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Hersseliln Kreislilatt

_________Mit wöchentlicher Kratis-AeilageIllustrirtes Auterhaktungsblatt"._________

Nr. 9. Sonnabend den 19. Januar 188S.

Amtliches.

Hersfeld, den 16. Januar 1889

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst sich eignenden Militairpflich- tigen ihre desfallsigen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch deS Anrechtes auf diese

Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Be­rechtigungsschein Seitens der Ersatz-Behörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.

Zur Vermeidung derartig auch zur Verminderung ' . den die «betreffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und weise ich die Herren Ortsvorstände des Kreises an, den Inhalt dieser Paragraphen auf ortsübliche Weise

erartiger Härten sowohl als ig bezüglicher Anträge wer« Vorschriften hierunter zur

K. 89 der Wehrordnung vom LL. November 1688.

1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, aus­nahmsweise durch die Ersatzbehörde dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungs­scheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre

zu erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Ertheilung des Be­rechtigungsscheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Mtlitairpflicht- jahres (§. 22,2) bei der Prüfungscommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses ......... Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein aus- (§ >s, 4).

Das leidige Geld.

Erzählung von Hermann graul.

(Fortsetzung.)

»Hören Sie jetzt nur weiter," erwiderte Jordan, »und erregen Sie sich nicht."

Frau Härtung schloß sich, obgleich auch sie durch die Mittheilung des Rentiers hocherstauut war, seiner Bitte an, worauf er seine Erzählung wieder aufnahm:

»Der redliche Finder eilte der Droschke nach, Sm die Brieftasche ihrem Besttzer auSzulteiern. lber er vermochte den Wagen nicht mehr zu erreichen. Er rief daher eine Droschke an und fuhr demselben nach. Sein Blick haftete an den Werthpapteren, die mehrere tausend Thaler reprä- sentirten"

»Alles paßt," rief Peter Härtung, »es war meine Brieftasche I"

»Ruhig ruhig," ermähnte die Gattin.

»WaS in der Seele des armen Mannes vor- ging, vermag nur Derjenige nachzuempstoben, der in ähnlicher Lage gewesen. Die Richtung, welche die von dem Fremden bestiegene Droschke ge­nommen, führte nach dem Bahnhof. Dort herrschte ein wirres Durcheinander, denn ein Zug war eben gekommen und ein anderer sollte abgehen. Der redliche Finder wollte den Wagen verlassen, sah sich aber von dem Bezahlung heischenden Kutscher zurück gehalten. Das Vermögen deS armen Mannes bestand aus wenigen Pfennigen. Er mußte nothwendig einen der Hunderter wechseln,

nahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbe- börde dritter Instanz ertheilt werden.

2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prü- fungscommisston für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§§ 25 u. 26).

3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungscom­mission schriftlich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem L. April des ersten Militairpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungscommission berücksichtigt werden (Ziffer 1).

4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:

a. ein Geburtszeugniß.

c.

wundes über dl^Äersitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszu- rüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. *)

Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen.

ein Unbescholtenheitszeugniß, welchescfür Zöglinge von höheren Schulen (Gym­nasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realpro- gymnasten, höheren Bürgerschulen und den übrigen militairberechtigten Lehran­stalten) durch den Director der Lehran­stalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.

) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt

die GinwilligungSerklärung bei Vaters oder Vormundes

welche die Brieftasche barg. Ein Reisender war so freundlich, ihm die Gesälligkeit zu erweisen. Als aber endlich der Kutscher befriedigt war, ertönte die Signalglocke, und als der ehrliche Finder den Perron erreichte, sauste eben der Zug zur Halle hinaus."

»Und ich besaß noch keine Ahnung von meinem namhaften Verlust," seufzte Härtung.

»Der arme Mann begab stch langsam nach der Stadt zurück," erzählte Jordan weiter, »er war überzeugt, daß der Besttzer der Brieftasche tu den Zeitungen seinen Verlust bekannt machen werde. Dann wollte er ihm sein Eigenthum zurückerstatten, und er konnte einer Belohnung stcher sein. Er hielt eS daher für kein Unrecht, wenn er der ge­wechselten Summe ein kleines Silberstück entnahm, um sür sich und die ©einigen Brot zu kauten. Hatten ste doch Tags zuvor die letzten Kartoffeln genossen, welche tm Hause waren. Der wohl­habende Eigenthümer der Brieftasche würde ihm darob nicht zürnen, sagte er stch zu seiner Be­ruhigung. Aber der einen Münze folgte die andere, und in den Zeitungen erschien keine Annonce."

»Sie folgte erst später," unterbrach Härtung, »da ich zunächst der Polizei in- der Residenz An- zeige von meinem Verlust gemacht, denn ich war fest überzeugt, daß die Brieftasche mir am Bahn­hof oder unterwegs entwendet worden sei."

»Ganz recht," pflichtete Jordan bitter bei, »und gerade dies ward für den armen Mann zum Verhängnis. In demselben Hause, daS sein kleines Heim etpschloß, wohnte ein rüder Geselle, der

Sämmtliche Papiere sind im Originale ein- zureichen.

8. 91 pos. 2 cit. Wehrordttung.'

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende Zulaffnngs- gesuche dürfen durch die Prüfungskommission nur ausnahmsweise und nur dann berücksichtigt wer­den, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im §. 89, 1 für den Nachweis der Berechti­gung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht über­schritten ist.

t Samoa.

Die Nachrichten über den blutigen Conflikt, welcher am Schluffe des vergangenen Jahres in Samoa zwischen deutschen Matrosen und Einge­borenen stattgefunden hat, lenken die Blicke

wieder einm,

wischen deutschen Matrosen und Einge- stattgefunden hat, lenken die Blicke _______ . nmal auf die unsicheren Verhältnisse jener fernen Inselgruppe in der Südsee. Be­kanntlich bildet dieselbe seit länger als 20 Jahren das Feld rührigen deutschen Unternehmungs­geistes, und als die Frucht desselben sehen wir dort heute nicht nur den allergrößten Theil deS Handels in deutschen Händen. Auch mehr alS 14000 Morgen Landes sind von Deutschen auS Urwald in blühende Pflanzungen umgewandelt worden, die hauptsächlich mit Kokospalmen, Baumwolle und Kaffee bestanden sind und die musterhaft verwaltet werden. Mehrere Hundert unserer Landsleute finden als Kaufleute, Pflanzer, Handwerker und Seeleute einen auskömmlichen Unterhalt und machen durch ihren Fleiß in jenem fernen Lande dem deutschen Namen Ehre.

Freilich hat sich diese Entwickelung deutscher

Zeuge'gewesen war, als er die Brieftasche gefunden. Der arbeitsscheue Mensch verstand es, sein Ge» müth zu ängstigen und das Anreißen der gefun» denen Summe als etn strasbareS Vergehen hinzu» stellen; er drohte mit einer Anzeige bet der Polizei, wenn der unglückliche Finder ihm nicht ein nam- hasteS Schweigegeld zugestand. Die moralische Krait des Familienvaters erlahmte unter dem bestechenden Einfluß des Mannes und unter der Angst vor dem irdischen Richter, denn in den Zeitungen ward auf den vermeintlichen Dieb der tn Verlust gerathenen Brieftasche gefahndet."

Jordan ließ eine Pause eintreten, die weder von Härtung noch von seiner Gattin unterbrochen wurde. E n schwerer Seufzer entrang sich der Brust des Erzählers, als er endlich wieder begann:

»Die Welt urtheilt streng und sie würde auch über den unter der Last der Verhältnisse erlesenen, bedauernswerthen Mann das verdammende Urtheil gefällt haben, weil er stch lieber dem Richter hätte ausliefern sollen, alS der Sclave eines Schurken zu werden. Der garstige Fleck, den da­durch seine Ehrlichkeit bekommen, ließ sich nicht mehr verwischen und er ward zum Feuerbrand sür sein Gewissen. Um aus der Gewalt seines Bedrängers und der drohenden Gesahr, daß er möglicher Weise in den Verdacht eines Diebes gerathen könne, zu entkommen, entschloß er sich, mit den Seinen zu eutflieheu und in einem fernen Lande sein Glück zu suchen. Ging eS ihm dort nach Wunsch, so wollte er sein Unrecht sühne« und ««S« *h*r He*> $11 biß w den 9h*«« deß*