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Itrsftlhtr Klklsbllltt.
__________Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage „Illustrirles Nutertzaltungsklatt".________•
Nr. 59. Sonnabend den 18. Mai 1889.
Amtliches. “ N-mm
Hersfeld, den 14. Mai 1889. *
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben ^ Gemeinde ^ oer
die in ihren resp. Gemeinden wohnhaften, hierunter B schaferei-Aufseher
näher bezeichneten Schäferei-Aufseher auf -^^v . .> '- „
Mittwoch den 22. Mai d. % A Rohrbach Hassenpflug, Joh.George
in das Geschäftslokal des Königlichen Land- l9 ™t*r dur^rmerster
SÄ! ^'"' W ^^'""g d.-,°lb°n, 60 %*„;,, UL^"L
Die unter lfd.Nr. 1 bis 30 aufgeführten Per- !«tS08
sonen haben um 9 Uhr, die von Nr. 31 bis S ^M" ^Äff^^Snn«»«
incl. 61 verzeichneten um 10 Uhr und die von lfd. 55 * Iandrock Conrad "^
°b um 1t Uhr Vormittags zu er- AUntergeis IcfeÄ
ort„kM^ 57 , Wenig, Johannes
^68. -d?m.Ä^ a!!^Ä?Äa. 58 Unterbaun Rüger, Jacob II.
Freiherr vonSchleinttz. 59Wtllingshain Steinert, Johannes
60 Wippershain Gilbert, Philipp
der zu verpflichtenden Schäferei-Aufseher 62 Ausbach Habn Peter
________________des Kreises.63 „ Pfromm, Peter £ Namen 65 Conrode Riebold, George
(Bpmpfnhp der 66 Dünkelrode Ringler, Heinrich
L Schäferei-Aufseber 67 Friedewald Saam, Heinrich II.
'DMserel./lUsfeyer. 68 , Saam, George
1 Allmershausen Apel, Conrad • ^,-^^Karl Wilhelm
2 Asbach Schneider, Adam «? A
«Smanf« SSf^S*’ DiLLLtd.
S« ' B«7«I,°- ?^--!a I«°-b, Peter
6 Friedlos Grebe, Andreas II. 7I
7 Gersdorf Schwalm, Dietrich 75 Heringen «chilf, Gewcge,
8 Giltersdorf Schade, Heinrich 77 " BSr
9 „ Schmidt, Johannes I. TL "
10 „ Schmidt, Johannes II. 7g "
11 Goßmannsrode Nuhn, Jacob ™ " A
12 Hattenbach Baron v. Lepel, Gutsbes. « ^m",,. ., §A' A">rg Heinrich
13 „ Lave, Wilbelm 81 Hillartshausen Hahn, George
14 : Schü-,GustL Z Kleinensee Johannes
15 „ Reuber. Johannes " o«rDt, Johannes
16 " Boß Heinrick III 84Lautenhausen jSeybert, Wilhelm
18 Holzheim Roll, Heinrich 86 Leimbach «Krumpf, Conrad
19 „ Mannß. Adam Ä » ^“^^ Johannes
20 Kemmerode Berk, Heinrich 88Lengers Thenne,Carl
21 Kerspenhausen Rössing, Adam ™ 7« = ^nf, F^M.^ ,
22 Kirchheim Schlabach, Wilhelm 8?^^^nnä"l
24 Z SchneL^Mnrich g - Reinhard, Johannes
25 Schönewald Conrad 93 „ Deißenrolh, Heinrich
26 Kleba Vm-vel Casva? 94 Philippsthal Kropp. Adam
27 Kohlhausen Bierschenk Unrich ÄM f MA V
28 Meckbach Fell, Heinrich 8ter 96Röhrigshof Riebold, Daniel
29 , Möller, Georae 97 Schenklengsfeld Sippel, Heinrich II.
30 ’ Becker. Ä2 98 * Manuel, Adam
31 Mecklar Prennbell Äiedrick 99 Wehrshausen Drude, Carl
M. SÄ^ }OOaiWert»auf«« 131»°, L°»r»d
33 „ (SimiÄ Nalpnlin 101 , Ruch, Conrad VI.
34 Mengshausen Könta Heinrich 10^ . Trieschmann, Conrad V.
35Nied?raula S ?£ 103 Polkenand, Johannes II.
36 „ Gremeback qDBanite8 104 Wölfershausen Reinhardt, Heinrich
37 Niederjossa StMberg?He°^ I05Wüstfeld Steinhauer, Johannes
38 , Stock, Jacob - '
39 , Steinberg, Jacob Hersfeld, den 16. Mai 1889.
40 Obergeis Opfer, Heinrich Höherer Verfügung zufolge soll in Anbetracht
41 , Hellwig, Johannes der durch vorgekommenes Herabstürzen von
42 „ Roll, Ferdinand Kirchenglocken herbeigeführten Unglücksfälle die
43Reckerode Klotzbach, Johannes Verwendung von Schulkindern zum Läuten der
44 , Schmidt, Adam Glocken beseitigt werden, und ergeht deshalb an
45 , Vaupel, Jacob diejenigen Herren Lehrer des Kreises, welche
46Reilos Klump, Heinrich noch als Küster das Läuten zu besorgen haben,
17 Reimboldshausen Bornemann, Daniel hierdurch die Weisung, jede mittelbare pder
I unmittelbare Einwirkung auf die Kinder, durch 1 welche sich letztere zur Uebernahme des Glocken- läutens veranlaßt finden könnten, in Zukunft unbedingt zu unterlassen.
Die Königlichen Herren Lokalschulinspectoren ersuche ich ergebenst, den Ihnen unterstellten Herren Lehrern entsprechende Eröffnung machen zu wollen.
3974. Der Königliche Landrath
_____________Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 16. Mai 1889.
Ich trete am 18ten d. M. einen sechswöchent- lichen Urlaub an, und ist Herr Kreisdeputirter Bürgermeister Braun von dem Herrn Regie» rungs-Präsidenten mit meiner Vertretung betraut worden.
4504. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinttz. Hersfeld, den 16. Mai 1889.
Nach § 5 (Absatz 3' des Ban-Unfall-Versiche- rungsgesetzes vom 11. Juli 1887 ist den Com- munalverbänden, öffentlichen Corporationen rc. das Recht eingeräumt worden, der Tiefbau- Berufsgenossenschaft als Mitglied beizutreten. Es ist zu diesem Zweck eine den Beitritt ausdrückende formelle Erklärung abzugeben, welche außerdem zugleich den Gegenstand (Wegebau 2c.) und die Art (Handbetrieb rc.) des Betriebes, sowie die jährlich durchschnittlich beschäftigte Personenzahl enthalten muß. Hinsichtlich der Ermittelung dieser Personenzahl wird bemerkt, daß auf je 300 im Jahre geleistete Tagesarbeitsschichten 1 Person zu rechnen ist. Die Communalverbände, öffentlichen Corporationen rc. können nach §. 4 Ziffer 3 a. a. O. die aus der Unfall-Versicherung entstehenden Kosten aber auch zu eigenen Lasten übernehmen, sofern sie hierzu durch die Landes-Centralbehörde für leistungsfähig erklärt werden.
Macht ein Communalverband rc. von dem Beitrittsrecht aus §. 5 (Absatz 3) a. a. O. keinen Gebrauch und wird sie auch von der Landes- Centralbehörde nicht für leistungsfähig erklärt zur eigenen Uebernahme der Unfalllasten, so erfolgt die Versicherung ohne Weiteres in Gemäß- heit der §§. 4 (Ziffer 4 Absatz 1) und 16 ff. a. a. O. bei der zu der Berufsgenossenschaft gehörigen Versicherungsanstalt und sind alsdann die im § 22 a. a. O. vorgeschriebenen monat- lichen Regiebaunachweisungen nach daselbst enthaltener näherer Bestimmung gehörigen Orts einzureichen.
Angesichts des Umstandes, daß Mitgliedern der Berufsgenossenschaft das Recht eingeräumt ist, an der Verwaltung der Genossenschaft selbst Theil zu nehmen, dürfte es sich empfehlen, dieser Art der Versicherung (§. 5 Absatz 3) vor der zuletzt angeführten den Vorzug zu geben, und da das Bauunfall'Versicherungsgesetz bereits mit dem 1. Januar 1888 in Kraft getreten ist, so ist es der Einfachheit halber am zweckmäßigsten den Beitritt als Mitglied zur Berufsgenossenschaft mit Wirkung schon vom 1. Januar v. Js. ab zu erklären, weil sonst nach der Bestimmung im §. 14 a. a. O. die Mitgliedschaft erst mit dem Tage des Beitritts beginnt und alsdann für die inzwischen verstrichene Zeit — vom 1. Januar 1888 ab gerechnet — dennoch die Versicherung nach §§. 4 (Ziffer 4 Absatz 1) und 16 ff. l. c. zu erfolgen hat und die im §. 22 ebenda vorgeschriebenen monatlichen Regiebaunachweisungen aufzustellen und einzureichen sind.
Die bei der Versicherungsanstalt der Tiefbau«!