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Itrsftlhtr Klklsbllltt.

__________Mit wöchentlicher Kratis-AeilageIllustrirles Nutertzaltungsklatt".________

Nr. 59. Sonnabend den 18. Mai 1889.

Amtliches. N-mm

Hersfeld, den 14. Mai 1889. *

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben ^ Gemeinde ^ oer

die in ihren resp. Gemeinden wohnhaften, hierunter B schaferei-Aufseher

näher bezeichneten Schäferei-Aufseher auf -^^v . .> '-

Mittwoch den 22. Mai d. % A Rohrbach Hassenpflug, Joh.George

in das Geschäftslokal des Königlichen Land- l9t*r dur^rmerster

! ^'"' W ^^'""g d.-,°lb°n, 60 %*;,, UL^"L

Die unter lfd.Nr. 1 bis 30 aufgeführten Per- !«tS08

sonen haben um 9 Uhr, die von Nr. 31 bis S ^M" ^Äff^^Snn«»«

incl. 61 verzeichneten um 10 Uhr und die von lfd. 55 * Iandrock Conrad "^

°b um 1t Uhr Vormittags zu er- AUntergeis IcfeÄ

ortkM^ 57 , Wenig, Johannes

^68. -d?m.Ä^ a!!^Ä?Äa. 58 Unterbaun Rüger, Jacob II.

Freiherr vonSchleinttz. 59Wtllingshain Steinert, Johannes

60 Wippershain Gilbert, Philipp

der zu verpflichtenden Schäferei-Aufseher 62 Ausbach Habn Peter

________________des Kreises.63 Pfromm, Peter £ Namen 65 Conrode Riebold, George

(Bpmpfnhp der 66 Dünkelrode Ringler, Heinrich

L Schäferei-Aufseber 67 Friedewald Saam, Heinrich II.

'DMserel./lUsfeyer. 68 , Saam, George

1 Allmershausen Apel, Conrad ^,-^^Karl Wilhelm

2 Asbach Schneider, Adam «? A

«Smanf« SSf^S* DiLLLtd.

S« ' B«7«I,°- ?^--!a I«°-b, Peter

6 Friedlos Grebe, Andreas II. 7I

7 Gersdorf Schwalm, Dietrich 75 Heringen «chilf, Gewcge,

8 Giltersdorf Schade, Heinrich 77 " BSr

9 Schmidt, Johannes I. TL "

10 Schmidt, Johannes II. 7g "

11 Goßmannsrode Nuhn, Jacob " A

12 Hattenbach Baron v. Lepel, Gutsbes. « ^m",,. ., §A' A">rg Heinrich

13 Lave, Wilbelm 81 Hillartshausen Hahn, George

14 : Schü-,GustL Z Kleinensee Johannes

15 Reuber. Johannes " o«rDt, Johannes

16 " Boß Heinrick III 84Lautenhausen jSeybert, Wilhelm

18 Holzheim Roll, Heinrich 86 Leimbach «Krumpf, Conrad

19 Mannß. Adam Ä » ^^^ Johannes

20 Kemmerode Berk, Heinrich 88Lengers Thenne,Carl

21 Kerspenhausen Rössing, Adam 7« = ^nf, F^M.^ ,

22 Kirchheim Schlabach, Wilhelm 8?^^^nnä"l

24 Z SchneL^Mnrich g - Reinhard, Johannes

25 Schönewald Conrad 93 Deißenrolh, Heinrich

26 Kleba Vm-vel Casva? 94 Philippsthal Kropp. Adam

27 Kohlhausen Bierschenk Unrich ÄM f MA V

28 Meckbach Fell, Heinrich 8ter 96Röhrigshof Riebold, Daniel

29 , Möller, Georae 97 Schenklengsfeld Sippel, Heinrich II.

30 Becker. Ä2 98 * Manuel, Adam

31 Mecklar Prennbell Äiedrick 99 Wehrshausen Drude, Carl

M.^ }OOaiWert»auf«« 131»°, L°»r»d

33 (SimiÄ Nalpnlin 101 , Ruch, Conrad VI.

34 Mengshausen Könta Heinrich 10^ . Trieschmann, Conrad V.

35Nied?raula S ?£ 103 Polkenand, Johannes II.

36 Gremeback qDBanite8 104 Wölfershausen Reinhardt, Heinrich

37 Niederjossa StMberg?He°^ I05Wüstfeld Steinhauer, Johannes

38 , Stock, Jacob - '

39 , Steinberg, Jacob Hersfeld, den 16. Mai 1889.

40 Obergeis Opfer, Heinrich Höherer Verfügung zufolge soll in Anbetracht

41 , Hellwig, Johannes der durch vorgekommenes Herabstürzen von

42 Roll, Ferdinand Kirchenglocken herbeigeführten Unglücksfälle die

43Reckerode Klotzbach, Johannes Verwendung von Schulkindern zum Läuten der

44 , Schmidt, Adam Glocken beseitigt werden, und ergeht deshalb an

45 , Vaupel, Jacob diejenigen Herren Lehrer des Kreises, welche

46Reilos Klump, Heinrich noch als Küster das Läuten zu besorgen haben,

17 Reimboldshausen Bornemann, Daniel hierdurch die Weisung, jede mittelbare pder

I unmittelbare Einwirkung auf die Kinder, durch 1 welche sich letztere zur Uebernahme des Glocken- läutens veranlaßt finden könnten, in Zukunft unbedingt zu unterlassen.

Die Königlichen Herren Lokalschulinspectoren ersuche ich ergebenst, den Ihnen unterstellten Herren Lehrern entsprechende Eröffnung machen zu wollen.

3974. Der Königliche Landrath

_____________Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 16. Mai 1889.

Ich trete am 18ten d. M. einen sechswöchent- lichen Urlaub an, und ist Herr Kreisdeputirter Bürgermeister Braun von dem Herrn Regie» rungs-Präsidenten mit meiner Vertretung betraut worden.

4504. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinttz. Hersfeld, den 16. Mai 1889.

Nach § 5 (Absatz 3' des Ban-Unfall-Versiche- rungsgesetzes vom 11. Juli 1887 ist den Com- munalverbänden, öffentlichen Corporationen rc. das Recht eingeräumt worden, der Tiefbau- Berufsgenossenschaft als Mitglied beizutreten. Es ist zu diesem Zweck eine den Beitritt aus­drückende formelle Erklärung abzugeben, welche außerdem zugleich den Gegenstand (Wege­bau 2c.) und die Art (Handbetrieb rc.) des Betriebes, sowie die jährlich durch­schnittlich beschäftigte Personenzahl enthalten muß. Hinsichtlich der Ermittelung dieser Per­sonenzahl wird bemerkt, daß auf je 300 im Jahre geleistete Tagesarbeitsschichten 1 Person zu rechnen ist. Die Communalverbände, öffentlichen Corporationen rc. können nach §. 4 Ziffer 3 a. a. O. die aus der Unfall-Versicherung entstehenden Kosten aber auch zu eigenen Lasten übernehmen, sofern sie hierzu durch die Landes-Centralbehörde für leistungsfähig erklärt werden.

Macht ein Communalverband rc. von dem Beitrittsrecht aus §. 5 (Absatz 3) a. a. O. keinen Gebrauch und wird sie auch von der Landes- Centralbehörde nicht für leistungsfähig erklärt zur eigenen Uebernahme der Unfalllasten, so erfolgt die Versicherung ohne Weiteres in Gemäß- heit der §§. 4 (Ziffer 4 Absatz 1) und 16 ff. a. a. O. bei der zu der Berufsgenossenschaft gehörigen Versicherungsanstalt und sind alsdann die im § 22 a. a. O. vorgeschriebenen monat- lichen Regiebaunachweisungen nach daselbst ent­haltener näherer Bestimmung gehörigen Orts einzureichen.

Angesichts des Umstandes, daß Mitgliedern der Berufsgenossenschaft das Recht eingeräumt ist, an der Verwaltung der Genossenschaft selbst Theil zu nehmen, dürfte es sich empfehlen, dieser Art der Versicherung (§. 5 Absatz 3) vor der zuletzt angeführten den Vorzug zu geben, und da das Bauunfall'Versicherungsgesetz bereits mit dem 1. Januar 1888 in Kraft getreten ist, so ist es der Einfachheit halber am zweckmäßigsten den Beitritt als Mitglied zur Berufsgenossenschaft mit Wirkung schon vom 1. Januar v. Js. ab zu erklären, weil sonst nach der Bestimmung im §. 14 a. a. O. die Mitgliedschaft erst mit dem Tage des Beitritts beginnt und alsdann für die inzwischen verstrichene Zeit vom 1. Januar 1888 ab gerechnet dennoch die Versicherung nach §§. 4 (Ziffer 4 Absatz 1) und 16 ff. l. c. zu erfolgen hat und die im §. 22 ebenda vorge­schriebenen monatlichen Regiebaunachweisungen aufzustellen und einzureichen sind.

Die bei der Versicherungsanstalt der Tiefbau«!