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Nr. 31. Sonnabend den 15. Alarz My.

Amtlich«

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Hersfeld, den 10. März 1890.

Am Sonnabend den 29. März d. J. Vor­mittags 9 Uhr findet im Saale des hiesigen Rathhauses eine Kreistagssitzung statt.

Tagesordnung:

1) Beschlußfassung über die Verwendung des dem hiesigen Kreise aus den landwirthschaft- lichen Zöllen überwiesenen Betrages pro 1888/89 und über die vorliegenden Unter­stützungsgesuche.

2) Feststellung des Kreishaushalts-Etats pro 1890/91.

8) Prüfung und Feststellung der von dem Kreis» ausschuffe revidirten und von der seitens des Kreistags in bessert Sitzung am 9. Oktober 1889 beauftragten Commission geprüften Kreiskassen-Rechnung pro 1888/89. (§. 87 der Kreisordnung vom 7. Juni 1885.)

4) Begutachtung des Nachtrags-Etats für die Gemeinde Bengendorf pro 1890 bezüglich der Unterhaltung der neu gebauten Wege­strecke Hönebach-Bengendorf innerhalb der Gemarkung Bengendorf.

5) Berathung über ein Schreiben des Herrn Landesdirektors betreffs des Ausbaues einer Bahnlinie zwischen Hersfeld-Treysa.

6) Wahl von je 7 Vertrauensmännern für den Ausschuß bei den Amtsgerichten Friedewald, Hersfeld, Niederaula und Schenklengsfeld zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen pro 1891 (Gerichtsverfassungsgesetz §. 40 R.-G.-S. S. 49 de 1877 und Ausführungs­gesetz 8- 35 G.-S. S. 257 de 1878.)

7) Wahl eines Beisitzers und zwei Stellver­tretern aus dem Arbeiterstande zum Schieds­gerichte auf Grund des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 betreffend die Unfallversicherung der im land- und forstwirthschaftlichen Betriebe beschäftigten Personen, an Stelle deS in Folge Ausloosung ausgeschiedenen Beisitzers Heinrich Berlet von Petersberg und der Stellvertreter Heinrich Herbst von Landershausen und Heinrich Schüler von Unterweisenborn.

8) Wahl zweier Mitglieder des Kreisausschusses an Stelle der ausgeloosten Herren Bürger­meister Braun zu Hersfeld und Gutsbesitzer Gliemeroth zu Wölfershausen. (8 91 der KreiSordnung)

J. A. Nr. 239. Der Königliche Landrath __Freiherr von Schleinitz.

~ HerSfeld, den 1. März 1890.

, Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Ge­schäfts für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag de« 14. April d. Js.

von Morge nSpräctS7Uhrab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershauseu Mit HälaanS, Aua, Biedebach, Bingartes, Etch- hof, Eitra, Friedlos, Gtttersdorf, HeeneS, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Dienstag de« 15. April d. Js.

von MorgenS Präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden ObergetS, Oberhaun, Oberrode, PeterS- Her-, ReUos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee,

Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Niederaula, Allen- darf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch de« 16. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjoffa, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harurode, Hetmboldshausen, Herfa, Heringen und Klejnensee.

Donnerstag den 17. April d. Js.

von Morgens präcis 7 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen

Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirkes Schenk- lengsfeld.

Freitag de« 18. April d. Js.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve, sowie ausgebildete Landsturmpflichttge des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher,

gewerblicher oder Familien - Verhältniffe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§. 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)

Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher, im hiesige« städtische« Rathhaufe vor« genomme«.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises selbstverständlich auch die Herren Hutsvorsteher werden ange-

1)

2)

3)

4)

die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1870 ge­borenen, soweit sie nicht bereits in daS Militair eingestellt sind oder einen Aus­stand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1869, 1868, 1867 oder früher geborenen, welche in den Ersatz - Geschäften des vorigen JahreS zurückgestellt, überzählich geblieben, oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vor- zuladen.

dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermin ebenfalls einfinden,

in den Terminen sich persönlich einzu- finden, oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist.

für die rechtzeitige Gestellung der Militair- Pflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Milttairpflichtige, welche ohne enüaendenEntschuldigungSgrund

scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im MusterungSlokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30Mark oder Haft bis zu3Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumn in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, svHn die alsbaldige Einziehung zum wtili- tairdienst als unsichere Heeres« Pflichtige erfolgen.

Reklawatione« Militatrpflichtiger um Zu- rückstellung bezwse Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve, um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vor- räthtgen, Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf eS nicht, da wie schon erwähnt diejenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militair-

dienst beansprucht wird, im Musterungs- termtne mit^u erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, beffen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 30. März d. Js. a« mich einzureiche«.

Milttairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichenAt- testen sind ebenwohl bis zum 30. März d. JS. an mich einzuretchen.

Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehen­des zu wiederholten Malen in ihren Ver» waltungsbezirken, insbesondere den gestellungs' Pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu laffen, und daß dieses ge« schehen, btS zum 5. April d. Js. hierher zu berichten.

2054. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld den 13. März 1890.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des KreiseS, welche mit Einreichung der Klassensteuer- Zu- und AbgangSlisten der Stufen 312 sowie ver Zugangslisten der Stufen 1 und 2 im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 17. b. M ts. bei Meidung von 5 Mark Strafe erinnert.

I. Nr. 2527. Der Königliche Laudrath Freiherr von Schleinitz.

~ Hersfeld, den 11^ärz 1890?

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt­machung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hterdvrch die Ortsvorstände des Kreises