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Hersselttl Kreisbllitt.
__________Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage „Illuürirtes Auterhaltungsötatst'.__________
Nr. 84. Dienstag den 16. Juli 1889.
Amtliches.
Gesetz, betreffend Abänderungen des Gesetze- über die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und Watsenkassen für Elementarlehrer vom 22. Dezember 1869 (Gesetz-Samml. von 1870 S. 1). Vom 19, Juni 1889.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
Artikel 1.
Die jährlichen Beiträge sowie die Antrittsund Gehaltsverbesserungsgelder, welche auf Grund des §. 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 1869 über die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer (Gesetz Samml. von 1870 S. 1) bis zu den daselbst bestimmten Höchst- beträgen von den Lehrern an öffentlichen Schulen einschließlich der Emeriten an die nach den Vorschriften dieses Gesetzes beziehungsweise des Abänderungsgesetzes vom 24. Februar 1881 (Gesetz Samml. S. 41) eingerichteten Wittwen- und Waisenkassen für die Zeit vom 1. April 1889 ab statutenmäßig zu zahlen sind, werden nicht erhoben.
Artikel 2.
Von der Bestimmung in Artikel 1 sind die jährlichen Beiträge und Gehaltsverbcsserungs- gelder derjenigen Lehrer und Emeriten ausgeschlossen, welche als Staatsbeamte beziehungs weise pensionirte Staatsbeamte unter das Gesetz, betreffend die Fürsorge fü^ die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 20. Mai 1882 (Gesetz-Samml. S. 2.8) und unter das Gesetz, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 28. März 1888 (Gesetz-Samml. S. 48) fallen.
WaldsPmetterl'ing.
Erzählung von B. W a I d o w.
„ A (Fortsetzung.)
Und als nach geraumer Zeit die alte Kathi wieder in das Zimmer tritt, mit dem Bemerken, daß sie den fidelen Herrn schon wieder ordentlich auf seine Füße bringen werde, dafür aber nun auch wissen wolle, wo und wie Margarethe seltsamer Weise früher schon ihn kennen lernte, da Siebt ihr die Gefragte in unbefangener Heiterkeit gewünschte Auskunft, und erst bet Kathis Frage, ob das am Ende gar der sich bereits stgnaltsirte Herzenskönig sei, fliegt über ihre Züge ein ver- legeneS Roth, dem einige vorwurfsvolle Worte folgen.
In einem kleinen, freundlich auSgestatteten Gemach im oberen Stockwerk, das Kathi mit Hilfe einer Magd in aller Eile für die Fremden her- Senchtet. sagt indeß der Forstgehtlse den letzteren «Gute Nacht . Thalbergs Hand umschließt des jungen Weidmanns Rechte, währenddem er fragt: ^^^ °ls° ist die Nichte des Herrn OberiölsterS
»So istV enlgegnet der Gefragte höflich. »Fräulein von Felsek lautet ihr Name."
»Seifet — richtig! Konnte auf den Namen abfolut nicht kommen," meint Thalberg, Herrn Werner, welchem Doctor Salteld unter kurzen Dankesworten soeben auch Die Rechte drückt, noch eine» frohen Gruß entgegenuickend.
Artikel 3.
Diejenigen Lehrer an öffentlichen Schulen, einschließlich der Emeriten, welche Mitglieder einer der im Artikel 1 bezeichneten Kassen sind und nach dem 31. März 1889 in eine zur Pension aus der Staatskasse berechtigende Stelle des unmittelbaren Staatsdienstes eintreten, verlieren mit dem Eintritt in ein solches Amt die Berech tigung, Mitglieder der betreffenden Kasse zu bleiben.
Artikel 4.
Diejenigen Lehrer an öffentlichen Schulen, welche nach dem 31. März 1889 die Mitgliedschaft einer der im Artikel 1 bezeichneten Kassen erwerben und demnächst ihr Amt niederlegen, ohne daß sie mit Pension in den Ruhestand treten, oder welche demnächst ihres Amtes entsetzt werden, verlieren mit dem Ausscheiden aus dem Amte die Berechtigung, Mitglieder der betreffenden Kasse zu bleiben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigeuhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen $ Gegeben Neues Palais, den 19 Juni 1889.
(L 8.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. V. Boetlicher.
v. Maybach. Frhr. Lucius v. Ballhausen, v. Goßler. v Scholz. Herrfurth.
v. Schelling. v. Verdy.
§er§felD, den 12. JuU M9"
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des hiesigen Kreises werden daran erinnert, daß in diesem Monate die Gemeinde-Rechnungen pro 1888/89 ausgestellt werden müssen.
Bis zum 1. September d. Js. ist mir bericht- lich anzuzeigen, daß die fragliche Rechnung von dem Erheber aufgestellt und dem Gemeinderath eingereicht worden ist.
J. A 692. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
»Felsek" — wiederholt, nachdem der Weidmann das Gemach verlassen, auch Doctor Salfeld sinnend. »Dieser Name erinnert mich unwillkürlich eines Mannes, den ich seiner Tapferkeit und seines Muthes wegen hoch verehrte. Ihn deckt nun lange schon das Grab."
»Thu' mir den einzigen Gefallen. Freund, und werde jetzt nicht sentimental. Das könnte mir zu den abscheulichen Schmerzen — die Alte hat mich nämlich furchtbar hergenommen — gerade fehlen I Laß die Tobten ruhen und freue dich der Lebenden; hast wahrlich Ursache dazu. Denn von mir — dem momentanen Invaliden völlig abgerechnet, sind Die Leute unter diesem Dach doch prächtige Menschen, in erster Linie die kleine blonde Hexe, diese Margarethe. Meinst du nicht?"
»Ich pflichte dir vollständig bei und denke, daß ein ähnliches Wesen ohne Zweifel Heinrich Heine vorgeschwebt, als er sein herrliches »Du bist wie eine Blume so hold, so schön, so rein" gedichtet hat," ist Salfelds Antwort.
»Schwärmer, der du bist!" ruft Thalberg munter. »Doch, du magst recht behalten und wwst's begreift ch finden, daß ich zuweilen mich genöthigt sah, von diesen Märchenaugen, diesem lachenden Kindermund dir zu erzählen."
»Wunderbar, daß du dies Mädchen hier so unvermuthet w ederfandcjt, wo du's am wenigsten gedacht. Darfst dir in Wahrheit gratulieren zu dem Glück."
«Das ich in alter Freundschaft christlich mit dir
Hersfeld, den 12. Juli 1889.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hierdurch angewiesen, die nachstehend abgedruckte Polizei-Verordnung vom 30. November 1877 (Cfr. Amtsblatt S. 374) von Zeit zu Zeit in ihren Gemeindebezirken veröffentlichen zu lassen, und Ihrerseits die ebenfalls unten abgedruckte, noch in Kraft befindliche, Kurhesstsche Regierungsverordnung vom 3. Februar 1817 (Kurh. Ges.- Sammlung S. 16) betreffend die Anzeige ansteckender Krankheiten durch die Ortsvorstände, in vorkommenden Fällen genau zu beachten, wobei ich bemerke, daß besagte Anzeige, wie schon in meiner Verfügung vom 20. November 1876 Nr. 12041 und 12181 im Kreisblatt Nr. 95 erwähnt, an das Landrathsamt zu richten ist. 6400. Der Königliche Landrath
Freiherr v o n S ch l e i n t tz.
P o l i z e i - V r r o r d n u n g, betreffend die Verpflichtung zur Anzeige ansteckender und gemeingefährlicher Krankheiten. — Im Anschlüsse an die Verordnung vom 31. December 1828 (Kurhess. G. S. S. 65) wider die Verbreitung der Menschenblattern und an unsere Polizei-Verordnung vom 5. September 1873, betreffend Maßregeln wider die Verbreitung der Cholera (Amtsblatt S. 157) bestimmen wir hiermit auf Grund des §. 11 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 20. September 1867 und unter Hinweisung auf den § 327 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich für den Umfang unseres Verwaltungsbezirkes Folgendes:
§ 1. Haushaltungsvorstände und Aerzte, sobald sie innerhalb ihrer Haushaltung beziehungsweise in ihrer Praxis von dem Auftreten der im §. 2 genannten Krankheiten Kenntniß erlangt haben, sind verpflichtet, von jedem Dieser Krankheitsfälle alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden unmittelbar der Ortspoltzeibehörde unter An-
—»«^^«^—MIR . III ■ ■ IW.M» theile, altes Haus! Doch jetzt stelle deine Zimmer- promenade gütigst ein und leg' dich gleichfalls schlafen, Salseldchen. Ich sage dir, Die müden Knochen ruhen kostbar auf den Daunen und habe ich an Wünschen momentan nur drei auf Lager: Erstens, daß Frau Sonne morgen wieder lächeln mag, daß zweitens uns das Frühstück nicht dadurch versalzen wird, daß sich der morgen sichtbar werdende Hausherr als Wärwolf präsentiert, und drittens, daß ich nur vorübergehend das zweifelhafte Glück genießen möge, als Hinkeldet in diesem irdischen Jammerthal zu vegetieren. Und nun gute Nacht, mein weiser Salomo; hab' angenehmen Traum I"
.Wünsch' dir das Gleiche, gute Nacht!"
Bald senkt der Schlaf sich auf die müden Lider, indessen Sturm und Regen, die beiden eng Verbündeten, ihr Compagniegeschäft für diesmal schließen und allgemach ein heller Streif im Osten kündet, daß in erster Linie Nr. 1 Don ThalbergS Wünschen sich zweifellos erfüllen wird.----
Er muß heute übler Laune sein, der gute Oberförster Kraft, denn mit finsterem Blicke feiner Gattin gegenüber am FrühstückStische sitzend, stößt er die leere Taste mit Heiliger Bewegung fort, dankt kurz, als seine Frau Dieselbe wieder füllen will, und tritt ungeduldig an das Fenster.
»Wo das Sappermentsmädel nur heute wieder bleibt!" ruft er verdrießlich. »Ich kann es absolut nicht leiden, daß sie diese avfcheulicheu Morgen- promenade» so kvtsetzlich auszudeyueu sich gewöhnt."