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Hersskldkl KreiMett.
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Nr. 39. Sonnabend den 30. März 1889.
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Die Expedition.
Amtliches.
Cassel, den 16. März 1889.
Nach einem von dem Herrn Ober-Präsidenten mir mitgetheilten Schreiben des VerwaltungsAusschusses der Kaiser Wilhelms-Stiftung für Deutsche Invaliden vom 28. v. Mts. nehmen gegen alle Erwartung die bei der Stiftung eingehenden neuen Gesuche immer noch eher zu als ab, so daß ernstlich daraus Bedacht genommen werden muß, alle irgend vermeidbaren Ausgaben zu beseitigen.
Zu diesen ist vor Allem das unnütze Porto zu rechnen, das der Stiftung durch von den Bittstellern in großer Anzahl direkt, statt durch Vermittelung der Landraths-Aemter oder der Zweig- Vereine an den Verwaltungs-Ausschuß gerichtete, vielfach nicht einmal mit Beweisstücken versehene Gesuche erwächst.
Unter den Bittstellern befinden sich viele, die durch den letzten Feldzug in keiner Weise geschädigt sind, was oft erst nach mehrfachen Schriftwechsel mit den Behörden festzustellen ist, die also abgewiesen werden müssen, nachdem sie mehrfach unnützes Porlo veranlaßt haben.
Auch Invaliden oder Hinterbliebene von solchen aus den Feldzügen 1813/15, 1864 und 1866, für welche die Mittel der Stiftung überhaupt nicht bestimmt sind, wenden sich vielfach als Bittsteller hierher und ihre Abweisung verursacht ebenfalls unnützes Porto.
Schließlich befinden sich unter den Bittstellern sogar Personen, die bereits abgewiesen sind, und oft durch Winkelschreiber zu immer neuen Gesuchen angetrieben werden.
Abgesehen hiervon entstehen der Stiftung durch die direkt von den Bittstellern zugesandten Gesuche auch vermehrte Ausgaben für die Kanzlei und deren Beamte.
Zur dauernden Erfüllung der der Stiftung gestellten Aufgaben, zu denen auch zu rechnen ist, daß den durch den letzten Krieg nachgewiesener« maßen in ihrer Erwerbsfähigkeit Geschädigten mit zunehmendem Alter vermehrt geholfen wer- denkann, ist es nöthig der Stiftung jede unnütze Ausgabe zu ersparen. l|m dies zu erreichen,
ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren rc. ergebenst gefälligst darauf hinzuwirken, daß im Interesse des Vereins in jeder Hinsicht mit möglichster Sparsamkeit verfahren werde, insbesondere durch das Kreisblatt oder in sonst geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß
1. die Kaiser Wilhelms-Stiftung für deutsche Invaliden nur für Solche bestimmt ist, welche nachweisen können, daß sie durch ihre Einziehung 1870/71 in ihrer Erwerbsfähigkeit geschädigt worden sind,
2. begründete Gesuche an die Stiftung nur bet Ew. Hochwohlgeboren ec. oder dem nächsten Zweig • Verein zur Prüfung einzureichen stnd und
3. direkt an den Verwaltungs-Ausschuß der Kaiser Wilhelms-Stiftung gerichtete Gesuche, die nicht zuvor wie zu 2 geprüft und befürwortet sind, keine Berücksichtigung zu erwarten haben.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
An sämmtliche Königliche Landräthe des Bezirks, den Herrn Polizei-Direktor hierselbst.
* *
Hersfeld, den 27. März 1889.
Wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Unterstützungsgesuche unter Beifügung der nöthigen Beweisstücke entweder an mich oder „an den Vorstand des Provinzial- Vereins der Kaiser Wilhelmsstiftung für deutsche Invaliden zu Cassel" portofrei einzureichen sind.
3028. Der Königliche Landrath __Freiherr von Schleinitz.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs Kontrolversamm- lungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Niederaula
Montag den 8. April 1889, Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemme- rode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjoffa, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
2. Zu Hersfeld I
Dienstag den 9. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain."
3. Zu Unterhaun
Dienstag den 9. April 1889, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
4. Zu Hersfeld II
Mittwoch den 10. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für bk Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkoves, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: .Turnplatz am Hain."
5. Zu Obergcis
Donnerstag den 11. April 1889, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden All- merShausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und UntergeiS.
6. Zu Schenklengsfeld
Freitag den 12. April 1889, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Mal- komes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hil- mes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
7. Zu Heimboldshausen
Freitag den 12. April 1889, Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve- und Marinerecerve, Landwehr und Seewehr ersten Amaevors, der Ersatzreserve und Marineersatzreserve angehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, die zur Disposition der Truppen- theile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1877 eingetreten sind und deshalb bet den diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, stnd von der Frühjahrs-Kontrolversammlung dieses Jahres entbunden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversamm- lungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen wird disciplinarisch bestraft.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden Geböten»
4. Die Mannschaften haben den Militär-Paß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen. _ , ,
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden. Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält hat sich dennoch zu gestellen. r '
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der OrtS- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes sind ungültig und werden nicht angenommen.
Hersfeld, den 18. März 1889.
Königliches Bezirkskommando.
HerSfeld, den 19. März 1889.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorstehex