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Herchli>kl Kreisblett.

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Nr. 19. Sonnabend den 15. Februar 1890.

Amtliches.

Berlin, den 29. Januar 1890.

Euer Excellenz verfehlen wir nicht in Gemäß« heit der seitens des Herrn Ministers des Innern ergangenen Verfügung vom 28. November 1889 betreffend die dem Evangelisch kirchlichen Hilfs- Verein bewilligte Hauscollecte ergebenst zu benachrichtigen, daß für den Consistorialbezirk Cassel dem Vorsitzenden unseres Zweigvereins, dem Herrn General-Superintendenten Lohr in Cassel die Veranstaltung der Collecte übertragen ist und bitten wir, denselben beziehungsweise das von demselben mit der Ausführung der Samm- lung beauftragte, Euer Excellenz zu benennende Vorstandsmitglied mit der erforderlichen Legiti­mation geneigtest versehen zu wollen.

Der Engere Ausschuß

des Evangelisch kirchlichen HilfsvereinS. gez. v. L u e tz o w.

An Se. Excellenz Herrn Mer - Präsident, Staatsminister Graf zu Eulenburg Cassel.

* * *

Cassel, den 31. Januar 1890.

U. an den Königlichen Regierungs-Präsidenten

Herrn Rothe Hüchwohlgeboren hier unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 4. Dezember v. Js. Nr. 6381 zur gefälligen wetteren Veranlassung.

Nr. 5421- Der Ober-Präsident.

gez. Graf zu Eulen bürg.

Cassel,*den 4. Februar 1890.

Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren rc. in Verfolg meiner Verfügung vom 10. Dezember v. I. A. II. 9763 zur gefälligen weiteren Veran­lassung.

Der Regierungs-Präsident.

I. V.: Schwarzenberg.

An sämmtliche Königliche Landräthe des Regierungsbezirks und den Königlichen Polizei- Director hier. A. II. 930.

* „ *

Auf Irrmegen.

Original-Novelle von Claire Gerhard.

(Fortsetzung.)

Die weiteren Pausen gaben Waiden und Nora keine Gelegenheit, allein miteinander zu sprechen, sie mußten sich den Eltern und zahllosen Bekannten widmen und sich zur Behandlung gleichgültiger Dinge zwingen.

Im ferneren Verlaufe der Darstellung vergaß Nora ein wenig ihren jungen Kummer und nahm lebhaften Theil an dem Leive, das sich dort auf der Bühne so tragisch erfüllte. Mit thränen- überströmtem Antlitz hörte sie jene ergreifenden Worte Lohengrins: „O Elsa, was hast du mir angethan?- Mit bebendem Herzen empfand sie mit Elsa das Weh des Schetdens, und als der Schwanenritter auf der blauen Fluth entschwand und sein Weib todt niederstürzte, fühlte Nora tief, daß dies Ende die einzig mögliche Lösung für jene Unglückliche war.

Wie aus einem schweren Traume erwachte sie, alS der Vorhang fiel und die jubelnde Menge immer von neuem die Darsteller rief. Fast willenlos ließ sie sich von ihrem Verlobten die schützenden Hüllen umlegen und athmete erst freier, glK der friste Luft^ ihre Muhen berührte.

Hersfeld, den 12. Februar 1890.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Be­zugnahme auf meine Verfügung vom 17. Dezem­ber v. I. Nr. 11848 (Kretsblatt Nr. 151) zur Kenntnißnahme mitgetheilt.

1378. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

Hersfeld, den 12. Februar 1890.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben alsbald auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt machen zu laffen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Stutenbesitzer zu bringen, daß die Königlichen Beschäler auf Station Hersfeld den 25. Februar d. I. und aufStation Philippsthal den 26. Februar d. J. eintreffen werden.

1384. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

Hersfeld, den U. Februar 1890.

Diejenigen Herren Standesbeamten des hiesigen Kreises, welche noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 6. März 1885 Nr. 2599 im Kretsblatt Nr. 30, Einreichung der Uebersicht über die Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1889 betreffend, im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 22. d. Mts. erinnert.

1458. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 20. Februar 1888, betreffend die Vorschriften über Aufnahme rc. von Geisteskranken in Privat- Jrrenanstalten, und vom 19. Januar 1888 über die Beaufsichtigung der letzteren, abgedruckt auf Seite 49/52 des Amtsblattes vom 7. März 1888, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß, daß die Herren Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, des Innern und der Justiz in Ergänzung der ange­führten Vorschriften mittelst Erlasses vom 7. Dezember v. I. (M. d. g- A. M. 8857, M. d.

Ein Wink des Freiherrn rief seine Equipage herbei und die beiden Paare legten in tiefem Schweigen den Weg nach dem Dernburgschen Palais zurück. Alle waren noch so ergriffen von der gewaltigen, tragischen Tondichtung, daß sie den Eindruck in ihrem Innern ausklingen ließen. In Noras großen Augen schimmerten blinkende Tropfen und im silbernen Scheine des Mondes sah ihr Antlitz elfenhaft zart und lieblich aus. Waldens Blick hing mit leidenschaftlicher Zärtlich­keit an diesen schönen Zügen, und als der Wagen hielt und er seine Schwiegereltern und Nora hinaufgelettet, preßte er die Holde stürmisch an sich und sie erwiderte seine Küsse mit zärtlicher Gluth. „Herbert, mein einzig Geliebter!• flüsterte sie immer wieder und dann zum Schluß: „Du kommst doch morgen früh? Du versprachst ja, mir den Thiergarten in seiner Frühlingspracht zu zeigen." Er nickte lächelnd Gewährung. „Gewiß, mein herzig Lieb, ich komme!" Noch eine Umarmung, ein Kuß, und er ging.

III.

Der Morgen brach in leuchtender Klarheit an, die Sonne schien warm und goldig und nur ein leiser Wind bewegte das junge Grün der Bäume. Asstischen Schritte? eilte Wilden, sobald er den

I. II. 15645, Just.-Min. I. 3924) Folgendes bestimmt haben:

Wenn ein Geisteskranker auf Veranlassung oder unter Zustimmung der zuständigen Gerichts­oder Ortspolizet-Behörde in einer Privat-Irren- anstatt untergebracht werden soll, bedarf es hierzu der Beibringung eines Attestes des Kreis- Phystkus oder Kreis-Wundarztes nach Maßgabe der Bestimmung unter I. 1. a. des Erlasses vom 19. Januar 1888 nicht. Den vorbezeichneten Behörden bleibt es alsdann überlassen, sich vorher die erforderliche Ueberzeugung von dem geisteskranken Zustande der betreffenden Person auch durch ein zuverlässiges Attest eines anderen approbirten Arztes zu verschaffen. Eine Abschrift dieses Attestes ist dem die Aufnahme des Kranken veranlassenden oder derselben zustimmenden Schreiben beizufügen.

Nach der solcher Art erfolgten Aufnahme eines Kranken in eine Privat-Jrrenanstalt bedarf es der in I. 1. c. des CrlaM angeordneten nachträglichem Untersuchung desselben durch den Kreisphysikus rc. nicht. -

Cassel, den 4. Januar 1890.

__Der Regierungs-Präsident. Rothe.

Berlin, den 8. Juli 1882.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als £otterie-@omtor, Lotterie-Einnahme oder Lotterie-Collecte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Collecteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassenlotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheillose für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit überstellen und ferner noch da­durch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinn-Abzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Gewinn­zahlung.

Vielfache gerichtliche Verurrheilungen von LooSantheilschein- Verkäufern haben herauSgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, aus welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine auSgeben, als der Umfang ihres LoosebesitzeS erlaubt, oder endlich indem sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

dringendsten Beruispflichten genügt, in daS Dernburgsche Palais. Er fand den Freiherrn und seine Gattin am Frühstücksttsche und er mußte sich zu ihnen setzen, um mit ihnen zu plaudern. Sein Schwiegervater war eine hohe, ehrwürdige Erscheinung, mit bereits ergrautem Haar und Bart; seine hellen, blauen Augen ver­mochten nur sanft zu blicken und er bot das Bild des vollkommensten Glückes. Das Schicksal hatte es stets gut mit ihm gemeint. Seine fröhlichen Kinderjahre hatte er auf dem Stammgute seiner Familie in der Mark verlebt; als Jüngling machte er Reisen durch Frankreich, England und Italien, dann kehrte er wieder zu den Seinen heim und blieb als einziger männlicher Sproß der freiherrlichen Familie der verwöhnte Liebling des großen, tochterreichen Hauses.

So kam es, daß er sich nie recht zur Thatkraft aufschwang, alles, was er bedurfte, trug ihm das Leben in verschwenderischer Fülle zu, seine Eltern sorgten für ihn noch lange, als er schon ein Mann war, nur zu einer Heirath konnten sie ihn nicht bewegen.

Als dieselben kurz nach einander starben, war er bereits vierzig Jahre alt, seine Schwestern waren sämmtlich verhetrathet und nun fühlte er sich grenzenlos vereinsamt in seinem prächtig