.

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Rothe Hochwohlgeboren zu Cassel. B. 1604.

* « *

Cassel, den 3. April 1890.

Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren mit

spräche.

In der Monatsschrift für deutsche Beamte ist ein Vortrag veröffentlicht worden, den der Regierungspräsident Rothe im Caffeler Beamtenverein über den Kanzleistil gehalten hat. Die geistvollen Betrachtungen, welche der Vortrag über die Schwächen des Kanzleistils, seine Wett» schweifigkeit, seine übertriebene Höflichkett, seinen Reichthum an überflüssigen und selbst sprach­widrigen Wörtern enthält, berühren in vielen Punkten Mißbrauche, die überhaupt in der Schriftsprache namentlich unter dem Einflüsse der Zeitungsdeutsch aufgekommen sind.

Die altpreußische Regterungs-Jnstruction von 1817, selbst ein Muster der Amtssprache, stellt die Regel auf: „Berichte sollen gründlich, klar, bestimmt und erschöpfend, aber auch möglichst kurz und gedrängt, ohne unnütze Worlüber« füllung und Weitschweifigkeit abgefaßt werden.- Diese Vorschrift, die gegenwärtig fast nur von den Militärbehörden beobachtet wird, darf für die allgemeine Schriftsprache natürlich nur in den» jentgen Fällen Geltung beanspruchen, in denen es sich um einfache Unterrichtung des LeserS handelt. Eine Hauptfehlerquelle liegt dann häufig in der Absicht, möglichst deutlich sein zu wollen. So verführt z. B. das Bedürfniß, bei Bezeichnung eines Gegenstandes, von dem schon die Rede gewesen ist, dies dem Leser immer wieder vorzurücken, zu der Anwendung von Zu» sätzen wie: der die das gedachte, genannte,