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Herssel-tr Kreislilött.

Mit wöchentlicher chratis-AeilageJlluffrirtes Anterhattungsölatt« ^- ^- Sonnabend den 5. Januar 188g.

Avonncments-Kintadung.

Bestellungen auf das

Hersfelder KreisMatt

mit der wöchentlichen Gratts Beilage

für fra«-=b-"fertrtTrtal 1889 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 3. Januar 1889.

In Gemäsheit des §. 25 bezw. 45 der Deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche < ~

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1869 bis einschließlich 31. December 1869

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2) dieses Alter bereits UrschEren, aber sich noch nicht vor einer Ersatz- Behörde zur Musterung bezw. Aus­hebung gestellt,

3) sich zwar gestellt, aber über ihrMlli- tairverhältniß noch keine feste Be­stimmung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. zur Rekrutirungs- Stammrolle zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen son­stigen Atteste, welche bereits ergangene Bestim­mungen über ihr Militair-Verhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstande der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat

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Das leidige Geld.

Erzählung von Hermann grau!.

(Fortsetzung.)

Aber bester Freund,' erwiderte Jordan, , sollte doch meinen, daß die Beautstchtigung Gutes Ihnen hinreichend Beschäftigung bietet!

Lasten Sie mich mit dem Gute in Ruhe,' gab Härtung ärgerlich zurück.Meine Schwester Gott habe sie selig hätte mir keine größere

ich des

Last aufbürden können!'

Jordans Erstaunen stieg.

Das Gut ist sehr rentabel, seitdem Ihr Schwager es in die Höhe gebracht.'

Kann sein. Ich interestire mich aber nicht für Landwirthschaft. Man hat nur seinen lieben Aerger mit dem Bauernvolk. Den Herrn Jn- spector habe ich übrigens zum Teufel gejagt. Das ist ein ganz unverschämter Mensch, der alles besser missen will.'

Der Diener hatte den Wein gebracht und Jordan wollte eben die Gläser füllen; doch hielt er die Flasche regungslos In der Hand.Der Jnspector ist nicht mehr auf dem Gute?' fragte er in größter Verwunderung.Einen tüchtigeren und in seinem Fach erfahreneren Mann können Sie ja gar nicht wiederfinden.'

Ist mir egal. Wie gesagt, ich habe die Land- Wirthschaft satt und will sehen, daß ich daS Gut zu annehmbarem Preise verkaufe.' ,

Jordan wußte nicht, was er zu solch tollem Einfall sagen sollte. Er füllte die Gläser und

folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen:

f "Jeder Mililairpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entschei- düng der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, chat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zur Rekruttrüngs-StämMroue" za uremn, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militairpfltchtige, welche, ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, ab­wesend sind, haben deren Eltern, Vormün­der, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die An­meldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermei­dung der im Gesetze angedrohten Nachtheile." Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt de 1876 Seite 109 und 110) aufzu- stellenden Rekrutirungs-Stammrollen pro 186 9 sind mir nebst den bei den Meldungen zur KtEMirolle Es den verschneitsten Jahrgängen vorgelegien Ältesten rc. und den beiden Rekruti- rungs-Stammrollen der Jahre 1867 und 1868 bis spätestens zum 15. Februar b. I. unter der BezeichnungMilitaria einzu-

reichen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflich- tige Alter eintreten resp, eingetreten sind, und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäsheit des §. 93 pos. 2 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes fdjrift- ^uunwum -

lich oder mündlich zu melden und unter Vor-' a. für das einfache Dach bei einer Lattung m

Härtung leerte daS seinige auf einen Zug.Soll das Rüdesheimer fein?' fragte er, ein paarmal mit der Zunge schnalzend, ,3m Geschmack gar n'cht recent und sanft. Müssen einmal meine Marke probtren, ich sage Ihnen. prima Dualität.'

Glaube es gern,' erwiderte Jordan,aber auf das Gut wieder zurückzukommen*

Wissen Sie einen Käufer dafür?'

Nein, und wenn es auch der Fall wäre, so könnte ich Ihnen denselben doch nicht zuführen

Warum nicht?'

Weil FriedaS-Ruhe, und mithin auch daS Gut, Ihnen noch nicht als Eigenthum gehört, sondern Ihnen vorerst nur in fürsorglichen Besitz gegeben worden ist.'

Peter Härtung rückte mit seinem Stuhle zurück. Seine Augen waren finster auf den Rentier ge­richtet.Woher missen Sie denn das?' fragte er mit einer Stimme, der man den auitzetgenden Zorn anmerkte.

Aus dem Testament Ihrer Frau Schwester,' antwortete Jordan ruhig.

Wie kommen Sie zu dieser Kenntniß?'

Sternau war mein Freund und seine Wittwe hatte vor mir kein Geheimniß.'

Natürlich!' lachte Härtung bitter.Sie gaben ihr gewiß auch Ihren Rath?'

Wenn sie ihn von mir verlangte, allerdings.' Da begrüße ich wohl in Ihnen den Schöpfer der wunderbaren Teftameutsklausel?'

Zu dieser bedurfte Ihre Frau Schwester meiner nicht/

lcgung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurück- stellung von der Aushebung zu beantragen haben.

Schließlich spreche ich noch die bestimmte Er­wartung aus, daß die vorbezeichneten Stamm- rollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig werden, ob er Grob- oder Hufschmied ist. Ferner muß bei jedem einzelnen Militairpflich« tigen in der dazu bestimmten Rubrik, durch Ein­tragung der Worteja oder nein", angegeben werden, ob sich derselbe zur Stammrolle ange­meldet hat oder nicht.

Ist letzteres der Fall, so ist ebenfalls anzu- zeigen, ob Bestrafung derselben erfolgt ist oder nicht und eventuell weshalb nicht.

55. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Königliche Regierung.

Cafsel, den 19. Dezember 1888.

Nach einem Erlasse des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 4. Dezember d. J. in 21648 soll zur Beseitigung der erhebliche» Uebel­stände, welche sich für die Staatsbauverwaltung aus der großen Verschiedenheit in den Abmessungen der glatten Dachsteine ( sogen. Biberschwänze -) ergeben haben, fortab ein Normalformat und zwar: die Länge von 365 mm

Breite 155 mm Stärke 12 mm eingeführt werden.

Die zulässige Abweichung von der Länge und Breite darf höchstens 5 mm und von der Stärke höchstens 3 mm betragen.

Unter Zugrundelegung dieses Normal- Formates ergiebt sich der Bedarf an glatten

Dachsteinen

Mit wahrem Ingrimm sah Härtung auf den Rentier. DaS Roth seines Antlitzes spielte an verschiedenen Stellen in's Violette. Nach kurzer Pause stieß er zitternd hervor:

Da Sie ein so großer Vertrauter Friedas waren, so vermögen Sie mir sicherlich auch Auf- schluß über die verschollen gewesene und plötzlich wieder zum Vorschein gekommene Schwägerin meiner Schwester zu geben?'

Jordan zuckte die Achseln.Ein heiliges Ver- sprechen legt mir die tiefste Verschwiegenheit auf.'

Härtung erhob sich zornig. Der Hausherr ver- suchte einzulenken, indem er das Glas des Gastes von neuem füllte und daS seinige erhob, um mit ihm anzustoßen.

Ich danke,' kam es eiSkalt über HartungS Lippen, dann wandle er sich zum Gehen.

Lassen Sie uns nicht so von einander scheiden,' bat der Rentier.Wenn ich rückhaltslos zu Ihnen sprach, so geschah eS aus bestem Herzen.'

Härtung runzelte die Stirn.

Glauben Sie mir,' sprach Jordan eindring« lich weiter, ,«$ rathe Ihnen gut, wenn ich Ihnen eine aufmerksame Bewirthschaftung des Gutes dringend empfehle.'

Ich bin alt genug, mir selbst rathen zu können," grollte Härtung.

Ohne einen tüchtigen Inspektor geht daS Gut rasch zurück und dies wäre ein geradezu ««ersetz- lieber Verlust für Sie.'

Der Gast lachte spöttisch.

Min Himmel,' fuhr Jordan leidenschaftlich