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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nbonnementipreir: vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exd.

Postausschlag.

Die ZnsertionSgriühren betragen für den Raum einer epaltgeile 10 Pfg^ im amtlichen Theile 16 Pf,. ReNamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren »ustrigen entsprechender Rabatt.

Hersfel-cr Kreisbilitt.

__________Mit wöchentlicher Hratis-AeilageIflugrirtes Unterhaltungsklatt".__________

Rr. 44. Donnerstag den 11. April 1889.

Bestellungen auf das Hersfelder KreisvLatt mit der wöchentlichen Gratis Beilage Jllustrirtes Unterhaltungsblatt" pro II. Quartal werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträ­gern und von der Expedition angenommen.

Amtlich»».

Hersfeld, den 9. April 1889.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises fordere ich hierdurch auf, bis spätestens zum 18. d. MtS. die in Ihren resp. Gemeinden vorhan­denen Schäferei-Aufseher, behufs Verpflichtung derselben, mir namhaft zu machen.

8408. Der Königliche Landrath _______________ Freiherr von Schleinitz._

Hersfeld, den 9. April 1889.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Einreichung der Klaffen- steuer-Rolle pro 1889/90 nebst der Offenlegungs-

Bekanntmachung.

betreffend die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr 1. April 1887/88.

Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier aufgestellte Rechnung geprüft, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Entlastung von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehen­dem mit:

Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungs­bezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1887/88.

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Dagegen ist

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86

I.

Ha. Ilb.

III.

IV.

V.

VI.

Einnahme.

Bestand aus der vorigen Rechnung .....

Antritts- und Gehaltsver befferungsgelder. . .

Kapitalzinsen . . . . Abgelegte Kapitalien . . Jahresbeiträge der Kassen- Mitglieder.....

Beiträge der Gemeinden. Sonstige Einnahme . . Zuschuß ausderStaatskasse Summa der Einnahme Ausgabe.

Berwaltungskosten Zur Anlegung als Kapital Pensionen..... Sonstige Ausgaben . .

Summa der Ausgabe

Mit der Einnahme ver' glichen bleibt Bestand '

10873

6122

20336

27839

22095

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12

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14394

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1750

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14

80289

7311

14

13

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. C a l l e n b er g.

t Der Neichszuschitß.

Al« der wichtigste Punkt des ganzen Alter«. und Juvali- »Erverstcherungsgesetze« ist neulich im Reichstage mit Recht

bescheinigung noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 14. d. Mts. bei Meidung von 3 M. Strafe erinnert.

3466. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Berzeichnitz

über das am 1. April 1889 bei Stürzung der dem Waisen hause zu Hersfeld gehörigen, in den 'hiesigen Gasthäusern rc. befindlichen, zum Einsammeln von Almosen bestimmten Armen­büchsen vorgefundene Aufkommen: Im Gasthauszum Deutschen Haus" 67 Pf. *zum Löwen" 47 Vorsaal des hiesigen Königlichen Amtsgerichts . . . . 1M. 72 zusammen 2 86

Der Waisenhausverwalter Adams.

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, am 9. April 1889.

Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

der Reichszuschutz bezeichnet worden. In Erwägung dessen, daß die großen Lasten, welche zur Erfüllung der Zwecke de« Gesetze« aufgebracht werden müssen, für die Arbeiter und besonders für die Arbeitgeber zu schwer zu tragen sein wur­

den, wenn sie sie allein an« ihren Mitteln aufzubriugeir hätten, hatte die Borlage in Aussicht genommen, den dritten Theil der Lasten auf die Schultern de« Reich« zu legen. Die Commission ist mit dem Prinzip des Reichszuschusses einver­standen gewesen und hat nur einen andern Zahlungsmodus ausfindig gemacht: statt daß der jährliche Bedarf an Renten vom Reich zu einem Drittel aufgebracht werden soll, ist für jede Rente ein feststehender gleichmäßiger Reichszuschutz von 50 Mark beschlossen worden. Die Frage der Höhe desselben ist vom Reichstage noch nicht entschieden, dagegen das Prinzip des Reichszuschusses selbst mit 164 gegen 92 Stimme» an­genommen worden.

Diese Frage hat zwei Seiten. Einmal eine finanzielle: wird das Reich überhaupt im Stande sein, solche Summen, wie sie im Lauf der Zeit nöthig werden, zu bezahlen? Im ersten Bersicherungsjahre werden nämlich hierfür 6 400 000 Mk., im zweiten 11700000 Mk., im sechsten 18 Millionen Mk. und, so allmählich weiter steigend bis zum 80. Jahre, 69 Millionen Mk. nöthig sein, mit welcher Ziffer der Beharrungs­zustand erreicht sein wird. Sodann ist eS eine Frage von ethischer und politischer Bedeutung: darf der Staat zum Besten nur eines Theil« der Bevölkerung, also ans Kosten vornehmlich de« übrigen Theils, große Summen ausgeben?

Da« Gesetz mürbe ohne den Reichszuschuß nicht möglich sein. Wollte man auf ihn verzichten, so würde die schon an sich, gegenüber «ndcr. &.;_sm mit großen WohlsahrwauS- gaben belastete deutsche Industrie in ihrer Eoncurrenzfahigkcit ernstlich gefährdet werden. Hierüber kann ein Zweifel nicht obwalten. Wenn trotzdem der Reichszuschutz vom Freisinn und einem Theil des Centrums bekämpft wird, so hat bic8 seinen Grund darin, daß diesen Parteien das Gesetz über­haupt zuwider ist. Man kann sich daher auch nicht wundern, daß beide Parteien ihre Argumente gegen das Gesetz haupt­sächlich aus der finanziellen und ethischen Bedeutung der ReichSzuschusseS hergeholt haben. Zunächst^ wurde von frei­sinniger Seite wie gewöhnlich behauptet, der Steuerzahler köune nicht mehr leisten, als er bisher geleistet habe, und daran wurde die Forderung geknüpft, ein Programm über die Auf­bringung der in Zukunft auf die Schultern des Reichs fallen­den Lasten aufzustellen. Natürlich hatte die Opposition auch sofort ihre Vermuthungen über ein solches Programm in der Hoffnung, daß sich daraus Mißstimmungen gegen das Reform- werk entwickeln könnten, und während Herr Rickert in Zu­kunft die indirekten Steuern, die er als eine Ueberlastung der Unvermögenden zu Gunsten der Vermögenden auögiebt, in'« Ungemcsiene anschwellen sieht, wittert Herr Windthorst in dem Gesetze nicht« Anderes, als die Absicht der Ein­führung des Tabakmonvpols! Bange machen gilt aber nicht, und namentlich nicht mit solchen Schreckgespenstern ohne Fleisch und Blut. Ihnen gegenüber wird man sich getrost auf den Standpunkt des Schatzsekretairs Frhrn. v. Maltzahn stellen müssen, welcher sagte: was nothwendig ist, muß aufgebracht werden, und hierzu wird es bei dem natürlichen Steigen der Einnahmen an« den indirekten Steuern anfangs keiner neuen Mittel bedürfen, während man es ruhig der Zukunft überlasten kann, wie sie das Reich in den Stand setzen will, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Aber die au« der finanziellen Bedeutung dc^Gesetze« eilt» nominellen Einwände sind doch nur kleine Sticheleien im Vergleich zu dem Einwände der Opposition, daß der Staat, daß die Gesammtheit der Bürger keine Opfer zur Förderung de« Wohl« der leidenden Klassen bringen dürfe. Man be­zeichnet das Prinzip des ReichSzuschusseS als socialdemokratisch, als einen Weg auf der fiiiefen Ebene des Umsturzes aller staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse, als einen Bruch mit allen staatlichen und speziell Hohenzollernschen Traditionen! Allerdings kommt in dem Reichszuschutz deutlicher wie bisher der volle Bruch mit der Auffassung des ManchesterthumS von den Ansgaben und dem Wesen des StaatS zum Aus­druck. Wir brechen mit den Anschauungen einer Jahr- hundert« falscher Entwickelung, welche dem Staate keinerlei Einwirkung auf die leiblichen und geistigen Interessen der Gesammtheit gestattete und die schönste Harmonie von dem Spiel der freien Kräfte erwartete. Wir waren, Dank jenem Grundsatz, in eine geradezu unheilvolle und gefährliche Ent­wickelung gerathen. Die Botschaft der großen Kaisers vom 17. November 1881 gebot ihr Halt, und allmählich ist da» Bewußtsein der auch für den Staat vorhandenen Pflicht deS praktischen Christenthum«, der Zusammenfassung aller Kräfte zur Heilung der gesellschaftlichen Schäden und zur besseren Fürsorge für die wirthschaftlich Schrvachcn in immer weitere Kreise gedrungen. Hiermit sind wir aber nicht aus eine schiefe Ebene gerathen, sondern zurückgekehrt zu den großen Traditionen des preußischen Königthum«, welches von jeher und inSbstondc« unter dem großen Friedrich wie unt{$