Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, NbonnementspreiS: vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl.
Postausschlag.
Die Jnsertionkgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. ReNamen die Zeile 20 Psg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Itrsfrlhtr ßreisdlitt.
Mit wöchentlicher Kratis-Weilage „Mustrirtes Nuterßaltuugskkatt".
Nr. 36. Sonnabend den 23. März 1889.
Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende
Hersfelder Kreisblatt
mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „JllustrirtcsUllterhaltungs-Blatt"
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das »Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gra» tis-Betlage „JUustrirtes Unteryaltungs- ) Matt" beträgt 1 Mark 40 Pf.
Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an biS 1. April gratis und franco zugesandt.
NM7 Inserate finden zweckentsprechende
> Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfennige.
Die Expedition.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversamm- lungen im Kreise HerSfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Niederanla
Montag den 8. April 1889, Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemme- rode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederanla, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
2. Zu Hersfeld I
Dienstag den 9. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain."
3. Zu Unterhaun
Dienstag den 9. April 1889, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und L Wippershain.
4. Zu Hersfeld II
Mittwoch den 10. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, U Gutsbezirk Oberode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Metfebach, Friedlos, Kalkoves, Reilos, Mecklar, Meckbach, GutSbezirk Eichhof, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshos.
Kontrolplatz: „Turnplatz am Hain."
5. Zu Obergeis
Donnerstag den 11. April 1889, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden All- mershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Obergeis, Reckerode, f Rotterterode und Untergeis.
6. Zu SchenklengSfeld
Freitag den 12. April 1889, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Aus- haH, Eonrode, Dünkelrode, HillaMhausen, Mal-
komes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hil- mes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengs- seid, Sckenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
7. Zu Heimboldshausen
Freitag den 12. April 1889, Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve- und Marinereserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marineersatzreserve angehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden ent« lassenen, die zur Disposition der Truppen- theile und Marinetheüe beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1877 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrolversammlung dieses Jahres entbunden.
2, Die Einberufung zu den Kontrolversamm- lungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen wird disciplinarisch bestraft.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen 2c. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militär-Paß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolver- sammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden. Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Ortsoder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes sind ungültig und werden nicht angenommen.
Hersfeld, den 18. März 1889.
Königliches Bezirkskommando.
* * *
Hersfeld, den 19. März 1889.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu wiederholten Malen veröffentlichen
und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Mannschaften bringen zu lassen.
2732 Der Königliche Landrath __Freiherr von Schleinitz.
Bekanntmachung.
Die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen betreffend.
Zum Schutz der Reichs - Telegraphenanlagen sind im Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 nachstehende Bestimmungen erlassen:
§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird Mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Gleichwohl sind die Reichs Telegraphenanlagen häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittels Steinwürfe 2C. ausgesetzt.
Derjenige, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen die Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, erhält in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark.
Cassel, den 6. März 1889.
Der Kaiserliche kommissarische Ober-Postdirektor: gez. Ziehlke.
Hersfeld, den 19. März 1889.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. Juni 1887 Nr. 6140, Kreisblatt Nr. 70, benachrichtige ich die Herren Ortsvorstände der Amtsgerichtsbezirke Schenklengs- f e l d u n d F r i e d e w a l d, daß zur Vornahme der technischen Revision der Maaße, Gewichte 2c. bei den Gewerbetreibenden in den betreffenden Gemeinden folgende Termine bestimmt worden sind: für die Gemeinden Wüstfeld Conrode
6.Maid.J.
Landershausen SchenklengSfeld Unterweisenborn Lampertsfeld Oberlengsfeld Wehrshausen Ransbach Philippsthal Nippe Röhrigshof Malkomes Schenksolz Motzfeld Hilmes Hillartshausen Ausbach Lautenhausen Gethsemane Unterneurode Friedewald mit Heiligenmühle u.
„
•f
„
„
M
i vom 8. Mai | d. I. ab.
115.MaidH. ) vom 17. Mai ab.
M
,,
| 24.Maid.J.
j27.Maid.J.
„
H
„
M
w
W
vom 29. Hermannshöf ' Mai ab.
Heimboldshausen 3;. Wqj d. H,