Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nbonnementipreir: vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exd.
Postausschlag.
Die ZnsertionSgriühren betragen für den Raum einer epaltgeile 10 Pfg^ im amtlichen Theile 16 Pf,. ReNamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren »ustrigen entsprechender Rabatt.
Hersfel-cr Kreisbilitt.
__________Mit wöchentlicher Hratis-Aeilage „Iflugrirtes Unterhaltungsklatt".__________
Rr. 44. Donnerstag den 11. April 1889.
Bestellungen auf das Hersfelder KreisvLatt mit der wöchentlichen Gratis Beilage „Jllustrirtes Unterhaltungsblatt" pro II. Quartal werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlich»».
Hersfeld, den 9. April 1889.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises fordere ich hierdurch auf, bis spätestens zum 18. d. MtS. die in Ihren resp. Gemeinden vorhandenen Schäferei-Aufseher, behufs Verpflichtung derselben, mir namhaft zu machen.
8408. Der Königliche Landrath _______________ Freiherr von Schleinitz._
Hersfeld, den 9. April 1889.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Einreichung der Klaffen- steuer-Rolle pro 1889/90 nebst der Offenlegungs-
Bekanntmachung.
betreffend die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr 1. April 1887/88.
Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier aufgestellte Rechnung geprüft, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Entlastung von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:
Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1887/88.
Soll
Dagegen ist
Q ®
Gegenstand.
JQ 5
<33
Ö
B ES
B
£
6
SK
<u
<5 es
es
es es ä
&
L
85
85
29
77
5
b
e^
^
e^t
10873
530
15
99
20
3086
19416
27135
22009
324
10873
3616
19416
27150
22009
324
99
20
85
85
29
77
4159
919
688
85
9
77
43
26
74
0!
—
—
10873
7775
20336
27839
22095
333
99
97
28
11
03
86
I.
Ha. Ilb.
III.
IV.
V.
VI.
Einnahme.
Bestand aus der vorigen Rechnung .....
Antritts- und Gehaltsver befferungsgelder. . .
Kapitalzinsen . . . . Abgelegte Kapitalien . . Jahresbeiträge der Kassen- Mitglieder.....
Beiträge der Gemeinden. Sonstige Einnahme . . Zuschuß ausderStaatskasse Summa der Einnahme Ausgabe.
Berwaltungskosten Zur Anlegung als Kapital Pensionen..... Sonstige Ausgaben . .
Summa der Ausgabe
Mit der Einnahme ver' glichen bleibt Bestand '
10873
6122
20336
27839
22095
333
99
28
11
03
86
1653
97
11419
125
19
71072
1130
18600
51835
406
76
70
12
94
83391
1130
18600
51960
406
95
70
12
94
5862
14394
29
47
1099
1750
353
20
89
89254
31 13850 66354
53
M
50
59
05
[.
II.
III.
IV.
87600
31 13850 66354
53
A
50
59
05
1653
97
12b
5a
71972
sei, de
Te
N
72097
28. M
76
ärz
14394
8191
1889.
47 W
6209
09
80289
14
80289
7311
14
13
—
—
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. C a l l e n b er g.
t Der Neichszuschitß.
Al« der wichtigste Punkt des ganzen Alter«. und Juvali- »Erverstcherungsgesetze« ist neulich im Reichstage mit Recht
bescheinigung noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 14. d. Mts. bei Meidung von 3 M. Strafe erinnert.
3466. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Berzeichnitz
über das am 1. April 1889 bei Stürzung der dem Waisen hause zu Hersfeld gehörigen, in den 'hiesigen Gasthäusern rc. befindlichen, zum Einsammeln von Almosen bestimmten Armenbüchsen vorgefundene Aufkommen: Im Gasthaus „zum Deutschen Haus" 67 Pf. „ * „zum Löwen" 47 „ „ Vorsaal des hiesigen Königlichen Amtsgerichts . . . . 1M. 72 „ zusammen 2 „ 86 „
Der Waisenhausverwalter Adams.
Wird veröffentlicht.
Hersfeld, am 9. April 1889.
Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
der Reichszuschutz bezeichnet worden. In Erwägung dessen, daß die großen Lasten, welche zur Erfüllung der Zwecke de« Gesetze« aufgebracht werden müssen, für die Arbeiter und besonders für die Arbeitgeber zu schwer zu tragen sein wur
den, wenn sie sie allein an« ihren Mitteln aufzubriugeir hätten, hatte die Borlage in Aussicht genommen, den dritten Theil der Lasten auf die Schultern de« Reich« zu legen. Die Commission ist mit dem Prinzip des Reichszuschusses einverstanden gewesen und hat nur einen andern Zahlungsmodus ausfindig gemacht: statt daß der jährliche Bedarf an Renten vom Reich zu einem Drittel aufgebracht werden soll, ist für jede Rente ein feststehender gleichmäßiger Reichszuschutz von 50 Mark beschlossen worden. Die Frage der Höhe desselben ist vom Reichstage noch nicht entschieden, dagegen das Prinzip des Reichszuschusses selbst mit 164 gegen 92 Stimme» angenommen worden.
Diese Frage hat zwei Seiten. Einmal eine finanzielle: wird das Reich überhaupt im Stande sein, solche Summen, wie sie im Lauf der Zeit nöthig werden, zu bezahlen? Im ersten Bersicherungsjahre werden nämlich hierfür 6 400 000 Mk., im zweiten 11700000 Mk., im sechsten 18 Millionen Mk. und, so allmählich weiter steigend bis zum 80. Jahre, 69 Millionen Mk. nöthig sein, mit welcher Ziffer der Beharrungszustand erreicht sein wird. Sodann ist eS eine Frage von ethischer und politischer Bedeutung: darf der Staat zum Besten nur eines Theil« der Bevölkerung, also ans Kosten vornehmlich de« übrigen Theils, große Summen ausgeben?
Da« Gesetz mürbe ohne den Reichszuschuß nicht möglich sein. Wollte man auf ihn verzichten, so würde die schon an sich, gegenüber «ndcr„. &.;_sm mit großen WohlsahrwauS- gaben belastete deutsche Industrie in ihrer Eoncurrenzfahigkcit ernstlich gefährdet werden. Hierüber kann ein Zweifel nicht obwalten. Wenn trotzdem der Reichszuschutz vom Freisinn und einem Theil des Centrums bekämpft wird, so hat bic8 seinen Grund darin, daß diesen Parteien das Gesetz überhaupt zuwider ist. Man kann sich daher auch nicht wundern, daß beide Parteien ihre Argumente gegen das Gesetz hauptsächlich aus der finanziellen und ethischen Bedeutung der ReichSzuschusseS hergeholt haben. Zunächst^ wurde von freisinniger Seite wie gewöhnlich behauptet, der Steuerzahler köune nicht mehr leisten, als er bisher geleistet habe, und daran wurde die Forderung geknüpft, ein Programm über die Aufbringung der in Zukunft auf die Schultern des Reichs fallenden Lasten aufzustellen. Natürlich hatte die Opposition auch sofort ihre Vermuthungen über ein solches Programm in der Hoffnung, daß sich daraus Mißstimmungen gegen das Reform- werk entwickeln könnten, und während Herr Rickert in Zukunft die indirekten Steuern, die er als eine Ueberlastung der Unvermögenden zu Gunsten der Vermögenden auögiebt, in'« Ungemcsiene anschwellen sieht, wittert Herr Windthorst in dem Gesetze nicht« Anderes, als die Absicht der Einführung des Tabakmonvpols! Bange machen gilt aber nicht, und namentlich nicht mit solchen Schreckgespenstern ohne Fleisch und Blut. Ihnen gegenüber wird man sich getrost auf den Standpunkt des Schatzsekretairs Frhrn. v. Maltzahn stellen müssen, welcher sagte: was nothwendig ist, muß aufgebracht werden, und hierzu wird es bei dem natürlichen Steigen der Einnahmen an« den indirekten Steuern anfangs keiner neuen Mittel bedürfen, während man es ruhig der Zukunft überlasten kann, wie sie das Reich in den Stand setzen will, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Aber die au« der finanziellen Bedeutung dc^Gesetze« eilt» nominellen Einwände sind doch nur kleine Sticheleien im Vergleich zu dem Einwände der Opposition, daß der Staat, daß die Gesammtheit der Bürger keine Opfer zur Förderung de« Wohl« der leidenden Klassen bringen dürfe. Man bezeichnet das Prinzip des ReichSzuschusseS als socialdemokratisch, als einen Weg auf der fiiiefen Ebene des Umsturzes aller staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse, als einen Bruch mit allen staatlichen und speziell Hohenzollernschen Traditionen! Allerdings kommt in dem Reichszuschutz deutlicher wie bisher der volle Bruch mit der Auffassung des ManchesterthumS von den Ansgaben und dem Wesen des StaatS zum Ausdruck. Wir brechen mit den Anschauungen einer Jahr- hundert« falscher Entwickelung, welche dem Staate keinerlei Einwirkung auf die leiblichen und geistigen Interessen der Gesammtheit gestattete und die schönste Harmonie von dem Spiel der freien Kräfte erwartete. Wir waren, Dank jenem Grundsatz, in eine geradezu unheilvolle und gefährliche Entwickelung gerathen. Die Botschaft der großen Kaisers vom 17. November 1881 gebot ihr Halt, und allmählich ist da» Bewußtsein der auch für den Staat vorhandenen Pflicht deS praktischen Christenthum«, der Zusammenfassung aller Kräfte zur Heilung der gesellschaftlichen Schäden und zur besseren Fürsorge für die wirthschaftlich Schrvachcn in immer weitere Kreise gedrungen. Hiermit sind wir aber nicht aus eine schiefe Ebene gerathen, sondern zurückgekehrt zu den großen Traditionen des preußischen Königthum«, welches von jeher und inSbstondc« unter dem großen Friedrich wie unt{$