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Nr. 24.
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Amtliches.
Polizei-Berordnung, betreffend die Benutzung der Brücken mit eisernem Oberbau durch Fuhrwerke und Reiter. — Auf Grund der M 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30sten Juli 1883 (Gesetz- Samml. Seite 195 rc.) und der W. 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (Gesetz-Samml. Seite 1529) werden, mit Zustimmung des Bezirks - Ausschusses, für ven Rr- gierungs-Bezirk Cassel folgende Bestimmungen getroffen:
§. 1. Die in dem nachstehenden Verzeichnisse unter den Buchstaben A bis E aufgeführten Brücken dürfen von Fuhrwerken und Reitern nur in der daselbst angegebenen Weise benutzt werden.
Als „leichtes Fuhrwerk" sind alle Fuhrwerke bis zu einem Ladegewichte von höchstens 1500 kg anzusehen.
§. 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Vor- schriften werden mit Geldstrafen bis zu 20 Mark geahndet.
§. 3. Die gegenwärtige Polizei • Verordnung tritt nach Ablauf von vier Wochen von dem Tage ab in Kraft, an welchem das dieselbe enthaltende Stück des Amtsblattes ausgegeben worden ist.
Ituch und Segen.
Novelle von B. W a l d o w.
(Schluß.)
Der Vorhang ist gefallen; im Aukleidecabtnet ruht Marianne Frieder — denn sie ist es, die als Fräulein Sander draußen aus den Brettern wohlverdiente Lorbeeren geerntet — in den Armen einer jungen mitleidigen Künstlerin, während Onkel Brandt eifrig bemüht ist, die ©»läsen seines halb ohnmächtigen Lieblings mit einer stärkenden Essenz zu beleuchten.
Da wird ein Billet für die gefeierte Sängerin abgegeben; mit zitternden Händen entfernt dieselbe den Umschlag, die Augen gleiten mit fliegender Haft über die flüchtig geschriebenen Zeilen und mit dem lauten, jubelnden Ausschrei: „Er lebt, er ist hier!" raffte sie sich auf, um im nächsten Augenblick ihre Arme um den Hals des besorgten alten Mannes zu schlingen, welcher mit Staunen jeder ihrer Bewegungen gefolgt war.
Da tönte die Glocke deS Regisseurs; Marianne hob den zierlichen Kops von des Onkels Brust empor, drückte eilig einen Kuß aus die frischen Lippen ihrer Kollegin, und wieder stand sie draußen vor der Menge und wieder wurde sie mit Betsall begrüßt.
Doch waS kümmerte sie derselbe jetzt, mit der ganzen Kraft ihrer herrlichen Stimme sang sie jetzt nur noch für ihn, den Einen.
„Und ob bis wolle sie verhülle, Die Sonne bleibt am Himmel«,eltl
Sonnabend den 23. Februar
Mit diesem Zeitpunkte verlieren alle den vorstehenden Bestimmungen widersprechenden Polizei- Vorschriften ihre Gültigkeit.
§. 4. Bei neuerbauten Brücken mit eisernem Oberbau macht der Königliche Regierungs- Präsident bekannt, zu welcher der in dem nachstehenden Verzeichniß unterschiedenen fünf Classen sie gehören.
Auf solche Brücken finden die §§. 1, 2 dieser Polizei-Verordnung nach Ablauf von vier Wochen von dem Tage ab Anwendung, an welchem das die Bekanntmachung enthaltende Stück des Amtsblattes ausgegeben worden ist.
Verzeichniß
der Brücken mit eisernem Oberbau.
B. Von Fuhrwerken jeder Art und Reitern nur im Schritt zu überschreiten:
Kreis Hersfeld.
44) Brücke über den Geiß-Fluß in Station 13,5 der Bebra-Hersfelder-Straße.
45) Fluthbrücke in Station 0,9 der Hersfeld- Vachaer-Straße ■
46) Brücke über das wilde Wasser in Station 85,5 der Marburg-Hersfelder Straße.
47) Brücke über das Conroder Wasser in Schenklengsfeld in Station 5,6 -j- 40 des Landweges Malkomes-Schenklengsfeld.
48) Brücke über die Werra bei Lengers im Landwege Lengers-Wölfershausen.
49) Brücke über die Werra bei Heringen.
50) Brücke über die Werra bei Widdershausen. Cassel, am 19. October 1888.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Der Herr Ober-Präsident hat zu der von dem Pferdemarkt • Comitä zu Fritzlar beabsichtigten Verloosung von Pferden, Wagen, Fahr- und Reit-Requisiten 2c., im Gesammtwerthe von 14900 Mark, welche mit dem am 10. und 11.
Er waltet dort ein heil'ger Wille;
Nicht blindem Zufall dient die Welt!
Da« Buge, ewig rein und klar, Nimmt aller Wesen liebend wahr."
Das klang so innig, zuversichtlich, wie eS das Publikum noch selten hörte; die junge Sängerin hatte die Gunst der Menge im Sturm gewonnen und sehnte sich doch nur nach einem Herzen, das ihr da oben bang entgegenklopste.
„Reißt ihn nicht auB meinen Armen," klang es flehend über ihre L'ppen, und nur vier Menschen wußten, daß sie wirklich mit dem Herzen fang.--
Der letzte Ton der Oper war verklungen und mit verklärten Blicken hatte Marianne für die Blummspenden gedankt, die letzten, die man aus den Brettern ihr gebracht.--
Nach abermaligem Hervorrus der Sängerin senkte sich der Vorhang, befriedigt zerstreute sich die Menge und hinter den Konussen spielte sich jetzt eine Scene ab, die keine Feder zu schildern im Stande ist.
Die wiedergefundene Geliebte im Arm, blickte Hugo freudetrunken auf das heitere Völkchen der Mimen, welches im weiten Kreise ihn, Freund Horst — dessen Wunsch, Marianne einmal im „Freischütz" zu hören, nun doch erfüllt — wie besten glücklich dreinschauendeS Frauchen musterte,- und als die Glocke daran mahnte, daß es Zeit sei, auszubrechen, da wollten die unter herzlichem Händedruck gegebenen Segenswünsche gar kein Ende nehmen.
1889.
Juli d. I. stattfindenden Pferdemarkte verbunden werden soll, die Genehmigung ertheilt.
Der Vertrieb der Loose, deren nicht mehr als 7000 Stück ä 3 Mark ausgegeben werden dürfen, bleibt auf den Umfang der Provinz Hessen-Nassau beschränkt.
Gaffel, am 4. Februar 1889.
Der Regierungs-Präsident.
I. V: Schwarzenberg.
Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 26. November 1888 B. 5130, betreffend die polizeiliche Regelung der Einrichtung und des Betriebes von Dampffäflern, sind über die Gebührensätze, welche von den staatlichen Dampfkesselrevisoren für die auf Grund der §§. 6, 8 und 9 der Polizei-Verordnung vom ld. December 1888 (Amtsbl. 1889 Nr. 4) vorzu- nehmenden Untersuchungen erhoben werden können, folgende Bestimmungen getroffen:
1) Für die Wasserdruckprobe in Verbindung mit der Constructionsprüfung eines neuen Dampf- fastes ist eine Gebühr von 15 Mark zu entrichten.
2) Der gleiche Geoützreüsas ist für die in Zwischenräumen von längstens sechs Jahren und außerdem nach jeder größeren Ausbesserung eines Dampffasses zu wiederholenden Wafferdruckprobe und Constructionsprüfung zu zahlen.
3) Werden mehrere Dampffässer in derselben Fabrik (gewerblichen Anlage) und an dem nämlichen Tage zur Untersuchung (N.Nr. 1 u. 2) gestellt, so ist nur für die Untersuchung des ersten Dampffasses der volle Gebührensatz, für die Untersuchung jedes folgenden Dampffasses aber die Hälfte zu entrichten. Letzteres hat auch dann zu geschehen, wenn in derselben Fabrik (gewerblichen Anlage) und an dem nämlichen Tage zugleich ein Dampfkessel zur Untersuchung gestellt wird.
4) Bei denjenigen Untersuchungen, welche außer-
Bor Hugos Auge trat die greife Frau, deren Segensspruch sich erfüllt, trotzdem die Sturmfluth des Lebens ihn lange Jahre von seinem Glück getrennt.
Sein feuchter Blick fiel auf den Talisman an feiner Hand, der ihm jetzt doppelt werth, seitdem er in demselben das Andenken au zwei ihm theure Menschen ehren durfte.
Mit Freuden sagte Marianne den Brettern Lebewohl und folgte mit Frau Halbtug und Onkel Brandt dem geliebten Manne übers Meer nach Baltimore.
(Unberechtigter Nachdruck wird verfolgt.) es eu er Online.
Eine Dorfgeschichte aus dem badischen Schwarzwald. Von H. M.
Spät Abends, als der Mond eben über die Bergspitzen lugte, brächte der Karrenfriede noch eine Reisende nach Selltogen. Der müde Gaul trabte langsam durch das schlafende Dorf, hie und da schlug ein Hund an, sonst war alles still . ..
In der „Krone" brannte noch Licht. Karren« sriede zog die Zügel an und der Gaul, den wohlbekannten Stall witternd, spitzte die Ohren und wieherte.
„Will die Jungfer beim Kronenwirth nächtigen?* fragte der Karrensriede, sich halb nach der Reisenden umwendend, die während der Fahrt kein Sterbenswörtchen gesprochen hatte.
„Nein."