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Httchldtr Brösblatt.

Mit wöchentlicher Krakir-Zteikage »Illustrirt« MuterHaltungrölatt".

Nr. 33. ~~ " Donnerstag den 20. Mrz " " H 1890.

Amtliches.

Hersfeld, den 13. März 1890.

Unter Hinweis auf die im Kreisblatt Nr. 28 veröffentlichte Allerhöchste Kabinetsordre vom 19. Februar d. I., welche die Verlockung von Land­bewohnern unter falschen Vorspiegelungen zur Auswanderung nach Brasilien bezw. das gemein­gefährliche Treiben der Auswanderungsagenten gm Gegenstände hat, mache ich die Herren rtsvorstände des Kreises behufs Belehrung der Betreffenden in jedem gegebenen einzelnen Falle insbesondere darauf aufmerksam, daß Dienstboten und ländliche Arbetter, welche ein Vertragsver­hältniß eingegangen sind, ohne Zustimmung der Dienstherrschaft und ohne gesetzmäßigen Grund vor Ablauf der Dienstzeit daS Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnitz nicht lösen können. Namentlich ist auch die unter den Menstboten und Arbeitern vielfach verbreitete Meinung, die unmittelbar bevorstehende Auswanderung biete ihnen die Möglichkeit, sich gegen alle nachtheiligen Folgen der Kontraktbrüchigkeit zu sichern, eine irrige. Aus Antrag des Arbeitgebers oder der Dienstherrschaft kann vielmehr durch Inanspruch­nahme deS betreffenden Gerichts nicht allein als­bald Bestrafung, sondern auch ohne Weiteres die Festnahme des wegen der geplanten Auswande­rung fluchtverdächttgen Arbeitnehmers erfolgen, und hierdurch einer Vertragsbrüchigkeit entgegen getreten werden. Auch steht der Dienstherrschaft in Folge des Vertragsbruchs der Anspruch auf Schadenersatz zu. Es kommt nur darauf an, den Weg zu bezeichnen, auf welchem die Voll­streckung des erst noch im Prozeßwege festzu- stellenden Anspruchs trotz der bevorstehenden Auswanderung des Schuldners rasch gesichert werden kann. Diesen Weg bietet das Gesetz im Arrest und dessen Vollstreckung. Wenn nämlich die Dienstherrschaft dem Amtsgericht die That­

Auf Irrwegen.

Original-Novelle von Claire Gerhard.

»Aber, Herr Oberst,"^ lächelte Nora, „Sie malen gleich in den düstersten Farben; ich würde mir eine ganz bestimmte Summe aussetzen und wenn ich diese verspielt, sofort aufhören. So viel Willenskraft traue ich mir schon zu."

»Ach, Kindchen, Sie reden leichtherzig von dem, was Sie noch nicht kennen. Mancher hat schon auf seine Willenskraft gepocht und unterlag doch bet der ersten Versuchung."

Nora erblaßte. Ach, wie recht hatte doch der Oberst und wie thöricht war sie, noch von Energie zu sprechen, da sie nicht einmal die Kraft gehabt, bedingungslos dem Geliebten zu vertrauen. Sie preßte die Hand auf das Herz und versenkte sich wieder in die alten, schmerzvollen Erinnerungen. Der Oberst jedoch, der ihre Bewegung nicht be- merkt, fuhr fort: „Ich habe noch kürzlich in Monte Carlo, wo ich mich einige Wochen aufhielt, die dämonischen Einwirkungen der Sptelleiden- schaft zu beobachten Gelegenheit gehabt. Monte Carlo ist ein Paradies, die Natur hat mit ver­schwenderischer Pracht diesen Erdenfleck aus- gestattet, aber die Menschen haben ihn zur Hölle gemacht.

Tag und Nacht, hört man in den Spielsälen das Rouge 6t uoir, sieht man dort vor Leiden­

sache des abgeschlossenen und noch laufenden I Dienstvertrages, das vorzeitige Verlassen des | Dienstes oder die Gefahr eines solchen Vertrags', bruchs und die Höhe des Schadens sowie die Maßregeln, durch welche der Arbeitnehmer seine Auswanderung vorbereitet hat, glaubhaft macht, so ist die Anordnung des Arrestes — und zwL des dinglichen, wenn pfändbare Sachen noch zu erreichen sind — d e s persönlichen, wenn die Fortschaffung derselben bereits stattgefunden hat, — begründet. C. P. O. §§. 796,798,800. - Hat die Glaubhaftmachung, oeren Mittel §. 266 C. P. O. angiebt, eine Lücke, so kann von der Dienstherrschaft Sicherheitsleistung für die dem Gegner drohenden Nachtheile angeboten werden, Und das Gericht kann nach Leistung der Sicher­heit trotz mangelnden Nachweises den Arrest anordnen. C. P. O. §. 801. Die Anordnung kann erfolgen und erfolgt regelmäßig, ohne daß der Gegner zuvor gehört ist, und sie ist in dem Augenblick, in welchem sie zugestellt wird, auch vollstreckbar.

Danach wird es für eine energische Herrschaft bezw. für die Vertretung derselben möglich sein, die Anordnung und Vollstreckung eines Arrestes in wenigen Stunden herbeizuführen.

Jeder zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände gelangende Fall von Kontraktbruch, welcher durch beabsichtigte Auswanderung hervorgerufen ist, sowie alle Werbeagitationen von unbekannten oder bekannten Personen sind unter Angabe der näheren Umstände zu meiner Kenntniß zu bringen.

2495. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

Hersfeld, den 12. März 1890.

AuS Anlaß eines Spectalfalles mache ich die Herren Bürgermeister des Kreises darauf auf­merksam, daß zu den öffentlichen Abgaben und Gefällen, von welchen der §. 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. April 1883, betreffend den Erlaß

schaft verzerrte Gesichter, gierige Hände, die nach dem Golde raffen. Es ist noch interessant, die Spieler zu beobachten, aber mich hat doch jedesmal ein Ekel ergriffen, wenn ich namentlich die Frauen sich in jener vergifteten Atmosphäre mit Lust bewegen sah. Da war vor allen ein Weib, schön, wie der leuchtende Sommertag, aber der­artig von der Leidenschaft zum Spiel ergriffen, daß man sie nur die Sptelhexe nannte. In ihrer Begleitung befand sich ein blasser, junger Franzose, man wußte nicht recht, ob er der Gatte oder Geliebte der Schönen war, aber er stand stets hinter ihr beim Spiele; ihm reichte sie mit zitternden Händen den Gewinn oder verlangte gebieterisch neues Gold von ihm, wenn sie ver loten hatte. Zuweilen streifte ihn dann ein Blitz ihrer Feueraugen, unter dem er erbebte, aber selten hörte man andre Worte zwischen ihnen fallen, als auf das Spiel bezügliche. Die schöne Frau war zum ersten Male in Monte Carlo, aber sie hatte sich dort sehr bald jenen Namen erworben, bin doch neugierig, waS einst aus ihr werden wird."

Der Oberst hatte ziemlich erregt seinen Bericht geschlossen und der Freiherr klopfte ihm jetzt lächelnd auf die Schulter und sagte: „Alter Freund, mir scheint, die Spielhexe hat es auch dir angethan! Du glühst ja noch, wenn du an sie denkst."

D?r Oberst schmunzelte vergnügt, er hatte die

polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertre- tungen spricht, nicht nur die an den Staat sondern auch die an die Gemeinden zu entrichten­den, also auch die nach §. 73 der Kurhessischen Gemeindeordnung vom 23. October 1834 zur Erhebung kommenden Verbrauchsauflagen gehören.

Die Festsetzung von Strafen wegen Ueber- tretung der Vorschriften über Erhebung derselben ist der Zuständigkeit der Polizeibehörden entzogen (8 2 des Gesetzes). Zu den Vorschriften über Erhebung der Abgaben aber gehören die nach §, 75 der Gemeinde-Ordnung erlassenen Sicherungs- maßregeln, deren Uebertretung auch dann, wenn daS geringere Strafmaß des Kurhessischen Ge­setzes vom 16. April 1846 (Kurh. G. S. S. 11) Anwendung findet, nicht der polizeilichen Straf- gewalt unterliegt.

Es müssen somit alle Anzeigen von Ueber- tretungen dieser Art an die Königliche Amts­anwaltschaft zur strusgerichtlichen Verfolgung abgegeben werden.

2251. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n t tz.

Hersfeld, den 15. März 1890.

Für den am 3. Juni 1874 geborenen Johannes Budesheim zu Friedewald,ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. 2607. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i u t tz.

Hersfeld, den 18. März 1890.

Den Herren Ortsvorstäuden des Kreises gehen in den nächsten Tagen die Benachrichtigungen über die Gewerbesteuer-Veranlagung pro 1890/91 behufs Aushändigung derselben an die betreffen­den Gewerbetreibenden zu.

Bis spätestens zum 26. März d. I. erwarte

leicht verzeihliche Schwäche, gern für jünger gehalten zu werden, als er war, und besonders noch im Besitze eines leicht entzündbaren Herzens zu gelten. Dann wurde er aber schnell ernst und sagte: „So ganz unrecht haft du utcht, Liebster, aber größer, als meine Neigung zu der Unbekannten, war mein Schmerz, ein so schönes Menschenkind rettungslos dem bösesten der Uebel verfallen zu sehen. Donner und Doria! ich hätte sie am liebsten von dem grünen Tische unv von der Seite des stets überaus höflichen, mir aber unausstehlichen Franzosen, der ihr böser Dämon zu sein schien, sortgesührt!"

„Was sie dir wahrscheinlich aber wenig gedankt hätte," lachte der Freiherr.

„Mag sein, jedenfalls aber, Elfchen, hoffe ich, Sie mit dieser kleinen Schilderung von Ihrem Wunsche bekehrt zu sehen. Und nun kommen Sie, mein Kind, es wird hier zu kühl für Sie und mein Magen verlangt schon nach einer rechten Stärkung."

An einem der nächsten Tage saß Nora mit ihrer Mutter und dem Obersten in dem Lesesaale, in dem eine angenehme kühle Temperatur herrschte. Während die beiden andern eifrig lasen, hielt das junge Mädchen zwar eine Berliner Zeitung in den Händen, aber es lauschte mehr den Klängen, die aus dem nahen Musikzimmer herübertönten. Eine weiche Altstimme sang das Mendelssohnsche Lied: »ES ist bestimmt in Gottes Rath" unh