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Htrsskl-kl Kreisbliitt.

________Mit Wöchentlicher Kraiis-Aellage «Illustrirtes Zluterhalluugrblatk".__________

M 34. Sonnabend den 22. März 1890.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Hersfeld, den 1. März 1890.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz - Ge­schäfts für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 14. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Ana, Biedebach, BingarteS, Eich- Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, HeeueS, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag den 15. April d. Js.

vo n Morgens präcis 7 Uhr ab

* Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden ObergeiS, Oberhaun, Oberrode, PeterS- verg, Retlos, Robrbach, Roßbach, Rotensee, Steglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allen» darf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten» bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 16. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, KruSpis, Mengshausen, Niederjossa, Reckerode, Retmboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Frtedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 17. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirkes Schenk- lengsfeld.

Freitag den 18. April d. Js.

von Mo rgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classiftcation derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz» Reserve, sowie auSgebildete Landsturmpflichtige , deS zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, | gewerblicher oder Familien Verhältnisse eine « Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu - den Fahnen beanspruchen wollen. (§. 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)

Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher, im hiesige« städtischen Rathhause vor- genommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises - selbstverständlich auch die Herren Gutsvorsteher werden ange­wiesen:

1) Ne militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1870 ge« borenen, soweit sie nicht bereits in das Mtlitair eingestellt sind oder einen Aus» stand erhalten haben,

b- die in den Jahren 1869, 1868, 1867 oder früher geborenen, welche in den

Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählich geblieben, oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militatrverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vor» zuladen.

2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse Befreiung vom Militatrdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls einfinden,

3) in den Terminen sich persönlich einzu- finden, oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist.

4) für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

MilitairPflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht er» scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumn in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Mili- tairdienst als unsichere Heeres­pflichtige erfolgen.

Reklamationen Militairpflichtiger um Zu­rückstellung bezwse Befreiung vom Mtlitairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bet dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vor- räthigen, Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejenigen Personen, (Eltern, Geschwisterrc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militair- dienst beansprucht wird, im Musterungs­termine mit^u erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 30. März d. Js. an mich einzureichen.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichenAt- testen sind ebenwohl bis zum 30. März d. JS. an mich einzureichen.

Die Herren Ortsvorstände rc. Haben Vorstehen­

des zu wiederholten Malen in ihren Ver­waltungsbezirken, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses ge­schehen, bis zum 5. April d. Js. hierher zu berichten.

2054. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch I e i n i tz.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Controlversamm- langen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Hersfeld II

Mittwoch, den 9. April 1896, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften auS den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk BingarteS, Metsebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Etchhof, HeeneS, Rohrbach, Tann und Hermannshof. Controlplatz: »Turnp latz am Hain."

2. Zu -perSseld I

Mittwoch, den 9. April 1890, Vormittag- 10 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Controlplatz: »Turnplatz am Hain."

3. Zu Unterhaun

Mittwoch, den 9. April 1890, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzhetm, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Steglos, Unterhaun und Wippershain.

4. Zu Obergeis

Donnerstag, den 10. April 1890, Vormittag-10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers­hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gitlersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

5. Zu Schenklengsfeld

Freitag, den 11. April 1890, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Aus­bach, Conrode, Dünkelrode, HillartShausen, Mal- komes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach,HtlmeS, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Uuterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6. Zu Heimboldshausen

Freitag, den 11. April 1890, Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengen­dorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heim­boldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lauten- Hausen, Letmbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, WolferS- Hausen und Unterneurode.

7. Zu Niederaula

Sonnabend, den 12. April 1890, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, GerS- dorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspts, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Retmboldshausen, Solms, Stärklos, Wtllingshattl und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Frühjahrs-Controlversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine-Reserve, Landwehr unh

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